Aurora hat geschrieben:
Was mir auffällt, ist das immer wieder betont wird, das nur Patienten, denen nichts anderes mehr hilft, auch in Zukunft Cannabis erhalten sollen.
Kommt drauf an, wie die rechtliche Umgestaltung für Cannabis umgesetzt wird... Sollte Cannabis (komplett, also auch die Blüten) in Anlage 3 BtmG verschoben werden, dann dürfte es für die Regierigen schwierig sein, die Ärzte- und Patientenschaft stark in der
Therapiefreiheit einzuschränken...
In Anlage 3 BtmG wären Cannabis-Blüten eine "normale verschreibungsfähige Substanz". Jeder Arzt dürfte es auf BTM-Rezept verschreiben und
jeder Apotheker sogar theoretisch
selber anbauen!
Ich kann mir aber vorstellen, dass
die Kassen nur in solchen Fällen auch die Kosten übernehmen werden, in denen nachgewiesen wird, dass Cannabis eben als "Mittel der letzten Wahl" verschrieben wurde.
Warten wir also mal ab, was Frau Mortler und der Herr Gröhe da so alles ausarbeiten lassen... Anlage 3 BtmG wäre aber schonmal "Bombe" für alle jene, die Cannabis selber in der Apotheke bezahlen können. Niemand könnte ihnen dies dann einschränken, sofern der behandelnde Arzt ein Privatrezept herausschreibt. Wenn die Apotheken dann auch noch anfagen, im größeren Stil anzubauen, dann wird auch der Preis auf ein Normalmaß sinken (wie in Holland ca. 7 Euro pro Gramm)...
...was wir für "blühende Apotheken-Landschaften" aber noch bräuchten (naja, wie man´s nimmt) wäre eine Cannabis-Agentur, um die Single Convention nicht zu verletzten. Nach "deutschem Recht" wäre diese aber nicht notwendig: Das BtmG regelt das ab Tag 1 der Einstufung in Anlage 3 BtmG...