Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

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FraFraFrankenstein
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 20:33
Auch lustig, Eigenanbau von drei Pflanzen straffrei, aber ich krieg erstmal ne Hausdurchsuchung wenn die Polizei mitbekommt, dass ich anbaue, weil es könnten ja vier Pflanzen sein...

Zwar alles besser als im Moment, aber so richtig durchdacht wirkt das nicht.
Das man für diese popligen 4 Seiten über drei Monate gebraucht hat, zeigt mMn dass man das Ganze unterschätzt hat und jetzt gerne still begraben würde.
Dann bekommen die Polizisten eine Anzeige, wegen Amtsmissbrauch, da dann Cannabis legal ist und keine BTM-Droge.
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HabAuchNeMeinung
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Es bleibt auch 2023 bei der Strafverfolgung.
Vermutlich will und kann man die Polizei nicht einfach so schnell auf kalten Entzug setzen.
Die Bundesregierung erarbeitet auf Grundlage des aktuellen Eckpunktepapiers die entsprechenden Gesetzentwürfe und will den Arbeitsentwurf zur Säule 1 im April 2023 vorlegen. Dabei sind eine Vielzahl von rechtlichen und operativen Umsetzungsfragen zu beantworten. Außerdem besteht für Säule 2 voraussichtlich eine Mitteilungspflicht (sogenannte Notifizierungspflicht) gegenüber der Europäischen Kommission. Mit der Notifizierung des Gesetzentwurfs bei der Europäischen Kommission beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist, in welcher das Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Falls die Kommission oder ein Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben, verlängert sich die Stillhaltefrist auf sechs Monate. Außerdem muss die Bundesregierung auf eine etwaige Stellungnahme reagieren. Ein konkreter Zeitplan kann daher noch nicht genannt werden. Das Gesetz zu Säule 1 (gemeinschaftlicher Anbau in Vereinigungen sowie privater Eigenanbau) soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... nabis.html
HabAuchNeMeinung
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

FraFraFrankenstein hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 19:04 ....
Dann bekommen die Polizisten eine Anzeige, wegen Amtsmissbrauch, da dann Cannabis legal ist und keine BTM-Droge.
Träum weiter, sowas wird in Bayern eher die Regel als die Ausnahme sein.
Freno
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von Freno »

GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 16:30 (...)
Der private Anbau wird explizit als eigener Punkt erwähnt.
Der private Anbau wird so erwähnt:

Seite 1, Zif 1, 3. Punkt:

"Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Vereinigungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Voraussetzung ist."

Seite 3 - weiter Zif 1 - 3. Punkt auf der Seite 3:

"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem
Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."

Cannabis ist - mit der Ausnahme von bereits im BtMG vorgesehenen "medizinischem Cannabis" und den Forschungszwecken - stets illegal, eine komplette Legalisierung ist explizit nicht gewollt, lediglich eine "Teillegalisierung".

Stets wird Wert darauf gelegt, daß die Abgabe von Cannabis - konsumfertige Produkte, Samen oder Stecklinge - dokumentiert wird und man kann durchaus annehmen, daß die abgebende Person die Personalien der entgegennehmenden Person anhand eines Ausweises zu überprüfen und festzuhalten hat, auch wenn dies nicht in dem Eckpunktepapier explizit erwähnt ist. Gleiches wird auch anzunehmen sein, wenn dem "lizensierten Fachhandel" der Vertrieb von Samen erlaubt wird. Wie schon gesagt: diese Daten werden an die "Landesbehörden" weiterzuleiten sein. Wenn Max Mustermann also auf legalem Wege Cannabis-Samen erworben hat, ist es durchaus möglich, daß die "Landesbehörde", für welche die Polizeibehörden uU in Amtshilfe treten, durch Kontrolle "vor Ort" überprüft, ob Max Mustermann tatsächlich nur die erlaubte Anzahl von "(blühenden)" Pflanzen anbaut. Natürlich kann Max Mustermann die Aussage verweigern und die Durchsuchung seiner Wohnung verweigern - und damit ein förmliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren auslösen. Und wenn Max Mustermann auch noch Vater eines minderjährigen Kindes ist, das mit ihm zusammenlebt, dann muß der Schutz von Kindern vor Cannabis doch Vorrang haben vor der Unverletzlichkeit der Wohnung ?!

Dieses Eckpunktepapier lässt mich befürchten, daß die daraus möglicherweise erwachsenden Gesetze darauf abzielen, den Cannabis-Konsument zu veranlassen, sich mit dem trügerisch vorgegaukelten Ziel, seinen Konsum zu "legalisieren", sich selbst ans Messer zu liefern. Bislang ist es nämlich so, daß "die Staatsmacht" die Konsumenten erst einmal erwischen muß und die ausführenden Organe der Staatsmacht zumindest in einigen Regionen in Deutschland in einer "Kultur des Wegsehens" befleißigen. Das Eckpunktepapier zielt jedoch darauf ab, daß die "legalisierungswilligen" Konsumenten sich "als solche" und mit ihrem konkreten Konsum registrieren lassen und damit sich als Objekte repressiver Maßnahmen verfügbar machen.

Das wird - wenn es zu derartigen Gesetzen kommen wird - mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Prozeßflut auslösen, vor allem dann, wenn die von den "Cannabis-Behörden" erhobenen Daten "befugterweise" an andere Behörden weitergegeben werden und dort repressive Maßnahmen auslösen. Musterbeispiel: der 'legal' kiffende Kriminalpolizist, der ins Amt für Bleisstiftspitzerbeschaffung versetzt wird - und selbstverständlich dagegen Widerspruch und Klage erhebt.

Ich habe schon öfters hier einen Vergleich gezogen zu der quälend langen Entkriminalisierung der Homosexualität unter Männern und des Schwangerschaftsabbruchs. Gerade im letzteren Falle hat es mit der "Indikationslösung" eine ähnlich restriktive "Lösung" gegeben, die dann doch keine Lösung gewesen war. In beiden Vergleichsfällen wurden die defunkten Gesetze vom Repressionsapparat - der Justiz und der Polizei - jahrzehntelang weitgehend boykottiert. Das Gleiche findet schon jetzt mit dem Cannabis-Verbot in einigen Regionen in Deutschland statt und wird sich m.E. immer weiter ausweiten.

Okay - vielleicht sehe ich die Dinge zu schwarz - paranoid (ich mache keinen Hehl daraus, psychische Probleme zu haben) - aber wenn diese Eckpunkte wirklich Gesetz werden sollten, ist es für die Cannabis-Konsumenten praktisch gesehen eher ein Nachteil.
pepre
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von pepre »

Freno hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 23:17 Das Eckpunktepapier zielt jedoch darauf ab, daß die "legalisierungswilligen" Konsumenten sich "als solche" und mit ihrem konkreten Konsum registrieren lassen...
Ja, die geplante totale Datenerfassung ist schon höchst bedenklich und mitnichten eine paranoide Interpretation. :roll:

Selbst bei verordneten BTM wird der Enduser nicht vom Staat erfasst, nur die Lieferkette unterliegt der Dokumentationspflicht.

Individuelle Konsummuster sind bestenfalls medizinische Daten! Der Staat hat da gar nichts zu speichern!¹

Sorry für's Schreien, aber das ist essentiell! Wäre gut, wenn man Georg mal darauf hinweisen würde. Nicht, dass dies irgendwie "untergeht". Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die totale Datenerfassung nicht verfassungskonform ist. Was mein unser Forenjurist dazu? ;)

Hanf wird behandelt, als wäre es waffenfähiges Plutonium. :shock: Die schießen hier weit übers Ziel hinaus.

Und zu "vor dem Zugriff vor Kindern schützen...". Gute Güte! Als würden die die Pflanzen futtern! Demnächst: Maiglöckchen nur noch im kindersicheren Glassturz zur Osterdekoration auf dem Küchentisch und generelles Efeu-Verbot in Haus und Garten... 🤪



¹ Man stelle sich nur mal vor, der Staat würde den Konsum von Alkohol ähnlich akribisch erfassen und regulieren wollen. Das hätte sogar in D das Potential für eine Revolution.
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FraFraFrankenstein
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Die Importmöglichkeit von Saatgut aus Drittstaaten wird geprüft.

Ein selten blöder Satz. :lol: In ganz Europa sind Hanfsamen komplett legal. :geek: Nur Deutschland geht einen Sonderweg und hat den Handel mit Samen verboten. :oops: Wenn sie blos das Gesetz ändern, kann man wieder legal Samen bestellen. :o

FraFra
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine
Menge von 30g pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts (Grenze
noch zu klären). Dies sollte sich in der Sortenauswahl widerspiegeln.
Der erste Halbsatz ist ja noch zu verstehen, aber danach fängt der Wahnsinn an zu wüten. :lol:

Eine Begrenzung des THC-Gehaltes macht keinen Sinn. Man könnte stattdessen eher sagen:"Keine Extrakte für Personen unter 21 Jahren."

Der THC-Gehalt steht nicht auf der Pflanze! Man müsste erst jede Charge analysieren lassen. :geek:
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Fr 14. Apr 2023, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Anbau- und Erntemengen sind auf Bedarfsdeckung ausgerichtet. Es gibt Berichts- und Doku-
mentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen. Es gilt ein Verbot des Im- oder
Exports von Genusscannabis.
Verstehe. In einem Anbauverein hat nicht jeder seine 3 Pflanzen für sich selbst. Es muss der Vorstand grob vorberechnen, wie der mögliche Bedarf sein könnte und dann werden 135 Pflanzen angebaut. Plus 20 Pflanzen als Sicherheit, falls der Bedarf nicht gedeckt ist. :lol:

An der Grenze ist Schluss: Es dürfen nur Erwachsene mit Wohnsitz in DE im Verein Mitglied sein und dort ihr Cannabis beziehen. Hab ich kein Problem mit.
Wenn in 10 Jahren in ganz Europa Cannabis abgegeben wird, fällt auch diese bekloppte Grenze weg.
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FraFraFrankenstein
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Konsum in den Räumlichkeiten der Vereinigung ist ebenso verboten wie der öffentliche Kon-
sum nahe Schulen, Kitas o.ä. sowie in Fußgängerzonen bis 20 Uhr.

Es gilt gleichzeitig ein Verbot der Ausgabe von Alkohol, Tabak oder anderen Genuss- und
Rauschmitteln.
Ja, prima. Dampfen im Garten oder vor der Türe. Kaffee ist verboten.

EDIT: Jetzt verstehe ich es. Es wurde mit Lauterbacher Geheimtinte geschrieben, aber ich konnte es trotzdem entschlüsseln. :lol:
Gemeint ist, dass in den Räumen des Vereins ein Rauchverbot gilt. Vapen ist erlaubt, und wer unbedingt rauchen muss, soll dafür in den Garten, oder vor die Türe gehen.
Puh, das war schwierig.
:ugeek:
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am Sa 15. Apr 2023, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
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GrüneHilfe@BW
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

"Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Vereinigungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Voraussetzung ist."
Das heißt doch erstmal (man prüft es halt noch), dass ohne Mitgliedschaft (und somit Registrierung) daran käme. Das angestrebte Ziel scheint es zu sein, dass man die Teile die eben keine Rauschwirkung erzielen können auch lockerer handhaben will.
"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem
Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."
Jedenfalls ist es straffrei. Wenn ich mich nicht mit Anbau auskenne, habe ich automatisch versamtes Gras und somit Samen für den nächsten Grow. Oder ich mache es geschützt vor Kindern und Jugendlichen auf meinen Balkon - aber Pollen fliegen halt rum. Damit habe ich samen. Das kann man gar nicht regeln.

Stecklinge: In der Praxis wird die Geschlechtsbestimmung durch die Blüte durchgeführt. Bestimmt gibt es da elaborierte botanische Verfahren die mehr können - aber das wäre ja auch gar nicht umsetzbar. In der Praxis ist es bei einem Steckling sogar schon gar nicht so einfach überhaupt die Pflanzengattung zu bestimmen. Samen und Pflanzlinge sind gar nicht kontrollierbar.
Sie enthalten ja auch kein rauschwirksames THC. Es ist nur ein Eckpunktepapier, kein Gesetzestext. Daher gehts um den Tenor und die Idee dahinter. Deswegen stehen dort weibliche blühende Pflanzen (ob Komma oder logisches Und wissen wir noch nicht), IMO ist sehr klar was man hier beabsichtigt.

Gemäß diesem Entwurf, sind diejenigen die selbst anbauen (und jemanden kennen der selbst anbaut) fein raus. Wer etwas besitzt - dem kann man ja nur mit Strafrecht kommen. Und da macht man eben keine Angabe.

Die Vereinsmitgliedschaft würde ich persönlich auch nie eingehen. Ich kiff auch schon länger gar nicht mehr, mich motiviert eher die Ungerechtigkeit bei Thema. Die Zweifel kann ich schon nachvollziehen, ich bin da auch Paranoiker. Aber IMO sind die CSCs nur ein Afterthought. Es ist natürlich besser vermarktbar, weil die Masse sich nicht mit Anbau auskennt.
Der Grund für die CSCs ist der straffreie Privatanbau. Das wurde erst später Konzeptualisiert, AFAIK. Und sie haben ja auch gesagt, dass sie geguckt haben was EU Rechtlich geht und mit der EU geredet haben.. Das ist eben der Straffreie privat Anbau und eine kleine Menge die man so mitführen darf. Genau das wurde jetzt halt vorgeschlagen, weil mehr nicht geht.

In Anlage 1 steht
Cannabis
(Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -
- ausgenommen
a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
b) wenn sie aus dem Anbau in
usw. usf Rübenacker usw. Man muss dann noch in die anderen Anlagen gucken usw.

Das geht dann ja so nicht mehr. Sobald man straffrei anbauen darf, gibt es Samen und Stecklinge. Man kann sich wünschen das dann alles über die CSCs läuft, aber das ist in der Praxis gar nicht umsetzbar.
Wenn Max Mustermann also auf legalem Wege Cannabis-Samen erworben hat, ist es durchaus möglich, daß die "Landesbehörde", für welche die Polizeibehörden uU in Amtshilfe treten, durch Kontrolle "vor Ort" überprüft, ob Max Mustermann tatsächlich nur die erlaubte Anzahl von "(blühenden)" Pflanzen anbaut. Natürlich kann Max Mustermann die Aussage verweigern und die Durchsuchung seiner Wohnung verweigern - und damit ein förmliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren auslösen.
Naja - er muss ja gar sich irgendwo registrieren. Das erscheint mir schon sehr viel Theorie. Und für eine Wohnungsdurchsuchung gibt es schon auch Hürden. Das die in Praxis leider oft mit Füßen getreten werden ist ein anderer Punkt. Aber sobald man straffrei anbauen darf, ändert sich da schon was. Weil Samen können ja auch einfach "entstehen". Einfach paar Samen in die Erde drücken und auf dem Balkon gießen. Aktuell kommt man da nur illegal dran. Aber das wäre ja mit dem Entwurf gerade nicht so.
lobotronic
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von lobotronic »

Hallo,

also wenn 500 Personen pro Club maximal geplant sind, macht bei ca. 4,5 Mio Konsumenten ( meinem Gefühl nach sind das bestimmt mehr Konsumenten eher 9-10 Mio.) 9000 Social Clubs. Wo sollen die denn eröffnen? Und dann noch der Anbau für 500 Personen bewerkstelligen. Kommt mir utopisch vor tut mir leid. es gibt ca. 18068 Apotheken in Deutschland.
In den Clubs sollen kein Alkohol Tabak Genuss- und andere Rauschmittel verboten sein. Was soll das? Ok Alkohol und Tabak kann ich verstehen aber Genussmittel? Genussmittel im engeren Sinne sind Lebensmittel, die nicht in erster Linie wegen ihres Nährwertes und zur Sättigung konsumiert werden, sondern aufgrund ihres Geschmacks oder ihrer Wirkung. Andererseits werden auch Suchtmittel beschönigend als Genussmittel bezeichnet. Ja sind dann zuckerhaltige Produkte auch betroffen? Kriegt man im Social Club nur Wasser und Milch? Also ich fühle mich als Konsument mal wieder "verarscht". Ich werde das Gefühl nicht los das dass Umdenken in den Köpfen nicht stattfindet und immer noch dieses Vorurteil besteht das Cannabis Lebensgefährlich ist. Und wieso Social Clubs wenn dort nicht gemeinsam Konsumiert werden kann? Social ist dann eine falsche Bezeichnung...
Und die Polizei wird weiter kontrollieren müssen. Es ändert sich eigentlich nichts wesentliches an der jetzigen Situation. :? Und das Samenverbot von 1999 ist einfach nur dämlich. ist ja kein THC drin. Dann müssten Erde Dünger usw. auch verboten sein da sie ja zur Zucht von Cannabis dienen könnten.... Die verarschen uns weiterhin wie bisher... Und was ist mit dem Gewohnheitsrecht? Ich hab jetzt über 20 Jahre lang täglich Cannabis konsumiert, und bin es gewöhnt. Gewohnheitsrecht entsteht durch längere tatsächliche Übung, die eine dauernde und ständige, gleichmäßige und allgemeine ist und von den Beteiligten als verbindliche Rechtsnorm anerkannt wird. Als ungeschriebenes Recht enthält es eine generell-abstrakte Regelung; diese muss über den Einzelfall hinausweisen. :shock:
Zuletzt geändert von lobotronic am Sa 15. Apr 2023, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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FraFraFrankenstein
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

Der Anbauverein kann Samen züchten und auch an Nichtmitglieder verkaufen. Das gilt auch für Stecklinge.

Pro Samen dann 2 Euro und ein Steckling kostet 3 Euro. Das Geld dient dazu die Stromkosten zu begleichen.

Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach dem Bedarf.

Jungmenschen bis 21 Jahren zahlen 5 Euro pro Monat und bekommen maximal 30 Gramm Kräuter dafür.

Personen über 21 Jahren zahlen 10 Euro pro Monat und bekommen bis zu 50 Gramm Kräuter oder Extrakt.

Es gibt im Verein nur zwei verschiedene stärken des Gehalts an THC.
Einmal Schwachkraut mit Werten von 5-14% THC und (starker)Tobak mit THC-Gehalten von ca. 14 bis 25% THC. Die erfahrensten Dorfältesten testen jede Charge durch einen Selbstversuch und teilen die Ernte so ein.
Jungmenschen bekommen nur Schwachkraut. :geek:

Es wird wohl ca. 10 verschiedene Sorten zur Auswahl geben, die sich mit der Zeit auch ändern werden.

Der Grammpreis wird wohl bei 3 bis 4 Euro landen und wird alle 6 Monate angepasst.

Ab 400 Mitgliedern, sollten keine Personen mehr unter 22 Jahren aufgenommen werden. So machen das die großen Clubs in Spanien.

Nach ein paar Jahren Clubbetrieb werden wir dann mehr Wissen gesammelt haben.
Zuletzt geändert von FraFraFrankenstein am So 16. Apr 2023, 16:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Martin Mainz
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von Martin Mainz »

Beiträge teilweise umgeräumt ins Thema CSC: viewtopic.php?p=99633#p99633
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
RaStar
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von RaStar »

Hallo Zusammen.

Ich glaube, dass ein Teil der irrsinnigen Vorstellungen wirklich nur daher kommt, dass die Leute die die Gesetze zusammen basteln, sich mit der Materie und den Zusammenhängen des Cannabis Anbaus nicht auskennen. Im Bezug auf Samen zum Beispiel, haben die vermutlich keine Ahnung, dass es legale Samenbanken in anderen europäischen Ländern wie Spanien oder Niederlande gibt und man den Bezug und Import auch einfach legalisieren könnte. Da man immer nur max. drei weibliche blühende Pflanzen besitzen darf, ist es völlig egal, wie viele Samen man hortet. Darüber hinaus könnten dann die CSC´s außerdem vor Ort Samen und Stecklingen an regionale Homegrower abgeben, was für Neulinge ja eine gute Lösung sein kann. Wer aber weiß welche Sorte er haben möchte, der wird vermutlich eher ein Interesse haben, aus einer umfangreichen Samenbank seine Sorte aussuchen zu dürfen. Mir persönlich wäre das wichtig.

Vielleicht steckt in den unausgereiften Gedanken gar nicht so viel Unterdrückungswunsch, wie hier einige befürchtet, sondern pure Unwissenheit mit welchen Fragen sich ein Homegrower auseinander setzt. Mir wäre deshalb wichtig, dass sich der Hanfverband mal für die Unklarheiten in Punkto Samenbeschaffung für den Homegrow einsetzt, weil das in der Umsetzung ja der Punkt ist, womit wir wohl anfangen werden uns legales Gras zu beschaffen. Für den Tag X der Entkriminalisierung brauchen wir eine legale und sortenreichen Bezugsquelle für Samen unterschiedlichster Arten.

Ich glaube dass die am Gesetzesentwurf involvierten Politiker eine fachliche Aufklärung benötigen, dass wir nicht irgendwelche Samen wollen, sondern ein großes Interesse daran haben, uns eine spezifische Sorte aus einer Samenbank auszusuchen. Das kann man sehr gut damit begründen, dass sich viele Freizeitkonsumenten eben auch selbstständig medizinieren, denn viele Menschen sind ja leider immer noch darauf angewiesen, weil es ja so schwierig ist medizinisches Cannabis zu erhalten und daher nicht jedes Kraut für jeden in Frage kommt. Man braucht ja seine individuelle Medizin. Das kann man nicht topdown (von oben nach unten) regulieren, denn das hängt von den Bedürfnissen des Konsumenten ab.

Der eine Konsument, benötigt eine Sorte mit 5 % THC und 10 % CBD, der nächste eine Sorte mit 0,2 % CBD und 20% THC, der nächste benötigt einen ganz bestimmten Terpenblumenstrauß,
der nächste braucht eine reguläre Sorte, der nächste feminisierte Samen und der nächste benötigt für den stromsparenden Outdooranbau Automatics Samen. Das muss man denen erklären, denke ich.

Das sinnvollste wäre aus meiner Sicht, man gewährt erstmal die Möglichkeit, Samen zumindest aus EU – Ländern zu importieren. So wie wir auch unsere Paprika Samen aus Portugal bestellen. Denn in anderen europäischen Ländern sind Samen völlig legal. Langfristig sollte man ermöglichen, dass sich auch in Deutschland Samenbanken mit einer großen Auswahl etablieren können. Dass CSC´s Samen und Stecklinge abgeben dürfen, könnte eine zusätzliche Bezugsquelle auf regionaler Ebene sein. Aber dass muss denen jemand erklären, denn scheinbar haben die das gar nicht auf dem Schirm. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Hanfverband an der Stelle noch mal das Gespräch mit der Politik sucht und bzgl. der Samenbeschaffung und Umsetzung anderer essentieller Unklarheiten einen Rat gibt. Man muss immer davon ausgehen, dass sie es nicht besser wissen. Am besten sollte der Hanfverband das Gepspräch suchen, bevor ein unsinniger Gesetzentwurf auf dem Tisch liegt.

Natürlich sehe ich auch das konstante vor und zurück von Herrn Lauterbach, der einmal progressive Drogenpolitik machen möchte und dann wieder kontrollierend regressiv hin und her schwankt. Ich glaube dass sich ein Teil der Ängste erst in der Umsetzung der Entkriminalisierung / Legalisierung abbauen und die Menschen, die vor diesem Schritt Angst haben, erst langfristig in eine Entspannung finden werden. Sie müssen erst erleben, dass Cannabis wirklich keine unverhältnismäßige Bedrohung darstellt. Immerhin sind wir alle Jahrzehnte lang solchen Phrasen ausgesetzt gewesen.

Ein weiterer Punkt den ich ziemlich unsinnig finde ist, dass Herr Lauterbach keinen gemeinsamen Konsum in CSC´s wünscht. Ich hoffe dass sich die anderen Parlamentsmitglieder an der Stelle durch setzten. Das ist wirklich total unsinnig und das was er da in der BPK als Argument angeführt hatte, war auch gar nicht logisch schlüssig, denn die Backdoor Problematik in der Niederlanden hat mit gemeinsamem Konsum rein gar nichts zu tun. Es ist nicht logisch dass man nach 20h in der Fußgängerzone kiffen darf, wo theoretisch überall Jugendliche dem Konsum beiwohnen könnten, aber in dem Club in den ich nur volljährig rein darf, nicht gekifft werden darf. An der Stelle würde ich mir auch nochmal wünschen dass der Hanfverband diesen Logikfehler aufzeigt. Hier kann man sehr gut mit dem Schutz der Jugend und auch der Gesamtbevölkerung argumentieren.

Einer der wichtigsten Vorteile von CSCs ist, dass sie einen sicheren Raum für den Konsum von Cannabis bieten, der von der öffentlichen Wahrnehmung abgeschirmt ist. Das Konsumieren im Club für Erwachsene kann insbesondere für Jugendliche von Vorteil sein, da sie dadurch vor möglicherweise gefährlichen Situationen wie dem Kauf oder dem Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße geschützt werden.

Danke an euch.
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von FraFraFrankenstein »

RaStar hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 07:19 Hallo Zusammen.

Ich glaube, dass ein Teil der irrsinnigen Vorstellungen wirklich nur daher kommt, dass die Leute die die Gesetze zusammen basteln, sich mit der Materie und den Zusammenhängen des Cannabis Anbaus nicht auskennen. Im Bezug auf Samen zum Beispiel, haben die vermutlich keine Ahnung, dass es legale Samenbanken in anderen europäischen Ländern wie Spanien oder Niederlande gibt und man den Bezug und Import auch einfach legalisieren könnte. Da man immer nur max. drei weibliche blühende Pflanzen besitzen darf, ist es völlig egal, wie viele Samen man hortet. Darüber hinaus könnten dann die CSC´s außerdem vor Ort Samen und Stecklingen an regionale Homegrower abgeben, was für Neulinge ja eine gute Lösung sein kann. Wer aber weiß welche Sorte er haben möchte, der wird vermutlich eher ein Interesse haben, aus einer umfangreichen Samenbank seine Sorte aussuchen zu dürfen. Mir persönlich wäre das wichtig.

Vielleicht steckt in den unausgereiften Gedanken gar nicht so viel Unterdrückungswunsch, wie hier einige befürchtet, sondern pure Unwissenheit mit welchen Fragen sich ein Homegrower auseinander setzt. Mir wäre deshalb wichtig, dass sich der Hanfverband mal für die Unklarheiten in Punkto Samenbeschaffung für den Homegrow einsetzt, weil das in der Umsetzung ja der Punkt ist, womit wir wohl anfangen werden uns legales Gras zu beschaffen. Für den Tag X der Entkriminalisierung brauchen wir eine legale und sortenreichen Bezugsquelle für Samen unterschiedlichster Arten.

...

Einer der wichtigsten Vorteile von CSCs ist, dass sie einen sicheren Raum für den Konsum von Cannabis bieten, der von der öffentlichen Wahrnehmung abgeschirmt ist. Das Konsumieren im Club für Erwachsene kann insbesondere für Jugendliche von Vorteil sein, da sie dadurch vor möglicherweise gefährlichen Situationen wie dem Kauf oder dem Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße geschützt werden.

Danke an euch.
Wo ist der Like-Button? Willkommen im Forum und danke für deinen fachlich auf hohem Niveau angesiedelten Beitrag! Ich habe das Zitat nur aus Längengründen etwas gekürzt, nicht weil irgenwas falsch war.

Es ist glaube ich gar nicht möglich das Kiffen um den Club herum zu verbieten. Das gibt der Raucherschutz gar nicht her. Im Gebäude kann durchaus ein Rauchverbot verhängt werden. Da hätte ich nichts dagegen einzuwenden, da das Rauchen wirklich so schädlich ist. Die Raucher müssten dann eben vor der Türe oder im Garten rauchen.

FraFra
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von Freno »

RaStar hat geschrieben: Fr 21. Apr 2023, 07:19 Hallo Zusammen.

(...)
Einer der wichtigsten Vorteile von CSCs ist, dass sie einen sicheren Raum für den Konsum von Cannabis bieten, der von der öffentlichen Wahrnehmung abgeschirmt ist. Das Konsumieren im Club für Erwachsene kann insbesondere für Jugendliche von Vorteil sein, da sie dadurch vor möglicherweise gefährlichen Situationen wie dem Kauf oder dem Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße geschützt werden.

Danke an euch.
Was soll denn am "Beiwohnen von Konsum von Cannabis auf der Straße" gefährlich sein, oder gefährlicher als der Konsum von Cannabis in so einem CSC ?

Leute, Leute - wir befinden uns hier im tiefsten "postfaktischen" Absurdistan ! Es ist völlig sinnlos, an diesen schizophrenen Eckpunkten herum zu reden in der Hoffnung, aus diesem Müll ein Nanogrämmchen Vernunft herauszuquetschen oder hinein zu interpretieren.

In Leipzig erlebt man es tagtäglich, vor allem in der warmen Jahreszeit, daß sich kaum noch jemand um das immer noch Geltung erheischende Cannabis-Verbot schert. Überall wird draussen gekifft, auf der Straße, in den Parks, an den vielen Seen, in den Raucherbereichen der Kneipen - und die Polizei bemüht sich erst garnicht ums wegsehen, sondern grinst nur noch. Zu Jahresbeginn hat der BGH den Verkauf von CBD-Blüten als kriminell deklariert, weil man daraus ganz leicht durch Decarboxylierung THC-haltiges Kraut machen kann - und niemand schert sich drum, die CBD-Läden haben weiter geöffnet, auch der online-Vertrieb geht weiter und die Geschäfte brummen noch mehr, seit der BGH nachdrücklich und öffentlichkeitswirksam darauf hingewiesen hat, daß man dort sozusagen einen Gras-Bausatz kaufen kann, den man in einer halben Stunde im Backofen scharf schalten kann.

"Jugendschutz" - wenn ich das nur schon höre !! Schon Sokrates ist "wegen Jugendschutz" verurteilt und hingerichtet worden. Ich habe schon als Abiturient in den 1980er Jahren in der damaligen BRD unseren Schulhof-dealer kennengelernt und die Zeit ist seitdem nicht stehengeblieben. Es ist eine fatale Illusion, Jugendliche für doof zu halten. Zu doof zum bescheißen sind sie jedenfalls nicht.

Vor ein paar Jahren sind hier mal in der von mir eifrig frequentierten promiskuitiven Szene an einem der Seen hier so 1 Handvoll Jugendlicher aufgetaucht, Jungs so im Alter von 12-16 Jahren "nach Augenschein". Das war für uns "Betriebsangehörige" zunächst einmal ein gewisser Schock, weil der Respekt vor der sexuellen Integrität der Jugend in der promiskuitiven Szene jedenfalls wesentlich ausgeprägter ist, als in der katholischen Kirche. Alsbald haben diese "kids" jedoch ihre Hängematten aufgehängt und der allseits wohlbekannte Duft von Cannabis hat sich um sie herum ausgebreitet: die schlauen Junx sind nur in die "Szene" gegangen, um in Ruhe zusammen ordentlich einen kiffen zu können. Der "Betrieb" hat sich dann um diese "Jugendschutz-Insel" herum alsbald fortgesetzt. (Diese Schmonzette hatte ich wohl schon mal hier irgendwo erzählt ... wahrscheinlich in der "Spaßecke".)

So sieht die Realität aus ! Aber diese hochintelligenten Geisteskranken in den Parlamenten und Regierungen denken eben nicht in Realitäten, die sie garnicht mehr kennen, sondern in ihren "postfaktischen" Schizophrenien !

Es ist in der Realität überhaupt kein Problem mehr, sich mit "törnendem" Gras zu versorgen - wer keine "connection" hat, und auch nicht in einer Cannabis-Mill "Patient geworden" ist, geht in den CBD-shop und heizt den Backofen vor. Ich bin selbst Patient, und zwar richtiger Patient vom Psychiater - daß ich 1 a.d. Klatsche habe, wird man mir ohne weiteres alleine aufgrund dieses Beitrages glauben - aber ich habe auch schon mitbekommen, daß wir hier in unserem Block einen sehr netten "Drogenbeauftragten" haben, der seinen Geschäften ohne falsche Scham nachgeht.

Meint Ihr im Ernst, daß die Leute, die in der Realität leben und nicht in den schizophrenen "sozialen Medien", irgendeinen Grund sehen würden, sich "als Kiffer amtlich registrieren" zu lassen ? Wenn es diesen Irren dann in ihren Kram passt, wird man dann nach der "wissenschaftlichen Evaluation" noch härter verfolgt, als ehedem !
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Vape67
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von Vape67 »

Freno hat geschrieben: Di 25. Apr 2023, 23:21 Meint Ihr im Ernst, daß die Leute, die in der Realität leben und nicht in den schizophrenen "sozialen Medien", irgendeinen Grund sehen würden, sich "als Kiffer amtlich registrieren" zu lassen ? Wenn es diesen Irren dann in ihren Kram passt, wird man dann nach der "wissenschaftlichen Evaluation" noch härter verfolgt, als ehedem !
Nichts wäre einfacher für die Behörden, bei jedem der sich im CSC Registriert, eine Hausdurchsuchung anzuordnen und schon wären Hunderttausende Kiffer weniger. Könnte man halt nur einmal machen, aber für die Statistik im Kampf gegen die Drogen, würden sich die Zahlen sicher gut machen. Dann sind die Leute Registriert und man könnte Ihnen weiters den Führerschein abnehmen usw.
Freno
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von Freno »

Und da ist noch so 1 Punkt: 25 g soll man nach dem Lauterbachschen Aprilscherz legal mit sich führen, "besitzen" dürfen. Es steht nichts im Papier darüber, ob der legale Erwerb nachgewiesen werden muß. Natürlich wäre es vor der Hand ein Grund zur Freude, wenn ein solcher Nachweis tatsächlich im Gesetz nicht gefordert werden würde - aber: die Folge davon wäre wahrscheinlich, daß wir 1 Volk von dealern werden würden.

50 g / Monat sollen die Mitglieder der CSC beziehen dürfen, dh 600g / Jahr. Mein Jahreskonsum als Patient liegt derzeit bei ca. 25 g (ca 2 g / Monat). Es gibt zwar Leute, die sich 50 g im Monat durchzerren - aber die überwiegende Mehrheit der Konsumenten wird weit darunter bleiben.

Es wird auch genügend Leute geben, die aus unterschiedlichen Gründen und Motiven die Aufnahme ins amtliche Kiffer-Register nicht scheuen und diese CSCs "mit Leben erfüllen werden". Und von denen werden wieder sehr viele kein Problem damit haben, Leute aus ihrem kiffenden Bekanntenkreis aus ihrem Kontigent mit zu versorgen, die sehr handfeste Gründe haben, nicht als Kiffer registriert werden zu wollen, va die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und sonstiger Cannabis-feindlicher Milieus. Diese besonders durch Restriktionen in ihrer Existenz (zumindest mutmaßlich) bedrohten Konsumenten werden auch kein Problem damit haben, einen kleineren oder größeren Aufschlag auf den "Selbstkostenpreis" der CSC-Mitglieder zu zahlen.

Damit wäre die Folge, daß anstatt einer Entkriminalisierung von Cannabis die Kriminalisierung nicht nur erhalten, sondern verdoppelt und verdreifacht werden wird. Es werden buchstäblich Millionen von Kriminellen neu geschaffen - von Leuten, die vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen. Das wird nicht lange verborgen bleiben, eine Reihe von dealenden CSC-Mitgliedern und deren Abnehmer werden "hochgehen" - wahrscheinlich nicht im cannabis-freundlichen Leipzig, aber über Bayern könnten Wellen von Razzien hin und her schwappen.

Die interessanteste Frage dabei ist jedoch, wie sich der "Repressionsapparat" dann verhalten wird. Ich werde nicht müde zu wiederholen, daß die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden zu den vehementesten Befürwortern der Entkriminalisierung von Cannabis gehören und der stillschweigende Boykott des Cannabisverbots in manchen Teilen dieses unseres Landes durch diese Behörden spricht auch für sich. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich Justiz und Strafverfolgungsbehörden sehr eifrig mit diesem neuerlichen Unfug beschäftigen werden.

Ich wiederhole mich wieder: die "fraus legis" - das Ignorieren und Umgehen von Gesetzen - nicht nur durch "kriminelle Randexistenzen", sondern durch "die Mitte der Gesellschaft" und insbesondere auch Gerichte und Behörden trifft ins Mark der Legitimation des "Gesetzgebers". Die Folgen hiervon reichen weit über den Einzelfall, das konkrete "Thema Cannabis" hinaus.
privacc
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von privacc »

Lauterbach hat doch den Entwurf bis Ende April versprochen.
Wenn er jetzt wieder nicht hält, was er am 12.April gesagt hat, dann glaube ich an gar nichts mehr!!!!
insomnia
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Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Beitrag von insomnia »

privacc hat geschrieben: Do 27. Apr 2023, 09:45 Lauterbach hat doch den Entwurf bis Ende April versprochen.
Wenn er jetzt wieder nicht hält, was er am 12.April gesagt hat, dann glaube ich an gar nichts mehr!!!!
1.nein bis Ende April kommt nix
2.aus GESETZ Entwurf ist ein ARBEITSpapier
geworden
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker 8-)
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