Der Cannabis-Ausweis ist da

Benutzeravatar
Martin Mainz
Board-Administration
Beiträge: 4667
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Martin Mainz »

Es zählt das Rezept, der Ausweis hat eigentlich keinerlei Einzelwirksamkeit, man braucht ihn eigentlich nicht.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

Auch meine Apotheke hatte mir zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen kostenlosen "Patiententen-Ausweis" angeboten - aber ich habe davon keinen Gebrauch gemacht. Diese Praxis ist auch von der Apotheke bald eingestellt worden.

Cannabis muß nach derzeit geltender Rechtslage vom Arzt verordnet werden, mit konkreter Angabe der Sorte und Menge. Man kann dieses Rezept bei jeder beliebigen Apotheke einlösen, die Cannabis vertreibt, das tun aber längst nicht alle. Und ein "Patienten-Ausweis" einer Apotheke nützt bei einer anderen Apotheke garnix. Es ist stets ein Rezept erforderlich.

Auch ich habe immer mein aktuelles Rezept - mein Cannabis wird quartalsweise verschrieben - im Geldbeutel. Ich nenne das ironisch meinen "Kiffer-Schein". Aber sein Nutzen in der Praxis ist begrenzt, weil im 'Repressionsfall' die Staatsmacht 2 Möglichkeiten hat, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung in Marsch zu setzen:

1) Das Rezept könnte eine ja Fälschung sein - und bis zur Aufklärung dieses Verdachtes zieht man alle Register bis zur vorläufigen Festnahme und "U-Haft", va bei größeren Mengen. Es gibt ja Cannabispatienten, die 10 g und mehr pro Monat benötigen. Das ist aber nur eine recht kurzfristige Sache, weil der Fälschungsverdacht normalerweise am nächsten Arbeitstag der Praxis des verschreibenden Arztes widerlegt wird.

2) Das Cannabis, welches bei Durchsuchungen von Personen, Wohnungen usw gefunden und beschlagnahmt wurde, könnte doch ein ganz anderes Cannabis sein, als auf dem Rezept, die ärztliche Verschreibung insofern "heimtückisch" zur Verdeckung von BtMG-Straftaten mißbraucht oder sogar zu diesem Zwecke erschlichen worden sein - Betrug gegenüber der Krankenversicherung ? Das dauert nun freilich länger, bis eine Laboruntersuchung von beschlagnahmtem Cannabis diesen Verdacht widerlegen kann.

Ich habe hier unlängst ein paar allgemeine Empfehlungen für "Repressionsfälle" zu geben versucht: viewtopic.php?f=12&t=168&p=88683#p88683.

Für Cannabis-Patienten gelten m.E. andere Regeln, nämlich das sofortige "Hosen-runterlassen", alles zugeben, nur Beschlagnahmen sollte man widersprechen, um sich den Herausgabeanspruch (und Schadensersatz wg unbrauchbar gewordenem Cannabis) zu sichern. Aber auch alle entlastenden Umstände sollte man sofort zur Kenntnis bringen: Rezept sofort vorlegen, Schweigepflichtsentbindung ankündigen oder auch sofort - schriftlich - erteilen (1 Satz genügt dafür). Das ist übrigens nötig: ohne Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten darf der Arzt auch keine entlastenden Angaben gegenüber Behörden machen. Man sollte auch versuchen, sofort zu erklären, warum man Cannabis nimmt und was es im konkreten Einzelfall therapeutisch bewirkt.

Viele Cannabis-Patienten werden auch - wie ich selbst - über eine Reihe von Attesten und Gutachten verfügen, aus denen die Indikation von medizinischem Cannabis erkennbar wird oder zumindest als "vertretbar" erscheint. Auch das sollte man evtl. erwähnen. Auch die Rechnungen der Apotheke sollte man zu diesem Zweck gut aufbewahren, sofern man - wie ich - "Selbstzahler" ist. Ich bezahle mein Cannabis auch deswegen grundsätzlich per Banküberweisung. Einen Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse kann man - in Kopie - auch meist im Geldbeutel mitführen, evtl. auch ein Attest. Ich selbst habe davon abgesehen, meinen verschreibenden Arzt um so ein Attest zu bitten - das Rezept reicht mir.

Okay - ich bin Jurist, "Rechtsanwalt a.D." und tue mich im Kontakt mit "der Staatsmacht" etwas leichter. Der Umgang mit ihr war 20 Jahre lang mein täglich Brot gewesen, als Referendar war ich selbst auch mal Teil der "Staatsmacht" gewesen. Auch wenn ich seit 10 Jahren aus dem Beruf bin - ich weiß noch, wie man mit "der Staatsmacht" zielführend kommunzieren kann, spreche deren Sprache, habe weniger Ängste, als der "Laie". Aber auch für den gilt hier: einfach "offen sein", Vertrauen zur Staatsmacht haben oder wenigstens so tun, als ob man es hätte, die Ängste "irgendwie" überwinden. Es hilft schon, den "Repressionsfall" in der Phantasie mal "durchzuspielen".

"Bullen sind Schweine!" - dieses Credo der Anarcho-Punks ist ein Aberglaube. Bullen sind keine Schweine, sondern Bullen. Sie machen ihren Job, der kein Job ist, wie jeder andere. Sie haben auch Jagdinstinkte - aber der richtet sich nicht gegen "kleine Kiffer" und erst recht nicht gegen Patienten mit medizinischem Cannabis. Der Bundesverband deutscher Kriminialbeamter fordert schon seit über 10 Jahren die Legalisierung von Cannabis.

Der Jagdinstinkt kann aber geweckt werden, wenn ein Cannabis-Patient sich bei der Konfrontation mit der Staatsmacht "wie ein ertappter Krimineller" verhält - oder noch schlimmer: provokativ. Wenn man sich während der Polizeikontrolle einen joint ansteckt, empfindet das die Staatsmacht völlig zurecht als Beleidigung und fährt ihr gesamtes Instrumentarium an Folterwerkzeugen auf. So einen Fall hatte es vor 2 Jahren in meiner Stadt mal gegeben - die illegale Konsumentin ist zu 1 Jahr mit Bewährung verknackt worden (zuhause bei ihr fand man noch so einiges).

Auch als Cannabis-Patient sollte man sich vor solchen Provokationen hüten und "diskret" konsumieren.

Wenn man dies beherzigt, sind m.E. die Chancen sehr gut, daß eine polizeiliche Kontrolle glimpflich verläuft, es keine "Weiterungen" gibt und das "aufgefundene" Cannabis auch nicht beschlagnahmt wird.
Benutzeravatar
FraFraFrankenstein
Beiträge: 1006
Registriert: Fr 27. Sep 2019, 18:00

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Die Firma Cansativa hat einen QR-Code als Zertifikat erstellt. Quasi als Ausweis für Patienten.

https://krautinvest.de/cansativa-starte ... patienten/

FraFra
Rauch gehört nicht in die Lunge. Rauchen ist die schlechteste Art Cannabis zu konsumieren. Vapen ist da wesentlich besser geeignet. Maximal 200°C
Sarah Hormes
Beiträge: 1
Registriert: Fr 26. Mai 2023, 16:37

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Sarah Hormes »

littleganja hat geschrieben: Do 7. Sep 2017, 22:22 Der ist eindeutig von IACM!

Das ist meiner, Mitglied werden dann bekommt ihr auch einen wenn ihr Patient seit!

"""Mitglieder des SCM können einen Ausweis über ihre Mitgliedschaft im SCM erhalten. Teilen Sie in diesem Fall bitte auch Ihr Geburtsdatum mit."""" :arrow: IACM Mitglied Formular.
Hallo hast du einen link für mich?

LG

Sarah
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Dateianhänge
ACM-Ausweis_hinten.jpg
ACM-Ausweis_hinten.jpg (259.46 KiB) 5710 mal betrachtet
ACM-Ausweis_vorne.jpg
ACM-Ausweis_vorne.jpg (235.89 KiB) 5710 mal betrachtet
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

Solche Ausweise nützen im Repressionsfall - "Polizeikontrolle" - überhaupt nichts. Sie enthalten noch nicht einmal ein Indiz für den "Patientenstatus" ihres Inhabers. Ich halte solche "Ausweise" sogar für schädlich: sie können ein trügerisches Gefühl der Sicherheit schaffen und Mißtrauen bei den Amtspersonen wecken.

Die einzigen, wirklich beweiskräftigen Dokumente sind: das aktuelle, von der Apotheke entwertete Rezept (für die Sorte, die man gerade "in Besitz" bzw eingenommen hat) sowie - sofern vorhanden - Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse und ärztliche Atteste. Gerade die "BtM-Rezepte" sollte man auch unbedingt im Original "am Mann" tragen - Kopien kann sich heute jeder mit Bildverarbeitungsprogrammen leicht zusammenfälschen.

Von enormer Bedeutung für die Vermeidung von ernsthaften Repressionen ist das Verhalten des Cannabis-Patienten selbst. Sehr viele 'Patienten' werden - wie ich auch - illegale Cannabis-Erfahrung haben und sich schon rein gewohnheitsmässig möglicherweise auch beim legalen Konsum konspirativ verhalten und genau das ist falsch. Denn dieses konspirative Verhalten - das den allermeisten bestenfalls nur halbwegs gelingt - zieht die Blicke der Argusaugen der Staatsmacht geradezu magnetisch an. Wer dagegen "total locker" seinen joint auch vor den Augen der Staatsmacht rollt und raucht, signalisiert genau dadurch das "gute Gewissen". Wird man gleichwohl kontrolliert und hat die o.g. Unterlagen griffbereit, gibt offen Auskunft wie oben beschrieben, dann hat man sehr gute Karten: mit hoher Wahrscheinlichkeit wird nur noch routinemässig der Ausweis durch den Scanner gezogen und sonst passiert überhaupt nichts mehr.

Allerdings sieht es bei der Führung von Kfz im Straßenverkehr ganz anders aus - das ist eine "brandheiße" Grauzone und wird es auch wohl noch einige Zeit bleiben.

Generell gilt aber: wer als Patient sofort "voll kooperativ" ist, die Hosen runterlässt und die Karten auf den Tisch legt, hat die besten Chancen, das die Kontrolle folgenlos bleibt und wenn es doch aufgrund irgendwelcher Umstände zu "Weiterungen" kommt - Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, evt. sogar Anklageerhebung - hat man auch für diesen Zorres die allerbesten Aussichten auf einen guten Ausgang. Das gilt vor allem dann, wenn die Mengen von Cannabis, um die es geht, unterhalb der jetzt schon geltenden "Geringfügigkeitsgrenzen" bzw den Grenzen des Regierungsentwurfes liegen.

Die in Gang gekommene Legalisierung erleichtert die Lage auch für die Cannabis-Patienten: wenn schon das bislang illegale Cannabis demnächst - teilweise - legalisiert werden soll, verliert die Staatsmacht insbesondere bei den Patienten den "Jagdtrieb".
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Freno hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 22:38 Solche Ausweise nützen im Repressionsfall - "Polizeikontrolle" - überhaupt nichts. Sie enthalten noch nicht einmal ein Indiz für den "Patientenstatus" ihres Inhabers. ........bla, bla, bla,..............................
Da hast Du Recht, aber das war nicht ihre Frage!

DIE FRAGE WAR ;) :
Hallo hast du einen link für mich?
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

was die frage war, ist nicht so wichtig - wichtig ist es RECHT ZU HABEN ! :lol:
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Ich benutze den Ausweis auch nicht.
Rezeptkopie, (evtl. mit Stempel und Unterschrift der
Apotheke) reicht
:!:
Die Rechnung/den Kassenzettel habe ich aber zusätzlich noch mit.

Sehr von Vorteil ist es auch, wenn die Medizin im Originalbehältnis der Apo/Hersteller geführt wird.

MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Benutzeravatar
M. Nice
Beiträge: 838
Registriert: Sa 31. Mär 2012, 14:28
Wohnort: FreiStatt Bayern

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von M. Nice »

Freno hat geschrieben: Sa 27. Mai 2023, 21:34 was die frage war, ist nicht so wichtig - wichtig ist es RECHT ZU HABEN ! :lol:
Das geht auch kurz und bündig ;) - siehe meinen obigen Post :)
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Der Cannabis-Ausweis ist da

Beitrag von Freno »

Jenseits der Spaßgrenze: ich kommentiere manche posts gerade mit Bezug zu Rechts- und Repressionsfragen sehr ausführlich und über die Intention der posts hinaus im Hinblick auf diejenigen, die hier "mal reinschauen".

Diese "Ausweise" geistern offenbar immer noch herum und - wie gesagt: sie können im Repressionsfall wenig nützen, aber viel Schaden anrichten. Sie vermitteln im Repressionsfall der Staatsmacht den Eindruck, es mit einem "Schweinchen Schlau" zu tun zu haben und dann kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit der Hammer. Denn es gibt einen ungeschriebenen - und total verfassungswidrigen, aber gleichwohl praktisch enorm bedeutsamen Straftatbestand der versuchten Verarschung von Gerichten und Behörden. Dieser Straftatbestand ist auch noch in anderer Hinsicht paradox: die erfolgreiche - juristisch ausgedrückt: "vollendete" - Verarschung von Gerichten und Behörden ist nämlich straffrei, nur der Versuch ist strafbar.

Solche "Ausweise" erwecken nämlich bei der Staatsmacht den geradezu dringenden Verdacht, daß es sich um eine "versuchte Verarschung" handelt, mit der ein BtM-Delikt nach immer noch ... äh ... "Geltung erheischender" Rechtslage vertuscht werden soll.

Ein Cannabis-Patient, der einem solchen "Ausweis" wie dem hier in Rede stehenden bei einer Kontrolle vorzeigt, kann damit unter Umständen sehr nachteilige Repressionen auslösen, selbst dann, wenn er Rezepte, Atteste usw zusätzlich vorzeigen kann: das können nämlich auch Fälschungen sein, das muß erst überprüft werden. Je nach der Menge des aufgefundenen Cannabis kann dann eine vorläufige Festnahme erfolgen, sogar ein Haftbefehl ergehen die förmliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft, die Eingang ins Bundeszentralregister findet undsoweiterundsofort. Das alles muß nicht sein, es hängt sehr von den Umständen der "Kontrollsituation" ab, nicht zuletzt auch darauf, die die regionale Haltung der Behörden und Gerichte ausschaut und last not least, wie die "Verhörspersonen" gerade "drauf sind".

Ich kann aber nur dringend davon abraten, sich solcher Ausweise wie die einer "Arbeitsgemeinschaft medizinisches Cannabis e.V." im Repressionsfall zu bedienen. Das geht mit hoher Wahrscheinlichkeit "nach hinten los".
Antworten

Zurück zu „Sonstiges“