Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

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Jane35
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Registriert: So 16. Jun 2019, 13:03

Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von Jane35 »

Juhu ihr,

ich hoffe uns kann jemand helfen. Wir haben einen CBD Onlinestore und zum Anfang hin, also vor der Eröffnung, haben wir natürlich sämtliche Firmen bzg. Muster von CBD Blüten kontaktiert. Eine Firma ist in der Schweiz ansässig und dort sollten uns Muster Blüten von zugehen. Das ist nun schon ca. 3 Monate her. Laut Sendungsverfolgung stand das Päckchen immer bei der Zollprüfung und wir haben es nicht weiter beachtet, da wir stattdessen bereits einen Lieferanten in Deutschland ausgewählt hatten. Somit war für uns das Thema vom Tisch.

Jetzt kam ein Brief vom Zoll mit einem Strafverfahren, wegen 88g!!! Marihuana...wir wussten nicht mal das wir so viel Proben bekommen sollten... jetzt haben wir Zeit uns bis Ende November 2019 dazu zu äußern.

Hat jemand die selbe Erfahrung gemacht? Wir wollen uns auch kommende Woche mal bei einem spezialisierten Anwalt informieren, was im schlimmsten Fall passiert, da der Zoll ja anscheinend nicht weiß, dass es sich um CBD unter 0,2% handelt und B2B betrieben wurde. Gewerbeschein kann natürlich vorgelegt werden...

Die Frage ist halt, ob man entsprechend in der schriftlichen Stellungnahme erwähnt, dass es B2B Muster waren und wir aber nicht wussten, das die Menge so hoch wird... Denn der Punkt mit Gewerblich ist somit erfüllt...

Es wäre toll, wenn sich hier jemand aufhält der so etwas ggf. schon durch hat.

LG
Jane

PS: Aus der Schweiz wollten wir anschließend eh nichts kaufen, gerade wegen dem Zoll und da die Sachen meist nicht ankommen...nur so viel dazu. :roll:
Hanfkraut
Beiträge: 861
Registriert: Mo 22. Dez 2014, 14:07

Re: Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von Hanfkraut »

Da kannst du nur selbst zum Angriff blassen und den Normen Katalog vom dhv + eine kleine Anpassung dazu schreiben und einreichen!

Sehr wahrscheinlich wirst du wohl wegen unerlaubte einfuhr von btm Ärger bekommen!
Die Frage ist nur wie hoch die thc Konzentration wohl wirklich ist!

Sicherlich kannst du nachweisen das du Probe Gras unter 0,2% thc bestellt hast.

Wenn die Werte höher ausfallen kannst du auch nichts dazu. Aber mit Sicherheit wollen die dier einen einschüchtern.

Nimm dir einen Fachanwalt und erkläre den das du das Gesetz für Verfassungswidrig erklären möchtest.
Gib deinen Anwalt den Dhv Normen karalog und bitte ihn damit zu Arbeiten
Ärzte weigern sich!
Das cannabis Medizin Gesetzt hat versagt! Apotheken liefern nicht ! Kassen zahlen nicht!
https://hanfverband.de/files/normenkont ... 190910.pdf
qestionmaster
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Re: Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von qestionmaster »

1) Zunächst einmal ist wichtig das du wirklich Nutzhanf mit THC < 0,2% bestellt hast. Sollte dies der Fall sein bist du schon mal abgesichert. Selbst wenn diese Proben über 0,2% THC haben ist dies nicht deine Schuld und der Verkäufer ist in der Verantwortung da er ein falsches und illegales Produkt geliefert hat.

2) Sollte also THC <0,2% sein so hast du vollkommen legal gehandelt (das ist hier KEINE GRAUZONE du bist vollkommen abgesichert). Dies hat was damit zu tun, dass zwar der Verkauf von Nutzhanf THC < 0,2% an den Verbraucher eine Grauzone ist, der Erwerb von Nutzhanf zu gewerblichen Zwecken von einem angemeldeten Gewerbe (Muster Vergleiche sind reine Gewerbliche zwecke diese Ware sollte ja nie an den Verbraucher gehen sondern im Unternehmen bleiben) keine Grauzone ist sondern laut BtMG vollkommen legal ist!

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst hol dir einen Anwalt. Alternativ äußere dich schriftlich wie folgt: 1) es ist Nutzhanf THC <0,2% und 2) Der Nutzhanf wurde für Gewerbliche Zwecke erworben und sollte und wird nur für Gewerbliche Zwecke verwendet welche nie was mit Endverbrauchern zu tun haben.
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bushdoctor
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Re: Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von bushdoctor »

Falls das "Schweizer Gras" nicht im EU-Sortenkatalog für zertifizierten Nutzhanf gelistet ist, dann dürfte es eng werden mit "völlig straffrei aus der Sache raus". Dann handelt es sich rechtlich gesehen um "unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln".

THC-Gehalt ist dann sogar völlig egal! Der könnte dann sogar 0% betragen, ohne was am Straftatbestand zu ändern...
qestionmaster
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Re: Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von qestionmaster »

bushdoctor hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 22:00 Falls das "Schweizer Gras" nicht im EU-Sortenkatalog für zertifizierten Nutzhanf gelistet ist, dann dürfte es eng werden mit "völlig straffrei aus der Sache raus". Dann handelt es sich rechtlich gesehen um "unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln".

THC-Gehalt ist dann sogar völlig egal! Der könnte dann sogar 0% betragen, ohne was am Straftatbestand zu ändern...

Das ist FALSCH und ich weiß auch nicht wieso du hier solch einen Mumpitz schreibst?! Im BtMG steht eindeutig das auch Hanf welcher nicht im EU-Sortenkatalog steht legal zu gewerblichen Zwecken eingeführt werden darf solange dieser <0,2% THC hat! Das was du schreibst würde nur gelten wenn er die Blüten an den Endkonsumenten verkauft hätte (dann muss es im EU-Sortenkatalog stehen und <0,2% haben)! Er hat diese Blüten aber nicht an den Endkunden verkauft sondern nur eingeführt um Muster zu vergleichen, was eindeutig eine reine Gewerbliche Handlung ist, da die Musterblüten sein Gewerbe niemals verlassen hätten! Einfach mal das BtMG lesen bevor man hier Halbwahrheiten verbreitet und den Leuten angst macht...
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bushdoctor
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Re: Strafanzeige vom Zoll bezüglich Musterlieferung CBD Blüten

Beitrag von bushdoctor »

qestionmaster hat geschrieben: Do 28. Nov 2019, 10:01 Das ist FALSCH und ich weiß auch nicht wieso du hier solch einen Mumpitz schreibst?! Im BtMG steht eindeutig das auch Hanf welcher nicht im EU-Sortenkatalog steht legal zu gewerblichen Zwecken eingeführt werden darf solange dieser <0,2% THC hat!
Du hast natürlich recht!
Ich weiss auch nicht, warum ich so einen Mumpitz geschrieben habe... Kein Wunder, wenn auch unsere Staatsmacht, die Gesetze nicht immer so genau kennt!
Jane35 handelt ja gewerblich und da sieht die Lage eben so aus, wie von dir beschrieben...!

Entschuldigung, war wohl ein "Blackout" von mir! :oops:
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