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Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Sa 25. Mai 2013, 11:00
von DrGonzo
Bei Facebook werden gerade (anonymisiert) die Strafbefehle bzw. Anklageschriften wegen Cannabisbesitzes gesammelt und veröffentlicht. 3 staatliche Briefe sind schon online.
- Anklageschrift wegen des Handels von 2 Gramm
- Strafbefehl 150 € wegen 2,5 Gramm besitz
- Strafebefehl 1.000€ wegen 10 Gramm besitz bzw. einfuhr

Mit dieser Aktion kann aufgezeigt werden, dass Konsumenten nicht entkriminalisiert sind.

Meine Frage ist, ob diese "Anzeigen" die Regeln sind wenn jemand mit Cannabis aufgegriffen wird. Sollen diese Strafbefehle die Entkriminalisierung sein? Sind diese üblich (in NRW) oder eher die Ausnahme. Ich dachte, dass die Staatsanwälte das Strafverfahren in den meisten Fällen (mit geringer Menge) fallen lassen und der "kriminelle" Cannabisbesitzer straffrei ausgeht.
Wie seht es in Wahrheit aus?

PS: Geschwärzten Anklageschriften werden weiter gesammelt. Einfach versendne per Facebook oder an kontakt@hanfverband.de

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Sa 25. Mai 2013, 15:31
von Vorarim
Kann dazu aus Erfahrung nur sagen, dass es sich in Rheinland-Pfalz auch nicht anders Verhält.

-Strafbefehl 12XX € wegen Besitz von 90 Gramm
-Strafbefehl/Auflage zur Einstellung des Verfahrens: 300 € an die Kinderkrebshilfe bei Besitz von 1,5 Gramm

Aber das ist eben Patzak-Land

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 17:37
von SilverSurfer
Moinsen Dr. Gonzo..
So wie ich es bei dir rauslesen kann geht es um 2 Punkte. Der Konsum(gelegentlich) ist ja nicht strafbar, aber der Besitz, und bei dir erschwerend der Handel und Einfuhr machen die ganze Sache kritischer. berichtige mich wenn ich mich täusche. Und daher rührt wohl der Strafbefehl. :ugeek:

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 17:55
von TheBeginning
Einstellung des Verfahrens ist nicht ein Freispruch!
Je nach Grund der Einstellung kann es theoretisch sogar wiederaufgenommen werden

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Fr 14. Jun 2013, 19:11
von DrGonzo
@silversurfter: ja der strafbefehl ist wohl aufgrund des besitzes.

meine frage bezog sich aber darauf, ob dies genau die regel bei den fallengelassenen strafanzeigen ist.
wird in der mehrzahl der fälle die anzeige fallen gelassen und als "ersatz" ergeht ein strafbefehl mit summe X?

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 08:13
von SilverSurfer
wird in der mehrzahl der fälle die anzeige fallen gelassen und als "ersatz" ergeht ein strafbefehl mit summe X?[/quote]

Wenn ich aus meiner Erfahrung und den meiner Bekannten ausgehe wurde es zu 99 % eingestellt/fallen gelassen, im Erstfall. Folgende neue Verstösse werden in der Regel dann mit Geldstrafen/Sozialstunden geahndet. Dann kommen dann langsam die "härteren" Geschütze :)..Gegenwärtig.
In der Vergangenheit war das anders..In Baden Württemberg.
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990 :)
Also wie du siehst "ganz" so heiss wird es nicht mehr gegessen....
:twisted: :twisted: :twisted:

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 20:47
von DrGonzo
SilverSurfer hat geschrieben:...
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990 :)
...
hast du es geschafft trotzdem den glauben an den rechtsstaat beizubehalten?

Re: Strafbefehle bei Facebook

Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 21:36
von SilverSurfer
DrGonzo hat geschrieben:
SilverSurfer hat geschrieben:...
Ich bekam wegen 1g, dass im Aschenbecher von einem meiner Beifahrer vergessen wurde, 1 Jahr Führerscheinentzug, Geldstrafe/2000DM, 100 Sozialstunden, MPU-Pflicht. Das war im Jahr 1990 :)
...
hast du es geschafft trotzdem den glauben an den rechtsstaat beizubehalten?
Ehrliche Antwort...Nein! ich könnte dies hier noch ausführen in welchen Irrsinn das alles gipfelte..würde aber den Rahmen sprengen...