Drogentest beim ärztlichen Gutachten des Arbeitsamtes

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Dimi
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Registriert: Fr 13. Mai 2022, 17:32

Drogentest beim ärztlichen Gutachten des Arbeitsamtes

Beitrag von Dimi »

Guten Tag liebe Mitglieder,

In gut 2 Wochen habe ich ein Termin beim Arbeitsamt bei dem ich auch ein Urintest abgeben muss.
Das ist alles Teil des ärztlichen Gutachtens. Bedingt durch psychische Krankheiten, konnte ich schon länger als ein Jahr keine Fortschritte beim Arbeitsamt vorweisen und deshalb wurde das Ärztliche Gutachten eingeleitet.

Meine Frage ist, was sind mögliche Folgen, falls der Test positiv ausfallen sollte?

Liebe Grüße
JoMedic 64658
Beiträge: 47
Registriert: Sa 26. Feb 2022, 05:29

Re: Drogentest beim ärztlichen Gutachten des Arbeitsamtes

Beitrag von JoMedic 64658 »

Du musst keinen Drogentest abgeben,
ey Dimi , ich habe das Arbeitsamt Darmstadt bereits erfolgreich verklagt, weil die mir die "zwingend notwendige Erheblichkeit " nicht begründen konnten und zudem deren Tests nicht zwischen Legalem Industriehanf mit Rest THC und verbotenem Rauschhanf unterscheiden können.
Wenn du magst, machen wir beide "Morgen einen CHAT, ich habe Möglichkeiten dir zu helfen, hierbei. :)
Du solltest den Termin verlegen lassen um Zeit zu gewinnen aus Medizinischen Gründen, hol nen Arztzettel und sag du hast Grippesymptome, dürfte kein Problem sein,
Weswegen Konkret sollst du zum Medizinischen Dienst genau nochmal?
Dies müssen die exakt begründen, anlaßlose Drogenkontrollen beschneiden das Persöhnlichkeitsrecht Artikel2 GG und sind daher klar abzulehnen,
hast du eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung(EGV) unterschrieben?
Merk dir mal, wenn die was unterschrieben haben wollen, nimmst du das Papier ersteinmal zur rechtlichen Prüfung nach Hause mit,
lässt es sich nicht vermeiden so unterschreibst du mit
u.V. Unterschrift (unter Vorbehalt :mrgreen:) nur so verlierst du nicht deine Klagerechte!
Hast du ein Faxgerät?(Übliche Kommunikationsform der Gerichte Deutschlands :twisted:)
Zettel die du bekommst immer auch Hinten lesen und Fristen mit Neon Textmarker markieren, Telefonnummern von Sachbearbeitern rausschreiben und Links vorne in den Aktenordner einkleben so kannst du besser arbeiten, falls du mal schnell was nachfragen musst.
Und hefte alle Schriftwechsel in Ordnern /Vorgängen ab. Sonst wird es schnell schwer kompliziert.
Grundsätzlich dürfen die Keine Drogentests von dir verlangen und das ist auch gar nicht notwendig um deine "Arbeitsfähigkeit"zu Überprüfen.
Die Missbrauchen gerne die "Mitwirkung §".
Beim MD sitzen ehemalige Tüv Süd Ärzte um die Sozialhygiene wie es früher(bis 98) hieß zu ordnen.
Arbeitslose sollen nicht Kiffen und dies versuchen sie mit unwissenschaftlichen Tests durchzusetzen, unwissenschaftlich weil die Tests nicht geeignet sind,
die konkrete Fragestellung zu beantworten und unwissenschaftliche reine Analytengrenzwerte nutzen . Woher ich das Weiß? Habe an der Führerscheinkampagne mitgearbeitet gehabt.
Wie lautet die konkrete Fragestellung deines Sachbearbeiters eigentlich?
Akteneinsicht nach §25X schon beantragt?
Nach über einem Jahr bist du sicher auf ALG2 und da ist das Jobcenter zuständig, das Arbeitsamt zahlt nur 1 Jahr ALG1.
Es gibt viel zu tun, :lol: aber es lohnt sich :D :oops: :oops: :oops: :oops:
Suche dir einen Zeugen der mit zum Termin kommt, der muss nix machen nur dabei sein und sich ausweißen, das hilft beim ablehnen der Untersuchungsteile mit den Problemen, du musst dich nur von Gleichgeschlechtlichen Arzt freimachen und Untersuchungsbstandteile welche dir Schmerzen bereiten oder unzumutbar sind darfst ablehnen,
der Termin ist "Freiwillig " steht da in der Einladung üblicherweiße, behalt diese und lass dir nur deine Anwesenheit dadrauf quittieren, an der Pforte.
Folgen können sein, dass du als Suchtkrank abgestempelt wirst und man dich zu ner Therapie nötigen will deren Kosten ein Vielfaches der Kosten des Sozialgeldes übersteigen aber dennoch Aktionäre glücklich machen welche oftmals die Politiker sind welche diese Methoden gesetzlich verankerten.
Das Suchtkranke zur Rentenversicherung abgeschoben werden und damit nimmer in die Statistik zählen.
Es hat aber langwierige Folgen, wenn solche Einträge bestehen. Man wird dir keine Umschulung oder Mobilitätshilfen gewähren, und dich zu Kursen zwingen (sofern EGV unterschrieben)
um deine Gesundheit zu bessern, aber hier rippen die Kursanbieter meiner Erfahrung nach den Staat in krimineller Organisationsart ab(überteuerte Mietverträge für Kursanbieter welche der Staat zahlt).
Bei mir damals, sollte ich in der Region zu Dritt spazieren gehen um Agilität+Mobilität zu fördern mit 28 wohlgemerkt, dabei sollten wir Wanderbänke zählen und sowas nannte sich Schulungseinrichtung/Merkurschule und sollte uns Fördern, ich habe mich aber davon freigeklagt nach kurzer Zeit weil die EGV Fehlerhaft formuliert war und kein Einzelfallbezogenes "Profiling"erstellt wurde, was die Pflicht des Jobcentersachbearbeiters war.
Frage doch mal nach deinem JC Profilingn ?
3 Monatiges Worst Case Szenario wäre im Fall der Tatsächlichen Nichtmitwirkung eine 30% Sanktion, dazu müsstest du aber Jede Form der Mitwirkung verweigern und den Termin ignorieren und einfach Alles verweigern.
Ein Komplett ohne Geld lassen, dürfen die nimmer höchstens 30% Sanktionen sind überhaupt noch noch zulässig.BSG Entscheid aus 2020.
Die Krux ist solche Suchti-Einträge werden bei der Rentenkasse sehr lange gespeichert(30Jahre) und auch andere Institutionen können die abfragen.
Besser erstmal dein SB schriftlich anfragen was denn überprüft werden soll, und auf Jeden Fall hingehen(Mitwirkung) und die pauschal und übergriffig, verfasste dir dort vorgelegte Schweigepflichtsentbindung
bloß "nicht" unterschreiben, mach dir vorher ne eigene mit Zeitlicher Befristung von 2 Wochen und gebe die denen ab und lasse dir das quittieren und dass du auch da warst
(Physische Anwesenheit zum Termin !Wichtig.)
ProTip, Du kannst auch einzelne Berichte welche deine Krankheit belegen vom Arzt deines Vertrauens in Kopie mitbringen oder besser noch vorher hinfaxen so sind Faxberichte als Beweiß der hinreichenden Mitwirkung vorhanden!
Formuliere genau "Wer "die Schweigepflicht entbunden wird und "Wofür genau(Zweckgebunden) und wie lange diese Gültig sein soll, 2Wochen ab Zugang sind üblich ".
Weiters sage zum MD du müsstest die Gutachtenteile 1+2 selbst zugesendet bekommen. GA1 geht nur zum SB.
Den Drogentest lehnst du höflich aber bestimmt ab. Aufgrund Persönlichkeitsrecht, ungenaue Testmethode(Willkürliche Festlegung der Cut/Off Grenze beim Testverfahren sowie Benachteiligung von Veganern mit niedrigem Creatinspiegel im Urin) Pauschale Drogentests sind nicht nötig. Die werden dann rummachen, überreden und manipulierend, aber bleib freundlich und wenn es nichts hilft frage nach dem Vorgesetzten im Hause und notiere dessen Kontaktdaten empfehle denen sich an die Gesetzeslage im SGB zu halten sonst Dienstaufsichtsbeschwerde(sie sind n Staatlichen Auftrag dort und können daher belangt werden). Beschwere dich online bei der Beschwerdestelle der Arge und drohe wenns nix hilft mit Kontaktieren der Approbationsbehörde für Ärzte, das hilft nahezu immer. Ihren Titel vor Gericht verlieren riskieren die nicht.
Im Sozialrecht gibt es keinen Anwaltszwang(Seltenheit) daher brauchst du keine Rechtsverdreher und kannst selbst Einiges reissen.
Es gab auch nen Präzedenzfall (1) in Heidelberg (Ausdrucken und mitnehmen+MD aushändigen, auf fehlende Erforderlichkeit hinweisen und Test ablehnen)
sowas anordnen dürfen nämlich nur Richter!!!
Übrigens: Selbst einzelne Konsumhinweiße rechfertigen noch längst keine Abhängigkeit gemäß dem ICD-11 Kriterien die Drogentests wiederum erforderlich machen würden.
(1) https://www.rechtsindex.de/recht-urteil ... 3-o-403-11
(2)https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... -hartz-iv/

Falls das JC dir was Kürzen will aufgrund fehlender mitwirkung macht du ein
Fax mit "Klage im Eil-Verfahren ans Sozialgericht deiner Zuständigkeit"
und berufst dich auf deine erfüllte Mitwirkung in Form von
1.Anwesenheit bei freiwilligem Termin und
2.Austellen einer Schweigepflichtsentbindung und zur
3.Verfügung stellen von Befunden zur Gutachtenerstellung,
weiße auf die fehlende Erforderlichkeit der Mitwirkung zu einem Drogentest hin da keine Abhängigkeit von Suchtmitteln besteht.
Die knicken dann ein und du bekommst erstmal länger nichts mehr .
Wenn du ganz mies sein willst, schreib Handschriftlich mit Füller und Schreibschrift und Faxe weg, eben so Richtig Oldschool denn es liest sich nämlich nur schwer und langsam für den Zuständigen im Behördenirrsinn. Das ist immer noch zulässig und muss auch bearbeitet werden.
PS :Wenn du zum Termin gehst lege ein Paar DHV Flyer aus, da gibt es es immer so Ständer für Flyers, die kommen schon zum Richtigen.
Viel Glück.Peace
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FraFraFrankenstein
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Re: Drogentest beim ärztlichen Gutachten des Arbeitsamtes

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Mein Vorredner hat eigentlich schon alles erklärt. Es kann niemand gezwungen werden einen freiwilligen Urintest zu machen! Du kannst nicht gezwungen werden! Ausserdem gibt es heute schon modernere Tests. Spucketest oder Handflächenabrieb. Urintests sind immer abzulehnen.


FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
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