Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Fertigarzneimittel mit Cannabis: Wann zahlt die Kasse?
...
Verordnet der Arzt eines der oben genannten Präparate in einer nicht von der Zulassung abgedeckten Indikation (off label) oder Cannabisblüten oder -extrakt, muss der Patient sich die Kostenübernahme von seiner Krankenkasse individuell genehmigen lassen. Dazu benötigt er eine schriftliche Begründung des Arztes. Die Erfolgsaussichten sind nach bisherigen Rückmeldungen je nach Indikation und Krankenkasse unterschiedlich.
Die Krankenkasse muss eine Ablehnung jedoch sehr gut begründen, da nun seit dem 10.03.2017 grundsätzlich ein Versorgungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 6 SGB V) besteht, nämlich wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustands nicht zur Anwendung kommen kann. Zudem muss «eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome» bestehen. Im Gesetz werden keine konkreten Indikationen genannt."
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68439
...
Verordnet der Arzt eines der oben genannten Präparate in einer nicht von der Zulassung abgedeckten Indikation (off label) oder Cannabisblüten oder -extrakt, muss der Patient sich die Kostenübernahme von seiner Krankenkasse individuell genehmigen lassen. Dazu benötigt er eine schriftliche Begründung des Arztes. Die Erfolgsaussichten sind nach bisherigen Rückmeldungen je nach Indikation und Krankenkasse unterschiedlich.
Die Krankenkasse muss eine Ablehnung jedoch sehr gut begründen, da nun seit dem 10.03.2017 grundsätzlich ein Versorgungsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31 Abs. 6 SGB V) besteht, nämlich wenn keine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach begründeter Einschätzung des behandelnden Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustands nicht zur Anwendung kommen kann. Zudem muss «eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder schwerwiegende Symptome» bestehen. Im Gesetz werden keine konkreten Indikationen genannt."
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=68439
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Ein Bruch mit dem deutschen Verordnungssystem?
Eine Gesetzesänderung ermöglicht Ärzten seit kurzem, Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verschreiben. Der Patient bezieht Cannabis dann als Zubereitung aus der Apotheke. Das neue Rechtskonstrukt sehen viele aber als "Systembruch".
Der Druck, die medizinische Anwendung von Cannabis per Gesetz zu regeln und grundsätzlich möglich zu machen, kam aus der Rechtsprechung. Immer häufiger, so Dr. Peter Cremer-Schaeffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), habe die Behörde über Anträge von Patienten entscheiden müssen, Cannabis zur Eigenbehandlung einer schweren Erkrankung selbst anbauen oder über Apotheken erwerben zu können.
"Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen", sagte Cremer-Schaeffer bei einer Veranstaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Westfalen-Lippe in Dortmund. Bei erteilter Erlaubnis habe der Arzt eine Cannabistherapie lediglich "begleiten" können. "Das war unbefriedigend, denn die Entscheidung gehört in die Hand des behandelnden Arztes", so der Leiter der Bundesopiumstelle. Mit der Änderung von Paragraf 31 des SGB V habe der Gesetzgeber die Verantwortung für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln vollständig der Ärzteschaft übertragen, und damit sei sie "dort, wo sie hingehört".
...
Grundlage sei aber unter anderem die Monografie "Cannabisblüten" des Deutschen Arzneibuchs, das zur Zeit in der EU-Notifizierung ist. Das rechtliche und organisatorische Konstrukt für eine legalisierte medizinische Anwendung von Cannabis wurde bei der Veranstaltung als "Systembruch" bezeichnet, da generell angestrebt werde, qualitätsgeprüfte Medikamente für definierte Indikationen auf den Markt zu bringen. "Auch wir wollen langfristig hin zum Fertigarzneimittel", sagte Cremer-Schaeffer. Es sei kein Zufall, dass die Cannabisagentur beim BfArM der Abteilung vier zugeordnet sei. In deren Zuständigkeit fällt die Zulassung von Medikamenten."
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ystem.html
""Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen"..." das ist doch jetzt auch nicht anders beim MDK !
Eine Gesetzesänderung ermöglicht Ärzten seit kurzem, Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu verschreiben. Der Patient bezieht Cannabis dann als Zubereitung aus der Apotheke. Das neue Rechtskonstrukt sehen viele aber als "Systembruch".
Der Druck, die medizinische Anwendung von Cannabis per Gesetz zu regeln und grundsätzlich möglich zu machen, kam aus der Rechtsprechung. Immer häufiger, so Dr. Peter Cremer-Schaeffer vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), habe die Behörde über Anträge von Patienten entscheiden müssen, Cannabis zur Eigenbehandlung einer schweren Erkrankung selbst anbauen oder über Apotheken erwerben zu können.
"Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen", sagte Cremer-Schaeffer bei einer Veranstaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Westfalen-Lippe in Dortmund. Bei erteilter Erlaubnis habe der Arzt eine Cannabistherapie lediglich "begleiten" können. "Das war unbefriedigend, denn die Entscheidung gehört in die Hand des behandelnden Arztes", so der Leiter der Bundesopiumstelle. Mit der Änderung von Paragraf 31 des SGB V habe der Gesetzgeber die Verantwortung für eine Therapie mit Cannabisarzneimitteln vollständig der Ärzteschaft übertragen, und damit sei sie "dort, wo sie hingehört".
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Grundlage sei aber unter anderem die Monografie "Cannabisblüten" des Deutschen Arzneibuchs, das zur Zeit in der EU-Notifizierung ist. Das rechtliche und organisatorische Konstrukt für eine legalisierte medizinische Anwendung von Cannabis wurde bei der Veranstaltung als "Systembruch" bezeichnet, da generell angestrebt werde, qualitätsgeprüfte Medikamente für definierte Indikationen auf den Markt zu bringen. "Auch wir wollen langfristig hin zum Fertigarzneimittel", sagte Cremer-Schaeffer. Es sei kein Zufall, dass die Cannabisagentur beim BfArM der Abteilung vier zugeordnet sei. In deren Zuständigkeit fällt die Zulassung von Medikamenten."
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ystem.html
""Die Entscheidung des BfArM konnte nur auf Aktenlage basieren, ohne den Patienten zu kennen"..." das ist doch jetzt auch nicht anders beim MDK !
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Der mdk entscheidet nur ob du es bezahlt bekommst.
Der Arzt der es dir verschreibt kennt dich, das ist nun der unterschied
Ja hin zur pille so ein Unfug
Der Arzt der es dir verschreibt kennt dich, das ist nun der unterschied
Ja hin zur pille so ein Unfug
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Duck, das ist mir schon klar, aber wenn der MDK sagt, Nö, du bist nicht schwer krank, schaut Patient wieder in die Röhre. Ausser er kann sich die jetzt wirklichen Horrorkosten leisten.
Bisher sagt jeder Normalbürger bei mir mit unheilbarem Krebs, Folgeerkrankungen und 100%, G, aG und B Schwerbehinderung, Du bist schwerkrank. Ob der MDK das auch so sieht, da habe ich so meine Zweifel, die in der Diskussion mit anderen bestärkt wurden.
Pillen, Tabletten, Extrakte etc. : so eng sehe ich das nicht. Es gibt ja einige Patienten, die diese Cannabisprodukte gut vertragen. Aber ausschließlich die Medis, nein Danke. Da soll der Patient doch noch selbst entscheiden können.
Vielleicht kann man wirklich hochkonzentrierte Substanzen, die auch schnelll wirken, z.b. für Krebs entwickeln. Da muss es manchmal schnell gehen. Habe in den letzten 1,5 Jahren ca. 5-6 Anrufe/Mails von mir unbekannten Patientinnen erhalten, die obwohl schon im Endstadium, sich noch Hoffnung gemacht haben. Und 2-3 Wochen später kam dann die Meldung der "Kontakt"person, Patientin verstorben... ein Scheiss Gefühl, wo mir im Hinterkopf der Gedanke rumspukt, etwas eher und hochkonzentrierter, da wäre evtl. noch was gegangen.
Bisher sagt jeder Normalbürger bei mir mit unheilbarem Krebs, Folgeerkrankungen und 100%, G, aG und B Schwerbehinderung, Du bist schwerkrank. Ob der MDK das auch so sieht, da habe ich so meine Zweifel, die in der Diskussion mit anderen bestärkt wurden.
Pillen, Tabletten, Extrakte etc. : so eng sehe ich das nicht. Es gibt ja einige Patienten, die diese Cannabisprodukte gut vertragen. Aber ausschließlich die Medis, nein Danke. Da soll der Patient doch noch selbst entscheiden können.
Vielleicht kann man wirklich hochkonzentrierte Substanzen, die auch schnelll wirken, z.b. für Krebs entwickeln. Da muss es manchmal schnell gehen. Habe in den letzten 1,5 Jahren ca. 5-6 Anrufe/Mails von mir unbekannten Patientinnen erhalten, die obwohl schon im Endstadium, sich noch Hoffnung gemacht haben. Und 2-3 Wochen später kam dann die Meldung der "Kontakt"person, Patientin verstorben... ein Scheiss Gefühl, wo mir im Hinterkopf der Gedanke rumspukt, etwas eher und hochkonzentrierter, da wäre evtl. noch was gegangen.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich kann schon lange nurnoch verächtlich den kopf schütteln, das system ist sowas von..... 
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Trotz Cannabis-Freigabe: Osnabrücker Familie bangt um jedes Rezept
Schwerkranke Menschen können künftig in Deutschland Cannabis auf Rezept bekommen. Das konnten sie im Einzelfall auch schon vorher, mussten dafür jedoch eine aufwendige Ausnahmeerlaubnis einholen. Die fünfjährige Emily Sparenberg aus Osnabrück ist so ein Einzelfall. Leichter ist es für sie jedoch nicht geworden, an das nötige Medikament zu kommen.
...
Allerdings war es bislang sehr umständlich, an das Medikament zu kommen: Die Auflagen waren hoch. Alle drei Monate prüfte der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob Emily die Tropfen für ein weiteres Quartal verschrieben werden dürfen. Durch die Cannabis-Freigabe sollte sich das Leben der Osnabrücker Familie doch vereinfachen: Gang zum Arzt, ausgestelltes Rezept, Gang zur Apotheke, alles gut. Könnte man meinen. Doch nach wie vor ist die Familie angehalten, die Wirksamkeit der Tropfen zu belegen. „Wir brauchen immer noch eine Sonderdiagnose“, sagt Anke Sparenberg.
Die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Denn zunächst muss nachgewiesen werden, dass alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden“, sagt Dr. Carsten Brau, der im Schmerzzentrum Osnabrück arbeitet.
...
„Wir wollen auf jeden Fall sicherstellen, dass cannabishaltige Arzneimittel dem Patienten wirklich helfen oder ob es eventuell bessere Alternativen gibt“, sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer GEK. „Da nahezu wöchentlich neue Arzneimittel auf den Markt kommen, wäre es möglich, dass zur Behandlung einer bestimmten schwerwiegenden Erkrankung ein neues Arzneimittel eingeführt wird, das besser wirksam wäre oder weniger Nebenwirkungen verursachen würde als ein cannabishaltiges Arzneimittel.“
...
„Ich weiß, dass Cannabis bei einigen Patienten einen guten Effekt hat, beim Verschreiben von Blüten werden wir uns aber ganz zurücknehmen“, sagt Carsten Brau. Wenn THC verbrenne, dann gebe es einen „Medikamenten-Peak“, also einen schnellen Anstieg des Wirkstoffes im Blut, eben den berühmten Rausch. „Und genau das wollen wir ja nicht“, sagt Brau. Zur Schmerzunterdrückung seien daher eher Kapseln oder Tropfen geeignet, die leichter zu dosieren seien.""
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/ar ... 0&0&875704
Was für ein vorgeschobenes Argument gegen die Verschreibung von Blüten
Als ob es, wenn man Blüten z.b. isst, zu keinem Rausch kommen würde. Und was ist am Rausch soo schlimm? Die Wirksamkeit wird dadurch in keinster Weise vermindert.
Und wer bitte ist "wir"? Arzt/Patient? Arzt/Pharma?
Schwerkranke Menschen können künftig in Deutschland Cannabis auf Rezept bekommen. Das konnten sie im Einzelfall auch schon vorher, mussten dafür jedoch eine aufwendige Ausnahmeerlaubnis einholen. Die fünfjährige Emily Sparenberg aus Osnabrück ist so ein Einzelfall. Leichter ist es für sie jedoch nicht geworden, an das nötige Medikament zu kommen.
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Allerdings war es bislang sehr umständlich, an das Medikament zu kommen: Die Auflagen waren hoch. Alle drei Monate prüfte der medizinische Dienst der Krankenkasse, ob Emily die Tropfen für ein weiteres Quartal verschrieben werden dürfen. Durch die Cannabis-Freigabe sollte sich das Leben der Osnabrücker Familie doch vereinfachen: Gang zum Arzt, ausgestelltes Rezept, Gang zur Apotheke, alles gut. Könnte man meinen. Doch nach wie vor ist die Familie angehalten, die Wirksamkeit der Tropfen zu belegen. „Wir brauchen immer noch eine Sonderdiagnose“, sagt Anke Sparenberg.
Die Verschreibung von Cannabisarzneimitteln sind mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Denn zunächst muss nachgewiesen werden, dass alle anderen Verfahren ausgeschöpft wurden“, sagt Dr. Carsten Brau, der im Schmerzzentrum Osnabrück arbeitet.
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„Wir wollen auf jeden Fall sicherstellen, dass cannabishaltige Arzneimittel dem Patienten wirklich helfen oder ob es eventuell bessere Alternativen gibt“, sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer GEK. „Da nahezu wöchentlich neue Arzneimittel auf den Markt kommen, wäre es möglich, dass zur Behandlung einer bestimmten schwerwiegenden Erkrankung ein neues Arzneimittel eingeführt wird, das besser wirksam wäre oder weniger Nebenwirkungen verursachen würde als ein cannabishaltiges Arzneimittel.“
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„Ich weiß, dass Cannabis bei einigen Patienten einen guten Effekt hat, beim Verschreiben von Blüten werden wir uns aber ganz zurücknehmen“, sagt Carsten Brau. Wenn THC verbrenne, dann gebe es einen „Medikamenten-Peak“, also einen schnellen Anstieg des Wirkstoffes im Blut, eben den berühmten Rausch. „Und genau das wollen wir ja nicht“, sagt Brau. Zur Schmerzunterdrückung seien daher eher Kapseln oder Tropfen geeignet, die leichter zu dosieren seien.""
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/ar ... 0&0&875704
Was für ein vorgeschobenes Argument gegen die Verschreibung von Blüten
Als ob es, wenn man Blüten z.b. isst, zu keinem Rausch kommen würde. Und was ist am Rausch soo schlimm? Die Wirksamkeit wird dadurch in keinster Weise vermindert.
Und wer bitte ist "wir"? Arzt/Patient? Arzt/Pharma?
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
"Cannabis auf Rezept – erste Erfahrungen
Seit einem Monat können Ärzte Cannabis zulasten der GKV verordnen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Cannabis als Medizin“ ist keine Regelleistung der Krankenkassen und kommt nur dann infrage, wenn für den jeweiligen Patienten keine andere Therapieoption zur Verfügung steht. Wie kommen die Apotheken mit der Abgabe des neuen Arzneimittels zurecht? Antworten gibt die aktuelle DAZ Nr. 15.
...
DAZ-Redakteurin Rika Rausch interviewte Apotheker Philipp Böhmer, der dort bereits seit anderthalb Jahren Cannabis-Blüten abgegeben und Dronabinol-Rezepturen hergestellt hat. Nach wie vor sind es hauptsächlich Patienten mit Spastik bei Multipler Sklerose und mit schweren Schmerzen, die Böhmer betreut. Allerdings ist das Interesse an Cannabis-Therapien sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten, die bisher keine einschlägigen Erfahrungen gemacht haben, gestiegen – das zeigen die häufigen Anfragen in der Apotheke.
Auf Nachfrage der DAZ-Redaktion berichtete die AOK, dass bei ihr viele Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie eingetroffen seien, nannte aber keine Zahlen. ... Wenn es nach ihm ginge, würden die Verordnungen nur mäßig steigen, denn er warnt davor, von Cannabis zu viel zu erwarten. Für die Verschreibung von Cannabis-Blüten auf Privatrezept sollten seiner Meinung nach die Hürden sogar etwas höher liegen. "
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... rfahrungen
Der Originalartikel ist nur für Abonnenten lesbar.
Aber den MDK-Abgewiesenen den Zugang zu Privatrezepten erschweren?! Glaube, da kommt noch was, auch wenn das hier als persönliche Meinung kundgetan wird.
Seit einem Monat können Ärzte Cannabis zulasten der GKV verordnen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. „Cannabis als Medizin“ ist keine Regelleistung der Krankenkassen und kommt nur dann infrage, wenn für den jeweiligen Patienten keine andere Therapieoption zur Verfügung steht. Wie kommen die Apotheken mit der Abgabe des neuen Arzneimittels zurecht? Antworten gibt die aktuelle DAZ Nr. 15.
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DAZ-Redakteurin Rika Rausch interviewte Apotheker Philipp Böhmer, der dort bereits seit anderthalb Jahren Cannabis-Blüten abgegeben und Dronabinol-Rezepturen hergestellt hat. Nach wie vor sind es hauptsächlich Patienten mit Spastik bei Multipler Sklerose und mit schweren Schmerzen, die Böhmer betreut. Allerdings ist das Interesse an Cannabis-Therapien sowohl bei Patienten als auch bei Ärzten, die bisher keine einschlägigen Erfahrungen gemacht haben, gestiegen – das zeigen die häufigen Anfragen in der Apotheke.
Auf Nachfrage der DAZ-Redaktion berichtete die AOK, dass bei ihr viele Anträge auf Kostenübernahme einer Cannabis-Therapie eingetroffen seien, nannte aber keine Zahlen. ... Wenn es nach ihm ginge, würden die Verordnungen nur mäßig steigen, denn er warnt davor, von Cannabis zu viel zu erwarten. Für die Verschreibung von Cannabis-Blüten auf Privatrezept sollten seiner Meinung nach die Hürden sogar etwas höher liegen. "
https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... rfahrungen
Der Originalartikel ist nur für Abonnenten lesbar.
Aber den MDK-Abgewiesenen den Zugang zu Privatrezepten erschweren?! Glaube, da kommt noch was, auch wenn das hier als persönliche Meinung kundgetan wird.
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Christiane B.
Re: Musterverordnungen für Cannabis-Rezepte
Zermahlen und zerkleinern die dann auch meine Sorte die schon zerkleinert aus Holland geliefert wird?Duck hat geschrieben:Klar zermalt sie und siebt sie und am besten noch mit 300 Grad desinfizieren![]()
Was ein bock misst und wenn die dose runterfällt is alles weg.
Ach ja und bitte vorerhitzen, damit ich es nur noch einatmen brauch
Aber im Ernst, ich sehe schon, dass ich auch in Zukunft bei meiner jetzigen "Cannabis"-Apotheke bleiben muss, weil die diese Abzocke der BundesApothekerKammer nicht mit machen wird.
Ich will mir gar nicht voestellen welche reinste Abzocke damit betrieben werden wird. Besonders von Apotheken die eigentlich gegen Cannabis als Arznei sind. Hier im Rhein-Sieg-Kreis trifft das auf fast alle Apotheken zu.
Nur eine Apotheke im ganzen Rhein-Sieg-Kreis hatte im Jahr 2015, laut Gesundheitsamt, die Erlaubnis Cannabis an Erlaubnisinhaber auszugeben. Und die haben ihre quasi Monopolstellung nicht ausgenutzt. Also fahre ich doch gerne weiterhin die 26 km zu dieser Apo. (btw. ich weiß, das ich dort nicht die einzige Cannabis Patientin bin)
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
und was steht jetz idealerweise auf dem rezept genau drauf um ganze blüten zu bekommen?
ich raffe das mit "schriftlicher anweisung" nicht ganz... welche schriftliche anweisung ?
also stelle es mir z.b. so vor:
cannabis flos "bedrocan" 5gramm
ganze blüten, unzerkleinert
einnahme gemäß schriftlicher anweisung
bitte korrigieren falls falsch
ich raffe das mit "schriftlicher anweisung" nicht ganz... welche schriftliche anweisung ?
also stelle es mir z.b. so vor:
cannabis flos "bedrocan" 5gramm
ganze blüten, unzerkleinert
einnahme gemäß schriftlicher anweisung
bitte korrigieren falls falsch
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Der Passus "Einnahme gemäß schriftlicher Anweisung" sollte geändert werden.
Wenn Du diese Formulierung wählst, muss dein Arzt der Apotheke einen Einnahmeplan vorlegen.
Besser wäre, so wie auch sonst bei üblichen Rezepten, es z.B. so zu schreiben : "3 tgl. x 0,3g als Tee/Inhalation".
Wenn Du diese Formulierung wählst, muss dein Arzt der Apotheke einen Einnahmeplan vorlegen.
Besser wäre, so wie auch sonst bei üblichen Rezepten, es z.B. so zu schreiben : "3 tgl. x 0,3g als Tee/Inhalation".
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
vielen dank Sabine.
der rest kann also genau so stehen bleiben, und es fehlt auch nichts?
es wird bei mir evtl nur ein privatrezept, aber erstmal besser als nichts...
p.s.
schläfst du eigentlich auch mal?
der rest kann also genau so stehen bleiben, und es fehlt auch nichts?
es wird bei mir evtl nur ein privatrezept, aber erstmal besser als nichts...
p.s.
schläfst du eigentlich auch mal?
- Martin Mainz
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Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Schau auch mal hier: viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39529#p39529
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
-
Christiane B.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Eine/r hat es dann hier ja schon angesprochen, was ich mich nämlich die ganze Zeit schon frage:
Was soll das mit Cannabis für Teezubereitung?
Tee wird mit maximal 100°C heißem Wasser aufgegossen. Allerdings können 100°C bei Cannabis 0 Wirkstoff frei setzen, dazu bedarf es viel höhere Temperaturen, die mit Wasser gar nicht erreicht werden können, weil Wasser ab 100°C+ schon verdampft.
Naja und mal ehrlich, Alkohol beisetzen ist, selbst wenn dadurch die Wirkstoffe in THC und CBD bei niedrigeren Temperaturen freigesetzt werden können, wohl wirklich in jedem Fall Kontra-Indiziert.
Was soll das mit Cannabis für Teezubereitung?
Tee wird mit maximal 100°C heißem Wasser aufgegossen. Allerdings können 100°C bei Cannabis 0 Wirkstoff frei setzen, dazu bedarf es viel höhere Temperaturen, die mit Wasser gar nicht erreicht werden können, weil Wasser ab 100°C+ schon verdampft.
Naja und mal ehrlich, Alkohol beisetzen ist, selbst wenn dadurch die Wirkstoffe in THC und CBD bei niedrigeren Temperaturen freigesetzt werden können, wohl wirklich in jedem Fall Kontra-Indiziert.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Guckst Du hier
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
-
Christiane B.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Joa, da zeigt sich schon, dass all jene die glauben darüber bestimmen zu können was und wie wir Arznei anwenden, absolut NULL Kenntnisse zu der Arznei Cannabis haben. Deswegen ist es gerade zu absolut lächerlich von solchen Fachleuten diesen Mülll zu lesen. Keine Ahnung von nichts und diesen Nonsens anderen aufzwingen wollenSabine hat geschrieben:Guckst Du hier![]()
https://www.abda.de/pressemitteilung/me ... n-sollten/
Habe danach einen mutigen Selbstversuch unternommen
Nun ja, diese Woche werde ich noch mal per Ausnahmegenehmigung mein Cannabis aus der Apo holen und da, sofern Vorort, mit den zwei "zuständigen" Apothekern sprechen wie die es in Zukunft halten werden.
Zu dem bin ich auf den Preis gespannt, da meine Dose bald leer ist brauch ich dringend einen neue und habe nicht vorher wegen dem Preis gefragt. Ich gehe mal hoffnungsvoll davon aus, weil es über den selben Weg wie bisher bezogen wird, der Preis sich dieses mal noch nicht geändert hat.
Auf jeden Fall werde ich den Zukünftigen Preis, also den per BtM-Rezept erfragen.
Am Freitag habe ich dann einen Termin bei meiner HÄ und werde mal sehen, was sie in Bezug auf Verschreibungsform per BtM-Rezept in Erfahrung gebracht hat.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
@ CBDManiaK am Di 25. Apr 2017, 06:24
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
-
Christiane B.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich habe mir die Angaben von dem Rezept notiert und werde das bei meinem Termin mit meiner HÄ mitnehmen.M. Nice hat geschrieben:@ CBDManiaK am Di 25. Apr 2017, 06:24
Guckst Du hier, so muß das:
viewtopic.php?f=22&t=6868&p=39532#p39529
So wie ich meine HÄ kenne, hat sie sich aber selber schon entsprechende Infos geholt. Das war bisher immer so, dass sie zeitgleich mit mir zu dem gleichen, sogar dem selben Informationamaterial gekommen ist.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
vielen dank. damit ist nicht nur mir geholfen.
-
studenmuenster
- Beiträge: 107
- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich würde bei der Rezeptformulierung folgendes empfehlen:
1) Eine Menge verschreiben, die sich an den Packungsgrößen orientert (Bedrocan/Fargon & Tweed/MedCann 5g; Peace Naturals/Pedianos 10g - Hersteller/Importeur), also z.B. 4x5g oder 2x10g für eine Gesamtmenge von 20g
2) Sorten, die in Blütenform vorliegen, sollten als Cannabis Flos verschrieben werden. (ausgenommen sind Bedica, Bediol und Bedrolite, da diese nur als Granulat verfügbar sind)
3) Es sollten bei Cannabis Blüten die Hinweise "nicht zerkleinert" oder "unzerkleinert", bzw. "nicht weiterverarbeitet" oder "unbehandelt", evtl. "nicht gesiebt" und definitiv "orginalverpackt" hinzugefügt werden
4) Einzeldosis, maximale Tagesdosis, evtl. Gesamtdosis und Art der Einnahme mit aufs Rezept
Ein Formulierungsbeispiel bei 15g Princeton und 15g Houndstooth, ob die Bezeichnung in der Klammer wichtig ist k.A.:
Um dann nicht trotzdem 100% Aufschlag zahlen zu müssen ist man aber auch auf die Kulanz bzw. den Kalkulierungsspielraum der Apotheke angewiesen. Apotheken können bei Privatpatienten/Selbstzahlern frei kalkulieren zu welchem Preis sie abgeben, davon ausgenommen sind selbstverständlich Fertigarzneimittel, die nach AMPreisV abgerechnet werden müssen, jedoch zählt Cannabis Flos nicht als solches.
z.B. kann man um solch eine Apotheke zu finden auf die Apothekenliste der ACM zurückgreifen, darüber wird aber nur Mitglieder Auskunft erteilt und auch nur über Apotheken in Nähe zum eigenen Wohnort.
Im Umkreis von 80km zu meinem Wohnort kannte ich bisher eine Apotheke, durch die ACM und meine Mitgliedschaft kenne ich nun zwei weitere, die nicht mal 30km entfernt sind.
1) Eine Menge verschreiben, die sich an den Packungsgrößen orientert (Bedrocan/Fargon & Tweed/MedCann 5g; Peace Naturals/Pedianos 10g - Hersteller/Importeur), also z.B. 4x5g oder 2x10g für eine Gesamtmenge von 20g
2) Sorten, die in Blütenform vorliegen, sollten als Cannabis Flos verschrieben werden. (ausgenommen sind Bedica, Bediol und Bedrolite, da diese nur als Granulat verfügbar sind)
3) Es sollten bei Cannabis Blüten die Hinweise "nicht zerkleinert" oder "unzerkleinert", bzw. "nicht weiterverarbeitet" oder "unbehandelt", evtl. "nicht gesiebt" und definitiv "orginalverpackt" hinzugefügt werden
4) Einzeldosis, maximale Tagesdosis, evtl. Gesamtdosis und Art der Einnahme mit aufs Rezept
Ein Formulierungsbeispiel bei 15g Princeton und 15g Houndstooth, ob die Bezeichnung in der Klammer wichtig ist k.A.:
Code: Alles auswählen
Cannabis Flos
3x5g Princeton (MCTK007) - unzerkleinert, unbehandelt, orginalverpackt
3x5g Houndstooth (MCTK001 - unzerkleiner, unbehandelt, orginalverpackt
Einzeldosis: 0,25g
maximale Tagesdosis: 1,0g
Inhalationz.B. kann man um solch eine Apotheke zu finden auf die Apothekenliste der ACM zurückgreifen, darüber wird aber nur Mitglieder Auskunft erteilt und auch nur über Apotheken in Nähe zum eigenen Wohnort.
Im Umkreis von 80km zu meinem Wohnort kannte ich bisher eine Apotheke, durch die ACM und meine Mitgliedschaft kenne ich nun zwei weitere, die nicht mal 30km entfernt sind.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Komm grade vom schmerz kongress
Nur eine stellte rückfragen wegen cannabis einnahme
Opiate waren denn auch ein thema die hatte ich ja noch nie, ob ich dafür überhaupt infrage komme?
Keine antwort
Warum ich es nehme
Um mich wieder halbwegs als mensch zu fühlen
Opium opium opium
Erst bekommt mans nicht denn ist es thema
Opium gegen tinitus?
Muskelkrämpfe?
Allergien?
RLS?
Apetitlosigkeit?
Angst und beginnende depresion?
Kommt opium überhaupt bei Herzpartienten infrage????
Nun beraten sie ich, bin gespannt auf meinen nächsten termin beim doc.
Ich glaub ich wandere bald aus.
Nur eine stellte rückfragen wegen cannabis einnahme
Opiate waren denn auch ein thema die hatte ich ja noch nie, ob ich dafür überhaupt infrage komme?
Keine antwort
Warum ich es nehme
Um mich wieder halbwegs als mensch zu fühlen
Opium opium opium
Erst bekommt mans nicht denn ist es thema
Opium gegen tinitus?
Muskelkrämpfe?
Allergien?
RLS?
Apetitlosigkeit?
Angst und beginnende depresion?
Kommt opium überhaupt bei Herzpartienten infrage????
Nun beraten sie ich, bin gespannt auf meinen nächsten termin beim doc.
Ich glaub ich wandere bald aus.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
hätte ich keine frau und kinder, währe ich schon lange weg!
-
Christiane B.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Ich habe mir jetzt mal die Zeit genommen kurz in das
Verordnung über den Betrieb von Apotheken
(Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
darin sagt
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmung
§ 1a Begriffsbestimmungen
(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus
Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
(8) Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung
oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.
Man kann mich ja für völlig bescheuert halten, aber
WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu? Meiner Meinung nach absolut rein gar nichts!
Denn
1. Wird das Cannabis nur in, für medizinische Zwecke, zugelassenen Unternehmen produziert.
2. Cannabis wird in jedem Fall auf Vorrat hergestellt und NICHT auf Anforderung.
3. Durchläuft jede Charche dieser Herstellung einem Prüfverfahren zur Qualitätskontrolle/-sicherheit
4. D.h. getrocknete Cannabisblüten ist eine Fertigarznei
In jedem Fall ist das in Holland bei der Firma Bedrocan der Fall. Das holländische Gesundheitsamt hat dieser Firma die Erlaubnis erteilt Cannabis zu medizinischen Zwecken, also als Arznei, herzustellen. Das holländische Gesundheitsamt obligt die Charchen Prüfung. Genau so wie es sein wird, sollte es jemals der Art Cannabisanbau in D-Land geben, das die Prüfung und Qualitäskontrollen über die BfArM laufen wird.
Tja, sollte meine Apotheke an ihrem -wir müssen Prüfen etc. fest halten, werde ich mir eine andere Apo suchen müssen. Denn ich werde, werder als Selbst-Zahler noch irgendwann als Kassen Rezept, zulassen dass diese Abzocke durchgeführt wird.
Meine Apotheke darf mir dann vorher mal genau erklären, wie sie die Prüfung ob es sich bei dem gelieferten Produkt tatsächlich um meine bestellte Sorte handelt, vorgenommen haben.. Dafür brauchen die nämlich das original Rohmaterial vom Hersteller, was die aber nur in eben der selben Variante bekommen können, also in verschlossenen 5g Dosen, die dann von meiner nicht mehr zu unterscheiden ist und eine Prüfung irrsinnig macht.
Verordnung über den Betrieb von Apotheken
(Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
darin sagt
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmung
§ 1a Begriffsbestimmungen
(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus
Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
(8) Rezepturarzneimittel ist ein Arzneimittel, das in der Apotheke im Einzelfall auf Grund einer Verschreibung
oder auf sonstige Anforderung einer einzelnen Person und nicht im Voraus hergestellt wird.
Man kann mich ja für völlig bescheuert halten, aber
WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu? Meiner Meinung nach absolut rein gar nichts!
Denn
1. Wird das Cannabis nur in, für medizinische Zwecke, zugelassenen Unternehmen produziert.
2. Cannabis wird in jedem Fall auf Vorrat hergestellt und NICHT auf Anforderung.
3. Durchläuft jede Charche dieser Herstellung einem Prüfverfahren zur Qualitätskontrolle/-sicherheit
4. D.h. getrocknete Cannabisblüten ist eine Fertigarznei
In jedem Fall ist das in Holland bei der Firma Bedrocan der Fall. Das holländische Gesundheitsamt hat dieser Firma die Erlaubnis erteilt Cannabis zu medizinischen Zwecken, also als Arznei, herzustellen. Das holländische Gesundheitsamt obligt die Charchen Prüfung. Genau so wie es sein wird, sollte es jemals der Art Cannabisanbau in D-Land geben, das die Prüfung und Qualitäskontrollen über die BfArM laufen wird.
Tja, sollte meine Apotheke an ihrem -wir müssen Prüfen etc. fest halten, werde ich mir eine andere Apo suchen müssen. Denn ich werde, werder als Selbst-Zahler noch irgendwann als Kassen Rezept, zulassen dass diese Abzocke durchgeführt wird.
Meine Apotheke darf mir dann vorher mal genau erklären, wie sie die Prüfung ob es sich bei dem gelieferten Produkt tatsächlich um meine bestellte Sorte handelt, vorgenommen haben.. Dafür brauchen die nämlich das original Rohmaterial vom Hersteller, was die aber nur in eben der selben Variante bekommen können, also in verschlossenen 5g Dosen, die dann von meiner nicht mehr zu unterscheiden ist und eine Prüfung irrsinnig macht.
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Christiane B.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Hätte der Hund nicht geschissen, hätte dieser einen Hasen gefangen.CBDManiaK hat geschrieben:hätte ich keine frau und kinder, währe ich schon lange weg!
Hätte, wenn, aber, wärste ... ... ...
Nimm Frau und Kinder mit.
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
wenn das so einfach währe... frauchen würde nichtmal auswandern wenn wir im lotto gewinnen würden. sie bleibt deutschland treu.
kids sind noch schulpflichtig, 2. und 5. klasse
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studenmuenster
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- Registriert: Mo 27. Mär 2017, 10:50
Re: Musterverordnungen und anderes rund um Cannabis-Rezepte
Christiane B. hat geschrieben:WAS davon trifft bitte auf getrocknete Cannabisblüten zu?
Christiane B. hat geschrieben:(6) Ausgangsstoff ist jeder bei der Herstellung eines Arzneimittels verwendete Stoff oder jede Zubereitung aus Stoffen, ausgenommen Verpackungsmaterial.
Cannabis flos wird seit der Gesetzesänderung als Ausgangsstoff behandelt, aus dem Rezepturarzneimittel hergestellt werden. Da die Therapiehoheit beim Arzt liegt kann er aber auch ganze Blüten - Cannabis flos - verschreiben.
Übrigens ist Bedrocan nicht einmal in den Niederlanden ein Fertigarzneimittel! Cannabis flos erfüllt da definitiv nicht die nötigen Kriterien.
Wie seit der Gesetzesänderung mit Cannabis in Apotheken umzugehen ist regelt die entsprechende DAC-Monographien, darin enthalten ist auch eine genaue Anleitung wie es zu prüfen/analysieren ist. Pro Charge muss eigentlich eine Prüfung vorgenommen werden, hier ist nur die Frage ob dies auch nötig ist, wenn es nicht weiterverarbeitet wird.