Der Bundesjustizminister 2022

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freifahrt
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Der Bundesjustizminister 2022

Beitrag von freifahrt »

Natürlich hab ich am 07.03.2022 auch das Justizministerium angeschrieben und natürlich noch nichts gehört:
Betr.: Ein offener Brief wegen dem unverändert fortgeführter Cannabis-Krieg in Deutschland


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an sie weil ich aktuell im „Kreuzfeuer des Cannabis-Krieges“ stehe und zwar wegen unveränderter justiziabler Umstände die weiterhin jeden in unserem Lande bedrohen, der auch nur einmal Kontakt zu Cannabis hatte und zwar auch wenn dieser Kontakt schon über 20 Jahre zurückliegt.

Es gibt von der Justiz in Deutschland wohl immer noch die Anweisung Personen wie mich „zu markieren“, Auszugrenzen, Menschenunwürdig und als quasi rechtlos zu behandeln! Dabei lässt sich dieses unverhältnismäßige Vorgehen nur als „Versagen auf allen Ebenen“ und Menschenverachtung bezeichnen.

Der Herr Justizminister ist ja angeblich sogar für eine Cannabis-Legalisierung? Zumindest hatte er dieses seinen Wählern versprochen! Seine Partei hatte zumindest im Koalitionsvertrag des letzten Jahres diesen Beschluss gefasst.

Nun ist der Herr Dr. Buschmann tatsächlich unser Bundesjustizminister geworden aber schon beginnt leider wieder die Flucht vor der Thematik – es gäbe wichtigeres als Cannabis, man hat jetzt keine Zeit aber man braucht viel Zeit, man solle ihn in Ruhe lassen. Die gleichen Ausreden die ich nun auch schon seit 50 Jahren von unseren zahlreichen Regierungen vernehme.

Sie zeigen jedoch ständig mit dem Finger auf Andere die wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen Beachtung und Missachtung erfahren sollen. Mal die Russen, mal die Chinesen, mal die Türken, die vereinigten arabischen Emirate und, und, und – die Welt ist ja groß und dreht sich. Schließlich unternimmt man alles damit man von den eigenen Verfehlungen ablenken kann. Ein paar Lügen, den Deckmantel des Schweigens darüber und schon gibt es einfach keine Probleme mehr in Deutschland.

Nur weil Probleme in Deutschland mit allen menschenunwürdigen Methoden verdeckt werden, wir uns dabei also genauso benehmen wie alle anderen Staaten auf der Welt, auf die sonst mit dem Finger gezeigt wird muss ich sie wohl darauf hinweisen, wie bereits das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1994, dass das angesprochene Problem an allen Ecken und Kanten brennt und unzweifelhaft schnellstens geändert werden muss!

Mit dem was ich es seit fast 20 Jahren als unmittelbar Betroffener erfahren, erleben durfte will ich sie gar nicht belasten und ich denke ich würde ihr Verständnis dabei schlicht überfordern.

Warum aber sollen heute noch mündige Bürger ihre Existenz verlieren und ihrer Würde beraubt werden? Nur weil ein Justizminister meint gerade keine Zeit oder Besseres zu tun zu haben statt solche Steinzeitmethoden wie bei der Cannabis-Problematik üblich endlich mal wahrzunehmen und tatsächlich zu ändern. Schließlich kann niemand außer dem Justizministerium selbst die selbst herausgegebenen Anweisungen ändern und so den Bürgerterror stoppen!

Wie schnell sie Änderungen vornehmen können, wenn ihnen die Bürger nur am Herzen liegen würden, zeigt ja ihr Beispiel der Änderung des § 219 a. Still und heimlich hat offensichtlich mal Vernunft geherrscht, keine schwachsinnigen, jahrzehntelangen Debatten und wie durch ein Wunder erfolgte doch die Änderung.

Nochmal klar zum Abschluss, es geht mir vordergründig nicht um die Behandlung der Strafbarkeit bei Cannabis-Vergehen, obwohl diese Änderung genauso überfällig ist, sondern um die Diskriminierung und Ausgrenzung von Cannabis-Altfällen, die ihr Leben lang mit diesem „amtlichen Stempel“ gekennzeichnet werden und deshalb ständig Probleme bei jedem Behördengang haben!

Mit freundlichem Gruß
freifahrt
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Es lebt

Beitrag von freifahrt »

Meine Erinnerung vom 19.04.2022:
Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister, sehr geehrte Damen und Herren,

nun sind gerade 6 Wochen seit meinem Schreiben an sie verstrichen weshalb ich sie hiermit nur erneut um eine Stellungnahme bitten kann.

Mit freundlichem Gruß

PS: Bürgernähe, Bürgerfreundlichkeit wird anders praktiziert wenn ich auch dort erinnern darf



Eine Antwort des Justizministeriums vom 21.04.2022:
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Nachrichten, zuletzt vom 19. April 2022.

Der Bürgerdialog des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung.

Ihr Anliegen bezüglich der kontrollierten Abgabe von Cannabis fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aus Datenschutzgründen können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden.

Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten:

Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
Telefon: 03018 441-0
Telefax: 03018 441-1921
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Internet: www.bmg.de

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerdialog
freifahrt
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Re: Der Bundesjustizminister 2022

Beitrag von freifahrt »

Meine Rückfrage ebenfalls vom 21.04.2022
Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister, sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie hätten lesen können und auch verstehen wollen was ich ihnen bald kindgerecht am 07.03.2022 erklärte, so bitte ich doch Aufgrund ihrer jetzigen Antwort, in der sie behaupten:

„Ihr Anliegen bezüglich der kontrollierten Abgabe von Cannabis fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.“

um Erklärung was bitte die von mir ihnen dargebrachten Informationen mit einer kontrollierten Abgabe zu tun haben sollen?

Ganz das Gegenteil ist der Fall, die von mir geschilderte Problematik betrifft eben keinesfalls nur eine „kontrollierte Abgabe“ sondern den alltäglichen Umgang mit der Problematik der Drogen auch in ihrem Ministerium.

Sehr freundlich von ihnen wäre wenn ich auf eine nur ausweichende Antwort nicht wieder über 6 Wochen warten muss.

Mit freundlichem Gruß

worauf ich am 25.04.2022 folgende Antwort bekam:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre neuerliche Nachfrage vom 21. April 2022.

Wir freuen uns über Nachfragen, Anregungen und auch Kontroversen, legen aber Wert auf einen höflichen und sachlichen Ton. Bitte halten Sie sich an die Höflichkeitsformen, die Sie bei einer Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht beachten würden.

Offensichtlich habe ich mich für Sie nicht klar ausgedrückt. Lassen Sie es mich daher noch einmal anders erklären.

Die sachlich-fachliche Zuständigkeit für Gesetze ist innerhalb der Ressorts der Bundesregierung aufgeteilt. Die einzelnen Bundesministerinnen oder Bundesminister leiten innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihren Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. Die Verantwortlichkeit der Minister erfordert eine möglichst genaue Abgrenzung der Ressorts. Dies ist in Artikel 65 Grundgesetz geregelt.

Für die Regelungen zur Legalisierung von Cannabis ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen dorthin und haben Sie Verständnis dafür, dass auch das BMG natürlich noch keine Angaben zu künftigen Regelungsvorschlägen machen kann, wenn diese noch nicht veröffentlicht sind.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Erläuterung gedient zu haben und weise darauf hin, dass ich bei gleichlautendem Sachverhalt keine weitere Antwort in Aussicht stellen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerdialog

auf die ich am gleichen Tage wieder wie folgt reagierte:

Sehr geehrte Frau Justizministerin, lieber Bürgerdialog,

gerade erklärte ich ihnen, dass es mir gar nicht um die Regelungen zur Legalisierung von Cannabis geht und trotzdem wird mir dieser Umstand von ihnen abermals unterstellt.

Finden sie das entspricht ihren Höflichkeitsformen, wäre tatsächlich höflich oder sachlich?

Entsprechen etwa die von mir geschilderten menschen- und recht-verachtenden Handlungsweisen der letzten Jahrzehnte, wirklich ihren üblichen Höflichkeitsformen gegenüber der Gesamtbevölkerung?

Bedeutet für sie etwa, Dinge beim Namen zu nennen, die Realität zu beschreiben als unhöflich?

Es reicht nicht mit dem Finger ständig nur auf andere zu zeigen, wenn man nicht bereit ist sich zuerst an die eigene Nase zu fassen. Ihre nun erfolgte Reaktion würde ich auch nicht der Höflichkeitsform entsprechend bezeichnen wie z. Bsp. auch die Bemühung einen Kommunikationsversuch bald komplett ignorieren zu wollen.

Nun unterstellen sie mir aber ich sei unhöflich und unsachlich?

Ist das etwa eine sachliche Handlungsweise die sie mir aufzeigen?

Dabei meinten sie gerade noch erwähnen zu müssen:

„Wir freuen uns über Nachfragen, Anregungen und auch Kontroversen, legen aber Wert auf einen höflichen und sachlichen Ton. Bitte halten Sie sich an die Höflichkeitsformen, die Sie bei einer Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht beachten würden.“

Genau daran ist mir eigentlich gelegen, nur lässt ihr bisheriger Schriftverkehr beim besten Willen nichts von dem, auf was sie sich da berufen wollen, auf ihrer Seite erkennen.

Falls sie weiteren der Überzeugung sein sollten ich sei unhöflich und unsachlich so bitte ich doch um konkrete Benennung dieser Unterstellungen!

Mit freundlichem Gruß

PS: Eigentlich vertrete ich nur allgemeine Bürgerinteressen – Was bitte vertreten sie bei und mit ihrer bisherigen Reaktionen aber?
Uups, und schon wird aus dem Minister eine Ministerin :oops:
freifahrt
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Re: Der Bundesjustizminister 2022

Beitrag von freifahrt »

Am 28.04.2022 gab es wieder eine Reaktion vom Justizministerium:

Sehr geehrter Herr,

auch für Ihre erneute Nachricht vom 25. April 2022 danke ich Ihnen und bedauere, dass Sie Anlass zur Kritik an der vorangegangen Antwort haben.

Sofern Sie mit Ihren Eingaben auch Folgen, die auf dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) basieren, ansprechen, muss ich Sie leider auch hier auf das Bundesministerium für Gesundheit verweisen, da dieses für das BtMG zuständig ist.

Ich hoffe, dass Ihnen dieser Hinweis weiterhilft.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerdialog


Am gleichen Tag schrieb ich also wieder zurück:

Sehr geehrte Frau Justizministerin Faeser, lieber Bürgerdialog,

keiner braucht und wünschte ihr Bedauern, da wollen sie etwas missverstehen.

Wie war das mit ihren mir gegenüber erhobenen Vorwürfen?

Verstehen sie das also als Höflichkeitsform oder als entsprechende Maßnahme für eine kontroverse Kommunikation?

Es geht NICHT um die Änderung des BtmG??

Verstehen sie das vielleicht jetzt und können wir uns nun bitte der von angesprochenen Problematik widmen?

Mit freundlichem Gruß
und jetzt mach ich aus dem "guten Mann" auch noch die Bundesinnenministerin ;)
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