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JoMedic 64658
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Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Beitrag von JoMedic 64658 »

@Adis Ahmetovic SPD am 21. September 2022 - 21:04
Glauben sie es ist richtig wenn ihr Kollege Weil sich gegen eine Entkriminalisierung von Hanf für Erwachsene entscheidet, um die Jugend zu beschützen obwohl die längst auf Cannabinoidliquids abstürzt?
Nun die Jugend dadurch zu schützen eine vergleichsweiße sichere Substanz zu kriminalisieren um dann so zu tun:
Als ob nicht längst (seit 2006`) Research Substanzen die "sehr viel" gefährlicher sind, in der Gesellschaft und der Jugend verbreitet wären erscheint mir nicht plausibel, es starben bereits Bürger auch Minderjährige an den besagten RCs.
Selbst langjährige Heroinabhängige stufen dies Zeugs (JWH,AB-Pinaca,AB-Fubinaca...) als wesentlich Härter ein, und die Jugend wird ohne Entkriminalisierung nicht davor geschützt.
Selbst wenn ein paar Jugendliche durch die Entkriminalisierung Gras rauchen wäre es vermutlich weniger gefährlich als diese Liquids da hierdurch keiner sterben kann.

https://www.hanf-magazin.com/news/gefae ... nthetische
Das Problem der Harten RCs in den Schulen: https://www.youtube.com/watch?v=2bgSlJRYmOw
Kollege Stephan Weil zur Wahl, Min 1:30:42 https://www.youtube.com/watch?v=KkU-1nlXDjI
Übersicht der Substanzen:https://eve-rave.ch/Forum/viewforum.php?f=115

Adis Ahmetovics Antwort vom 23. September 2022 - 09:22
Zeit bis zur Antwort: 1 Tag 12 Stunden
Sehr geehrter Herr T.,

zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen für Ihr Interesse an einem Austausch zum Thema Legalisierung von Cannabis bedanken. Ein offener und konstruktiver Dialog ist insbesondere in der heutigen Zeit von großer Bedeutung.

Wie Alkohol ist auch Cannabis eine gesellschaftliche Realität, mit der wir einen adäquaten politischen Umgang finden müssen. Weder Verbote noch eine Kriminalisierung haben den Konsum gesenkt, vielmehr stehen sie einer effektiven Suchtprävention und Jugendschutz entgegen und binden enorme Ressourcen bei Justiz und Polizei.

Im aktuellen Deutschen Bundestag gibt es mit der neuen Regierungskoalition eine politische Mehrheit für eine Entkriminalisierung der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Im Koalitionsvertrag der „Ampel“ steht dazu:

„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung ermöglichen und bauen wir aus.“

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gern.


Mit freundlichen Grüßen

Adis Ahmetović, MdB
JoMedic 64658
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Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Beitrag von JoMedic 64658 »

@Matthias Gastel Bündnis 90/Die Grünen am 11. Juli 2022 - 12:47
Warum bekomme ich meinen Führerschein trotz höchstmöglicher Abstinenzdauer nicht wieder, offenbar reicht es nicht 2 Jahre nüchtern zu beweißen und der Psychologe kann Willkür ausüben?

Nun ich möchte wissen warum es immer noch fehlende Rechtsmittel in der MPU gibt,
ich habe bereits zweimal MPU gemacht und jeweils die Höchstdauer von 1Jahr im Abstinenzprogramm gemacht und der Psaychologe kann völlig legal Willkür ausüben.
Da die Umgekehrte Beweißlast im Verwaltungsrecht verhindert, dass ich gegen den Tüv Süd klagen kann, denn es fehlen gesetzliche Aufzeichnungspflichten für Explorationen, ich forderte dies sogar gem.FEV ein und der Anbieter lehnte mich darauf als Kunde ab.Das ist unrechtstaatlich eine Beschwerde beim Innenministerium Hessen war erfolglos, da diese mich zur Beschwerdestelle des Tüv verwieß.
Beleg mit Quellen der Problematik:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verbind ... utachtung/
Ich verstehe nicht warum eine belegte langjährige Besserung nicht zur Wiedererlangung der FE führt, zumal unser Rentensystem Umlage finanziert ist und daher jeder Steuerzahler benötigt wird.
Matthias Gastels Antwort vom 11. Juli 2022 - 14:22
Zeit bis zur Antwort: 1 Stunde 34 Minuten
Sehr geehrter Herr,

Alkohol und andere Drogen sind im Straßenverkehr keine Kavaliersdelikte und werden daher zurecht vom Staat streng geahndet und zunehmend gesellschaftlich geächtet. Denn es geht um nicht weniger als um die Verkehrssicherheit und die Schutz anderer Verkehrsteilnehmenden. An der Verkehrssicherheit ist mir als Verkehrspolitiker besonders gelegen. Die Hürden für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sind daher in bestimmten Fällen, insbesondere bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit, aus gutem Grund hoch. Je nach den persönlichen Umständen und der Einschätzung des Individuums durch begutachtende Fachleute kann dies bedeuten, dass nachweislich dauerhaft auf den Konsum von Alkohol/Drogen verzichtet werden muss, wenn der Führerschein zurück gegeben werden soll. Die Einschätzung der Zuverlässigkeit und der tatsächlichen Abstinenz einzuschätzen ist im Einzelfall nicht immer einfach und auch eine Frage des Zeitraums, über den die Nachweise zu erbringen sind. Da es sich um individuell zu beurteilende Situationen handelt, kann ich zu Ihrem Fall nichts Konkretes sagen. Zudem betreffen Ihre Fragen nicht mein besonderes verkehrspolitisches Fachgebiet, sondern teilweise Aspekte von rechtsstaatlichen Prinzipien, die Sie bitte ggf. mit Kolleginnen und Kollegen aus der Rechtspolitik zu klären versuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel
JoMedic 64658
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Re: Unterstützerthread für abgeordnetenwatch.de

Beitrag von JoMedic 64658 »

MPU Wissenschaftlich evidente Grundlagendokumente über Frag den Staat.
Anfrage an: Bundesanstalt für Straßenwesen
Ich hätte gerne die Evidente wissenschaftliche Grundlagen dafür,
dass die Medizinische Psychologische Untersuchung "geeignet ist die Verkehrstoten zu mindern.
Es waren keine Publikationen durch den Wissenschaftlichen Dienst vorgelegbar.
Diese Grundlagendokumente sind aber für die Gesetzliche Rechtmäßigkeit zwingend vorgeschrieben um nicht gegen die Verhältnissmäßigkeitsprinzipien zu verstoßen und damit Rechtswidrig zu sein. Der Zweck der Maßnahme ist alleine hierdurch begründet worden.
https://fragdenstaat.de/anfrage/mpu-wis ... dokumente/
AW:
Bundesanstalt für Straßenwesen
am 19. Aug.
Details
Sehr << Antragsteller:in >>

vielen Dank für Ihr Interesse an wissenschaftlichen Untersuchungen zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die von Ihnen begehrten Unterlagen liegen uns nicht vor.

Gerne leite ich Ihnen einen Interneteintrag des Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur MPU weiter, der Sie interessieren könnte, siehe https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... chung.html.


Mit freundlichen Grüßen
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