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Re: Eigenanbau für Patienten

Verfasst: Mo 18. Mär 2019, 18:39
von mad
Ich habe jetzt mal einen Antrag auf einmalige Einfuhr aus den Niederlanden gestellt. Diesen, weil meine Not so groß ist und nichts verfügbar ist. 2 Tage später gibt es wieder eine passende Sorte in Werl … 

Antrag lasse ich aber mal laufen. Bin mal auf die Begründung gespannt. Habe auch mal die drogenpolitischen Sprecher auf Cc gesetzt, die ja diese Woche wieder eine Anhörung haben. Die können ja Futter immer gebrauchen.

Antrag auf Eigenanbau

Verfasst: Di 16. Feb 2021, 00:03
von Saimen13
Hallo, ich beschäftige mich in letzter Zeit immer mehr mit dem Antrag zum Eigenanbau, auf Grund der finanziellen Situation.

Hat jemand aus dem Forum hier den schon durchgedrückt bekommen und wenn ja, weiss jemand wie das genaue vorgehen war?
Würde mich generell mal interessieren aus weöchen Gründen das so zugelassen wurde.


Beste Grüße,

Saimen13

Re: Eigenanbau für Patienten

Verfasst: Di 16. Feb 2021, 06:51
von Martin Mainz
Hallo Saimen und willkommen im Forum!

Das Gesetz für die medizinische Verwendung von Cannabis aus 2017 wurde nicht umsonst auch "Anbauverhinderungsgesetz" genannt. Seit dem wurde kein Antrag auf Eigenanbau mehr bewilligt, es wird auf die medizinisch mögliche Versorgung durch den Arzt und Apotheken verwiesen.

Siehe auch search.php?keywords=Eigenanbau&terms=al ... bmit=Suche

Re: Eigenanbau für Patienten

Verfasst: Di 16. Feb 2021, 08:00
von moepens
Btw die vor dem Cannabisgesetz erteilten Genehmigungen zum Anbau sind afaik mittlerweile alle erloschen.

Cannabisanbau finanziert durch Krankenkasse

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 14:05
von Bacchulus
Hallo liebes Forum,

evtl. hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht.
Ich bekomme jetzt seit gut 3 Jahren Cannabis über den Arzt. Die AOK hat die Genehmigung gegeben.

Das Bestellen ist immer so eine Glückssache. Ich bestelle zur Zeit immer für 3 Monate, damit ich nicht so viele Wechsel von Blütensorten habe.

Da mich der Wechsel aber sehr nervt, frage ich mich ob jemand weis, wie man für den Anbau eine "Genehmigung" bekommt. Ist hier die Opiumstelle zuständig ? Braucht man die noch?

Des Weiteren habe ich gelesen das es schon Fälle gegeben haben soll, wo sich die Krankenkasse an den Anschaffungskosten und dem Strom beteiligt hat. Hat evtl. da jemand Erfahrungen oder Kenntnis?

Vg

Re: Cannabisanbau finanziert durch Krankenkasse

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 14:30
von M. Nice
Seit dem Cannabisanbauverhinderungsgesetz 2017 werden keine Anbaugenehmigungen mehr erteilt.

Den Antrag (zu wissenschaftlichen Zwecken) kann man bei der Bundesopiumstelle beantragen.
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstel ... _node.html

Bundesopiumstelle
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

·Kopfbogen der Einrichtung
·Bei Firmen und Vereinen eine Ablichtung des aktuellen und vollständigen Handels-
oder Vereinsregisterauszuges

·Eine Erklärung der für den BtM-Verkehr verantwortlichen Person, dass diese die
ihr obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann auf dem Formular
„Erklärungsformblatt“
(www.bfarm.de / Bundesopiumstelle / Betäubungsmittel / Erlaubnis / Anbauer /
Erklärungsformblatt)

·Nachweis der Sachkenntnis nach § 6 BtMG, der u.a. erbracht werden kann durch
das Zeugnis über eine nach abgeschlossenem wissenschaftlichen
Hochschulstudium der Biologie, Chemie, Medizin oder Pharmazie abgelegte
Prüfung (bitte Ablichtung beifügen)

·Eine lesbare Kopie des Personalausweises der verantwortlichen Person für den
BtM-Verkehr sowie aller im Handels- bzw. Vereinsregister eingetragenen Personen
der Geschäftsführung bzw. Vereinsvorstände
(Die persönlichen Daten werden unter Bezug auf § 7 BtMG i.V. mit § 3 BDSG-2018
erhoben und elektronisch gespeichert. Sie dienen zur Überprüfung der
Zuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BtMG und werden zu diesem Zweck für eine
Anfrage beim Bundeszentralregister verwendet. Augenfarbe, Körpergröße und
ausstellende Behörde auf der Ausweisrückseite sind für die Datenübermittlung
nicht erforderlich und dürfen geschwärzt werden)

·Für den Freiland-Anbau Flurkarten/Katasterkarten, Lageskizzen o.ä. mit den
kenntlich gemachten Anbauflächen oder digitale Auszüge aus den offiziellen
Online-Programmen der Bundesländer (sofern verfügbar)
Hinweis: Die beantragten Flächenbezeichnungen müssen aus den Flurkarten bzw.
den digitalen Auszügen ersichtlich sein.

·Für den Anbau von Sorten mit einem THC-Gehalt > 0.2 % zusätzlich eine
Beschreibung der vorhandenen Sicherungsmaßnahmen gegen die Entnahme von
Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen. Die erforderlichen S
Sicherungsmaßnahmen richten sich nach den Sicherungsrichtlinien des BfArM
(www.bfarm.de / Bundesopiumstelle / Betäubungsmittel / Sicherungsrichtlinien)
und sind in der Projektierungsphase mit der Bundesopiumstelle abzustimmen.

Die Kosten für eine Erlaubnis errechnen sich nach § 1 Bundesgebührengesetz in
Verbindung mit Abschnitt 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Besondere
Gebührenverordnung BMG (BMGB-GebV)
MfG
M. Nice

Re: Cannabisanbau finanziert durch Krankenkasse

Verfasst: Di 14. Mär 2023, 14:52
von Bacchulus
Schade, da könnten sich die Krankenkassen sehr viel Geld sparen :( Aber danke für die Info