Strafmaß Eigenanbau NRW
-
- Beiträge: 1
- Registriert: Mo 18. Jul 2022, 17:23
Strafmaß Eigenanbau NRW
Hallo,
mich würde interessieren was jemanden hypothetisch in NRW an Strafmaß erwarten würde, der nach dem Eigenanbau einer Pflanze mit ca. 100 g durch eine evtl. Hausdurchsuchung erwischt worden wäre. Keine Vorstrafen, kein Handel, Festanstellung. Alter: 50 Jahre.
Gerne auch als Link zur entsprechenden Regelung. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
mich würde interessieren was jemanden hypothetisch in NRW an Strafmaß erwarten würde, der nach dem Eigenanbau einer Pflanze mit ca. 100 g durch eine evtl. Hausdurchsuchung erwischt worden wäre. Keine Vorstrafen, kein Handel, Festanstellung. Alter: 50 Jahre.
Gerne auch als Link zur entsprechenden Regelung. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Siehe vielleicht mal hier nach: https://rechtsanwaeltin-michaelis.de/un ... gsmitteln/
PS: Das habe ich übrigens per Google-Suche nach "Strafmaß Eigenanbau NRW" gefunden .
PS: Das habe ich übrigens per Google-Suche nach "Strafmaß Eigenanbau NRW" gefunden .
Zuletzt geändert von Cookie am Mo 18. Jul 2022, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Dann bin ich ab jetzt für eine Sonderregelung für dich. 100€/Monat und ab 2 Trollpostings, 2 Wochen Urlaub oder 50€ Spende an den DHV.
Strafmaßbeispiele beim Cannabisanbau!
Der Angeklagte duldete auf seinem Grundstück 8 große Cannabispflanzen (geringe Menge, da unter 7,5 g THC); Geldstrafe von 10 Tagessätzen.
Der Angeklagte zog 2 weibliche Cannabispflanzen zum Eigenkonsum auf; 4 Monate Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte baute mehrere Cannabispflanzen zum Eigenverbrauch mit einer Gesamtwirkstoffsmenge von 16,95 g THC an; Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.
Der Angeklagte hatte 84 junge Cannabispflanzen einer besonders THC- und ertragsreichen Sorte in einer selbst gebauten automatisierten Indoor – Anlage aufgezogen. Außerdem stand er unter laufender Bewährung; Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.
Was sind denn das für Urteile?! Ich bin geschockt! Ich dachte NRW lebt nicht mehr im Mittelalter. Haben die ein Glück dass es bald legal wird. Meinte Blienert nicht letztens sogar, dass Leute, die jetzt - nach der angekündigten Legalisierung - nicht mehr so hoch bestraft werden können / dürfen?
Strafmaßbeispiele beim Cannabisanbau!
Der Angeklagte duldete auf seinem Grundstück 8 große Cannabispflanzen (geringe Menge, da unter 7,5 g THC); Geldstrafe von 10 Tagessätzen.
Der Angeklagte zog 2 weibliche Cannabispflanzen zum Eigenkonsum auf; 4 Monate Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte baute mehrere Cannabispflanzen zum Eigenverbrauch mit einer Gesamtwirkstoffsmenge von 16,95 g THC an; Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung.
Der Angeklagte hatte 84 junge Cannabispflanzen einer besonders THC- und ertragsreichen Sorte in einer selbst gebauten automatisierten Indoor – Anlage aufgezogen. Außerdem stand er unter laufender Bewährung; Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.
Was sind denn das für Urteile?! Ich bin geschockt! Ich dachte NRW lebt nicht mehr im Mittelalter. Haben die ein Glück dass es bald legal wird. Meinte Blienert nicht letztens sogar, dass Leute, die jetzt - nach der angekündigten Legalisierung - nicht mehr so hoch bestraft werden können / dürfen?
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Nicht mehr hoch bestraft werden in Zukunft - bis zur Legalisierung müssen wir da noch warten. Leider.
Der Beitrag war übrigens bundesweit, nicht NRW spezifisch.
Der Beitrag war übrigens bundesweit, nicht NRW spezifisch.
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Ah, das kannte ich noch nicht! Sehr schön...
Na ja, da der Heidenblut ja im Grunde nix sagt (und dennoch viel), stimmt das sicherlich . Oder anders: du wirst die Strafe zunächst aushalten müssen, und dich hinterher um Straffreiheit bemühen müssen (als mögliche Option, von der Herr Heidenblut aber nix weiß, also ob das so und nicht anders geregelt wird - ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe ).
Na ja, da der Heidenblut ja im Grunde nix sagt (und dennoch viel), stimmt das sicherlich . Oder anders: du wirst die Strafe zunächst aushalten müssen, und dich hinterher um Straffreiheit bemühen müssen (als mögliche Option, von der Herr Heidenblut aber nix weiß, also ob das so und nicht anders geregelt wird - ich hoffe, dass ich das richtig verstanden habe ).
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Die Frage im Startpost kann man seriöserweise nicht beantworten Jedes Gericht, jeder "Spruchkörper" - das ist der Einzelrichter oder das Kollegialgericht, daß die Entscheidung fällt - hat seine eigenen "Tarife", die nirgendwo veröffentlicht werden. Sie sind nur den insidern bekannt, dh den Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, die bei dem zuständigen Gericht tätig sind. Wenn gelegentlich einzelne Entscheidungen durch das Internet oder die gedruckte Presse schwirren, muß man sehr vorsichtig sein: es sind nur Einzelfälle und in Einzelfällen wird von den "Tarifen" auch abgewichen - nach oben und nach unten. Das heißt auch, daß das Bundesland weniger bedeutsam ist, als das konkret zuständige Gericht in dem Bundesland.
Bei 100g THC-haltigem Cannabis ist nach bisheriger Rechtslage eine erhebliche Sanktion (Freiheitsstrafe, die aber beim nicht vorbestraften "Ersttäter" regelmässig zur Bewährung ausgesetzt wird - aber als "Vorstrafe" gleichwohl empfindliche Nachteile zB bei Bewerbungen haben kann) durchaus wahrscheinlich. Der TE wird kann nur gut beraten und vertreten sein durch einen Rechtsanwalt, der mit dem Gericht, bei dem mit gewisser Wahrscheinlichkeit Anklage (oder Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls) erhoben wird, bekannt ist. Wo dieser Rechtsanwalt zu finden sein kann, kann ich auch nicht sagen, weil der TE, was ihm nicht zu verdenken ist ("Feind liest mit !") insofern die Hosen nicht runterlassen will - und weil es auch verschiedene "Gerichtsstände" gibt, unter denen die Staatsanwaltschaft die Auswahl hat. Im Allgemeinen richtet man sich nach den Gerichtsständen des Tatorts oder des Wohnorts des Angeklagten - die können zusammenfallen, müssen aber nicht.
Aktuell besteht die Besonderheit, daß die "Teil-Legalisierung" von Cannabis im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition steht. Da auch Richter und Staatsanwälte ungerne für den Papierkorb arbeiten, bestehen gewisse Aussichten auf Verfahrenseinstellungen oder mindere Strafen gegenüber dem vor der Wahl üblichen "Tarif". Aber auch insofern ist man auf die "local expertise" eines Rechtsanwalts angewiesen, der beim "Gerichtstand" (siehe oben) bekannt ist.
Einen geeigneten Anwalt für die in Frage kommenden Gerichtsstände (Wohnort, Tatort) kann man über den Suchservice des DAV (Deutscher Anwalt-Verein) relativ leicht ermitteln. "BtMG" kann jeder auf Strafrecht spezialisierte Anwalt. Darüber habe ich ein paar "Grundsatz-threads" hier hinterlassen.
Denen, die den thread bisher - mit wenigen Ausnahmen - mit total blödsinnigem Geblubbere vollgemüllt haben, möchte ich hinterlassen, daß solche Witzchen bei Leuten, die gerade ein empfindliches Strafverfahren an den Hals bekommen haben, ganz besonders intensive Lachkrämpfe verursachen !
Bei 100g THC-haltigem Cannabis ist nach bisheriger Rechtslage eine erhebliche Sanktion (Freiheitsstrafe, die aber beim nicht vorbestraften "Ersttäter" regelmässig zur Bewährung ausgesetzt wird - aber als "Vorstrafe" gleichwohl empfindliche Nachteile zB bei Bewerbungen haben kann) durchaus wahrscheinlich. Der TE wird kann nur gut beraten und vertreten sein durch einen Rechtsanwalt, der mit dem Gericht, bei dem mit gewisser Wahrscheinlichkeit Anklage (oder Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls) erhoben wird, bekannt ist. Wo dieser Rechtsanwalt zu finden sein kann, kann ich auch nicht sagen, weil der TE, was ihm nicht zu verdenken ist ("Feind liest mit !") insofern die Hosen nicht runterlassen will - und weil es auch verschiedene "Gerichtsstände" gibt, unter denen die Staatsanwaltschaft die Auswahl hat. Im Allgemeinen richtet man sich nach den Gerichtsständen des Tatorts oder des Wohnorts des Angeklagten - die können zusammenfallen, müssen aber nicht.
Aktuell besteht die Besonderheit, daß die "Teil-Legalisierung" von Cannabis im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition steht. Da auch Richter und Staatsanwälte ungerne für den Papierkorb arbeiten, bestehen gewisse Aussichten auf Verfahrenseinstellungen oder mindere Strafen gegenüber dem vor der Wahl üblichen "Tarif". Aber auch insofern ist man auf die "local expertise" eines Rechtsanwalts angewiesen, der beim "Gerichtstand" (siehe oben) bekannt ist.
Einen geeigneten Anwalt für die in Frage kommenden Gerichtsstände (Wohnort, Tatort) kann man über den Suchservice des DAV (Deutscher Anwalt-Verein) relativ leicht ermitteln. "BtMG" kann jeder auf Strafrecht spezialisierte Anwalt. Darüber habe ich ein paar "Grundsatz-threads" hier hinterlassen.
Denen, die den thread bisher - mit wenigen Ausnahmen - mit total blödsinnigem Geblubbere vollgemüllt haben, möchte ich hinterlassen, daß solche Witzchen bei Leuten, die gerade ein empfindliches Strafverfahren an den Hals bekommen haben, ganz besonders intensive Lachkrämpfe verursachen !
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4613
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Strafmaß Eigenanbau NRW
Danke !