Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

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Ion
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Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Ion »

Hallo,

ich bekomme seit langem verschiedene Cannabis Präparate verschrieben, derzeit Tilray Vollextrakt 10/10. Der Arzt verschreibt mir immer gleich 2 Flaschen, damit es länger hält. Nun schreibt der Arzt immer beide Flaschen auf ein Rezept und da kommt es zur Verwirrung:

Wie wird dabei die Zuzahlung berechnet? Normalerweise kostet eine Flasche 10 Euro Zuzahlung, mir wurde aber Anfangs immer 20 Euro berechnet (jeweils 10 Euro pro Flasche). Beim letzten Besuch in der Apotheke kostete mich das Ganze plötzlich nur noch 10 Euro für beide Flaschen - auf Nachfrage meinte der Apotheker dass da wohl immer falsch abgerechnet wurde. Ich wollte das auch nicht weiter kommentieren und bin dann mit den ersparten 10 Euro gegangen :D

Ich habe meinen Arzt gefragt, aber auch der weiß es komischerweise nicht genau wie das berechnet wird und kann nur mutmaßen. Mich würde es einfach mal interessieren, kann ja sein dass mir die Apotheke eine menge Geld schuldet.

Vielleicht kennt sich ja hier jemand genau aus und kann weiterhelfen.
crappy
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von crappy »

Hast du keine Zuzahlungsbefreiung? Die Belastungsgrenze liegt bei 2% des Bruttojahreseinkommens. Bei chronischer Erkrankung bei 1%. Die 1% treffen ja für dich zu, da du ein Medikament regelmäßig benötigst. Also chronisch erkrankt bist.

Dein Arzt muss dir dann eine Chroniker-Bescheinigung ausfüllen. Dann kannst du entweder den Betrag am Anfang des Jahres bezahlen und kriegst eine Zuzahlungsbefreiungskarte, oder du sammelst die Quittungen und reichst die am Ende des Jahres ein. Dann wird dir die Differenz erstattet.
Ion
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Ion »

Ich sammel die Quittungen für die Befreiung, ja. Aber dafür sollten diese dennoch korrekt sein um Geld zurück zu bekommen, falls meinerseits zu viel gezahlt wurde. Bislang konnte mir niemand sagen wie das nun korrekt berechnet wird. Wie dem auch sei, ich werde die Tage bei der Kasse direkt nachfragen.
crappy
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von crappy »

Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, müssen Sie die Kosten allein tragen. Die Zuzahlung gilt pro Medikament und nicht pro Rezept.
Beispiele

Kostet ein Medikament 10 Euro, beträgt Ihr Anteil 5 Euro.
Kostet ein Medikament 75 Euro, beträgt Ihr Anteil 7,50 Euro.
Kostet ein Medikament 400 Euro, beträgt Ihr Anteil 10 Euro.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... iden-13876
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Martin Mainz
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Martin Mainz »

crappy hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 17:02 Die Zuzahlung gilt pro Medikament und nicht pro Rezept.
Dann lass deinen Apotheker ruhig weiter Recht haben. Könnte natürlich auch passieren, daß der später die versäumten Beiträge von dir wiederhaben will :ugeek:
crappy
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von crappy »

Was für versäumte Beiträge?

Und welche Meinung der Apotheker vertritt, spielt doch keine Rolle.

Man kriegt es doch erstattet sobald man die Voraussetzungen erfüllt. Siehe oben (2% oder 1% Bruttojahreseinkommen)
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Martin Mainz
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Martin Mainz »

crappy hat geschrieben: Do 27. Feb 2020, 23:35 Was für versäumte Beiträge?
Er hätte ja 20 statt 10 Euro zuzahlen müssen. Wenn das am Ende sowieso verrechnet wird, ok, dann ists egal.
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M. Nice
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von M. Nice »

Ich habe bezahlt:

Für ein Rezept
xx g - Bedrocan
xx g - Bedica
x g - Bedrobinol
30,00 €


Für ein Rezept
xx g - Bedrocan
xx g - Bedica
20,00 €

Das bedeutet, man zahlt die Rezeptgebühr (10,00 €), pro Sorte. Egal wie viel Gramm.

Beispiel:
75 g - Bedrocan
5 g - Bedica
5 g - Bedrobinol
5 g - Red N...
5 g - Green N...
Das sollte dann 50,00 € Rezeptgebühr kosten.

Beispiel:
95 g - Bedrocan
Das sollte dann 10,00 € Rezeptgebühr kosten.

Beispiel:
2 Fläschchen - Tilray Vollextrakt 10/10
1 Fläschchen - Tilray Vollextrakt 10/xx
Das sollte dann 20,00 € Rezeptgebühr kosten.


Bei dir, Ion, sollten es 10,00 € sein.
2 Fläschchen - Tilray Vollextrakt 10/10
sollten dann 10,00 € Rezeptgebühr kosten.


MfG
M. Nice
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Campino11
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Campino11 »

Mir ist es letzte Woche auch so ergangen:

ich bekomme seit 2 Jahren den Tilray Extrakt
immer 2 Flaschen 10 % (1, Rezept) und 2 Flaschen 25 % (2. Rezept)
dafür zahle ich an Zuzahlung je 10 Euro pro SORTE - so wurde es mir immer gesagt

Jetzt hat mein Mann für mich das Rezept eingelöst und 20 Euro zugezahlt
so steht es auch auf dem Kassenzettel Zuzahlung 2 x 10 €
Dann kam ein ANruf der Apotheke - ich muss 20 Euro nachzahlen -
seit April hätte sich alles geändert - nähere Infos bekam ich nicht.

Lt. meiner Krankenkasse hat sich bei den Zuzahlungen NIX geändert und ich bekomme
dann bei einer Erstattung meiner Zuzahlungen auch nur 20 € zurück - so der Sachbearbeiter. Nun habe ich aber eine Rechnung von meiner Apotheke, dass 20 € nachzuzahlen sind.

Wie wird das denn bei euch gehandhabt ?
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M. Nice
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von M. Nice »

https://www.hanfverband-forum.de/viewto ... 793#p80094




Für gesetzlich krankenversicherte Patienten, die Cannabis auf einem gelben Rezept ("BtM-Rezept") verordnet bekommen, ändert sich kaum etwas. Ihre gesetzliche Zuzahlung ist in jedem Fall auf 10 Euro pro Rezeptur begrenzt. Für Selbstzahler und Privatversicherte bleiben die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung in Kraft.

https://www.abda.de/aktuelles-und-press ... apotheken/

MfG
M. Nice
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Ion
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Ion »

Ich habe nun mal deutlicher in der Apotheke nachgefragt. Der Chef dort hat inzwischen jeden Mitarbeiter davon überzeugt dass mein Rezept mit 2 Flaschen 10 Euro Zuzahlung kostet. Danach habe ich bei der Krankenkasse direkt nachgefragt und diese sagt dass für jedes einzelne Medikament, egal welches und egal ob Rezeptur oder Fertigarzneimittel, 10 Euro zu zahlen sind - stehen 2 Mittel auf dem Rezept (auch wenn es diese identisch sind), so sind 20 Euro zu zahlen.

Das Problem mit der Abrechnung scheint wohl recht häufig aufzutreten.
Campino11
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Re: Berechnung der Zuzahlung in der Apotheke

Beitrag von Campino11 »

hmmm... es heißt ja 10 € pro Rezeptur..
Rezeptur ist dann wohl jede einzelne Flasche
demnach hätte dann die Apotheke 40 € zu bekommen,
aber geändert hat sich ja für mich als Kassenpatient nichts
warum ich da vorher immer 20 und jetzt 40 zahlen soll
leuchtet mir immer noch nicht wirklich ein

Habe bei einer Versand Apotheke nachgefragt.. da sind es
nach wie vor 20 Euro und ich bestelle den Extrakt immer vor
und bin schon sauer, dass das da nichts gesagt wird und erst
die Flaschen mitgegeben und zuvor über die Kasse per Scanner
mit 20 Euro abgezogen werden - und dann angerufen wird ...ich solle
nachzahlen - es war auch umgehend eine Rechnung mit Fristsetzung
in meinem Briefkasten

Wenn mir meine Neurologin Blüten einer Sorte verordnen würde,
hätte ich für 50 g nur 10 € Zuzahlung, aber da hab ich keine Chance
wäre ihr alles zu ungenau...bei dem fertigen Extrakt wäre das genauer ....
teurer ist der Extrakt auf jeden Fall
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