Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)
Re: Cannabis und Führerschein
nenene irgendwas is da fischig!
§29 BTMG hat in diesem fall (fahren unter btm) garkeine relevanz. Entweder ist das ein konstruierter Vorwurf (luftschloss) oder du hast denen bei deiner Aussage noch etwas anderes erzählt, als das was du hier gepostet hast.
§29 ist nur anwendbar wenn die Polizei eine Menge in die Hände bekommen hätte, oder du ihnen irgendwelche wilden storys über die herkunft oder deiner verwendung des btm erzählt hättest.
oder ist das hier einer diese fälle wo man sagt: konsum nachgewiesen, also besitz anzunehmen o.O
und grundsätzlich was attestierte Krankheiten angeht, diese rechtfertigen (leider) keine illegale beschaffung von BTM. sowas zu kommunizieren bedeutet lediglich, dass man auf die berufung des einmalkonsums verzichtet und gleich den regelmäßigen konsum einräumt.
§29 BTMG hat in diesem fall (fahren unter btm) garkeine relevanz. Entweder ist das ein konstruierter Vorwurf (luftschloss) oder du hast denen bei deiner Aussage noch etwas anderes erzählt, als das was du hier gepostet hast.
§29 ist nur anwendbar wenn die Polizei eine Menge in die Hände bekommen hätte, oder du ihnen irgendwelche wilden storys über die herkunft oder deiner verwendung des btm erzählt hättest.
oder ist das hier einer diese fälle wo man sagt: konsum nachgewiesen, also besitz anzunehmen o.O
und grundsätzlich was attestierte Krankheiten angeht, diese rechtfertigen (leider) keine illegale beschaffung von BTM. sowas zu kommunizieren bedeutet lediglich, dass man auf die berufung des einmalkonsums verzichtet und gleich den regelmäßigen konsum einräumt.
Re: Cannabis und Führerschein
Erstmal vielen vielen Dank für eure Antworten 

Ich habe der Polizei gesagt das ich ein Medikament Namens Medikinet (Btm) nehme für mein ADHS.
Ich habe nun schon 5 mal angerufen wegen meinen Thc Werten, angeblich sind sie noch nicht da.
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet der bittet nun um Akteneinsicht.
Nette Grüsse Isabell
Ich habe der Polizei gesagt das ich ein Medikament Namens Medikinet (Btm) nehme für mein ADHS.
Ich habe nun schon 5 mal angerufen wegen meinen Thc Werten, angeblich sind sie noch nicht da.
Ich habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet der bittet nun um Akteneinsicht.
Nette Grüsse Isabell
Bleib Ehrlich, bleib Loyal oder bleib weg von mir
Re: Cannabis und Führerschein
.....ach ja dieser Fragebogen war an dem Brief geheftet
- Dateianhänge
-
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Zuletzt geändert von Martin Mainz am Fr 2. Nov 2018, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Bild verkleinert und Aktenzeichen entfernt
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Re: Cannabis und Führerschein
Wie lautet die Sozialversicherungsnummer ihres Dealers?
Welche anderen Straftaten fallen Ihnen noch ein, die wir Ihnen möglicherweise anhängen könnten?
Bitte kreuzen Sie hier an wie lange Sie in Haft gehen möchten: 3 Jahre, 10 Jahre, Lebenlänglich

Welche anderen Straftaten fallen Ihnen noch ein, die wir Ihnen möglicherweise anhängen könnten?
Bitte kreuzen Sie hier an wie lange Sie in Haft gehen möchten: 3 Jahre, 10 Jahre, Lebenlänglich
Re: Cannabis und Führerschein
Hallo Zusammen
Habe jetzt so viel über Cannabis auf Rezept gelesen ....
Aber immer noch nicht verstanden ob mich tatsächlich ein Rezept im *NACHHINEIN* retten könnte vor Führerschein und Jobverlust.
Übrigens ich komme aus Köln.
Am Mittwoch habe ich einen Termin in Merheim bei meinem Neurologen/Psychologe.
Ich wünsche euch noch einen entspannten Sonntag.
Grüsse Isabell
Habe jetzt so viel über Cannabis auf Rezept gelesen ....
Aber immer noch nicht verstanden ob mich tatsächlich ein Rezept im *NACHHINEIN* retten könnte vor Führerschein und Jobverlust.
Übrigens ich komme aus Köln.
Am Mittwoch habe ich einen Termin in Merheim bei meinem Neurologen/Psychologe.
Ich wünsche euch noch einen entspannten Sonntag.
Grüsse Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein
Ein Rezept kann auf keinen Fall schaden! Zumindest kann man damit einen dauerhaften Entzug mit erhöhter Wahrscheinlichkeit umgehen. Und zur Polizei: nichts – außer Name/Adresse – ohne einen Anwalt aussagen. Ärzte sind übrigens großzügiger, was eine Behandlung mit Sativex angeht. Dieses Rezept könnte Dir daher auch sehr gut helfen, zumindest Deinen ggf. überhöhten THC-Wert zu erklären.
Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Guten Tag,
Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle würde mir Blut abgenommen und nun habe ich die Werte erhalten + Anordnung zur Urinabgabe. Meine Werte lauten:
1,8ng/Tetrahydrocannabinol
16,0ng/THC-Carbonsäure
ca. 0,3ng/11-Hydroxy-THC
Bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle würde mir Blut abgenommen und nun habe ich die Werte erhalten + Anordnung zur Urinabgabe. Meine Werte lauten:
1,8ng/Tetrahydrocannabinol
16,0ng/THC-Carbonsäure
ca. 0,3ng/11-Hydroxy-THC
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Hallo rapen und willkommen im Forum.
Das ist ärgerlich. Was sind Deine Fragen dazu? Vielleicht auch nachdem Du die Suche ein wenig bemühst hast.
Das ist ärgerlich. Was sind Deine Fragen dazu? Vielleicht auch nachdem Du die Suche ein wenig bemühst hast.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Naja ich muss jetzt zur ärztlichen Untersuchung. Was soll ich da am besten bei diesen Werten angeben?
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Ich vermute mal, Du hast erst eine Urinkontrolle gemacht und dann wurde das Blut abgenommen? Warum hast Du dem zugestimmt? Egal, ist jetzt eh schon gelaufen.
Was für eine Untersuchung soll denn jetzt noch folgen? Die haben den Wert doch?! Was jetzt passiert: es wird wohl an die Führerscheinstelle gegeben. Und die werden vielleicht die Fahreignung anzweifeln. Das kann aber Monate dauern.
Was für eine Untersuchung soll denn jetzt noch folgen? Die haben den Wert doch?! Was jetzt passiert: es wird wohl an die Führerscheinstelle gegeben. Und die werden vielleicht die Fahreignung anzweifeln. Das kann aber Monate dauern.
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Nein ich habe die Urinkontrolle verweigert der Polizist hat daraufhin die Blutentnahme angeordnet. Und jetzt kam Post das ich zur ärztlichen Untersuchung muss + 3 Urinkontrollen abzugeben habe und Fragen beantworten muss.
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Welche Drogen hat nach dem BtM hat der zu untersuchende in der Vergangenheit konsumiert?
Welches Konsumverhalten hat er dabei gezeigt?
Werden gegenwärtig Drogen konsumiert?
Seit wann besteht ggf. Drogenfreiheit?
Welches Konsumverhalten hat er dabei gezeigt?
Werden gegenwärtig Drogen konsumiert?
Seit wann besteht ggf. Drogenfreiheit?
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HabAuchNeMeinung
- Beiträge: 617
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Du hast damit kein Trennvermögen gezeigt.1,8ng/Tetrahydrocannabinol
16,0ng/THC-Carbonsäure
....
Das einzige was Dir erlaubt deine Fahrerlaubnis zu behalten ist "einmaliger Probierkonsum",
den Du bei dem ärzlichen Gutachten glaubhaft darstellen musst.
->
Konsum sofort einstellen und eine plausible Probierkonsumstory "zurechtlegen"...
viewtopic.php?f=12&t=9605#p64575
Aus welchem Bundesland kommst Du?
VG
HabAuchNeMeinung
Re: Führerschein in Gefahr!Bitte um Mithilfe
Danke vorab für die Info. Aus Berlin
Re: Cannabis und Führerschein
Hallo Andy
Ist meine pn angekommen?
Gruss Isabell
Ist meine pn angekommen?
Gruss Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein
Liebe Leute 
Meine Werte .....sind da
Hab heute nochmal bei der Polizei angerufen
WERT OH 0,7
WERT AKTIV THC 1,7
WERT THC COOH 18
Meine Werte .....sind da
Hab heute nochmal bei der Polizei angerufen
WERT OH 0,7
WERT AKTIV THC 1,7
WERT THC COOH 18
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HabAuchNeMeinung
- Beiträge: 617
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Cannabis und Führerschein
Ziemlicher Mist, damit hast Du kein Trennvermögen gezeigt und die Fahrerlaubnisbehörde wird nun ein Verwaltungsrechtliches Verfahren eröffnen mit dem Ziel Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.
HabAuchNeMeinung
- Hans Dampf
- Beiträge: 1192
- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Cannabis und Führerschein
Kenn mich da gar nicht aus: Ist das der Wert der in D nicht über 1,0 sein darf obwohl Experten auf dem Verkehrsgerichtstagen(?) 3,0 als Grenze empfohlen hatten?HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mo 12. Nov 2018, 21:52Ziemlicher Mist, damit hast Du kein Trennvermögen gezeigt und die Fahrerlaubnisbehörde wird nun ein Verwaltungsrechtliches Verfahren eröffnen mit dem Ziel Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Immer gut, mal die FAQ lesen ^^
https://hanfverband.de/faq/drogentest-w ... achweisbar
https://hanfverband.de/faq/drogentest-w ... achweisbar
Re: Cannabis und Führerschein
Hallo Leute 
Der Polizist am Telefon meinte
Ich würde 4 Wochen den FS wegbekommen und ne Geldstrafe von da 750 Euro.
Da ich noch nie auffällig war .
Stimmt das?
Übrigens ich wohne in Köln.
Gruss Isabell
Der Polizist am Telefon meinte
Ich würde 4 Wochen den FS wegbekommen und ne Geldstrafe von da 750 Euro.
Da ich noch nie auffällig war .
Stimmt das?
Übrigens ich wohne in Köln.
Gruss Isabell
Bleib Ehrlich, bleib Loyal oder bleib weg von mir
Re: Cannabis und Führerschein
Ich würde sagen, das kann stimmen... mehr ist nicht drin.
Das sollte eigentlich keine Rolle spielen.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
-
HabAuchNeMeinung
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- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Cannabis und Führerschein
Ja...Hans Dampf hat geschrieben: Mo 12. Nov 2018, 23:04 Kenn mich da gar nicht aus: Ist das der Wert der in D nicht über 1,0 sein darf obwohl Experten auf dem Verkehrsgerichtstagen(?) 3,0 als Grenze empfohlen hatten?
https://www.strafverteidiger-schueller. ... B6gen-vor/
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HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein
Hallo Isabell,Isabell hat geschrieben: Di 13. Nov 2018, 15:02 Hallo Leute
Der Polizist am Telefon meinte
Ich würde 4 Wochen den FS wegbekommen und ne Geldstrafe von da 750 Euro.
Da ich noch nie auffällig war .
Stimmt das?
Übrigens ich wohne in Köln.
Gruss Isabell
ja das stimmt, wobei 500 Euro Strafe und 250 Euro die Auslagen sind. Aber das ist halt nur das Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer sog. "Rauschfahrt". Das ist das "kleinere" Problem. Das Fahrverbot solltest Du solange wie möglich "hinauszögern", dann brauchst Du das zumindest nicht mehr antreten, da Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Faherlaubnis entziehen wird.
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/mari ... heinentzug...
Besonders verwirrend für Betroffene ist das getrennte Spiel von Ordnungs- und Verwaltungsbehörden. Wird ein Autofahrer kontrolliert und ein THC-Gehalt von mehr als einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum (ng/ml) festgestellt, gilt die Fahrt als "Drogenfahrt". Egal, ob der Fahrzeuglenker gerade eben oder vor drei Tagen an einem Joint gezogen hat.
...
Wer während einer so definierten Drogenfahrt erwischt wird, bekommt das erste Mal von den Ordnungsbehörden eine Geldbuße von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot verhängt. Dagegen kann jeder Rechtsmittel einlegen.
...
Denn meist laufen diese Bescheide ins Leere, weil die Führerscheinbehörde auf dem Verwaltungswege die Fahrerlaubnis ja schon längst eingezogen hat. Gegen den Entzug sind zwar formal Rechtsmittel zulässig, diese entwickeln aber keine aufschiebende Wirkung.
Lies mal den Artikel, dann wird Dir einiges "klarer" werden.
HabAuchNeMeinung
-
HabAuchNeMeinung
- Beiträge: 617
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Cannabis und Führerschein
Doch, die Auslegung der Verwaltungsvorschriften ist sehr vom jeweiligen Bundesland abhängig, da die Verwaltungsgerichte durchaus "unterschiedlich" urteilen.
So wird in Bayern z.B. fehlendes Trennvermögen erst ab 2ng angenommen.
https://verkehrslexikon.de/Texte/Cannabis41.phpAuf der Grundlage der ihm derzeit vorliegenden Erkenntnisse hält der Senat es nicht für gerechtfertigt, bereits ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut von einer Drogenfahrt auszugehen, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt. Mangelndes Trennvermögen ist erst von einem aktiven THC-Wert von mindestens 2 ng/ml im Blut anzunehmen.
In NRW "reicht" 1ng:
https://verkehrslexikon.de/Module/FETHCNRW.phpDer Senat folgt der vorherrschenden Auffassung, wonach ein THC Wert ab 1,0 ng/ml im Blutserum zur Annahme mangelnder Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV führt.
HabAuchNeMeinung
Re: Cannabis und Führerschein
Ich komme aus Bayern und bei mir wurde bei einem wert von 1,1 fehlendes Trennvermögen angenommen.
Deshalb musste ich zum ÄG.
Ich weiss nicht ob es was mit der Kombination von Aktiv und Passivwerten zu tun hatte oder ob sich das mittlerweile geändert hat (das war 2016) aber in der Praxis sind solche Werte der Genickbruch.
Ich kann nur nochmals empfehlen dich gut auf das ärztliche Gutachten vorzubereiten falls dieses anstatt eines direkten Führerscheinentzuges angeordnet wird. Wenn das gut läuft, hast du ne echte Chance.
Deshalb musste ich zum ÄG.
Ich weiss nicht ob es was mit der Kombination von Aktiv und Passivwerten zu tun hatte oder ob sich das mittlerweile geändert hat (das war 2016) aber in der Praxis sind solche Werte der Genickbruch.
Ich kann nur nochmals empfehlen dich gut auf das ärztliche Gutachten vorzubereiten falls dieses anstatt eines direkten Führerscheinentzuges angeordnet wird. Wenn das gut läuft, hast du ne echte Chance.