Re: Kabinettsentwurf CanG
Verfasst: So 3. Dez 2023, 23:52
Tja ... jenun ... alles ziemlich merkwürdig ... ich habe mich, was die "große Politik" anbelangt, dazu schon geäussert.
Es kann ja durchaus sein, daß die Ampel "sich wieder einkriegt" und der Entwurf doch noch irgendwann in 2024 verabschiedet wird und in Kraft tritt. Das wäre nicht so schlimm. Aus der Entwicklung im "Repressions-Unterforum" kann man annnehmen, daß der Verfolgungsdruck allgemein stark nachgelassen hat- die Justiz hat eh keinen Bock mehr auf das Cannabis-Verbot.
Wenn es aber - egal warum - nicht demnächst zur Legalisierung kommt, dann kommt es darauf an, daß irgendjemand den Ball wieder zum BVerfG spielt. Das kann ein Vorlagebeschluß eines Gerichtes sein, aber auch eine Verfassungsbeschwerde eines Kiffers, der vom Amtsgericht Niederlinxweiler wegen 8 g zu 30 Tagessätzen (Geldstrafen bemessen sich nach dem etwas kompliziert zu berechnenden "Tageseinkommen") verknackt wird. So ein Urteil wäre wohl nicht "berufungsfähig", aber damit stünde der Weg nach Karlsruhe offen und ich würde, wie man in Thüringen sagt, "ne Bratwurst gegen 'n Kasten Bier wetten", daß eine erneute Vorlage in Karlsruhe dann auch Erfolg haben würde.
Es kann ja durchaus sein, daß die Ampel "sich wieder einkriegt" und der Entwurf doch noch irgendwann in 2024 verabschiedet wird und in Kraft tritt. Das wäre nicht so schlimm. Aus der Entwicklung im "Repressions-Unterforum" kann man annnehmen, daß der Verfolgungsdruck allgemein stark nachgelassen hat- die Justiz hat eh keinen Bock mehr auf das Cannabis-Verbot.
Wenn es aber - egal warum - nicht demnächst zur Legalisierung kommt, dann kommt es darauf an, daß irgendjemand den Ball wieder zum BVerfG spielt. Das kann ein Vorlagebeschluß eines Gerichtes sein, aber auch eine Verfassungsbeschwerde eines Kiffers, der vom Amtsgericht Niederlinxweiler wegen 8 g zu 30 Tagessätzen (Geldstrafen bemessen sich nach dem etwas kompliziert zu berechnenden "Tageseinkommen") verknackt wird. So ein Urteil wäre wohl nicht "berufungsfähig", aber damit stünde der Weg nach Karlsruhe offen und ich würde, wie man in Thüringen sagt, "ne Bratwurst gegen 'n Kasten Bier wetten", daß eine erneute Vorlage in Karlsruhe dann auch Erfolg haben würde.