Mit 2 Gram Gras und 3 Telidin-Tabletten in Shishabar erwischt worden
Verfasst: Mi 12. Aug 2020, 22:43
Hallo Damen und Herren,
wie der Titel bereits erwähnt, wurde ich letzt in einer Shishabar mit 2 Gram Gras und 3 Telidin Tabletten erwischt.
Fragt nicht warum ich es dabei hatte, es war halt so. Warum auch nicht. Ich habe niemandem dort was erzählt oder gar vertickt.
...ich habe eine Anzeige bekommen (meine erste) und nun folgenden Wisch bekommen:

Wie ich bereits nachgelesen habe im Internet bin ich nicht dazu verpflichtet zu einer Polizeianhörung zu gehen oder den Haken bei "Ich habe die Tat begangen" zu setzen.
Frage: Was passiert wenn ich den Haken bei "Ich möchte mich nicht äußern" setze. Werde ich dann trotzdem noch vorgeladen? Wenn ja, was passiert wenn ich dann weiter schweige.
Gegenfrage: Wenn ich ankreuze "Ich habe die Tat begangen", und zur Vorladung gehe, erspare ich mir evtl einen Gerichtstermin?
Was passiert wenn ich vor Gericht wegen dieser minimalen Tat schweige? Gar ohne Anwalt? Wird mir die Option gegeben Sozialstunden zu machen oder wird es eh auf eine Geldstrafe hinauslaufen?
Ich habe gehört bei Zweitvergehen können sie einen zu Maßnahmen, Therapien ähnlichem verdonnern. Das möchte ich tunlichst vermeiden, am besten jetzt schon da ich mit Therapie schon sehr unschöne Erfahrung gemacht habe.
wie der Titel bereits erwähnt, wurde ich letzt in einer Shishabar mit 2 Gram Gras und 3 Telidin Tabletten erwischt.
Fragt nicht warum ich es dabei hatte, es war halt so. Warum auch nicht. Ich habe niemandem dort was erzählt oder gar vertickt.
...ich habe eine Anzeige bekommen (meine erste) und nun folgenden Wisch bekommen:

Wie ich bereits nachgelesen habe im Internet bin ich nicht dazu verpflichtet zu einer Polizeianhörung zu gehen oder den Haken bei "Ich habe die Tat begangen" zu setzen.
Frage: Was passiert wenn ich den Haken bei "Ich möchte mich nicht äußern" setze. Werde ich dann trotzdem noch vorgeladen? Wenn ja, was passiert wenn ich dann weiter schweige.
Gegenfrage: Wenn ich ankreuze "Ich habe die Tat begangen", und zur Vorladung gehe, erspare ich mir evtl einen Gerichtstermin?
Was passiert wenn ich vor Gericht wegen dieser minimalen Tat schweige? Gar ohne Anwalt? Wird mir die Option gegeben Sozialstunden zu machen oder wird es eh auf eine Geldstrafe hinauslaufen?
Ich habe gehört bei Zweitvergehen können sie einen zu Maßnahmen, Therapien ähnlichem verdonnern. Das möchte ich tunlichst vermeiden, am besten jetzt schon da ich mit Therapie schon sehr unschöne Erfahrung gemacht habe.