Auch meine Apotheke hatte mir zu Beginn der Geschäftsbeziehung einen kostenlosen "Patiententen-Ausweis" angeboten - aber ich habe davon keinen Gebrauch gemacht. Diese Praxis ist auch von der Apotheke bald eingestellt worden.
Cannabis muß nach derzeit geltender Rechtslage vom Arzt verordnet werden, mit konkreter Angabe der Sorte und Menge. Man kann dieses Rezept bei jeder beliebigen Apotheke einlösen, die Cannabis vertreibt, das tun aber längst nicht alle. Und ein "Patienten-Ausweis" einer Apotheke nützt bei einer anderen Apotheke garnix. Es ist stets ein Rezept erforderlich.
Auch ich habe immer mein aktuelles Rezept - mein Cannabis wird quartalsweise verschrieben - im Geldbeutel. Ich nenne das ironisch meinen "Kiffer-Schein". Aber sein Nutzen in der Praxis ist begrenzt, weil im 'Repressionsfall' die Staatsmacht 2 Möglichkeiten hat, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung in Marsch zu setzen:
1) Das Rezept könnte eine ja Fälschung sein - und bis zur Aufklärung dieses Verdachtes zieht man alle Register bis zur vorläufigen Festnahme und "U-Haft", va bei größeren Mengen. Es gibt ja Cannabispatienten, die 10 g und mehr pro Monat benötigen. Das ist aber nur eine recht kurzfristige Sache, weil der Fälschungsverdacht normalerweise am nächsten Arbeitstag der Praxis des verschreibenden Arztes widerlegt wird.
2) Das Cannabis, welches bei Durchsuchungen von Personen, Wohnungen usw gefunden und beschlagnahmt wurde, könnte doch ein ganz anderes Cannabis sein, als auf dem Rezept, die ärztliche Verschreibung insofern "heimtückisch" zur Verdeckung von BtMG-Straftaten mißbraucht oder sogar zu diesem Zwecke erschlichen worden sein - Betrug gegenüber der Krankenversicherung ? Das dauert nun freilich länger, bis eine Laboruntersuchung von beschlagnahmtem Cannabis diesen Verdacht widerlegen kann.
Ich habe hier unlängst ein paar allgemeine Empfehlungen für "Repressionsfälle" zu geben versucht:
viewtopic.php?f=12&t=168&p=88683#p88683.
Für Cannabis-Patienten gelten m.E. andere Regeln, nämlich das sofortige "Hosen-runterlassen", alles zugeben, nur Beschlagnahmen sollte man widersprechen, um sich den Herausgabeanspruch (und Schadensersatz wg unbrauchbar gewordenem Cannabis) zu sichern. Aber auch alle entlastenden Umstände sollte man sofort zur Kenntnis bringen: Rezept sofort vorlegen, Schweigepflichtsentbindung ankündigen oder auch sofort - schriftlich - erteilen (1 Satz genügt dafür). Das ist übrigens nötig: ohne Schweigepflichtsentbindung durch den Patienten darf der Arzt auch keine entlastenden Angaben gegenüber Behörden machen. Man sollte auch versuchen, sofort zu erklären, warum man Cannabis nimmt und was es im konkreten Einzelfall therapeutisch bewirkt.
Viele Cannabis-Patienten werden auch - wie ich selbst - über eine Reihe von Attesten und Gutachten verfügen, aus denen die Indikation von medizinischem Cannabis erkennbar wird oder zumindest als "vertretbar" erscheint. Auch das sollte man evtl. erwähnen. Auch die Rechnungen der Apotheke sollte man zu diesem Zweck gut aufbewahren, sofern man - wie ich - "Selbstzahler" ist. Ich bezahle mein Cannabis auch deswegen grundsätzlich per Banküberweisung. Einen Kostenübernahmebescheid der Krankenkasse kann man - in Kopie - auch meist im Geldbeutel mitführen, evtl. auch ein Attest. Ich selbst habe davon abgesehen, meinen verschreibenden Arzt um so ein Attest zu bitten - das Rezept reicht mir.
Okay - ich bin Jurist, "Rechtsanwalt a.D." und tue mich im Kontakt mit "der Staatsmacht" etwas leichter. Der Umgang mit ihr war 20 Jahre lang mein täglich Brot gewesen, als Referendar war ich selbst auch mal Teil der "Staatsmacht" gewesen. Auch wenn ich seit 10 Jahren aus dem Beruf bin - ich weiß noch, wie man mit "der Staatsmacht" zielführend kommunzieren kann, spreche deren Sprache, habe weniger Ängste, als der "Laie". Aber auch für den gilt hier: einfach "offen sein", Vertrauen zur Staatsmacht haben oder wenigstens so tun, als ob man es hätte, die Ängste "irgendwie" überwinden. Es hilft schon, den "Repressionsfall" in der Phantasie mal "durchzuspielen".
"Bullen sind Schweine!" - dieses Credo der Anarcho-Punks ist ein Aberglaube. Bullen sind keine Schweine, sondern Bullen. Sie machen ihren Job, der kein Job ist, wie jeder andere. Sie haben auch Jagdinstinkte - aber der richtet sich nicht gegen "kleine Kiffer" und erst recht nicht gegen Patienten mit medizinischem Cannabis. Der Bundesverband deutscher Kriminialbeamter fordert schon seit über 10 Jahren die Legalisierung von Cannabis.
Der Jagdinstinkt kann aber geweckt werden, wenn ein Cannabis-Patient sich bei der Konfrontation mit der Staatsmacht "wie ein ertappter Krimineller" verhält - oder noch schlimmer: provokativ. Wenn man sich während der Polizeikontrolle einen joint ansteckt, empfindet das die Staatsmacht völlig zurecht als Beleidigung und fährt ihr gesamtes Instrumentarium an Folterwerkzeugen auf. So einen Fall hatte es vor 2 Jahren in meiner Stadt mal gegeben - die illegale Konsumentin ist zu 1 Jahr mit Bewährung verknackt worden (zuhause bei ihr fand man noch so einiges).
Auch als Cannabis-Patient sollte man sich vor solchen Provokationen hüten und "diskret" konsumieren.
Wenn man dies beherzigt, sind m.E. die Chancen sehr gut, daß eine polizeiliche Kontrolle glimpflich verläuft, es keine "Weiterungen" gibt und das "aufgefundene" Cannabis auch nicht beschlagnahmt wird.