Sammlung CBD Razzien

schnurzel
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von schnurzel »

und wie sieht es mit den Kunden dieser Läden aus? ich hab mir auch im Januar ein CBD-Öl und Tee bestellt....das ist doch alles zum K...., was hierzulande getrieben wird
qestionmaster
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von qestionmaster »

schnurzel hat geschrieben: Fr 12. Apr 2019, 11:23 und wie sieht es mit den Kunden dieser Läden aus? ich hab mir auch im Januar ein CBD-Öl und Tee bestellt....das ist doch alles zum K...., was hierzulande getrieben wird
DIe Staatsanwaltschaft hat ja gesagt sowohl Käufer als auch Verkäufer machen sich "strafbar". Ich denke die Polizei wird vermutlich die Kundenkartei aller Läden beschlagnahmt oder Kopiert haben. Ich denke aber nicht das Verfahren gegen Kunden eingeleitet werden da ja dann nach THC Menge bestraft werden müsste, diese wäre aber viel viel zu gering.
schnurzel
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von schnurzel »

danke für deine Meinung! Na, dann schaun ma mal. Ich hab dieses Land langsam so satt.
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bushdoctor
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von bushdoctor »

Das Gesetz ist (leider) klar, denn Hanfplanzen und -pflanzenteile sind nur dann erlaubt,
wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
Übersetzung mit Klarheit durch Klammern, wie in der Mathematik (logische Operatoren UND und ODER):

Erlaubt=[(EU-zertifizierte Sorte) ODER (THC-Gehalt der angebaute Pflanzen unter 0,2%)] UND zugleich (gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen)

Und für knallharte (Umkehr-)Logiker:
Ja, sofern EU-zertifizierte Sorten angebaut werden, darf der THC-Gehalt auch die 0,2% überschreiten...!!! Hat mir der Chef von Hanfzeit.com persönlich bestätigt. Er selber durfte schon Nutzhanf weiterverarbeiten, der knapp 0,3% THC aufwies...
qestionmaster
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von qestionmaster »

bushdoctor hat geschrieben: Fr 19. Apr 2019, 16:17 Das Gesetz ist (leider) klar, denn Hanfplanzen und -pflanzenteile sind nur dann erlaubt,
wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,
Übersetzung mit Klarheit durch Klammern, wie in der Mathematik (logische Operatoren UND und ODER):

Erlaubt=[(EU-zertifizierte Sorte) ODER (THC-Gehalt der angebaute Pflanzen unter 0,2%)] UND zugleich (gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen)

Und für knallharte (Umkehr-)Logiker:
Ja, sofern EU-zertifizierte Sorten angebaut werden, darf der THC-Gehalt auch die 0,2% überschreiten...!!! Hat mir der Chef von Hanfzeit.com persönlich bestätigt. Er selber durfte schon Nutzhanf weiterverarbeiten, der knapp 0,3% THC aufwies...
Ja dann passt ja alles. Das UND bezieht sich nur auf das was nach dem ODER steht. Somit waren die Münchner Hanfläden im Recht den die hatten nur EU-zertifizierte Sorten.
Mathematisch lässt sich das in der Aussagelogik wie folgt ausdrücken: A ∨ B ∧ C = A ∨ (B ∧ C). In der Aussagelogik "bindet" das ∧ (und) immer stärker als das ∨ (oder). deswegen ist die Klammer bei der Verbindung des "und" zu setzen.
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bushdoctor
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von bushdoctor »

HIer nochmal die Aufdröselung der Logik:

Entweder
EU-zertifizierte Hanforte UND zugleich gewerbliche (wissenschaftliche) Zwecke
ODER
THC-Gehalt unter 0,2% UND zugleich gewerbliche (wissenschaftliche) Zwecke

So wird es zumindest durch die Rechtsprechung interpretiert... leider!

...aber vielleicht kann ja ein pfiffiger Anwalt genau das ja mal in einem Gerichtsverfahren thematisieren, da es auch anders sein kann und sich eben die gewerbliche Nutzung nur bei Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% auswirkt und EU-zertifizierte Sorten generell ausgenommen sind, und man sich daran dann auch mißbräuchlich berauschen dürfen könnte, wenn dies möglich wäre!
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von qestionmaster »

bushdoctor hat geschrieben: So 21. Apr 2019, 19:54 HIer nochmal die Aufdröselung der Logik:

Entweder
EU-zertifizierte Hanforte UND zugleich gewerbliche (wissenschaftliche) Zwecke
ODER
THC-Gehalt unter 0,2% UND zugleich gewerbliche (wissenschaftliche) Zwecke

So wird es zumindest durch die Rechtsprechung interpretiert... leider!

...aber vielleicht kann ja ein pfiffiger Anwalt genau das ja mal in einem Gerichtsverfahren thematisieren, da es auch anders sein kann und sich eben die gewerbliche Nutzung nur bei Hanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% auswirkt und EU-zertifizierte Sorten generell ausgenommen sind, und man sich daran dann auch mißbräuchlich berauschen dürfen könnte, wenn dies möglich wäre!
Die Rechtsprechung wird ja von Staatsanwälten, Anwälten und Richtern interpretiert. Es gibt genug Anwälte und Richter welche die Rechtssprechung so wie ich interpretieren. Nur die Staatsanwälte interpretieren und beschlagnahmen wie sie wollen. Das Problem ist ja, dass es keine Gerichtsverfahren gibt wo ein pfiffiger Anwalt das ansprechen kann. Es kommt einfach nie zu Gerichtsverfahren. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt einfach nur wild und wartet Jahre ab wobei es dann trotzdem nie zur Anklage und Gerichtsverhandlung kommt. Die Händler gehen davor an der Beschlagnahmung pleite und nicht weil die Händler im Unrecht sind.
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Durchsuchungsaktion
"Ich muss mich eigentlich bei der Polizei bedanken"

Die Hanf-Läden von Wenzel Cerveny waren Ziel einer Razzia. Er kann daran auch durchaus positive Seiten sehen
Interview von Jonas Wengert, Vaterstetten
Bei einer Großrazzia hat die Polizei kürzlich mehr als 14 Hanf-Läden in München und Umgebung durchsucht. Betroffen davon war auch Wenzel Cerveny mit drei seiner Geschäfte "Hanf - der etwas andere Bioladen". Eines davon wurde im September 2018 in Baldham eröffnet.
....
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/eb ... -1.4422138

:?
schnurzel
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von schnurzel »

Wie ist das denn nun - Läden wie Nordic Oil haben wieder geöffnet und bieten wieder ihr Sortiment an. ich habe schon überlegt, mir wegen des großen Rabatts Öl zu kaufen, aber ehrlich, ich trau mich nicht. Die sagen zwar, man muss sich keine Sorgen machen, aber das dachten wir ja vor den Razzien auch schon.
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von Cookie »

Ist denn da ein einzelner Kunde betroffen gewesen? Na siehste.

Außerdem muss ich hier "qestionmaster" recht geben!
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von qestionmaster »

schnurzel hat geschrieben: Di 30. Apr 2019, 09:49 Wie ist das denn nun - Läden wie Nordic Oil haben wieder geöffnet und bieten wieder ihr Sortiment an. ich habe schon überlegt, mir wegen des großen Rabatts Öl zu kaufen, aber ehrlich, ich trau mich nicht. Die sagen zwar, man muss sich keine Sorgen machen, aber das dachten wir ja vor den Razzien auch schon.
Nordic Oil hat getrickst, die sind jetzt in den Niederlanden ansässig und nicht mehr in München. Von daher kannst du da, meiner Meinung nach ohne Probleme bestellen.
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von schnurzel »

nein, bisher war kein einziger Kunde betroffen, was aber nicht heißt, dass die Behörden nicht irgendwann komplett am Rad drehen und auch auf die Kunden zugehen. Ich denke, ich werde künftig nach Österreich fahren, wenn ich wieder Öl brauche, ist ja gleich ums Eck.
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Martin Mainz
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von Martin Mainz »

Wobei DM Kunden wohl schon Ärger bekommen haben, siehe hier: https://hanfverband-forum.de/viewtopic. ... 006#p74006
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Re: CBD Großrazzia in München

Beitrag von Cookie »

Ja, das Produkt abgenommen, sonst aber nix. Nur durften sie nicht - aber wen interessiert's, wenn der Preis der einer Packung Kaugummis ist? Unverschämtheit.
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Re: Kritik nach "Hanfbar"-Durchsuchung: Alles legal?

Beitrag von Cookie »

Betreiber von Hanfläden fürchten nach Razzia um ihre Existenz

Zugleich werfen sie der Polizei unkoordiniertes Verhalten vor. Die Behörden halten selbst Produkte ohne Rauschwirkung für illegal.


https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ha ... -1.4433157
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CBD Großrazzia in Hamburg

Beitrag von Martin Mainz »

Ist hier wirklich alles legal? Polizei stürmt „Mister Cannabis“-Läden in Hamburg

Erst vor Kurzem eröffneten die beiden „Mister Cannabis“-Läden auf St. Pauli und in Hoheluft. Angeblich gibt es hier allerlei legale Cannabis-Artikel wie Hanfbier und Kosmetika. Am Donnerstag stürmten rund 40 Beamte des Drogendezernats die beiden Geschäfte – und räumten die Regale leer.
...
Sie räumten dabei Regale leer und beschlagnahmten unter anderem Cannabis-Tees. „Wir ermitteln wegen des Verdachtes des Handelns von Betäubungsmitteln“, sagte Polizeisprecher Rene Schönhardt.
...
Laut „Mister Cannabis“-Anwalt Robert Kain, ist die Rechtslage in Deutschland für Cannabis ohne THC ungeklärt. Er sagt: „Die Rechtslage in Deutschland ist ungeklärt, ob Cannabis ohne Wirkstoff THC verkauft werden darf.“


Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/polizei/ist ... g-32807504
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Re: CBD Großrazzia in Hamburg

Beitrag von marcelll »

Der absolute Witz wenn man die Ecke kennt.
2 Hauseingänge weiter jucken sie sich die Spritzen in den Arm und an den Straßenecken wird crack verkauft. Aber hey, laß uns mal 40 Beamte in nen CBD shop schicken.
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Re: CBD Großrazzia in Hamburg

Beitrag von 69vwfreak69 »

Oh, schon wieder ja....
Dachte die hätten aus der Braunschweiger Geschichte gelernt.
Aber da unterhalten sich die einzelnen wohl mal wieder nicht.
Drüber aufregen bringt glaube ich nichts mehr, solange da ne Frau Mortler sitzt.
Da denkt man gleich wieder ans Video vom Rezo.

MFG
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Re: Kritik nach "Hanfbar"-Durchsuchung: Alles legal?

Beitrag von Cookie »

Die Justizposse geht ins (vorläufige) Finale...

Nutzhanf ist Cannabis und somit nicht verkehrsfähig

Halbzeit im Schauprozess gegen die Eigner der Braunschweiger Hanfbar

Sadhu van Hemp

Vorab die gute Nachricht: Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ist weiter untätig geblieben und hat nicht zum ganz großen Schlag gegen die nationale Nutzhanfkriminalität ausgeholt. Nachdem Polizeikampftruppen im Sommer 2018 insgesamt dreimal die Geschäfte der Hanfbar gestürmt und ausgeplündert hatten, stand eine bundesweite Generaloffensive gegen alle Anbieter von Nutzhanfprodukten zu befürchten. Doch dazu fehlte der Staatsanwaltschaft offensichtlich der Mut, obwohl sie verpflichtet ist, gleiches Recht für alle anzuwenden.

Und so kam es nicht zu einer Verhaftungswelle, die in der Nachkriegsgeschichte der Deutschen einmalig gewesen wäre. Grund für die Untätigkeit könnte dem Umstand geschuldet sein, dass es in Deutschland zu wenig Gefängnisplätze bzw. keine Straflager gibt, um mal eben weit über 100.000 Nutzhanfdealer wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft zu nehmen. Die Drogeriemogule Dirk Rossmann und Götz Werner samt Belegschaft wurden nicht wie einer der beiden Hanfbar-Betreiber in Eisen gelegt, obwohl es rein rechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre. Zwischen einer Drogeriemarktkassiererin, die Kinder mit Cannabis-Drops anfixt, und einem Hanfladen-Betreiber, der Senioren Hanfblütentee offeriert, besteht kein Unterschied: Beide sind nach deutschem Rechtsverständnis Cannabis-Straftäter und gehören wie Mörder, Vergewaltiger, Räuber und Schläger hinter Schloss und Riegel.


https://hanfjournal.de/2019/10/01/nutzh ... hrsfaehig/
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Martin Mainz
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Re: Kritik nach "Hanfbar"-Durchsuchung: Alles legal?

Beitrag von Martin Mainz »

Letzten Freitag wurde der Prozess im Landgericht Braunschweig fortgesetzt. Vernommen wurden mehrere Zeugen und Sachverständige, darunter auch eine Chemikerin des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Expertin sagte aus: „Cannabis ist ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.“ Dies sei unabhängig vom THC-Gehalt und gelte somit auch für Nutzhanf.

Anwalt Funck äußerte Zweifel an der Aussagekraft der Expertise der Bundesbeamtin und würde diese gerne vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. „Wir wollen Rechtssicherheit. Das Gesetz ist 25 Jahre alt und entspricht weder der heutigen Realität noch dem aktuellen wissenschaftlichen Stand“, erklärte Funck und überreichte dem Gericht einen entsprechend vorbereiteten Normenkontrollantrag zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht. Nun obliegt es dem vorsitzenden Richter Bohle Behrendt darüber zu befinden, ob Zweifel an der Verfassungskonformität des Cannabis-Verbots bestehen und der Antrag in Karlsruhe einzubringen ist.

Der nächste Verhandlungstag findet am 10. Oktober statt – und Prozessbeobachter sind zugelassen. Neben der Anhörung der ermittelnden Polizeibeamten soll auch ein Sachverständiger darüber Auskunft geben, inwiefern durch den Konsum des sichergestellten Hanftees ein Rauschzustand herbeigeführt werden kann. Das Urteil wird für den 17. Oktober erwartet.

Wieso ist eine Chemikerin Expertin für Betäubungsmittelverkehrsrecht?
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