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MHD

Verfasst: So 5. Feb 2023, 18:19
von FraFraFrankenstein
Was pasiert mit Produkten, bei denen das MHD abgelaufen ist? Sollen die günstiger verkauft werden dürfen, oder müssen die vernichtet werden? Ich denke, die Packungen Weed oder Extrakte bekommen ein MH-Datum von ca. einem Jahr nach der Analyse. Bei Edibles kann auch ein MHD von einem halben Jahr genügen.

FraFra

Zum Beispiel Ernte im Oktober 2023 und dann einen Monat Trocknung.

Im November 2023 wird es analysiert und bekommt dann ein MHD 30/11/2024 oder 30/12/2024.

Re: MHD

Verfasst: So 5. Feb 2023, 19:21
von M. Nice
An die Tafel spenden und dort günstig an bedürftige abgeben ;)

Re: MHD

Verfasst: So 5. Feb 2023, 19:53
von Freno
Das "MHD" bei meinem medizinischen Gras liegt regelmässig bei 6 Monaten - es ist aber auch sehr gut verpackt, in geruchsdichten Gläsern mit so 1 Feuchtigkeits-Aufsaugungs-Päckchen drinnen (das ist wichtig wegen dem Kondenswasser beim Versand va in der kalten Jahreszeit!). Ich habe auch nach einigen Wochen Liegezeit bei mir subjektiv keinen Unterschied feststellen können zum sofortigen Öffnen, nachdem der DHL-Typ weg war.

Wenn das Zeux genauso gut verpackt ist, wie das von Grünhorn, spricht für mich nichts dagegen, "abgelaufenes" Gras wie bei Aldi mit dem roten Punkt und 30% Rabatt zu vertickern.

Das Zeux an die "Tafel" geben scheidet aus: weil das ist kein "lizensiertes Fachgeschäft".

Re: MHD

Verfasst: So 5. Feb 2023, 20:42
von Martin Mainz
Der rote Punkt mit den 30%, damit dürfen Produkte auch nur bis max zum MHD verkauft werden. Nach Ablauf muss die Ware aus dem Sortiment genommen und auf eigene Kosten entsorgt werden. Vielleicht könnte foodsharing da einspringen :mrgreen:

Re: MHD

Verfasst: Mo 6. Feb 2023, 15:25
von FraFraFrankenstein
Ich fasse es noch mal zusammen:
  1. MHD von ca. einem Jahr ab Analysetag. Maximal 13 Monate.
  2. Die Ware ist nach Ablauf des MHD nicht mehr verkaufsfähig.
  3. Ein Rabattverkauf 1-3 Monate vor Ablauf sollte möglich sein, um Müll zu vermeiden.
  4. Durch das Warenwirtschaftssystem wird verhindert, dass die Ware in die Nähe des MHD kommt.
  5. Das Fachgeschäft gibt die Rückläufer kostenlos dem Großhandel zurück und bucht sie aus dem System aus.
Der Großhandel muss dann entscheiden, ob es die Rückläufer verbrennen lässt, oder auspackt und für Edibleherstellung weiterverkauft, oder an Palliativstationen weitergibt.

Sind alle damit einverstanden?

Re: MHD

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 00:08
von Freno
Nein.

Re: MHD

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 05:39
von 4Auge
"Erntedatum" und "Best before:" drauf.
Nur altes Zeug im Laden? Tschüss!

Re: MHD

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 12:39
von FraFraFrankenstein
4Auge hat geschrieben: Di 7. Feb 2023, 05:39 "Erntedatum" und "Best before:" drauf.
Nur altes Zeug im Laden? Tschüss!
Ich denke, 90% der Ware wird bereits vor dem 6. Monat verkauft sein. Ladenhüter werden sehr selten sein, da der Laden genau sieht wie alt die Ware ist und durch die Rückläufer lernt, was schlecht bei den Kunden ankommt. Die Bestellungen werden dadurch angepasst, so dass möglichst wenig Ware überhaupt Rabattfähig wird.

Nein, mit einem MHD ist es nicht notwendig das Erntedatum auf dem Etikett anzugeben. Es genügt, das Erntedatum durch Recherche erfahren zu können, falls das Produkt fehlerhaft war.

FraFra

Re: MHD

Verfasst: Di 7. Feb 2023, 16:28
von FraFraFrankenstein
Mein Vorschlag wäre für den letzten Monat ein Rabatt von 30% und für die zwei Monate davor ein Rabatt von 10%. Das sollte genügen.

FraFra