Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

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tea
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Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von tea »

Also ich bin höchst unzufrieden damit, daß ich als Patient erst ein Rezept zur Apotheke senden soll um anschliessend Einsicht in die Preise zu bekommen. Wer kauft schon gerne eine Katze im Sack? Konnte das nicht nachvollziehen warum das so von vielen (nicht allen) Apotheken gehandhabt wird
Hier ein kleiner Email-Wechsel zwischen einer dieser Apotheken, die keine Preislisteneinsicht gewähren, dem Bfarm und mir.:
Apotheke:
wenn Sie bei uns auf der Homepage registriert sind und einmalig ein Rezept eingelöst haben, können Sie nach Zahlungseingang die Preise online einsehen.
Gerne können Sie mir für eine Preisauskunft ein paar Sorten nennen, die Sie interessieren. Die Verfügbarkeit können Sie unserer Homepage entnehmen.
ich:
meine Enscheidung, wofür ich mich interessiere, hängt maßgeblich am Preis da ich Selbstzahler bin. Also ohne Preise die ich einsehen kann, bevor ich mich entscheide, kann ich ihnen nicht sagen, wofür ich mich interessiere. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Es macht ehrlich gesagt auch keinen seriösen Eindruck, daß sie daraus so ein Geheimnis machen und ich ihnen die Preise einzeln entlocken soll.
Als Kunde möchte möglichst komfortabel die Preise vergleichen, bevor ich eine Bestellung tätige. Oder kaufen sie blind ein, bzw. erfragen bei jedem Händler einzeln die Preise vor ihrem Einkauf? Das macht so für mich als selbst zahlender Patient absolut keinen Sinn mich auf so etwas einzulassen, denn zu verschenken habe ich auch nichts, wie sie sich denken können und der Zeitaufwand einer Bestellung wird damit zu hoch.
Apotheke:
Ihr Punkt ist natürlich vollkommen verständlich. Jedoch möchte ich Sie über den Hintergrund informieren, da diese "Geheimtuerei" nicht uns zu verschulden ist.
Gesetztlich ist es Anbietern wie uns untersagt, die Preise für Cannabisblüten und -extrakte für die Öffentlichkeit online stehen zu haben. Der einzige Weg, diese Regelung zu umgehen ist, dass wir individuell die Zugänge für Bestandskunden freischalten können.
Diesen geringen Aufwand muss man also nur vor der ersten Bestellung aufbringen. Danach hat man online Einsicht in die Preise. Es handelt sich immerhin um gesetzlich streng geregelte Betäubungsmittel.
Konnte mich mit dieser Antwort nicht zufrieden geben und habe dem Bfarm mal geschrieben um herauszufinden ob das passt:
Ist diese Aussage korrekt?
Ich werde somit von der Apotheke genötigt eine Bestellung zu tätigen, BEVOR ich Preislisteneinsicht habe. Dies finde ich nicht in Ordnung als Patient und sollte wenn möglich geändert werden. Einen Account zur Preislisteneinsicht sollte man als Patient auch ohne eine direkte Bestellung eröffnen können um sich den günstigsten Anbieter suchen zu können.
Bfarm Antwort:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten um Verständnis, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weder zur Preisbildung von Arzneimitteln noch zu den Informationsinhalten Dritter auf ihren Webseiten eine Einschätzung abgeben kann. Die rechtliche Prüfung entsprechender gesetzlicher Regelungen gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des BfArM.

Die Preisbildung für rezeptpflichtige Arzneimittel (dazu zählen auch Betäubungsmittel) unterliegt in Deutschland verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, die gewährleisten sollen, dass bundesweit ein einheitlicher Abgabepreis für diese Arzneimittel in allen öffentlichen Apotheken vorgegeben ist. Betäubungsmittelrechtliche Regelungen hierzu bestehen nicht. Bei der Weitergabe von Informationen zu verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln außerhalb der medizinisch-pharmazeutischen Fachkreise ist generell das strikte Werbeverbot nach § 14 Betäubungsmittelgesetz zu beachten.
OK, BtmG also:https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__14.html
Sind Preisangaben schon Werbung? Es gibt doch auch eine Preisangabenverordnung?
§ 10 Preisangaben im Handel (4): Wer Waren nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen anbietet, hat diese Waren durch unmittelbare Angabe der Preise bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren oder in Preisverzeichnissen, die mit den Katalogen oder Warenlisten im Zusammenhang
stehen, auszuzeichnen.
wie ihr seht bin ich etwas verwirrt und wäre nett wenn mir jemand sagen kann, ob das Vorgehen der Apotheken so ok ist , oder ob die nur das BtmG vorschieben?
die Aussage des Bfarm ist auch nicht korrekt, daß die Preise für Medikamente verbindlich und überall gleich sind und auch nicht alle Apotheken machen so eine Geheimnistuerei und geben einem erst Preisauskunft bei Rezepteinlösung.
Bei manchem reicht es höflich nachzufragen um Einsicht in die Preise zu bekommen und andere wiederum blocken und berufen sich auf das Werbeverbot nach § 14 Betäubungsmittelgesetz.
Frage: Sind Preisangaben schon Werbung, auch wenn sie erst nach einem Login möglich sind? Und warum werde ich als Patient genötigt ein Rezept einzulösen/Bestellung aufzugeben, nur um einen Account zu erstellen um Preise einsehen zu können? Irgendwie beisst sich an dieser Stelle das BtmG mit der Preisangabenverordnung, oder die Apotheker machen teilweise Unsinn.
Wenn ich Recht habe und das irgendwie nicht passt, wäre es toll wenn der DHV sich dem mal annehmen könnte.Danke.
Ansonsten, sorry für den Roman, aber das lässt mir kein Ruhe und bestimmt einigen anderen auch nicht.
~Jeder ist sein Glückes Schmied und von nichts kommt nichts~
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Martin Mainz
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Martin Mainz »

Vorab, ich weis es auch nicht, was das Gesetz an geht.

Allerdings gab es (soweit ich das hier mitbekommen habe) zur Einführung 2017 den Streit unter den Apos, ob man da nun 100% draufschlägt wegen Zubereitung (grinden) oder nicht. Progressive Apos haben das irgendwann einfach weggelassen und konnten so zum halben Preis anbieten, was aber bei der Konkurrenz nicht gut ankam. Deshalb wurde so eine Heinlichtuerei draus.

Ob das heute noch der Grund ist, oder ob es tatsächlich eine gesetzliche Vorschrift gibt, bzw. ob Preisangabe schon Werbung ist kann ich aber auch nicht mit Sicherheit sagen.
pepre
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von pepre »

Es ist ein Haifischbecken. Generell ist Bewerbung von BTM verboten.

Ihr erinnert euch um das Gezerre um Werbung bei Abtreibungen? Da hat alleine schon die Info gereicht, dass die Ärztin Abtreibungen durchführt, um sie in die Juristenhölle zu schicken (und zu verurteilen).

Ganz ähnlich ist die Lage bei BTM und Apotheken. Da noch keine verbindliche Rechtsprechung existiert muss man übervorsichtig sein, sonst klagt einen ggf die Konkurrenz (idR große Ketten mit Rechtsabteilung) und/oder politische Prohibitionisten bis in den Ruin. (Da die meisten ApothekerInnen ganz einfache Einzelhändler sind, können sie sich schlicht keine kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten leisten.)

Wenn sich eine Apotheke auf den Standpunkt "BTM-Produktinfos (inkl Preis) nur an Bestandskunden" zurückzieht, so ist das einfach eine Vorsichtsmaßnahme, um sich selbst vor Klagen zu schützen. Ein Recht auf Preisauskunft für BTM gibt es jedenfalls nicht. Da schwimmt leider der Kunde ganz am Ende des Haifischbeckens.
Sonnepaula
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Sonnepaula »

Hallöchen,
also man findet im Internet inzwischen überall Links zu den Preislisten der unterschiedlichsten Apotheken. Bei Grünhorn kommst du mit Psswort (bitte per PN anfragen) auf der Seite https://www.gruenhorn.de/preise/ zu den Preise. Da kannst du vergleichen. Immer vorher recherchieren wo du mit deinem Rezept am besten fährst. Ich bin bei Grünhorn bisher super zufrieden und aktuell werden die Preise bei einigen Sorten auch echt günstig. ;)
Und da das Thema ja eine kleine Grauzone ist, dürfen die Apotheken die Preise nicht öffentlich angeben. Das haben die anderen Leutchen schon recht gut erklärt.
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FraFraFrankenstein
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Und schon wieder ein gutes Argument, warum Apotheken kein Ort für Genusscannabisabgabe sein können. :lol: Du musst erstmal Kunde sein, um den Preis erfahren zu können. Der Schwarzmarkt fragt nicht nach dem Ausweis.

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Sonnepaula
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Sonnepaula »

Aber hat der Schwarzmarkt auch die Qualität? Woher weißt du, dass du dann nicht irgendwelchen "Mist" kaufst?
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Martin Mainz
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Martin Mainz »

Weis er nicht, und das mit den Geheimnissen um die Preise in den Apos ist nach der Legalisierung auch usus. Also gar kein Argument für Irgendwas.
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Crimilein
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Crimilein »

Bin auch erst seit paar Tagen Cannabis Patient,wie schon erwähnt Gruenhorn mir wurde die Seite direkt von der Praxis empfohlen,war einfach zu handhaben btm Rezepte hochladen die Freischaltung der Preise erfolgte direkt durch ein vergebenes Passwort,war sehr sehr überrascht von den Preisen hab mit wesentlich höheren Preisen gerechnet von den Sorten…
Freno
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Re: Keine Preisangaben bei Cannabis in Online Apotheke

Beitrag von Freno »

Es ist leider so, daß "der Gesetzgeber" den Apotheken verbietet, ihre Preise öffentlich anzugeben. Deswegen wird auch hier in diesem unserem Forum peinlich darauf geachtet, daß keine Preise gepostet werden - richtigerweise !

Bei medizinischem Cannabis muß man sich - nach meiner Erfahrung mit Grünhorn - auf einen Rahmen von 10-15 € / g einrichten. Dazu kommt dann noch eine "Sortengebühr" von ca. 5 € je Sorte. Meine Erfahrungen habe ich aber nur mit Blüten gemacht - Extrakte können sehr viel teurer werden.

Ich halte es für falsch, den Apotheken den "Schwarzen Peter" zuzuschieben - sie können nüschdt für die Vorschriften, die von "denen da oben" kommen und auch von mir für "total deppert" gehalten werden.
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