Das "Problem" bei Dir, melkow11, ist in der Tat das zusätzlich nachgewiesene THC-COOH...
Es gibt zwar klare Richtlinien, die besagen, dass bei ärztliche verordneten BTM keine grundsätzlichen Bedenken bezüglich Fahreignung bestehen sollen, aber leider ist dies "Ermessenssache" der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort.
Bei Dir kommt halt zu dem "erlaubten" Tilidin (Opiat) noch das "hochgradig illegale" Cannabis dazu, was die Führerscheinstelle dazu veranlasst hat, an Deiner Fahreignung zu zweifeln... diesen "begründeten Verdacht" kann sie leider auch durch Deine freiwillige Urinabgabe belegen und somit hast Du im Verwaltungsrecht keine Chance mehr um die verlangte MPU herumzukommen... leider!
Wenn Dein "Urintest" nur positiv auf Opiate gewesen wäre, dann sähe die Sache ganz anders für Dich aus.
Und nochwas zum "deutschen Recht":
BRD-Recht gilt für Dich als Deutschen weltweit, sofern der Tatbestand im Ausland auch mit Strafe bedroht ist. Auch in den Niederlanden ist Cannabis grundsätzlich verboten... Das deutsche Strafrecht gilt bei "Drogenstraftaten"
auch für Ausländer im Ausland, sofern es sich um "unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln" handelt (§ 6 (5) StGB), d.h ein niederländischer Dealer macht sich nach deutschem Recht strafbar...
...verrückte Welt!
"Am deutschen Wesen soll die Welt genesen!" 