Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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freifahrt
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Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von freifahrt »

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministeriu ... ndes-80788

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich am Telefon bemerken konnte, ist ihre Stelle wohl so überlaufen, es gibt so viele Anfragen/Beschwerden, das sie dem „Andrang“ da wohl nicht gerecht werden können.

Es tut mir leid so anzufangen, aber für Personen in Not scheint ihr System wohl nicht das Richtige zu sein bzw. um Missstände tatsächlich effektiv angehen zu können.

Aber lieber weiter zu meinen Problemen, meiner Diskriminierung und meiner Ausgrenzung, die mir wohl „lebenslang“ auferlegt wurden, im Krieg gegen die Drogen (Vorsicht Ironie: laut Allgemeinverständnis ist in Deutschland alles Droge/Rauschgift was nicht Alkohol wäre – Alkohol ist leckeres , lebensnotwendiges Kulturgut und Lebensmittel höre ich immer wieder als Ausrede).

In meinem Fall trat mein „Todesurteil“ wohl wegen einer einmaligen Auffälligkeit bei der in Deutschland seit vielen, vielen Jahrzehnten herrschenden Cannabis-Problematik ein. Diese Auffälligkeit ereignete sich bereits im Jahre 2001 und verfolgt mich beständig seitdem.

Mein Fall hatte zwar keinerlei Bezug zum Straßenverkehr aber trotzdem entzog mir meine Führerscheinstelle aufgrund diese einmaligen Vorfalles im März 2003 meinen Führerschein. Allein schon das „Kriegsrecht (War on Drugs – NULL TOLERANZ)“ genügte offenbar der Verwaltungsrechtsprechung, dem auf reinen Vermutungen bestehenden Führerscheinentzug meiner Führerscheinstelle, zu entsprechen, sprich diese Diskriminierung und Ausgrenzung zu unterstützen.

Seit 2004 bin ich daher nun arbeitslos und Sozialhilfeempfänger (mit Vorwissen und Vorsatz der Behörde – der Krieg rechtfertigt halt Kollateralschäden egal welch anderes Recht man dabei missachten muss).

Mittlerweile haben wir aber das Jahr 2022 und diese alte Geschichte aus 2001 holt mich heute mit voller Kraft und Intensität wieder ein.

Nach meinen gesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen könnte mir meine Führerscheinstelle, den mir 2003 entzogen Führerschein, heute einfach so wieder erteilen, wenn sie denn rational und unbefangen handeln könnte/wollte. Aufgrund dieser Erfahrungen und Erkenntnisse sprach ich im Oktober 2021 meinen Mitarbeiter beim Job-Center an (er gehört zur gleichen Behörde wie die Führerscheinstelle, ich lebe in einem Options-Landkreis) er möge sich doch bitte bei der Führerscheinstelle nach den Modalitäten für die Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis erkundigen.

Als Resultat meiner Bitte ans Job-Center, erhielt ich jedoch ohne jegliche weitere Information ein amtliches Formular, Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, von der Führerscheinstelle übersandt. Dieses Formular war teilweise vorausgefüllt und wurde um handschriftliche Stichworte ergänzt. So blieb mir natürlich nur meine Führerscheinstelle um Erklärung der handschriftlichen Stichworte zu bitten und berichtete dabei über mein Gespräch mit dem Job-Center. Bis heute musste ich jetzt tatsächlich 9 (neun) Schreiben an meine Führerscheinstelle richten ohne eine konkrete Auskunft über die handschriftlich ergänzten Stichworte im Formular zu erhalten, noch eine mögliche Wiedererteilung meiner Fahrerlaubnis von dort erklärt zu bekommen.

Eine weitere, eigentlich unmögliche ,Tatsche erfuhr ich dann leider erst im November 2021 von meinem Gesundheitsamt. Zu diesem Ablauf: Der Mitarbeiter vom Job-Center stellte mich im November 2020 vor die Alternativen ich solle eine Umschulung als LKW-Fahrer machen oder ich müsse zum Gesundheitsamt. Da der Mitarbeiter vom Job-Center aber auch wusste das mir mein Führerschein entzogen wurde, habe zuvor ja oft genug mit ihm darüber gesprochen, blieb mir ja nur der Gang zum Gesundheitsamt. Dieses daraufhin erstellte Gutachten vom Gesundheitsamt wurde mir jedoch bis zum Oktober 2021 vorenthalten, bis ich mich um dessen Erhalt eigenständig kümmern musste. Das Gutachten wird als „Gutachten zur Erwerbstätigkeit“ betitelt und in diesem Gutachten wird doch allen ernstes attestiert mir wäre mein Führerschein entzogen worden weil ich als Beifahrer bei einem positiven Drogentest aufgefallen wäre. Ein Umstand der absolut nicht meinen Erzählungen und vor allen Dingen nicht den Tatsachen entspricht!

Nun bettle ich eben auch schon seit Oktober 2021, halt dem Punkt wo ich Kenntnis von diesem Gutachten erlangte, beim Gesundheitsamt um Berichtigung dieser reinen Erfindung des Erstellers des Gutachtens. Meine Anliegen werden dort beim Gesundheitsamt, genau wie von der Führerscheinstelle, boykottiert und ignoriert. In Sachen Gesundheitsamt habe ich in der letzten Woche übrigens eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen müssen und bin auf deren Verlauf natürlich gespannt.

Wenn ich daran denke, dass Massen von Leuten so, wie von mir geschildert, „behandelt“ werden fällt es einem schon schwer nicht an einen Unrechtsstaat bei solchen Vorgängen denken zu müssen.

In Deutschland ist man zu einer gesunden Reflektion anscheinend immer noch nicht bereit sondern zeigt zur Ablenkung von eigenen Menschenrechtsverstößen lieber auf die anderen, anstatt sich an die eigene Nase zu fassen. Bevor man nicht den eigenen „Müll“ beseitigt hat, hat man wohl überhaupt kein Recht mit dem Finger auf andere zu zeigen.

Ich war bemüht die Sachlage so kurz wie möglich zu schildern. Sollten Sie weitere Auskünfte, Informationen benötigen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Hoffend hier nicht auch wieder in eine Sackgasse geraten zu sein verbleibe ich,

mit freundlichem Gruß
Von nix kommt nix :mrgreen:
freifahrt
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Die Antidiskriminierungsstelle sagt

Beitrag von freifahrt »

Es gab gestern noch einen „Trost“ von der Antidiskriminierungsstelle:
Sehr geehrter Herr,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 07.03.2022. In Ihrem Schreiben berichten Sie uns über Ihre Erfahrungen mit verschiedenen staatlichen Stellen, insbesondere mit dem für Sie zuständigen Jobcenter und einer Führerscheinstelle.

Wir können gut verstehen, dass Sie diese Erfahrung als belastend empfinden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist allerdings vermutlich nicht die richtige Stelle für Ihr Anliegen.

Wir können Ihre Hinweise in erster Linie nur dankend für unsere Arbeit erfassen und Ihnen die folgenden allgemeinen Informationen geben.

Das Beratungsangebot der Antidiskriminierungsstelle des Bundes richtet sich an Menschen, die sich

- wegen ihrer ethnischen Herkunft,

- wegen ihres Geschlechts,

- wegen ihrer Religion oder Weltanschauung,

- wegen ihres Alters,

- wegen einer Behinderung oder

- wegen ihrer sexuellen Identität

benachteiligt sehen.

Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz verbietet Benachteiligungen aus den genannten Gründen vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann deshalb nicht vor allen Benachteiligungen schützen.

Ihr Anliegen betrifft keine privaten Rechtsverhältnisse, sondern staatliches Handeln.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist also nicht anwendbar. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann Sie daher nicht unterstützen oder für Sie aktiv werden.

Wir haben dennoch Verständnis für die von Ihnen geschilderte Problematik und möchten Ihnen daher die folgenden weiteren allgemeinen Hinweise geben.

Grundsätzlich fällt staatliches Handeln in den Bereich des öffentlichen Rechts. Zu berücksichtigen wäre das Grundgesetz (GG), welches in Art. 3 GG das Grundrecht auf Gleichbehandlung garantiert. Das Grundgesetz verpflichtet alle staatlichen Stellen, die Grundrechte zu achten und zu wahren (Art. 1 Abs. 3 GG).

Gemäß Art. 3 Abs.3 GG gilt, dass niemand wegen des Geschlechts, der Abstammung, aus rassistischen Gründen, wegen der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung oder aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das Alter und die sexuelle Identität ist als Diskriminierungsmerkmal dort zwar nicht genannt, kann aber unter Umständen über den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 GG abgedeckt sein. Nach diesem „Willkürverbot“ hat der Staat – vereinfacht gesagt – Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.

Grundrechtseinschränkungen und damit auch Ungleichbehandlungen können aber unter Umständen durch sachliche Gründe gerechtfertigt werden.

Rechtsschutz wird über die dafür vorgesehenen Verwaltungsverfahren erreicht, wie zum Beispiel eine Dienstaufsichtsbeschwerde zur Überprüfung des Verhaltens von Beschäftigten der Verwaltung oder das Widerspruchsverfahren gegen eine Entscheidung in Form eines Bescheids. Vorlagen dazu finden Sie unter: https://www.antidiskriminierungsstelle. ... -node.html

Die Recht- und Verhältnismäßigkeit werden letztendlich durch die dafür zuständigen unabhängigen Gerichte überprüft.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes darf keine rechtliche Bewertung im Einzelfall vornehmen. Unsere Beratung kann daher eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin nicht ersetzen, sondern kann Ihnen nur erste Hinweise geben.

Wenn es um Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch geht, also zum Beispiel um Arbeitslosengeld I (SGB III) oder Arbeitslosengeld II (SGB II), gibt es außerdem ein Diskriminierungsverbot wegen der ethnischen Herkunft und wegen einer Behinderung in § 33c SGB I. Wenn es um Berufsberatung, Berufsbildung und Ähnliches geht, gilt das Benachteiligungsverbot wegen der sechs AGG-Merkmale in § 19 a SGB IV. Auf diese besonderen Diskriminierungsverbote verweist § 2 Absatz 2 AGG. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist daneben nicht anwendbar.

Bei Problemen mit der Arbeitsagentur, der Familienkasse oder dem Jobcenter steht neben den genannten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten immer auch der allgemeine Beschwerdeweg beim Kundenreaktionsmanagement zur Verfügung. Nähere Hinweise finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... und-kritik

Daneben haben inzwischen auch viele Jobcenter Ombudsstellen eingerichtet, um Konflikte zu klären. Nähere Hinweise dazu finden Sie auf der jeweiligen Infoseite Ihres Jobcenters.

Wenn Sie im Moment nur ein geringes Einkommen und nur wenig Vermögen für eine anwaltliche Beratung haben, können Sie bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Beratungshilfeschein beantragen.

Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse außergerichtlich beraten zu lassen. Hierzu muss ein „Beratungshilfeschein“ beim zuständigen Gericht beantragt werden. Im Amtsgericht wird geprüft, ob eine außergerichtliche anwaltliche Beratung notwendig ist und ob Sie das Geld für die Beratung mit Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen nicht selbst aufbringen können. Manchmal wird verlangt, dass Sie zuerst vergeblich versucht haben, die Angelegenheit mit der anderen Seite zu klären. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nach Ihrer Wahl gehen.

Trotz unserer eingeschränkten Unterstützungsmöglichkeiten hoffen wir, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

OK, Probleme werden dort offenbar erkannt, aber anscheinend nur als "persönlicher Einzelfall" nicht aber für die Allgemeinheit :?
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FraFraFrankenstein
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Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Ich finde die Antwort vom Amt schon sehr Nett und sehr Ausführlich, dafür dass sie keine Rechtsberatung geben dürfen.

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
freifahrt
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Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von freifahrt »

Und was bitte war damit:

Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind

• Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen

Ich denke wenigstens hier weiß jeder, dass das was mit mir gerade abgezogen wird, GARANTIERT KEIN EINZELFALL ist!

Heißt es bei dem „Verein“ übrigens irgendwo AUSGENOMMEN CANNABIS-PROBLEME!!!???
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FraFraFrankenstein
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Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von FraFraFrankenstein »

freifahrt hat geschrieben: Mo 14. Mär 2022, 14:54
Ich denke wenigstens hier weiß jeder, dass das was mit mir gerade abgezogen wird, GARANTIERT KEIN EINZELFALL ist!

Heißt es bei dem „Verein“ übrigens irgendwo AUSGENOMMEN CANNABIS-PROBLEME!!!???
Es kann schon sein, dass das Amt dem Cannabis keinen so großen Stellenwert beimisst, wie du. Wirst du verfolgt? Versuch doch mal dich etwas zu entspannen, dann geht vieles einfacher.
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
freifahrt
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Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von freifahrt »

Schade FraFra, dass Du nicht mit mir tauschen kannst. Vielleicht könnte ich dann wirklich mal entspannen und Du müsstest Dir mal echte Gedanken machen bzw. hättest mal echte Probleme. :(
FraFraFrankenstein hat geschrieben: Mo 14. Mär 2022, 15:36

Es kann schon sein, dass das Amt dem Cannabis keinen so großen Stellenwert beimisst, wie du.
Wenn Du mit Amt die Antidiskriminierungsstelle meinst, haben die das doch wohl klar geantwortet, aber ebenfalls kannst Du lesen sie VERMUTEN. Falls die anderen Ämter an meinem Ort gemeint wären muss ich Dir natürlich widersprechen denn dann würde doch wohl gerade nicht das bei mir passieren was ich gerade erleben darf!
Wirst du verfolgt?
Ich sag lieber nichts dazu, Du kannst ja schon lesen
Versuch doch mal dich etwas zu entspannen, dann geht vieles einfacher.
Willst Du mich eigentlich auch verarschen?

Rauch erst mal ne HB, ne Tüte, trink nen Wein oder nen Wodka um den Mist einfach zu verdrängen zu vergessen?

Ich kann immer wieder nur mit Erstaunen feststellen wie sich die Gesellschaft an die eigentlich unerträgliche Cannabis-Situation heute gewöhnt hat und sich mit diesem Sklaventum offenbar arrangiert und abgefunden hat. Klappt aber leider nur so lange bis sie auch dich haben!

Irgendwie, irgendwann wird wohl ein Wunder passieren meint die Masse und die Welt ist wieder wunderschön und sauber – man muss wohl nur abwarten und entspannen, die Sachen geschehen dann sicherlich alle von sich selbst.

Da ist es dann für mich schon irgendwie entspannender wenn ich daran denke dass ich gar nicht mehr soviel Leben vor mir habe und diesen Mist eben nicht auf ewig ertragen muss.

PS: die Zeilen waren übrigens auch sehr entspannend, Danke für Deine Umsicht FraFra :mrgreen:
freifahrt
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist für diese Cannbisdiskriminierung leider nicht zuständig

Beitrag von freifahrt »

Am 14.03.2022 reagierte ich auf die Antwort der Antidiskriminierungsstelle:

Sehr geehrter Herr,

für Ihr Schreiben vom 11.03.2022 möchte ich mich zunächst herzlich bedanken.

Leider teilen Sie mir darin aber auch mit, dass Sie „vermuten“ das ihre Stelle nicht die richtige für mein Anliegen wäre.

Beim Erhalt Ihres Schreibens wunderte ich mich schon über „Beratungsstelle“, aber da liegt wohl auch ein Fehler meinerseits vor, denn ich bemerke doch gerade eben erst das es tatsächlich zwei unterschiedliche Adressen, Beratung und Allgemein, bei ihnen gibt.

Zwar hatte ich es in meinen Schreiben schon geschildert, dass es mir nicht um mich persönlich geht sondern um alle Menschen in Deutschland, die so behandelt wurden, behandelt werden und zukünftig behandelt werden, wie ich.

So gibt bei weiterhin steigender Tendenz rund 190.000 Strafverfahren im Jahr wegen eines Eigenverbrauchdeliktes bei Cannabis. Die Fälle der NUR-Verdächtigen, wie zum Beispiel bei den Verkehrskontrollen, wo ausschließlich nach Abbauprodukten gesucht wird, sind sicher sogar um ein Vielfaches höher, jedoch sind diese Zahlen sind seit Jahrzehnten ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. Zumindest werden alle diese Personen staatlich genauso behandelt, ausgegrenzt und fürs Leben abgestempelt, wie ich es ihnen bereits in meinem Schreiben schilderte.

Bitte entschuldigen Sie mein Versehen.

Würden Sie insofern meine irrtümlich gestellte Beratungsanfrage als allgemeine Anfrage ansehen, um sich der geschilderten Problematik annehmen zu können oder soll ich mein Schreiben eigenständig, nochmals, an die Stelle für allgemeine Anfragen richten?

Mit freundlichem Gruß


und bekam doch tatsächlich am gleiche Tage noch die Reaktion:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 14.03.2022 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Leider kann Ihr Anliegen, wie unten beschrieben, nicht über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gelöst werden. Unser Mandat erstreckt sich nur auf Fälle, die unter das AGG fallen. Das gilt sowohl für allgemeine Anfragen als auch für konkrete Beratungsanliegen.

Wenn es Ihnen um eine allgemeine Änderung der Gesetzeslage geht, die über Ihren Einzelfall hinausgeht, haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihr Anliegen beim Petitionsausschuss des Bundetages einzureichen und auf gesetzliche Problematiken aufmerksam zu machen: https://www.bundestag.de/petitionen

Wir hoffen, unsere Hinweise helfen Ihnen weiter.

Über die genannten Informationen hinaus können wir keine weitergehende Unterstützung anbieten.

Wir bedauern nicht mehr für Sie tun zu können und wünschen Ihnen in diesen schwierigen Zeiten alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
freifahrt
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Ein Fake - die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von freifahrt »

Habe mich am 16.03.2022 natürlich auch nochmal brav bedankt:
Sehr geehrter Herr,

letztendlich danke ich nochmals für ihre Ausführungen, denn ich erhalte damit auch die Bestätigung meiner schon zuvor gehegten Zweifel an der „Funktionalität“ ihrer so genannten Antidiskriminierungsstelle.

Ihr Verständnis wäre/ist jedoch vollkommen er spärlich, falls sie der Bezeichnung ihrer Stelle korrekt nachgekommen wären/nachgekommen würden. Schließlich ist ihre Stelle im Jahre 2006 eingerichtet worden, aber die aktuellen Diskriminierungen, die ich ihnen jetzt näher brachte, bestehen leider auch schon etwas länger als ihr Entstehungsdatum (Wie , Sie wussten wirklich nichts von solchen Zuständen?).

Insofern erwarte ich keine weitere Antwort mehr auf mein jetziges Schreiben von ihnen.

Der jetzt von ihnen gezeigte „Fluchtreflex“ beweist mir jedoch auch heute noch, wie ein Jahrzehnte altes Tabuthema heute in unserem Land wahrgenommen wird - behandelt werden soll/behandelt wird!

KEINER in Deutschland ist dafür Zuständig und Verantwortlich – wirklich JEDER schiebt diese Problematik weit von sich und flüchtet davor, wie der Teufel vor dem Weihwasser! Armes Deutschland!

Mit freundlichem Gruß
Soviel zur ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE die wohl auch nur weisungsgemäß ihren Auftrag am Bürger erfüllt :mrgreen:
JoMedic 64658
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Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von JoMedic 64658 »

Ich habe bereits Jahre zuvor die Antidiskriminierungstelle angeschrieben wegen der Urin/Bluttestproblematik und der THC Restwerte von 0,2% gemäß Rückstandshöchstmengenverordnung der EU.
Es werden ja Nüchterne Lebensmittelkonsumenten als Cannabiskonsumenten verfolgt und gebrandmarkt.
Der Klose von den Grünen(Hessen) wollte sich nicht damit befassen und wiegelte es ab mit ganz ähnlicher Begründung.
Kiffer werden ja offensichtlich durch die CSU und deren Ndrangetha Kokain Mafia+Bikerclub Freunde schickaniert,
Was tun? Sind wir wirklich so Wenige?
Sollten Wir auch Strassen blockieren wie XR oder Last Generation, um den Zufahrten von Brauereien das Leben zu erschweren oder Nachts die Weinstöcke im Weinberg zerstören, Öl oder Aggressive Basen dort ausfließen lassen etc.
Wir demonstrieren und palavern seit 20 Jahren aber hat uns des wirklich was gebracht bisher!"? ;)
Meine Schul-Freunde waren fast alle schon für "Nichts"(Egenbedarf,Eigenanbau..Kein Handel )und ohne Schuldverständniss im Gefängnis wegen Ott.
Man könnte auch auf Volksfesten Suffis anschwärzen gehen und der Polizei und Fahrerlaubnisbehörde den Komplizen machen um da mal gesellschaftlich etwas mehr Druck aufzubauen.
Ein Medical Cannabisgesetz das vorrangig dazu dient,
die Kinder besserverdienender Eliten vor der Diskriminierung zu schützen (nur mit sauteurem Anwalt) weil es ja alle Gesellschaftsschichten betrifft, stellt mich nicht zufrieden und ist eine Farce. Es ist sogar hinderlich für die Entkriminalisierung weil damit die Vermögenden beruhigt werden und gerade die durch ihre Geldmittel Politisch etwas bewegen könnten.Es ist Endzeitkapitalismus, da mit demokratischen Mitteln etwas zu erreichen ist unmöglich geworden, da müsste schon etwas sehr schlimmes mit Tausenden Toten geschehen , Beispiel Fukshima, da gings auf einmal sehr schnell mit dem Atomaustieg nachdem die CDU und der Tüv welcher AKWs als sicher Überprüfen durfte.
Jahrzehnte Schmier-Gelder Hin und Herschoben und trotz 30 Jähriger fast Wirkungsloser Proteste der Grünen und der Zivilbevölkerung nun dann doch ausstiegen.
Wir müssen anders weitermachen, Die verarschen uns schon wieder erst hieß es 2022 und NIX, dann bis 2023 und NIX,
nachdem der Gesundheitminister Gelderkürzungen angedroht bekam heißt es bis 2024, und dann ist Sommerpause und dann wird gewählt und dann heist es Ätschbätsch es tut uns leid aber nun ist die CDu wieder dran und da können wir nichts machen etc.
:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :ugeek:
JoMedic 64658
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Registriert: Sa 26. Feb 2022, 05:29

Re: Frag ich doch mal die Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Beitrag von JoMedic 64658 »

freifahrt hat geschrieben: Mo 14. Mär 2022, 14:54 Und was bitte war damit:

Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind

• Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen

Ich denke wenigstens hier weiß jeder, dass das was mit mir gerade abgezogen wird, GARANTIERT KEIN EINZELFALL ist!

Heißt es bei dem „Verein“ übrigens irgendwo AUSGENOMMEN CANNABIS-PROBLEME!!!???
Nein, ist kein Einzelfall, ich habe 2018 den Diskriminierungsbeauftragten der Grünen in Hessen kontaktiert wegen fast exakt der selben Sachlage, wurde mit nicht zuständig da keine Rassistische oder Minderheitsproblematik(selber Standarttextbaustein wie oben) vorläge, danach die Diskriminierungstelle des Bundes und Abgeordnetenwatch.Alles erfolglos.
Das Jobcenter wolte mich dann zum Drogentest zwingen und ich habe die Medizinischen Dienste bis vor das Oberlandesgericht FFM verklagt und gewonnen, nun darf ich zwar eine Umschulung machen aber komme dort nicht hin ohne Auto, wo welche angeboten werden.Ich wohne nicht in der Stadt.Die Drogentests Urin+Blut können Nutzhanfrest THC nicht von Rauschhanf unterscheiden.
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