Cannabis und Arbeitsplatz
Re: Rauchen von med. Cannabis auf der Arbeit nur per Vaporizer!!!
Ich frage mich: Wenn Joint erlaubt ist, dann müsste Bong auch erlaubt sein. Man kann da auch weniger rein machen als bei einem Joint. Wäre ein lustiger Anblick bei der Arbeit. 
Medizinisches Cannabis im Beruf
Hi, ich bin der Neue hier im Forum,
mein behandelnder Arzt hat mir zur Behandlung meiner Erkrankung zu medizinischem Cannabis geraten. Da ich aber in einem, unter anderem für Cannabinoide, sensiblen Bereich Dienst tue, stehe ich natürlich vor einem Berg von tausend fragen. Zumal ich bisher absolut keine Erfahrungen im Umgang mit Cannabis habe, es sei denn, andere haben es verbotener Weise konsumiert.
Wie geht ihr, mit medizinisch notwendigen Cannabinoiden Produkten, in Bezug auf euren Arbeitgeber um bzw. was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Um es direkt klar zu sagen! Ich werde derzeit noch nicht mit Cannabis behandelt, es ist aber auf den Weg gebracht. Und das spannende dabei ist. Ich bin Beamter in einer Justizvollzugsanstalt!
mein behandelnder Arzt hat mir zur Behandlung meiner Erkrankung zu medizinischem Cannabis geraten. Da ich aber in einem, unter anderem für Cannabinoide, sensiblen Bereich Dienst tue, stehe ich natürlich vor einem Berg von tausend fragen. Zumal ich bisher absolut keine Erfahrungen im Umgang mit Cannabis habe, es sei denn, andere haben es verbotener Weise konsumiert.
Wie geht ihr, mit medizinisch notwendigen Cannabinoiden Produkten, in Bezug auf euren Arbeitgeber um bzw. was habt ihr für Erfahrungen gemacht?
Um es direkt klar zu sagen! Ich werde derzeit noch nicht mit Cannabis behandelt, es ist aber auf den Weg gebracht. Und das spannende dabei ist. Ich bin Beamter in einer Justizvollzugsanstalt!
Re: Medizinisches Cannabis im Beruf
Willkommen im Forum, spooks!
Wenn andere es verbotener Weise konsumiert haben und deshalb bei Euch gelandet sind, sollte Dir jetzt oder in Zukunft klar werden, wie absurd das ist!
Also, das macht es zwar "spannend", aber nur aufgrund der Legalität. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es auch hierzulande legal ist... aber in der medizinischen Nutzung ist es das ja schon jetzt. Ansonsten würde ich mit dem Thema offen und ehrlich umgehen, damit ihr einen geeigneten Weg zur Linderung Deiner Beschwerden vs. der Nicht-Nutzung der Cannabinoide findet. Einen anderen Weg sehe ich nicht, außer Du behältst es für Dich... nun ja, musst Du wissen.spooks hat geschrieben: So 27. Sep 2020, 10:09 Und das spannende dabei ist. Ich bin Beamter in einer Justizvollzugsanstalt!
Wenn andere es verbotener Weise konsumiert haben und deshalb bei Euch gelandet sind, sollte Dir jetzt oder in Zukunft klar werden, wie absurd das ist!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Medizinisches Cannabis im Beruf
Danke dir,
damit offen umzugehen ist für mich eine klare Sache, zu der ich als Beamter sogar gesetzlich verpflichtet bin. Schwierig und (für mein weiteres berufliches Dasein) nicht abzusehen wird es aber dann, wenn mein Dienstherr von mir in Kenntnis gesetzt wurde.
Denn er wird mich dann, sehr wahrscheinlich, einem Amtsarzt vorstellen lassen, der wiederum feststellen soll, ob ich a.) weiterhin polizeidiensttauglich bin und b.) weiterhin dienstfähig bin.
Stellt dir mal vor, wie ein uniformierter Beamter, in einem Hochsicherheitsgefängnis, täglich sein medizinisch verordnetes Cannabis konsumiert.

damit offen umzugehen ist für mich eine klare Sache, zu der ich als Beamter sogar gesetzlich verpflichtet bin. Schwierig und (für mein weiteres berufliches Dasein) nicht abzusehen wird es aber dann, wenn mein Dienstherr von mir in Kenntnis gesetzt wurde.
Denn er wird mich dann, sehr wahrscheinlich, einem Amtsarzt vorstellen lassen, der wiederum feststellen soll, ob ich a.) weiterhin polizeidiensttauglich bin und b.) weiterhin dienstfähig bin.
Stellt dir mal vor, wie ein uniformierter Beamter, in einem Hochsicherheitsgefängnis, täglich sein medizinisch verordnetes Cannabis konsumiert.
Re: Medizinisches Cannabis im Beruf
Auch wenn es unglaubwürdig klingen mag, aber "medizinisch verordnetes Marihuana" ist nicht vergleichbar mit / nicht so "schlimm" wie manche(n) Medikamente(n) wie bspw, Opioide, die es schon sehr viel länger auf dem deutschen Markt gibt. Also wie geht der Dienstherr damit um?
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Re: Medizinisches Cannabis im Beruf
Mein Dienstherr ist konservativer als der Papst persönlich. Warten wir es ab. Ich werde davon berichten.
- Hans Dampf
- Beiträge: 1192
- Registriert: Fr 29. Sep 2017, 12:31
Re: Medizinisches Cannabis im Beruf
Bin selbst Beamter* und würde davon abraten unnötig Meldung zu machen.
Außer es gibt bei euch eine Sonderregelung, die besagt, dass ihr Btm-haltige Medikamente melden müsst. Und falls ihr regelmäßig getestet werdet (?) dann musst du mMn vermutlich nur den Arzt informieren.
Es gibt Extrakte, die kann man relativ dezent auch in der Arbeit einnehmen, Abends dann Blüten.
So komme ich relativ gut durch den Tag und keiner was was wovon er gar nichts wissen muss.
Grüße und Danke für das Arbeiten in diesem sicherlich nicht einfachem Bereich!
*kein Justizbeamter, aber mit viel öffentlichen Auftritt
Außer es gibt bei euch eine Sonderregelung, die besagt, dass ihr Btm-haltige Medikamente melden müsst. Und falls ihr regelmäßig getestet werdet (?) dann musst du mMn vermutlich nur den Arzt informieren.
Es gibt Extrakte, die kann man relativ dezent auch in der Arbeit einnehmen, Abends dann Blüten.
So komme ich relativ gut durch den Tag und keiner was was wovon er gar nichts wissen muss.
Grüße und Danke für das Arbeiten in diesem sicherlich nicht einfachem Bereich!
*kein Justizbeamter, aber mit viel öffentlichen Auftritt
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Danke für deine Antwort und deine Erfahrungen im diskreten Umgang. Ich denke ich werde mich nochmal gaaanz genau informieren und absichern, in wie weit ich wirklich verpflichtet bin Auskunft über meine Medikamente zu geben.
Medizinisches Cannabis - Gefahr für Verweigerung eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes?
Hallo,
Ich ziehe es in Betracht, bald beim Arzt medizinisches Cannabis zu beantragen. Auf die Gründe möchte ich hier nicht eingehen, es soll jedoch darum gehen, mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss, wenn ich mich für einen Arbeits-/ Ausbildungsplatz bewerbe. Ich weiß, dass wenn man angestellt ist, nicht aufgrund dem Konsum von (verschriebenen) Cannabis gekündigt werden darf, man muss lediglich eine Stelle bekommen für die man dann geeignet ist, falls man zuvor durch den Konsum für eine Stelle nicht geeignet war (z.b. Kranführer). Was ich allerdings nicht bei meiner Recherche herausgefunden habe ist, ob man aufgrund des Konsums von verschriebenen Cannabis bei der Bewerbung auf einen Ausbildungs bzw. Arbeitsplatz einen Nachteil hat bzw mit einer Verweigerung rechnen muss. Ich stelle diese Frage, weil ich weiß, dass die Ausbildungsplätze auf die ich mich bewerbe auf Drogen testen, und da diese mich noch nicht angestellt haben, nicht annehmen müssen. Dass heisst das sie ja auch die Freiheit haben, mich nicht anzunehmen, auch wenn der offizielle Grund ein anderer ist. Auch wenn es Medizin ist. Also wisst ihr, ob man dadurch einen Nachteil hat oder ist man dahingehend geschützt, da man ja lediglich Medikamente einnimmt?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Nick.
Ich ziehe es in Betracht, bald beim Arzt medizinisches Cannabis zu beantragen. Auf die Gründe möchte ich hier nicht eingehen, es soll jedoch darum gehen, mit welchen Konsequenzen ich rechnen muss, wenn ich mich für einen Arbeits-/ Ausbildungsplatz bewerbe. Ich weiß, dass wenn man angestellt ist, nicht aufgrund dem Konsum von (verschriebenen) Cannabis gekündigt werden darf, man muss lediglich eine Stelle bekommen für die man dann geeignet ist, falls man zuvor durch den Konsum für eine Stelle nicht geeignet war (z.b. Kranführer). Was ich allerdings nicht bei meiner Recherche herausgefunden habe ist, ob man aufgrund des Konsums von verschriebenen Cannabis bei der Bewerbung auf einen Ausbildungs bzw. Arbeitsplatz einen Nachteil hat bzw mit einer Verweigerung rechnen muss. Ich stelle diese Frage, weil ich weiß, dass die Ausbildungsplätze auf die ich mich bewerbe auf Drogen testen, und da diese mich noch nicht angestellt haben, nicht annehmen müssen. Dass heisst das sie ja auch die Freiheit haben, mich nicht anzunehmen, auch wenn der offizielle Grund ein anderer ist. Auch wenn es Medizin ist. Also wisst ihr, ob man dadurch einen Nachteil hat oder ist man dahingehend geschützt, da man ja lediglich Medikamente einnimmt?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Nick.
Re: Medizinisches Cannabis - Gefahr für Verweigerung eines Ausbildungs-/Arbeitsplatzes?
niccccc hat geschrieben: Mo 28. Jun 2021, 01:31 Ich stelle diese Frage, weil ich weiß, dass die Ausbildungsplätze auf die ich mich bewerbe auf Drogen testen, und da diese mich noch nicht angestellt haben, nicht annehmen müssen. Dass heisst das sie ja auch die Freiheit haben, mich nicht anzunehmen, auch wenn der offizielle Grund ein anderer ist. Auch wenn es Medizin ist. Also wisst ihr, ob man dadurch einen Nachteil hat...
Liebe Grüße,
Nick.
Hi niccccc.
Du hast dir die Antwort schon selbst gegeben. Wenn dem Arbeitgeber deine Nase nicht paßt, wird er dich nicht einstellen.
MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Ich will meinen "Disclaimer" nochmal vorweg schicken: ich bin Ex-Anwalt, aber seit 10 Jahren aus den Beruf, zu dem ich jeden Bezug verloren habe und war nie ein BtmG-Experte gewesen. Was ich also hier sage, beruht nur auf früheren Erfahrungen. Erst recht kann ich niemandem in Einzelfällen Hilfe leisten. Aber nun zur Sache:
"Cannabis als Medizin", insofern legalen Cannabis-Konsum gibt es erst seit wenigen Jahren. Welche Auswirkungen die Zulassung von Cannabis als Medikament auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiet hat, kann niemand sagen, bevor es eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" gibt und das wird nach meiner Erfahrung frühestens in etwa 10 Jahren der Fall sein. Es ist auch überhaupt nicht absehbar, welche weiteren Maßnahmen des "Gesetzgebers" zu Cannabis in den nächsten Jahren erfolgen werden. Wir alle leben also insofern in einem Stadium der Rechtsunsicherheit, der zwar "total blöd", aber von uns nicht zu ändern ist. Und das betrifft auch das Gebiet des Arbeitsrechts.
Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff der "gefahrengeneigten Arbeit", bei der das Schadensrisiko relativ groß ist. Der Arbeitgeber kann sich dagegen versichern, der Arbeitnehmer nicht. Das klassische Beispiel ist der Baumaschinenführer, der fast jeden Tag mit seinem Löffelbagger eine Gasleitung "anbaggern" kann. Die arbeitsrechtliche Folge ist eine Haftungsverteilung zugunsten des Arbeitnehmers. Aber: ein Arbeitnehmer, der schadensgeneigte Arbeiten auszuführen hat, ist ebenso in der Pflicht, über gesundheitliche Umstände, die seine Eignung zur Ausführung solcher Arbeiten in Frage stellen, zu informieren. Cannabis ist nicht das einzige Medikament, das die Befähigung zu "schadensgeneigten Arbeiten" einschränkt oder gar aufhebt. Muß ein erkrankter Arbeitnehmer ein Medikament einnehmen, daß seine Arbeitsfähigkeit für solche schadensgeneigten Arbeiten aufhebt, dann ist er "AU", kann und muß "krankgeschrieben" werden mit den üblichen Folgen: 6 Wochen Lohnfortzahlung (evtl. nach Tarifvertrag länger), danach 1 Jahr verringertes "Krankengeld" der GKV (manche haben für solche Fälle eine Versicherung) und danach kommt das große Fragezeichen, im Zweifel die krankheitsbedingte Kündigung, die indessen die schwierigste und heikelste Kündigung überhaupt ist.
Man kann hier unmöglich aufgrund der regelmässig sehr oberflächlichen Darstellungen des Arbeitsverhältnisses irgendetwas verlässliches sagen - zumal diejenigen, die behaupten, mit ihren Ratschlägen sei man "auf der sicheren Seite", regelmässig von Jurisprudenz null Ahnung haben. Eine "sichere Seite" gibt es, wie oben dargelegt, aus der Natur der Sache nicht.
Was tun ?
Gewerkschaftsmitglieder können die Rechtssekretäre ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen - es sind regelmässig hochqualifizierte Rechtspraktiker, die Angstgegner jedes Anwalts, auch wenn sie keine "Volljuristen" sind. Wer Rechtsschutz für Arbeitsrecht hat, kann einen Anwalt konsultieren und von diesen Möglichkeiten sollte jeder Gebrauch machen, der sich von dieser Frage: "Medizinisches Cannabis und Arbeitsplatz" betroffen fühlt. Dem Anwalt gegenüber kann man die u.U. entscheidungsrelevanten Umstände des Einzelfalls darlegen, die man in einem Internet-Forum nicht ausbreiten kann oder will. Wer kein Gewerkschaftsmitglied ist, keinen Rechtsschutz für Arbeitsrecht hat, muss selbst bezahlen - und sollte das auch tun ! Anwaltliche Beratung für Arbeitsrecht ist normalerweise nicht allzu teuer, mittlerer 3-stelliger Bereich müsste ausreichen, aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Auch die Frage "Was kost' das ?" kann man dem Anwalt selbstverständlich schon beim ersten Gespräch stellen.
Gerade weil die Rechtslage unsicher ist, sollte man diese wirklichen "local experts" in Anspruch nehmen: sie kennen die zuständigen Arbeitsgerichte 1. und 2. Instanz, können einschätzen, wie sie mit dieser neuen Thematik umgehen, haben evtl. schon Kenntnis von ersten Urteilen hierzu, die nirgendwo veröffentlicht sind. Den "Internet-Experten", deren Maulgröße sich fast regelmässig indirekt proportional zur Sachkenntnis verhält, sollte man das gehörige Mißtrauen entgegenbringen, auch wenn sie in den entsprechenden Foren sehr angesehen sein sollten.
Zum "Internet-Experten" wird man nicht, weil man Ahnung hat, sondern weil man das "knackig" verkündet, was die Leute hören wollen: "Cannabis ist Menschenrecht - auch und erst Recht am Arbeitsplatz !" Und wenn man sagt, Baumaschinenführer, Piloten oder Chirurgen dürften nicht kiffen bei der Arbeit, dann ist das eine glasklare Diskriminierung !
"Cannabis als Medizin", insofern legalen Cannabis-Konsum gibt es erst seit wenigen Jahren. Welche Auswirkungen die Zulassung von Cannabis als Medikament auf die unterschiedlichsten Rechtsgebiet hat, kann niemand sagen, bevor es eine "gefestigte höchstrichterliche Rechtssprechung" gibt und das wird nach meiner Erfahrung frühestens in etwa 10 Jahren der Fall sein. Es ist auch überhaupt nicht absehbar, welche weiteren Maßnahmen des "Gesetzgebers" zu Cannabis in den nächsten Jahren erfolgen werden. Wir alle leben also insofern in einem Stadium der Rechtsunsicherheit, der zwar "total blöd", aber von uns nicht zu ändern ist. Und das betrifft auch das Gebiet des Arbeitsrechts.
Im Arbeitsrecht gibt es den Begriff der "gefahrengeneigten Arbeit", bei der das Schadensrisiko relativ groß ist. Der Arbeitgeber kann sich dagegen versichern, der Arbeitnehmer nicht. Das klassische Beispiel ist der Baumaschinenführer, der fast jeden Tag mit seinem Löffelbagger eine Gasleitung "anbaggern" kann. Die arbeitsrechtliche Folge ist eine Haftungsverteilung zugunsten des Arbeitnehmers. Aber: ein Arbeitnehmer, der schadensgeneigte Arbeiten auszuführen hat, ist ebenso in der Pflicht, über gesundheitliche Umstände, die seine Eignung zur Ausführung solcher Arbeiten in Frage stellen, zu informieren. Cannabis ist nicht das einzige Medikament, das die Befähigung zu "schadensgeneigten Arbeiten" einschränkt oder gar aufhebt. Muß ein erkrankter Arbeitnehmer ein Medikament einnehmen, daß seine Arbeitsfähigkeit für solche schadensgeneigten Arbeiten aufhebt, dann ist er "AU", kann und muß "krankgeschrieben" werden mit den üblichen Folgen: 6 Wochen Lohnfortzahlung (evtl. nach Tarifvertrag länger), danach 1 Jahr verringertes "Krankengeld" der GKV (manche haben für solche Fälle eine Versicherung) und danach kommt das große Fragezeichen, im Zweifel die krankheitsbedingte Kündigung, die indessen die schwierigste und heikelste Kündigung überhaupt ist.
Man kann hier unmöglich aufgrund der regelmässig sehr oberflächlichen Darstellungen des Arbeitsverhältnisses irgendetwas verlässliches sagen - zumal diejenigen, die behaupten, mit ihren Ratschlägen sei man "auf der sicheren Seite", regelmässig von Jurisprudenz null Ahnung haben. Eine "sichere Seite" gibt es, wie oben dargelegt, aus der Natur der Sache nicht.
Was tun ?
Gewerkschaftsmitglieder können die Rechtssekretäre ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen - es sind regelmässig hochqualifizierte Rechtspraktiker, die Angstgegner jedes Anwalts, auch wenn sie keine "Volljuristen" sind. Wer Rechtsschutz für Arbeitsrecht hat, kann einen Anwalt konsultieren und von diesen Möglichkeiten sollte jeder Gebrauch machen, der sich von dieser Frage: "Medizinisches Cannabis und Arbeitsplatz" betroffen fühlt. Dem Anwalt gegenüber kann man die u.U. entscheidungsrelevanten Umstände des Einzelfalls darlegen, die man in einem Internet-Forum nicht ausbreiten kann oder will. Wer kein Gewerkschaftsmitglied ist, keinen Rechtsschutz für Arbeitsrecht hat, muss selbst bezahlen - und sollte das auch tun ! Anwaltliche Beratung für Arbeitsrecht ist normalerweise nicht allzu teuer, mittlerer 3-stelliger Bereich müsste ausreichen, aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Auch die Frage "Was kost' das ?" kann man dem Anwalt selbstverständlich schon beim ersten Gespräch stellen.
Gerade weil die Rechtslage unsicher ist, sollte man diese wirklichen "local experts" in Anspruch nehmen: sie kennen die zuständigen Arbeitsgerichte 1. und 2. Instanz, können einschätzen, wie sie mit dieser neuen Thematik umgehen, haben evtl. schon Kenntnis von ersten Urteilen hierzu, die nirgendwo veröffentlicht sind. Den "Internet-Experten", deren Maulgröße sich fast regelmässig indirekt proportional zur Sachkenntnis verhält, sollte man das gehörige Mißtrauen entgegenbringen, auch wenn sie in den entsprechenden Foren sehr angesehen sein sollten.
Zum "Internet-Experten" wird man nicht, weil man Ahnung hat, sondern weil man das "knackig" verkündet, was die Leute hören wollen: "Cannabis ist Menschenrecht - auch und erst Recht am Arbeitsplatz !" Und wenn man sagt, Baumaschinenführer, Piloten oder Chirurgen dürften nicht kiffen bei der Arbeit, dann ist das eine glasklare Diskriminierung !
Betriebliche Untersuchung
Hallo zusammen,
Ich bin Betriebsschlosser und Rauch gelegentlich am Wochenende etwas Cannabis. So wie an stressigen Arbeitstagen um herunter zu fahren und das jetzt ca. seit einem Jahr. Ich rauche natürlich NIE vor oder während der Arbeit! Nun habe ich eben erfahren das ich am 12.10 zum Betriebsarzt muss, dort wird eine komplett Untersuchung gemacht von mir sprich Urin, Blut , BelastungstestEKG usw.
Es ist eine Routine mäßige Untersuchung.
Ich habe das letzte mal Sonntag (26.9) einen geraucht. Natürlich blöd.
Ich weiß das, dass Blut nicht auf Drogen untersucht wird aber ich kann mir vorstellen das mein Urin mit einen Schnelltest untersucht wird. Der wird dann natürlich Positiv sein…
Am Ende wird nur gesagt ob ich fähig bin zu Arbeiten oder nicht.
Ich wollt mal von euch wissen wie eure Erfahrungen waren beim Betriebsarzt obwohl ihr regelmäßig konsumiert.
Wurdet ihr drauf angesprochen vom Arzt bzw wurde es sogar weiter gegeben an euren Arbeitgeber.
Oder war alles gut und es wurde kein weiteres Wort drüber gesprochen?
Ich möchte ungern später zu einem Drogentests gezwungen werden… und habe etwas Angst das es Konsequenzen haben wird.
Ich bin Betriebsschlosser und Rauch gelegentlich am Wochenende etwas Cannabis. So wie an stressigen Arbeitstagen um herunter zu fahren und das jetzt ca. seit einem Jahr. Ich rauche natürlich NIE vor oder während der Arbeit! Nun habe ich eben erfahren das ich am 12.10 zum Betriebsarzt muss, dort wird eine komplett Untersuchung gemacht von mir sprich Urin, Blut , BelastungstestEKG usw.
Es ist eine Routine mäßige Untersuchung.
Ich habe das letzte mal Sonntag (26.9) einen geraucht. Natürlich blöd.
Ich weiß das, dass Blut nicht auf Drogen untersucht wird aber ich kann mir vorstellen das mein Urin mit einen Schnelltest untersucht wird. Der wird dann natürlich Positiv sein…
Am Ende wird nur gesagt ob ich fähig bin zu Arbeiten oder nicht.
Ich wollt mal von euch wissen wie eure Erfahrungen waren beim Betriebsarzt obwohl ihr regelmäßig konsumiert.
Wurdet ihr drauf angesprochen vom Arzt bzw wurde es sogar weiter gegeben an euren Arbeitgeber.
Oder war alles gut und es wurde kein weiteres Wort drüber gesprochen?
Ich möchte ungern später zu einem Drogentests gezwungen werden… und habe etwas Angst das es Konsequenzen haben wird.
- FraFraFrankenstein
- Beiträge: 1006
- Registriert: Fr 27. Sep 2019, 18:00
Re: Betriebliche Untersuchung
Du bist nicht als Pilot oder Busfahrer angestellt. Es sollte keine Auswirkung auf deine Arbeitsfähigkeit haben. Was du Privat machst, ist deine Angelegenheit und geht den Arbeitgeber nichts an.
Der Arzt darf dem Arbeitgeber nur "Arbeitsfähig oder Nicht Arbeitsfähig" übermitteln, sonst wäre das strafbar für den Arzt.
Hanfige Grüße und willkommen im Forum
FraFra
EDIT: Rauchen ist schädlich für die Lungen. Es gibt mittlerweile sehr gute Vaporisatoren. Das ist wesentlich besser für die Lungen!
Der Arzt darf dem Arbeitgeber nur "Arbeitsfähig oder Nicht Arbeitsfähig" übermitteln, sonst wäre das strafbar für den Arzt.
Hanfige Grüße und willkommen im Forum
FraFra
EDIT: Rauchen ist schädlich für die Lungen. Es gibt mittlerweile sehr gute Vaporisatoren. Das ist wesentlich besser für die Lungen!
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Wir reden hier von G25, G35, etc., oder? Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Du bist nicht verpflichtet jegwelche Körperflüssigkeiten abzugeben.
Das hat auch keine negativen Einflüsse, auf die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit. Der Arzt hat Schweigepflicht und sagt auch nichts. Dein Chef bekommt das aber mit, denn der Arzt verrechnet die Blut-, Urinkontrolle bei dir nicht.
Mach dir mal keine Sorgen, i.d.R. sucht man bei diesen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nicht nach Drogenabbaustoffen.
Es werden da die Blutwerte auf Auffälligkeiten untersucht, gleiches gilt für den Urin. Das ist ja auch keine Untersuchung, um dir eins reinzudrücken, sondern zum Schutze deiner Gesundheit. Eine ganz genaue Untersuchung erfolgt dort sowieso nicht, aber sollten trotzdem Auffälligkeiten festgestellt werden, sollten diese, ggf. von weiteren Ärzten abgeklärt werden. Wie gesagt, diese Untersuchungen sind ein Vorteil für dich.
Wie FraFraFrankenstein schon geschrieben hat:
MfG
M. Nice
Du bist nicht verpflichtet jegwelche Körperflüssigkeiten abzugeben.
Das hat auch keine negativen Einflüsse, auf die Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit. Der Arzt hat Schweigepflicht und sagt auch nichts. Dein Chef bekommt das aber mit, denn der Arzt verrechnet die Blut-, Urinkontrolle bei dir nicht.
Mach dir mal keine Sorgen, i.d.R. sucht man bei diesen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nicht nach Drogenabbaustoffen.
Es werden da die Blutwerte auf Auffälligkeiten untersucht, gleiches gilt für den Urin. Das ist ja auch keine Untersuchung, um dir eins reinzudrücken, sondern zum Schutze deiner Gesundheit. Eine ganz genaue Untersuchung erfolgt dort sowieso nicht, aber sollten trotzdem Auffälligkeiten festgestellt werden, sollten diese, ggf. von weiteren Ärzten abgeklärt werden. Wie gesagt, diese Untersuchungen sind ein Vorteil für dich.
Wie FraFraFrankenstein schon geschrieben hat:
Ansonsten besteht ärztliche SchweigepflichtDer Arzt darf dem Arbeitgeber nur "Arbeitsfähig oder Nicht Arbeitsfähig" übermitteln
MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Danke erstmal für die beiden Antworten. Genau so habe ich auch gedacht das eigentlich nix schlimmes vorkommen kann.
Da der Arzt ja nicht berechtig ist meine Flüssigkeiten auf Drogen zu kontrollieren. Ich hoffe einfach mal das er es nicht machen wird.
Sorgen macht man sich trotzdem immer etwas.
Nur leider schade für das jetzige Wochenende werde da endlich mal wieder sturmfrei haben und wollte dies natürlich mal ausnutzen mit nem Kumpel, das sollte ich dann trotzdem wohl besser sein lassen.
Da der Arzt ja nicht berechtig ist meine Flüssigkeiten auf Drogen zu kontrollieren. Ich hoffe einfach mal das er es nicht machen wird.
Sorgen macht man sich trotzdem immer etwas.
Nur leider schade für das jetzige Wochenende werde da endlich mal wieder sturmfrei haben und wollte dies natürlich mal ausnutzen mit nem Kumpel, das sollte ich dann trotzdem wohl besser sein lassen.
-
ilaydauenal
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 3. Nov 2021, 17:36
Cannabispatient bei der Arbeit
Hey Leute bin neu hier und habe eine bestimmte Frage. Wie ist es wenn ich Cannabispatient bin und im medizinischen Bereich arbeite? Gibt es da irgendwelche Regeln also auch allgemein, muss ich meinem Arbeitgeber was davon erzählen?
Würde mich mega über Antworten freuen, danke!
Liebe Grüße
Würde mich mega über Antworten freuen, danke!
Liebe Grüße
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Sagen musst du prinzipiell überhaupt nichts (auch nicht zu Gesundheit & Behinderung), und es ist meist ratsam darüber zu schweigen.
Bei Personentransporten und beim Bedienen schwerer Maschinen herrscht rechtliche Unsicherheit wenn mal etwas passiert, das ist auf Dauer vermutlich eher schlecht mit CaM vereinbar. Der Waffengebrauch ist allgemein schlecht mit CaM vereinbar.
Aber abgesehen von solchen Sonderfällen gibt es da üblicherweise keine "Verbote" oder so.
Bei Personentransporten und beim Bedienen schwerer Maschinen herrscht rechtliche Unsicherheit wenn mal etwas passiert, das ist auf Dauer vermutlich eher schlecht mit CaM vereinbar. Der Waffengebrauch ist allgemein schlecht mit CaM vereinbar.
Aber abgesehen von solchen Sonderfällen gibt es da üblicherweise keine "Verbote" oder so.
-
ilaydauenal
- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 3. Nov 2021, 17:36
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Dankeschön <3
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Hello weil ich gerade lese, Waffengebrauch sei allgemein schlecht vereinbar.. ist aber eben nur allgemein schlecht vereinbar, bei mir zb wirkt Cannabis konzentrationsfördernd. Ich war in bewaffneten Sicherheitsdienst tätig und müsste dort auch Schießleistungen ablegen. War auf Medizin besser als der Schieß Ausbilder und hatte ein Jahr zuvor das letzte Mal beim Bund geschossen. Der war völlig von den Socken und an dem Tag merkte ich eben das mich das körperlich absolut null einschränkt. Reaktionszeiten habe ich gemessen und haben sich ebenfalls merklich verbessert. Was ich sagen will ist, das die Leute nur meckern wenn sie's von sich aus rausfinden. Bei mir haben die das nie bemerkt wenn man mediziniert warmoepens hat geschrieben: Mi 3. Nov 2021, 18:59 Sagen musst du prinzipiell überhaupt nichts (auch nicht zu Gesundheit & Behinderung), und es ist meist ratsam darüber zu schweigen.
Bei Personentransporten und beim Bedienen schwerer Maschinen herrscht rechtliche Unsicherheit wenn mal etwas passiert, das ist auf Dauer vermutlich eher schlecht mit CaM vereinbar. Der Waffengebrauch ist allgemein schlecht mit CaM vereinbar.
Aber abgesehen von solchen Sonderfällen gibt es da üblicherweise keine "Verbote" oder so.
- Martin Mainz
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Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Genau. Es reagiert eben jeder anders und je nach Dosis und Sorte. Deswegen muss letztlich der Patient selbst entscheiden, was er sich zutraut und was nicht.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Das bezog sich nur auf die rechtliche Lage. Es gibt nicht wenige Patienten, die auch mediziniert besser Auto fahren, da gibt es vereinzelt Forschungsdaten.DaSchdiev hat geschrieben: Mo 17. Jan 2022, 13:15 Hello weil ich gerade lese, Waffengebrauch sei allgemein schlecht vereinbar.. ist aber eben nur allgemein schlecht vereinbar, bei mir zb wirkt Cannabis konzentrationsfördernd. Ich war in bewaffneten Sicherheitsdienst tätig und müsste dort auch Schießleistungen ablegen. War auf Medizin besser als der Schieß Ausbilder und hatte ein Jahr zuvor das letzte Mal beim Bund geschossen. Der war völlig von den Socken und an dem Tag merkte ich eben das mich das körperlich absolut null einschränkt. Reaktionszeiten habe ich gemessen und haben sich ebenfalls merklich verbessert. Was ich sagen will ist, das die Leute nur meckern wenn sie's von sich aus rausfinden. Bei mir haben die das nie bemerkt wenn man mediziniert war![]()
Was die rechtliche Situation anbelangt hat man afaik beim Jagdschein keine Chance (Stand etwa 2018) und auch bei der Polizei was den Waffengebrauch betrifft, evtl. darüber auch die allgemeine Dienstfähigkeit. Das nur aus der Erinnerung, als über Einzelfälle berichtet wurde, ohne Gewähr.
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Ich habe selbst in meiner relativ kurzen Motorrad-Zeit (2005-2010) die Erfahrung gemacht, daß ich unter leichtem (!!!) Cannabis-Einfluß sicherer, glatter und eleganter - schlechthin: besser gefahren bin, als "nüchtern". Aber bis sich diese Erfahrungen in entsprechende und vor allem verlässliche rechtliche Bewertungen umgesetzt haben, dürften noch einige Winter vergehen.
Ich habe schon mal darauf aufmerksam gemacht, daß auch medizinisches Cannabis am Arbeitsplatz va dann ein Problem werden kann. wenn es um "gefahrengeneigte Arbeit" geht. Das sind Tätigkeiten, die mit einem hohen Schadensrisiko verbunden sind und mit gewisser Regelmässigkeit zur "vertragsgemäßen" Arbeitsleistung gehören. Nochmal erwähnt sei das klassische Beispiel des Baumaschinenführers. Der angestellte Arzt, aber auch qualifizierte Pfleger - "Krankenschwestern" - oder MTAs zB im Röntgenbereich gehören auch dazu. Im Zweifel kann nur eine "rechtskundige" Beratung durch Anwälte oder - für Gewerkschaftsmitglieder - die Rechtssekretäre der Gewerkschaft eine verlässliche Auskunft darüber bieten, ob die jeweilige Arbeit "gefahrengeneigt" ist. In einem Internet-Forum kann und soll man nicht die Hosen runterlassen, wenn es um Fragen geht, die sehr ernsthafte Konsequenzen haben können.
Das Prinzip sei aber noch einmal herausgestellt: wer als Arbeitnehmer gefahrengeneigte Arbeiten auszuführen hat, ist auch zur Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, diese Arbeiten mit der erforderlichen Sicherheit auszuführen. Schließlich kann der Arbeitgeber ja nicht wissen, wie es um die Gesundheit des Arbeitnehmers bestellt ist, wenn der Arbeitnehmer nicht gerade mit deutlich für jederman erkennbaren Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz erscheint.
Zu diesen gesundheitlichen Gründen gehören eben auch Nebenwirkungen von Medikamenten und in diesem Sinne ist auch Cannabis ein Medikament und hat Nebenwirkungen. Im Normalfall wird ein solcher Arbeitnehmer schlicht "krankgeschrieben" - aber im Normalfall handelt es sich um "Akutfälle", bei denen die Krankschreibung zeitlich überschaubar bleibt. Bei Dauermedikation kommt man dagegen in eine Grauzone voller Zweifel und Fragezeichen - das ist nicht nur bei Cannabis so, sondern bei allen Medikamenten mit psychotropen (Neben-)Wirkungen.
Man kann diese Fragen nicht allgemein beantworten - es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Ich habe schon mal darauf aufmerksam gemacht, daß auch medizinisches Cannabis am Arbeitsplatz va dann ein Problem werden kann. wenn es um "gefahrengeneigte Arbeit" geht. Das sind Tätigkeiten, die mit einem hohen Schadensrisiko verbunden sind und mit gewisser Regelmässigkeit zur "vertragsgemäßen" Arbeitsleistung gehören. Nochmal erwähnt sei das klassische Beispiel des Baumaschinenführers. Der angestellte Arzt, aber auch qualifizierte Pfleger - "Krankenschwestern" - oder MTAs zB im Röntgenbereich gehören auch dazu. Im Zweifel kann nur eine "rechtskundige" Beratung durch Anwälte oder - für Gewerkschaftsmitglieder - die Rechtssekretäre der Gewerkschaft eine verlässliche Auskunft darüber bieten, ob die jeweilige Arbeit "gefahrengeneigt" ist. In einem Internet-Forum kann und soll man nicht die Hosen runterlassen, wenn es um Fragen geht, die sehr ernsthafte Konsequenzen haben können.
Das Prinzip sei aber noch einmal herausgestellt: wer als Arbeitnehmer gefahrengeneigte Arbeiten auszuführen hat, ist auch zur Mitteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, diese Arbeiten mit der erforderlichen Sicherheit auszuführen. Schließlich kann der Arbeitgeber ja nicht wissen, wie es um die Gesundheit des Arbeitnehmers bestellt ist, wenn der Arbeitnehmer nicht gerade mit deutlich für jederman erkennbaren Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz erscheint.
Zu diesen gesundheitlichen Gründen gehören eben auch Nebenwirkungen von Medikamenten und in diesem Sinne ist auch Cannabis ein Medikament und hat Nebenwirkungen. Im Normalfall wird ein solcher Arbeitnehmer schlicht "krankgeschrieben" - aber im Normalfall handelt es sich um "Akutfälle", bei denen die Krankschreibung zeitlich überschaubar bleibt. Bei Dauermedikation kommt man dagegen in eine Grauzone voller Zweifel und Fragezeichen - das ist nicht nur bei Cannabis so, sondern bei allen Medikamenten mit psychotropen (Neben-)Wirkungen.
Man kann diese Fragen nicht allgemein beantworten - es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Re: Rechtslage bei Cannabis auf Rezept.
Moin, ich bin seit Jahren Patient und verstehe euch iwie nicht. Wenn ich patent seit, bekommt ihr auch eine gesetzliche auf Klärung, also bei mir war es so. 1.Aufklärung mit 2.Umgang, 3.Verhalten und 4.Einstellung.PallMall hat geschrieben: Di 20. Feb 2018, 18:52 aus diesen Gründen konsumiere ich nur abends nach der Arbeit. und wenn ich es mir nicht einbilde, dann wirkt es bei mir nachhaltig auch über den Tag.
Zu 1. Aufklärung: ihr könnt euren Arzt auf die zur Zeit gesetzlichen ungang mit Medikament der Gruppe opiate anfragen. Die wissen echt viel da die Verschreibung mit einer verantwortung einher geht. Und zur Not fragt die Versicherung, sie dürfen Daten - enauso wenig frei geben ohne eure Erlaubnis außer Gericht, wie der Dr. Oder Arzt.
Zu2. Umgang: als ihr eingestellt wurdet, wird mit eurem Gefühl zum Medikament gearbeitet. Ihr erhöht die dosis bis ihr euch wohl fühlt(je Krankheit Schmerz, Depressionen, ect.) bis ihr euch beeinträchtigt fühlt und geht dann zur Not ein Schritt zurück. (Arbeitswelt) ich ner Nacht bei Schlafstörung ist es anders da muss man schlafen nicht arbeiten. Jetzt weiß man Cannabis baut sich ab. Die Langzeit Wirkung ist aber bei mir so gut das ich eine gute nachwirkzeit habe und oft nur abends rauche und den ganzen Tag abgedeckt bin und nichts ein nehmen muss. Habe aber immer eine voll Substrat dabei und meine Medikamenten erlaubnis(umschrieben, will nicht zu sehr ins Detail gehen). Oft oder eigentlich immer wenn durch eine Kontrolle wird eh beim Arzt angerufen, da die meisten Polizisten das zwar wissen aber sowas nie gesehen haben. Nervt manchmal wenn man termindruch hat.
Also ergo wovor habt ihr Angst? Wenn ihr Angst habt in eurem Beruf Mist zu bauen dann solltet ihr das ernst nehmen den auch wenn ihr sich arbeiten könntet, beeinflusst euch eure Einstellung einen guten Beruf und sicheren Beruf zu leisten. Ich habe umgeschult, war Lkw Fahrer und bin jetzt Krankenpfleger und Betreuer in einer privaten Einrichtung für behinderte und ich habe meine brefung durch gefunden.
Ich wünsche allen viel Glück und lebt eure neue Chance gut überlegt aus. Ich habt ein neues Leben. Ich zu mindest. Ohne wäre ich ein pflege Fall.
PS:meine Krankheit ist hier egal, da es um gesetzt und umgang mit der Medikation geht)
Test auf THC beim AMTSarzt?
Hallo,
Aufgrund meiner Studienwahl gehe ich auf einen Besuch beim Amtsarzt zu, bei dem auch Urin abgenommen wird. Wird dieser auch auf THC untersucht? Beim betriebsarzt scheint es dafür einen Verdacht zu benötigen aber beim amtsarzt mit anschließender verbeamtung ist das etwas anderes
Aufgrund meiner Studienwahl gehe ich auf einen Besuch beim Amtsarzt zu, bei dem auch Urin abgenommen wird. Wird dieser auch auf THC untersucht? Beim betriebsarzt scheint es dafür einen Verdacht zu benötigen aber beim amtsarzt mit anschließender verbeamtung ist das etwas anderes
Re: Cannabis und Arbeitsplatz
Hallo,
Ich habe eine Frage & zwar fange ich bald im allgemeinen Justizvollzugsdienst an. Habe eine chronische Bauchspeicheldrüse & habe mir jetzt einen Termin geben lassen bei meinem Hausarzt für ein Cannabis Rezept.
Ist dadurch mein Job gefährdet?
Habe im Herbst das Einstellungs Verfahren aber arbeite bis dahin Vollzeit in der Justiz.
Ich habe eine Frage & zwar fange ich bald im allgemeinen Justizvollzugsdienst an. Habe eine chronische Bauchspeicheldrüse & habe mir jetzt einen Termin geben lassen bei meinem Hausarzt für ein Cannabis Rezept.
Ist dadurch mein Job gefährdet?
Habe im Herbst das Einstellungs Verfahren aber arbeite bis dahin Vollzeit in der Justiz.