CanG tritt zum 1.4.2024 in Kraft - und jetzt ?

Wie viel Cannabis darf ich nach CanG besitzen und mitführen?
pepre
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Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: CanG tritt zum 1.4.2024 in Kraft - und jetzt ?

Beitrag von pepre »

https://www.rnd.de/panorama/cannabis-ba ... 665L4.html
Bayern: Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz verabschiedet (mit den Stimmen von CSU, FW und AfD)

Kiff-Verbot auf Wiesn und in Biergärten. Zudem werden Cannabis-Produkte in Bayern nun grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.

... Demnach ist auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten - auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten - andere Arten des Konsums sind nicht im Gesetz geregelt. ... Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Verordnungsermächtigungen zu erlassen, die in bestimmten öffentlichen Bereichen, etwa Stadtparks oder Treffpunkten, das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.

Holetschek: "Jetzt haben Kommunen Rechtssicherheit: Der Cannabis-Konsum in Biergärten, im Bayerischen Landtag, auf öffentlichen Plätzen und Volksfesten kann von den Gemeinden verboten werden. Das schützt die passiv betroffene Bevölkerung vor stark gesundheitsschädlichem Cannabisrauch ... Besonders beim größten Volksfest der Welt: Wir wollen eine kifferfreie Wiesn!"

SPD und Grüne warfen den Regierungsfraktionen und der Staatsregierung dagegen eine Symbolpolitik vor, die nicht ernsthaft an einem besseren Schutz vor Drogenkonsum interessiert sei. „Sie nutzen die Drogenpolitik für einen Kulturkampf“, sagte der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl. ... Horst Arnold (SPD) warf der Regierung „Hysterie“ vor, bei der keine Verhältnismäßigkeit gegeben sei.
🍺 🍺 🍺

https://www.antenne.de/nachrichten/baye ... ntersuchen
Bayern will ab 2025 Abwasser auf Cannabis untersuchen
Was erhoffen die damit zu erfahren? Dass gekifft wurde und gekifft wird? :?

Das ist doch völliger Humbug. Die müssen den Biomüll untersuchen! Da werden große Mengen wegen der 50g-Grenze drin liegen! Dann können sie von "Steigerung des Cannabis-Konsums um 5000 Prozent!" faseln. ;)
pepre
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Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: CanG tritt zum 1.4.2024 in Kraft - und jetzt ?

Beitrag von pepre »

https://verfassungsblog.de/verbot-canna ... kompetenz/
Die formelle Verfassungskonformität des bayerischen Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes

... Das Bayerische Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz ordnet daneben weitere Konsumverbote im öffentlichen Raum an, die zum bundesrechtlichen Konsumverbot nach § 5 KCanG1) und zu Nichtraucherschutznormen hinzutreten sollen. Solche ergänzenden Regelungen sind den Landesgesetzgebern kompetenziell untersagt, wenn der Bund einen Gegenstand bereits geregelt hat, diese Regelung abschließend ist oder die Wertungen der ergänzenden Normen in Widerstreit mit dem (nicht abschließenden) Bundesrecht geraten. Soweit das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz Cannabiskonsum im Außenbereich verbietet oder den Gemeinden Verbote ermöglicht, hält es diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht Stand. ...
Na, das wird noch spannend... :D
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