Fragen zum Privatrezept
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Ja, was LG zum Sachleistungsprinzip schreibt, ist unbedingt wert, weiter verfolgt zu werden!
Kenne mich da aber leider nicht aus.
Denke, da braucht es einen Kassenmitarbeiter der wirklich Bescheid weiß und uns weiterhelfen kann und will... (Druckluftuwe wollte & konnte ja nicht... denn damals hatte LG das Thema ja auch schon mit ihm andiskutiert.)
Wer kennt nette MitarbeiterIN bei GKV ?
Eine besondere Versicherung für die Ärzte wg. Budgetüberschreitung kenne ich leider nicht.
Aber klar, die Rechtsschutzversicherung kann auch Berufsrisiken abdecken. Nur den Regress wenn der Arzt verliert, muss er dann trotzdem selber zahlen.
Kenne mich da aber leider nicht aus.
Denke, da braucht es einen Kassenmitarbeiter der wirklich Bescheid weiß und uns weiterhelfen kann und will... (Druckluftuwe wollte & konnte ja nicht... denn damals hatte LG das Thema ja auch schon mit ihm andiskutiert.)
Wer kennt nette MitarbeiterIN bei GKV ?
Eine besondere Versicherung für die Ärzte wg. Budgetüberschreitung kenne ich leider nicht.
Aber klar, die Rechtsschutzversicherung kann auch Berufsrisiken abdecken. Nur den Regress wenn der Arzt verliert, muss er dann trotzdem selber zahlen.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Mit 100% Sicherheit muss jeder Arzt eine Berufshaftpflicht Versicherung haben, bei Berufsbetreuern z.b. ist dass auch vorgeschriebenen..... Ohne Nachweis der Versicherung darf man meines Wissens nicht praktizieren. Die Frage ist wie verhält es sich mit Regress, greift die dann auch??? Kannst du ja mal Googlen.Gunter_H hat geschrieben:
Eine besondere Versicherung für die Ärzte wg. Budgetüberschreitung kenne ich leider nicht.
Aber klar, die Rechtsschutzversicherung kann auch Berufsrisiken abdecken. Nur den Regress wenn der Arzt verliert, muss er dann trotzdem selber zahlen.
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Lieber LG! Man braucht nicht alles anzuzweifeln...Die BerufshV decken in der Regelg Personen und Sachschäden und nur sehr begrenzt Vermögensschäden... Und um diese geht es hier!littleganja hat geschrieben:Mit 100% Sicherheit muss jeder Arzt eine Berufshaftpflicht Versicherung haben, bei Berufsbetreuern z.b. ist dass auch vorgeschriebenen..... Ohne Nachweis der Versicherung darf man meines Wissens nicht praktizieren. Die Frage ist wie verhält es sich mit Regress, greift die dann auch??? Kannst du ja mal Googlen.
Zuletzt geändert von Martin Mainz am Mo 5. Mär 2018, 19:49, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Quote gefixt
Grund: Quote gefixt
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Ich Zweifel doch überhaupt nicht an dem was du sagst, dass war eher als Frage gedacht, weil ich mich diesbezüglich nicht auskenne. Und da es verschiedene Versicherungsmodelle gibt, gib es evtl auch eine Versicherung die den Regress evtl absichert???
Daher Frage keine Aussage
Daher Frage keine Aussage
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Hi LG
War heute den ganze Tag unterwegs...
Man könnte dazu viele Seiten schreiben mit weil / wenn / aber und „kommt drauf an“....usw
Machen wir das einfach mal andersherum... Mal angenommen Dir würde ein Arzt
1000,-Euro im Jahr für die Deckung seines Budgetüberschreitungsrisiko bieten, was würdest Du denken... „Morgen hat er vor das Budget zu überschreiten....“ So denken in vielen Fällen halt auch die Versicherer. Es muss schon eine gewisse „Unvorhersehbarkeit“ gegeben sein. Echte Vermögensschäden (nicht Vermögensfolgeschäden) kann man – in der Arzt HV - oft nur in einem sehr begrenzten Umfang und nur sehr limitiert versichern und dann oft nur das, was ausdrücklich eingeschlossen ist. Sorry, wenn es dann wirklich interessant ist greift dann wieder ein Ausschluss / eine Risikobegrenzung / eine Obliegenheit ein Selbstbehalt irgend welche sonstigen Voraussetzungen und / und. Tja soviel zu diesem Thema, kennen wir doch Alle. VR sind Kaufleute die wollen und müssen auch Geld verdienen und können in der Regel halt auch nicht zaubern. Bei Sprüchen „ist alles versichert“ sollte man eh vorsichtig sein.. (Das kann nämlich keiner bezahlen)
Das Hauptrisiko „Personenschäden“ ist bei den Ärzten – zu unserem Glück - allerdings oft sehr umfassend versichert.
Ja, es gibt verschiedene Modelle ggf. deckt irgend ein VR auf den Bermuda oder so, dann doch das Budgetüberschreitungsrisiko... Dann rufen wir die dort einfach mal an und schauen was dran ist...
Achtung:
Bekomme jetzt keinen Schreck...: Vemögensschadenhaftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer (mal angenommen) ist wieder eine ganz andere Nummer. Da ist das zentrale Risiko der Vermögenschaden und oft auch ordentlich versichert. Aber auch dort. Es kommt auf die Details an (Diese Beratung war jetzt – wie immer hier - nicht nur gut, sondern auch kostenlos!)
Denke aber das Thema „Sachleistungsprinzip“ hat das Potential weiter verfolgt zu werden... Hast Du da schon eine weitere Idee?
War heute den ganze Tag unterwegs...
Man könnte dazu viele Seiten schreiben mit weil / wenn / aber und „kommt drauf an“....usw
Machen wir das einfach mal andersherum... Mal angenommen Dir würde ein Arzt
1000,-Euro im Jahr für die Deckung seines Budgetüberschreitungsrisiko bieten, was würdest Du denken... „Morgen hat er vor das Budget zu überschreiten....“ So denken in vielen Fällen halt auch die Versicherer. Es muss schon eine gewisse „Unvorhersehbarkeit“ gegeben sein. Echte Vermögensschäden (nicht Vermögensfolgeschäden) kann man – in der Arzt HV - oft nur in einem sehr begrenzten Umfang und nur sehr limitiert versichern und dann oft nur das, was ausdrücklich eingeschlossen ist. Sorry, wenn es dann wirklich interessant ist greift dann wieder ein Ausschluss / eine Risikobegrenzung / eine Obliegenheit ein Selbstbehalt irgend welche sonstigen Voraussetzungen und / und. Tja soviel zu diesem Thema, kennen wir doch Alle. VR sind Kaufleute die wollen und müssen auch Geld verdienen und können in der Regel halt auch nicht zaubern. Bei Sprüchen „ist alles versichert“ sollte man eh vorsichtig sein.. (Das kann nämlich keiner bezahlen)
Das Hauptrisiko „Personenschäden“ ist bei den Ärzten – zu unserem Glück - allerdings oft sehr umfassend versichert.
Ja, es gibt verschiedene Modelle ggf. deckt irgend ein VR auf den Bermuda oder so, dann doch das Budgetüberschreitungsrisiko... Dann rufen wir die dort einfach mal an und schauen was dran ist...
Achtung:
Bekomme jetzt keinen Schreck...: Vemögensschadenhaftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer (mal angenommen) ist wieder eine ganz andere Nummer. Da ist das zentrale Risiko der Vermögenschaden und oft auch ordentlich versichert. Aber auch dort. Es kommt auf die Details an (Diese Beratung war jetzt – wie immer hier - nicht nur gut, sondern auch kostenlos!)
Denke aber das Thema „Sachleistungsprinzip“ hat das Potential weiter verfolgt zu werden... Hast Du da schon eine weitere Idee?
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 4. Mär 2018, 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Einfacher ist es sich auf § 13 SGB V Satz 3 zu berufen.
Darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen und es hat funktioniert.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten
Darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen und es hat funktioniert.
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
crappy hat geschrieben:Einfacher ist es sich auf § 13 SGB V Satz 3 zu berufen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html(3) Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten
Darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen und es hat funktioniert.
Guter Hinweis, der aber regelmäßig nur "beim Notfall" - was immer das sein dürfte, gegeben ist...
LG hat mehr den "Standardfall" im Auge...z.B. um das Budgetthema zu lösen
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Mit Notfall hat das nichts zu tun. Es geht um eine "unaufschiebbare Leistung" die genau dann eintritt wenn dir ein Arzt ein Rezept ausstellt.
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
...und das klappt jetzt immer, oder hat sich Dein Anwalt wie oben geschrieben "einmal drauf berufen"?crappy hat geschrieben:Mit Notfall hat das nichts zu tun. Es geht um eine "unaufschiebbare Leistung" die genau dann eintritt wenn dir ein Arzt ein Rezept ausstellt.
Siehe auch hier:
https://www.haufe.de/personal/personal- ... 74303.html
Rz34
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Das ist halt ein Gesetz. Auf deine rhetorische Frage ob es immer klappt stelle ich die rhetorische Gegenfrage: Halten sich immer alle an die Gesetze? Dann wären Anwälte und Gerichte überflüssig.Gunter_H hat geschrieben: ...und das klappt jetzt immer, oder hat sich Dein Anwalt wie oben geschrieben "einmal drauf berufen"?
Re: Gesetzliche Krankenkasse Privatrezept Erstatten lassen!
Naja, dann wissen wir ja alle Bescheid..crappy hat geschrieben: Das ist halt ein Gesetz. Auf deine rhetorische Frage ob es immer klappt stelle ich die rhetorische Gegenfrage: Halten sich immer alle an die Gesetze? Dann wären Anwälte und Gerichte überflüssig.
Du bis so nett hier im Forum einen Rat zu posten... Nach dem Motto... Warum macht Ihr Euch das Leben so schwer, es geht doch auch viel einfacher.... Solche Tipps sind dann für andere Menschen im Forum schon mal sehr gut! Dann schreibst Du „darauf hat sich einmal mein Anwalt berufen....“
Wenn man dann einen Link postet, aus dem sich verschiedenen Voraussetzungen ergeben wie... „Notfall...etc.“ und man dazu dann auch noch auf die Ziff. 34 konkret verweist die da ggf. relevant sein könnte, wäre es schon toll, wenn Du auch darauf was schreiben würdest und nicht in “allgemeine Sprüche“ abdriftest... Aber dann kann ich es halt auch nicht ändern.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
- Hans Dampf
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-
littleganja
Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?
Was du vermutlich meinst ist mit dem Privatrezept als Attest bzw Nachweis einen Antrag stellen, ohne das der Arzt viel Schreibkram hat und auch kein Arztfragebogen ausgefüllt werden muss?!?! So in etwa? Privatrezept übernehmen die nur wenn du das Kostenerstattungsprinzip wählst, dann aber auch nur maximal 73%, dann braucht man noch ne Zusatzversicherung die die restlichen 100% übernimmt. Andere Optionen gibt es nicht oder fällt mir grad nicht ein.....
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littleganja
Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?
Die Kostenübernahme muss eh der Patient beantragen. Beantrage doch einfach mal ganz normal und warte ab was kommt?! Evtl langt denen ja ein Attest vom Arzt und das Privatrezept. Wenn du die Kostenübernahme bekommst kannst du dir ja immer noch Gedanken machen, evtl schreibt dir ein Arzt dann auf Kassenrezept?!KONOPJA hat geschrieben:Die 73% währen ja schonmal gut.
Habe im IACM Forum in etwa folgendes gelesen: "Wie bei Kostenübernahme Arzt finden?"
Deswegen gehe ich davon aus das man eine Kostenübernahme bewilligt bekommen hat, nur noch der Arzt fehlt der das (Kassen)Rezept schreibt.
Stellt sich mir nun die Frage ob ich eine Kostenübernahme beantragen kann, ohne Arzt, bzw mit Privatrezept...
Dieses neue Gesetz ist (für mich) so undurchsichtig, das ich nichts verstehe...
Kann ich nun bei meiner KK anrufen, sagen das ich C. auf Privatrezept bekomme, und nun die Kosten (teilweise) erstattet bekommen hätte ?
Re: Kostenübernahme bei Privatrezept ?
Übrigens: "ganz normal" heißt - nach Möglichkeit - mit entsprechender Begründunglittleganja hat geschrieben: Die Kostenübernahme muss eh der Patient beantragen. Beantrage doch einfach mal ganz normal und warte ab was kommt?! Evtl langt denen ja ein Attest vom Arzt und das Privatrezept. Wenn du die Kostenübernahme bekommst kannst du dir ja immer noch Gedanken machen, evtl schreibt dir ein Arzt dann auf Kassenrezept?!
Hinweise hier:
viewtopic.php?f=22&t=7701
-----------------------------------------------------------------------------------
Habe das im ACM Forum gefunden...Hast Du ggf. dieses hier gelesen?
https://forum.arbeitsgemeinschaft-canna ... -bewilligt
Leider passiert das immer wieder mal; man hat schon die Genehmigung und dann fällt der Arzt aus. z.B. Rente / Krankheit / Angst des Arztes vor Regress etc.
Dann braucht man natürlich einen neuen Arzt.
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Hier wird das Thema Privatrezept für Genehmigung ebenfalls diskutiert:
viewtopic.php?f=22&t=8563
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Cannabis Privatrezept
Hallo liebe Community,
ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich mein Hauptwohnsitz als Deutscher in der Schweiz.
Jetzt meine Frage habe ich Trotzdem Anrecht die Medizin die gegen mein Erbrechen und Übelkeit hilft zu erhalten.
Oder muss ich jetzt wieder nach Deutschland ziehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Lührs
ich habe mal eine Frage, und zwar habe ich mein Hauptwohnsitz als Deutscher in der Schweiz.
Jetzt meine Frage habe ich Trotzdem Anrecht die Medizin die gegen mein Erbrechen und Übelkeit hilft zu erhalten.
Oder muss ich jetzt wieder nach Deutschland ziehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Lührs
Re: Cannabis Privatrezept
welche Diagnosen hast du?
Owner of www.Cannabis-Medic.de
Cannabis unsere Medizin - wir brauchen es zum Leben.
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Re: Cannabis Privatrezept
Chronische Magenschleimhautentzündung / Übelkeit
Und eine Fehlstellung der Wirbelsäule.
Und eine Fehlstellung der Wirbelsäule.
Re: Cannabis Privatrezept
wäre da sativex in der Schweiz nicht leichter zu bekommen?wndRRR hat geschrieben:Chronische Magenschleimhautentzündung / Übelkeit
Und eine Fehlstellung der Wirbelsäule.
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Re: Cannabis Privatrezept
Mit Sativex habe ich mich noch nicht auseinander gesetzt.
Ich werde mich da mal schlau machen.
Meine frage bleibt trotzdem weiter bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde mich da mal schlau machen.
Meine frage bleibt trotzdem weiter bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: Cannabis Privatrezept
Wird dir nur deine behörde beantworten .
Xx
Oder schweizer foren
Xx
Oder schweizer foren
Zuletzt geändert von Duck am Mi 20. Jun 2018, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Cannabis Privatrezept
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Das Cannabis bleibt aber in Deutschland.
Ich möchte damit nicht in die Schweiz.
Es geht nur dadrum ob der Arzt mit ein Rezept ausstellen darf oder nicht.
Das Cannabis bleibt aber in Deutschland.
Ich möchte damit nicht in die Schweiz.
Es geht nur dadrum ob der Arzt mit ein Rezept ausstellen darf oder nicht.
Re: Cannabis Privatrezept
Also du wonst 1. In der schweiz und 2 Wohnsitz D?
Re: Cannabis Privatrezept
Genau so ist es und bin auch deutscher.