Frankensteins Eckpunkte

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FraFraFrankenstein
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Registriert: Fr 27. Sep 2019, 18:00

Frankensteins Eckpunkte

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Frankensteins Eckpunkte für eine Legalisierung in Deutschland.

Ich schreibe diese Eckpunkte als Gedankenstütze auf, damit ich mir einen legalen Verkauf simulieren kann. Die Eckpunkte sind nicht als Gesetze oder Vorschriften gedacht. Ich wünsche mir eine gut funktionierende und baldige Legalisierung von Cannabis in Deutschland.
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  • Es soll keine Mindestgehalte von CBD oder Höchstgehalte von THC geben!
  • Kein Verkauf über Automaten. Ein Mensch als Verkäufer(mit Namensschild, muss nicht der echte Name sein z.B. Rick, Bob,Jens, Anne...). Ein Automat kann aber als Hilfsmittel eingesetzt werden. So wie jetzt die Zigarettenautomaten an den Kassen. Der Kunde wählt selbst seine Sorten aus, die dann vom Verkäufer ausgegeben werden. Kein direkter Kundenzugriff.
  • Zugang zu Cannabisfachgeschäften nur ab 18 Jahren! Keine Eingangskontrolle. Jugendliche und Kinder haben kein Zugang. Es gilt das Hausrecht.
  • Auf Schulgelände und 50m im Umkreis, Auf Spielplätzen, 50m um Kindergärten wird alles mit THC-Gehalt über Nutzhanf behördlich eingezogen. Ein Transport von Hanftee oder Genusscannabis über einen Spielplatz oder Schulgelände ist nicht erlaubt.
  • Besteuerung so, dass der Schwarzmarkt verdrängt werden kann. (Ca.0,4-10 Euro pro Gramm Cannabis Endpreis) Der Preis soll sich am THC-Gehalt orientieren, stärkere Sachen, sowie Extrakte und Importware sollen etwas teurer sein. Sachen über 20%THC mit mindestens 2% CBD sollen etwas billiger(ein Euro pro Gramm Rabatt) angeboten werden. (CBD-Bonus) Die Cannabissteuer soll erst bei 15% THC(starkes Genusscannabis) beginnen und etwa 3 Euro pro Gramm THC betragen. Darunter wirkt nur die Umsatzsteuer.
  • Jedes Produkt hat einen RFID-Code im Etikett und zusätzlich einen QR-Code auf dem Etikett. Der RFID ist, um das Produkt zu identifizieren und nach dem Verkauf aus dem Bestand des Geschäfts auszubuchen. Der QR-Code auf dem Etikett zeigt auf eine Internetseite des Großhändlers, auf dem wichtige Informationen über das Produkt hinterlegt sind. Sortenname,Analysewerte, MHD, Batch, Anbauernummer, Einnahmehinweise und Lagerungsempfehlung. Die Informationen sind auch Blinden über ein Lesegerät (Smartfone mit Sprachausgabe) zugänglich.
  • Die Verpackungen des Cannabis müssen Bundesweit einheitlich sein. Alle Großhändler haben gleiche Verpackungen.
  • Es werden keine fertigen Joints verkauft. Das würde zum Rauchen anregen. Papers und Filter können verkauft werden.
  • Künstliche Cannabinoide werden nicht angeboten und bleiben illegal.
  • Keine kindersichere Verpackungen! Das verteuert das Produkt unnötig. Leute mit Kleinkindern können Kindersichere Umverpackungen im Fachgeschäft erwerben.
  • Hanfsamen werden im Cannabisfachgeschäft angeboten, aber Stecklinge gibt es im Growshop oder im Blumenladen.
  • Wenn Jugendliche von Polizei oder Ordnungsamt mit Cannabis angetroffen werden, wird es ihnen abgenommen und die Eltern benachrichtigt. Ein Verfahren, Intimkontrollen oder Haft gibt es nicht.
  • Kommerzielles Werbeverbot in der Öffentlichkeit, aber Information( wie eine Einnahmeanleitung) muss legal bleiben! Siehe Paragraph 219a Auch eine Liste der Läden mit Telefonnummer sollte nicht als Werbung gelten.
  • Sortenvielfalt im Cannabisfachgeschäft! 20 bis 90 verschiedene Sorten Genusscannabis im Angebot (Das ist abhängig von der Größe des Geschäfts und dem Kundenstamm) (Produktwälzung)
  • Im Fachgeschäft ist Vaporisation im Konsumraum erlaubt. Konsum Zuhause oder in Kneipen oder Restaurants. Im Verkaufsraum darf nichts konsumiert werden! Verbrennung ist verboten.
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  • Auf der Verpackung muss das Gewicht in vollen Gramm stehen (Aufgerundet aufs Gramm). Bei Extrakten bis zu zwei Gramm das Gewicht in Gramm mit einer Nachkommastelle.
  • Der Gesamt-THC-Gehalt muss immer auf der Packung angegeben werden! Weitere Cannabinoide können auf dem QR-Code (CBN, CBG) angegeben werden. Der CBD-Gehalt (auf der Packung) kann entfallen, wenn der GesamtCBD unter einem Prozent liegt. THC+THCA=GesamtTHC , CBD+CBDA= GesamtCBD
  • Die Verpackung oder das Etikett müssen für Blinde so gestaltet werden, dass Genusscannabis von Starkem Genusscannabis leicht zu unterscheiden ist.

    Das Etikett für Starkes Genusscannabis hat eine Brailleschrift mit der Bezeichnung THC und am rechten Rand fehlen die Ecken. Das Etikett für Genusscannabis mit 8 bis 14,9% THC hat eine Brailleschrift mit den Buchstaben THC und am rechten Rand in der Mitte, sind zwei Halbkreise ausgeschnitten.
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  • Für Konsumenten soll es eine anonyme, Bundesweite Telefonhotline geben, wo die Leute unkompliziert beraten werden. Auch das ist Verbraucherschutz. Weedtelefon
  • Extrakte gibt es vorverpackt in 2g und 5g.(Kunststoff), Haschisch in 5g und 10 g (Folie)., Kräuter (Weed) gibt es in 5g (Pfandgläsern?). und 20 g. (Aromafolien) Packungen. Wenn der Laden es anbietet, kann der Kunde auch Hanftee in 30g und 50g (Papier)Tüten bekommen.
  • Für Weed ist die Mindestverkaufsmenge 5 Gramm. Bei Extrakten gibt es keine Mindestmenge.
  • Statt einer Höchstbesitzmenge in der Öffentlichkeit, soll es eine Höchstabgabemenge pro Person (100 Gramm Genusscannabis) geben. Diese Menge gilt als Monatsmenge und nicht als Tagesmenge. Dafür ist ein Kundenkonto beim Großhändler nötig.
  • Preis: Fünf Gramm Genusscannabis als Hanfblüten im Schraubglas verpackt, sollen bei etwa 18 Euro liegen. Zwanzig Gramm Hanfblüten in der Aromatütenverpackung sollen für ca. 70 Euro verkauft werden. Hanftee unter 8% THC wird in größeren Verpackungen und noch günstiger angeboten.
  • Kunden können bis zu 100 Gramm Genusscannabis bei ihrem regionalen Großhändler bestellen. Es wird per Post geliefert und der Ausweis wird kontrolliert. Bezahlung per Überweisung oder Nachnahme. (100 Gramm Kräuter, oder 100 Gramm Extrakt.)
  • Verkäufer sind nicht verpflichtet etwas zu verkaufen.
  • Im Fachgeschäft kann jeder Erwachsene 25 Gramm Genusscannabis und 100g Hanftee bekommen. Über 21 Jährige können zusätzlich 10 Gramm Extrakt bekommen. Wer mehr im Monat benötigt, muss ein Kundenkonto anlegen lassen.
  • Zuerst gibt es Weed im Fachgeschäft (Ca.2024). Nach einem Jahr kommen Extrakte dazu und nach einem weiteren Jahr kommen Edibles in die Fachgeschäfte.
  • Es werden keine anderen Substanzen im Cannabisfachgeschäft angeboten werden. Kein Alkohol, Kein Tabak, Kein LSD, Kein MDMA, Kein Kokain.
  • Öffnungszeiten: Auf dem Lande wird es wohl zwischen 9 Uhr und 18 Uhr verkauft. In Großstädten kann ich mir vorstellen, dass es zwischen 8 Uhr und 24 Uhr verkauft wird.
  • Großhändler für Genusscannabis, haben darauf zu achten, auch genügend Sorten mit einem relevanten CBD-Gehalt (über 2% CBD, gern mehr) anzubieten.
  • Die Ernte (Genusscannabis) wird getrocknet und getrimmt. Die Blüten werden in "Batches" Einheiten zu 10 bis 15 Kg aufbewahrt und analysiert. Dann im Laufe des Jahres für die Fachgeschäfte in kleine Tüten (a 20g) und Pfandgläser (5g) verpackt und an die Fachgeschäfte ausgeliefert. Der Trim kann als Hanftee verkauft werden.
  • Zubehörverkäufer im Cannabisfachgeschäft brauchen keine Cannabisschulung. Die Beratung der Kunden findet an den Weedkassen statt. Dort steht das geschulte Personal und gibt das Genusscannabis an den Kunden. (Je nach Größe des Fachgeschäfts werden einige Zubehörartikel verkauft. Papers, Filter, Bongs, Vapos, Bücher, Zeitschriften, Lavalampen, Hanfsamen, Holzboxen,...) In größeren Läden möglicherweise sogar an mehreren (Zubehör-)Kassen.
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  • Die Alterskontrolle wird vor Übergabe der Ware an den Kunden durchgeführt. Personalausweis. Es werden alle Menschen ohne Falten oder graue Haare kontrolliert.
  • Hanftee unter 8% THC gibt es in Verpackungen zu 30 und 50 Gramm. Bis zu 100 Gramm täglich, pro erwachsener Person.
  • Mitglieder eines Cannabis-Anbauclubs können 6 weibliche Hanfpflanzen pro Person gleichzeitig anbauen. 3 Zuhause plus 3 im Verein.
  • Läden mit maximal 2 Weedkassen gelten als kleine Läden und die jährliche Lizenzgebühr beträgt weniger als 400 Euro, die von einer Landesbehörde nach Prüfung des Lizenznehmers eingezogen wird.
  • In Großstädten werden Fachgeschäfte 3-6 Weedkassen haben und in Millionenmetropolen und im Ruhrgebiet auch bis zu 10 Weedkassen mit Fachverkäufern(Cannabisgeschult).
  • Der kommerzielle Anbau von Genusscannabis soll mindestens Überdacht angebaut werden. Folientunnel oder Gewächshaus. Kein Bunker und kein Freifeld.
    Hanftee und Nutzhanf können im Freiland angebaut werden!
  • Jeder Anbauer bekommt mit der Anbaulizenz eine individuelle Anbauernummer zugewiesen, die im QR-Code die Herkunft des Produktes erklärt. Aus der Anbauernummer kann nicht auf ein Bundesland oder den genauen Standort geschlossen werden. Die Anbauernummer ist nur für den Regressfall vorgesehen und kann vom Kunden keiner Firma direkt zugeordnet werden. Mit der Anbauernummer darf nicht geworben werden!
  • Der Großhandel für Genusscannabis soll vom derzeitigen medizinischen Großhandel getrennt sein! Beide Märkte dürfen sich nicht vermischen. Für Deutschland braucht es wohl 5 verschiedene Großhändler für Genusscannabis, die regional positioniert werden. Nord, Süd, Ost,West und Mitte. Jeder Großhändler muss Platz für 80 Tonnen Jahresernte von etwa 200 Lieferanten vorhalten. Sicher, Kühl und Dunkel. (Sortenvielfalt)
  • Die Ware soll ein MHD bekommen, das etwa 8 bis 13 Monate ab Verpackungsdatum gilt. Nach Ablauf des MHD darf die Ware nicht mehr im Fachgeschäft verkauft werden. Ein gestaffelter Rabattverkauf sollte 3 Monate vor Ablauf möglich sein, um Müll zu vermeiden. Der Großhandel sollte abgelaufene Ware kostenlos zurücknehmen müssen. MHD 11.2024-DE
    Das Länderkennzeichen zeigt bei Weed dem Verbraucher das Ernteland der Pflanzen an.
  • Kunden können Cannabisprodukte in Fachgeschäften zur Entsorgung abgeben.
  • Anbauvereine (CSC) für Erwachsene:
    • bis zu 100 Mitglieder pro Verein sollen möglich sein.
    • Jedes Mitglied, darf bis zu 3 weibliche Cannabispflanzen für den Eigenverbrauch dort anbauen.
    • Man kann nur in einem Anbauverein Mitglied werden. Nicht in mehreren gleichzeitig.
    • Jedes Mitglied, kümmert sich hauptsächlich um seine eigenen Pflanzen. Es werden Pflanzgruppen von 8 bis 15 Personen gebildet, die sich gut kennen und sich um die Pflanzen der anderen Teilnehmer der Pflanzgruppe kümmern können. Jeder Mensch hat andere Vorlieben in der Behandlung seiner Pflanzen. Die Pflanzen der anderen Pflanzgruppen sind Tabu. Ein Wechsel der Pflanzgruppe ist möglich.
    • Züchtung ist erlaubt.
    • Teilen und Weitergeben an Vereinsmitglieder ist erlaubt.
    • Mitglieder anderer Anbauvereine dürfen probieren.
    • Austausch von Samen und Stecklingen zwischen Anbauvereinen ist erlaubt.
    • Lebensfreude ist erlaubt.
    • Konsum ist auch erlaubt.
    • Geselligkeit und Kartenspiel ist auch erlaubt.
    • Das Herstellen lösungsmittelfreier Extrakte, ist ausdrücklich erlaubt!
    • Es steht Spiritus und Papiertücher für die Reinigung der Scheeren bereit.
    • Die Presse ist nach Benutzung zu reinigen.
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  • In zehn Jahren, wird es einen legalen, staatlichen, europäischen Genusscannabismarkt geben. Tschechien und Spanien werden Marktführer auf diesem Gebiet. Davor muss die Ware aus Deutschland kommen. Die Anbauer aus der EU bekommen eine achtstellige Anbauernummer, die nicht weitervergeben wird. Wenn ein Anbauer nicht mehr am Handel teilnimmt, wird seine Nummer nicht neu vergeben! #00123456
    Auf dem Europäischen Markt kann nur europäisches Genusscannabis gehandelt werden.
    Ein Export wird unter Auflagen möglich sein.
  • Auf dem Land wird eher selbst angebaut und beim Großhandel bestellt. In größeren Städten versorgen sich die Menschen eher über die Fachgeschäfte.
  • Für die Belieferung mit Cannabis und Rücknahme ist nur der zuständige Großhändler berechtigt. Wenn vom Fachgeschäft Ware von anderen Großhändlern bestellt wird, wird die an den zuständigen Großhändler geliefert, der sie dann an den Laden liefert. Track and Trace.
  • Der Prozess wird in zwei Teile aufgeteilt. Zuerst werden die Gesetze für eine schnelle Entkriminalisierung der Cannabisnutzer erlassen: Privaten Eigenanbau ermöglichen,Hanfsamen aus dem BtmG streichen(2023), Bundesweite Freigrenze (50g) Genusscannabis für legalen Besitz und eine Grenzwertanhebung der Blutwerte. In einem späteren Schritt werden die Gesetze für einen legalen Anbau und Verkauf über Fachgeschäfte der EU-Kommission übergeben. Cannabis wird aus dem BtmG genommen (2024). Europäische Freimenge 100g (Genusscannabis >8% THC)
  • Anbau in Gärtnereien in Gewächshäusern und auf BW-Gelände im Freiland und im Gewächshaus.
  • Jeder Anbauer, muss ca. 500 bis 900 Kg leicht vorgetrocknete Rohblüten jährlich liefern können.
  • Edibles:
    Es soll auch eine geringe Anzahl an essbarem und trinkbarem Genusscannabis im Fachgeschäft angeboten werden. Dies ist eine willkommene Alternative für Menschen, die nichts rauchen oder inhalieren wollen. Die Verpackungen sollen weitestgehend neutral gestaltet sein, aber Aufdrucke mit Warnhinweisen besitzen. Ein Richtwert der Konsumeinheit muss angegeben werden (THC in mg).

    5mg THC gilt als normale Dosis für Erwachsene. 15mg können schon eine starke Überdosis bedeuten, bei Menschen die keine THC-Toleranz besitzen! Anfänger sollten nur mit ca. 2mg beginnen. Die Wirkung beginnt erst nach einer Stunde und hält ca. 8 Stunden an. Edibles sind nicht gedacht, um Hunger zu stillen, sondern um das THC in den Magen zu bekommen. Eine starke Überdosis, ist das Gegenteil von Spass und eine große Belastung für die Organe.
    • Packung Haschkekse 10 Stück (Richtwert 5mg) 5€ VK
    • Packung Haschkekse 5 Stück (Richtwert 10mg) 4€ VK
    • Haschkakao Flasche 0,3 Liter ( Richtwert 30mg) 4€ VK
    • Haschgummis Kaugummi 20 Stück im Blister (Richtwert 20mg) 5€ VK
    • Haschgummis Kaugummi 20 Stück im Blister (Richtwert 50mg) 6€ VK

    Die starken Kaugummies werden nur an Kunden mit hoher Toleranz ausgegeben. Sonst kann jeder mit Keksen oder Kakao herumexperimentieren. Haschprodukte sollen nicht gut schmecken und nur wenig Zucker haben. Sie brauchen aber auch nicht besonders schlecht zu schmecken.

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    Dieser Teil ergibt sich aus den Eckpunkten des BMG:
  • Ca. 200 Meter Mindestabstand (Fußläufig) von Fachgeschäften zu Schulen und Kindergärten.
  • Unverpackt, wird es mit "track and trace" nicht geben.
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Eine Weedkasse ist ein Teil des Verkaufstresens, der für den Cannabisverkauf im Fachgeschäft an zu beratende Kunden bestimmt ist. An der Weedkasse werden nur THC-Haltige Produkte mit Beratung und Alterskontrolle verkauft. An jeder Weedkasse, ist dazu nur ein auf Genusscannabisverkauf geschulter Verkäufer erlaubt. Anderes Personal, darf dort nicht eingesetzt werden! Ein Fachgeschäft muss nicht alle Weedkassen mit Personal besetzen, aber das dort eingesetzte Personal, muss erfolgreich an einer Cannabisschulung teilgenommen haben. Sind in einem Geschäft, mehrere Weedkassen nebeneinander geplant, sollten sie räumlich weiter auseinander, oder mit schallschluckenden Raumtrennern gebaut werden, um eine ungestörte Beratung zu gewährleisten.

An einer Zubehörkasse können alle anderen, nicht THC-Haltige Waren verkauft werden. Dafür ist keine Cannabisschulung erforderlich.

Sollte es kleinste Fachgeschäfte geben, in denen es nur eine Kasse gibt, so ist dort nur cannabisgeschultes Personal einzusetzen.

Rohblüten: Rohblüten sind die Blüten der weiblichen Cannabispflanze am Stängel mit Blättern um die Blüte herum (Sugarleaves), welche auf etwa 60-70% Restfeuchte vorgetrocknet werden. Ca. 2-4 Wochen in einem dunklen Raum, der gut belüftet wird.


Großhändler für Genusscannabis
brauchen ein großes Grundstück, mit vielen Lagerflächen. Sie sind mit ihrem neutralen Fuhrpark, zuständig für die Belieferung der Fachgeschäfte, auf Einfünftel des Bundesgebietes und des anderen Großhandels mit Waren aus dem eigenen Gebiet. Sie haben die Transporterlaubnis für Rohware in Batchgefäßen und fertig verpackter Verkaufsware. Track and Trace.
80 Tonnen Lagerplatz für frische Ware in Batchgefäßen, die kühl und dunkel lagern müssen. Ein Lager für Verpackungen und ein Kommissionslager kommen noch hinzu. Ein kleiner Lagerraum für Rückläufer, die vernichtet werden, ist auch mit einzuplanen. Das Auslieferungslager ist für verpackte Ware, die in den nächsten Tagen an die Fachgeschäfte ausgeliefert wird.
Der Großhändler betreibt eine Datenbank mit Kundendaten aus dem Liefergebiet. Fachhändler bestellen dort und Kunden haben ein Kundenkonto, wenn sie mehr als die Tagesmenge benötigen, oder per Post beliefert werden müssen.

Das Batchlager hat verschiedene Lagerbehältnisse für Blüten, Tee, Haschisch und andere Extrakte.
Jedes Gefäß muss nach Befüllung mit der Batchnummer beschriftet werden, um eine Verfolgbarkeit zu gewährleisten. z.B. Batch A#23001211 Das A steht für den Großhändler und die 23 für das aktuelle Jahr.

Beratung: Der Fokus der Beratung liegt auf Personen von 18-30 Jahren und Senioren ab 60 Jahre. Die jungen Menschen, sollen von der Überdosis abgehalten werden und die Senioren brauchen Infos zur Wirkung und Wechselwirkung.


Unter dem Oberbegriff Hanftee kann alles unter 8% THC-Gehalt verkauft werden. Getrocknete Blüten und Blätter, Trim und Kräutermischungen zum Rauchen und Dampfen ohne Tabak oder zugemischte künstliche Cannabinoide. Verpackungsgröße 30g und 50g. Hanftee wird im Freiland angebaut. Die Verpackungen werden nur mit "Hanftee" und Batchnummer beschriftet. Wenn eine Charge zu stark ist, wird sie mit anderen Chargen vermischt, um unter 8%THC zu kommen. Eine Deklarierung als Genusscannabis ist nicht möglich.
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Terpene: Die Terpene sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Pflanze, die maßgeblich den Geschmack bestimmen und neben den Cannabinoiden für den Entourageeffekt verantwortlich sind. Terpene sind leicht flüchtige Aromastoffe, die bereits bei Raumtemperatur verdampfen können. Deshalb ist es für die Qualität im Produkt notwendig, die Kräuter möglichst kühl und dunkel zu lagern und das Produkt auf etwa 15% Restfeuchte schonend zu trocknen.


QR-Code:
  • * Wizzwazz Hanfblüten
    * 11% THC , 3% CBD , 0,5% CBG , 0,2% CBN
    * Mindesthaltbarkeit bis Ende November im Jahr 2024
    * Geerntet in Deutschland

    * Das Produkt ist Kindersicher aufzubewahren! Kindersichere Verpackungen gibt es im Fachgeschäft.
    * Ein regelmäßiger Konsum im Alter von 13 bis 18 Jahren ist besonders schädlich für die Entwicklung des Gehirns. Geben Sie es keinesfalls an Jugendliche weiter!
    * THC kann für mehrere Stunden die Wahrnehmung verändern und Schmerzen lindern.
    * Das Produkt darf nicht von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, um das Baby nicht in der Entwicklung zu beeinträchtigen! THC reichert sich in der Muttermilch an.
    * Das Bedienen von Maschinen oder das Fahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von THC nicht erlaubt. Das Einschätzen von Zeit oder Geschwindigkeit ist unter dem Einfluss von THC gestört. Nach der Inhalation von THC sollte mindestens 6 Stunden kein Fahrzeug gelenkt werden.
    * Die Gehirnentwicklung von Männern, ist erst über dem Alter von 25 Jahren abgeschlossen. Bis zu diesem Alter sollten Männer mit allen Substanzen besonders vorsichtig sein.
    * Das Produkt ist kühl und trocken zu lagern, um Schimmel zu verhindern und die Aromen zu bewahren.
    * Ein Mischkonsum mit Medikamenten und/oder mit Alkohol ist unbedingt zu vermeiden, da die Wirkung sich verstärken oder abschwächen könnte.
    * Diabetiker werden vor der appetitanregenden Wirkung gewarnt, die nach dem Konsum und unter dem Einfluss von THC auftreten kann.
    * Erstkonsumenten, wird die Inhalation mit einem Vaporisator empfohlen. Temperatur unter 200°Celsius.
    * Erstkonsumenten werden vor der Überdosierung gewarnt. Eine starke Überdosis ist sehr unangenehm und belastet die Organe. Vorsichtiges Herantasten wird dringend empfohlen.
    * Dauerkonsum ist ein Anzeichen für eine mögliche Sucht. Konsumpausen sind regelmäßig nötig (ca.10 pro Jahr) und werden dringend empfohlen, um einen problematischen Konsum zu verhindern.
    * Stellen Sie bei sich oder Anderen einen problematischen Konsum fest, kontaktieren Sie einen Arzt oder die Drogenhilfe, um darüber zu reden.
    * Bewahren Sie das Produkt vor Ihren Haustieren geschützt auf. Hunde und Katzen vertragen kein Cannabis.
    * www.cannabisfakten.de
    * www.BzgA.de
    * Anbauer #00123456
    * Batch C#23012101
    * Bei Mängeln am Produkt, wenden Sie sich an die Verkaufsstelle oder Ihren Großhändler.
    * Entsorgung ist möglich, im Fachgeschäft. Entsorgen Sie das Produkt verantwortungsvoll, so dass Kinder nicht den Besitz erlangen können.
    * Ende der Informationen.


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