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Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 15:05
von Martin Mainz
Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene
Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells:


Hier kann über das Eckpunktepapier diskutiert werden.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 15:08
von Martin Mainz
So, mein erster Punkt zum Papier:

Eine Führung der Vereinigung [CSC] ist nur durch natürliche Personen möglich, deren Zuverlässigkeit
überprüft wurde. Die Vereinigung wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet.


Also ist das ein eingetragener Verein? Gibt ja auch nicht eingetragene Vereine. Und läuft das auf ein erweitertes Führungszeugnis hinaus?

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 15:10
von Martin Mainz
Und gleich der Zweite:

2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Wen bei der Stadt sollte man sinnvollerweise ansprechen, um das Verfahren zur Teilnahme am Modellprojekt anzustoßen?

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 15:56
von FraFraFrankenstein
Martin Mainz hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 15:08 So, mein erster Punkt zum Papier:

Eine Führung der Vereinigung [CSC] ist nur durch natürliche Personen möglich, deren Zuverlässigkeit
überprüft wurde. Die Vereinigung wird nach den Grundsätzen des Vereinsrechts geleitet.


Also ist das ein eingetragener Verein? Gibt ja auch nicht eingetragene Vereine. Und läuft das auf ein erweitertes Führungszeugnis hinaus?
Das wird wohl noch geklärt, aber ich denke, dass der Verein nicht eingetragen sein muss. Es muss nur der Oberbubatz vorher vom Geheimdienst überprüft werden.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 16:58
von pepre
Leitfaden Vereinsrecht

Eingetragene Verein sind Grundbuchfähig. Das ist wohl der Hauptunterschied zum nicht eingetragenen Verein. Wenn es um Anbauflächen, Vereinsräume und dergleichen geht ist ein "e.V." also von Vorteil. Bisher war ich nur in eVs tätig. Ich wüßte nicht, was ein nicht-eV für einen Vorteil bringen sollte.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 17:12
von Niclas
Hallo in die Runde,

ich bin Niclas, neues Mitglied (im Forum, noch nicht im DHV); kein Aktivist, aber interessierter Konsument und (sobald möglich) angehender Grower mit etwas Erfahrung in dem Bereich.

Ich bin ebenfalls über die Vereinsregelung gestolpert. Ich hab etwas Erfahrung mit dem Vereinsrecht und kann mir ein paar interessante Konstruktionen vorstellen, die in diesem Zusammenhang den gemeinsamen Anbau vereinfachen und professionalisieren könnten. Natürlich sind diese Überlegungen zur Zeit noch völlig ins Blaue, da es ja derzeit noch null Infos zu den Rahmenbedingungen gibt. Mein Post hier ist also eher eine Art erster Aufschlag - aus dem sich für mich aber ein paar Fragen ergeben, für deren Beantwortung ich Hilfe bräuchte. Deshalb bin ich hier :)

Ich versuchs mal kurz zu umreissen: Ziel des zu gründenden Vereins ist der gemeinsame Anbau und die anschliessende Verteilung der Ernte an die Mitglieder. Jedes Mitglied (bei Gründung des Vereins / Neueintritt) zahlt einen Eigenkapitalbeitrag in die Vereinskasse - sagen wir 150€. Dieses Geld wird verwendet für Investitionen (Ausrüstung für den Grow, Kaution für anzumietende Fläche bspw) und als Puffer. Der Eigenkapitalanteil wird bei Austritt wieder ausgezahlt. Zudem verpflichtet sich jedes Mitglied zu einem monatlichen Beitrag (5-10€) für laufende Kosten und ehrenamtlicher Mitarbeit (Pflege, Ernte, Verwaltung etc). Der Grow wird in einer passenden Umgebung eingerichtet und betrieben, die Ernte wird (ohne weitere Kosten) an die Mitglieder verteilt. Ziel sind 2-3 Ernten pro Jahr und ein Yield von 30-50g / Jahr und Mitglied. Wenn für den Verein dieselben Regeln wie für einzelne Privatpersonen gelten (bis 25g, bis zu drei Pflanzen), wäre es meines Erachtens problemlos möglich, bei 10 Mitgliedern einen solchen Yield noch deutlich unterhalb von 3 Pflanzen pro Mitglied zu erreichen - wenn der Grow halbwegs professionell (aka durch erfahrene Leute) aufgezogen wird.

Cool wäre es natürlich, wenn hier beim DHV der Ganze Orgakram (Mustersatzung für den Verein, Hilfe / Anleitung für die Vereinsgründung, Anleitung und Tipps für den Aufbau und den Grow usw) angeboten wird - um den Einstieg möglichst einfach zu machen.

Was haltet ihr davon? Jemand Lust, an der Idee ein wenig weiter zu arbeiten oder Feedback zu geben? Klingt das total abwegig? Welche möglichen Probleme seht ihr?

Wäre toll, wenn sich der Eine oder die Andere dazu melden könnte - ich jedenfalls fänd das Ganze echt spannend!

Gruß, Niclas

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 17:48
von Martin Mainz
Der Meister höchst persönlich in der BPK
https://www.youtube.com/watch?v=9LWDq0p9aeI

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 17:52
von Martin Mainz
Zur Gründung eines CSC sollten wir einen eignen Thread aufmachen, das wird sonst hier zu unübersichtlich. Damit würde ich aber gerne den offiziellen Gesetzesentwurf abwarten.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 19:03
von FraFraFrankenstein
Martin Mainz hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 17:52 Zur Gründung eines CSC sollten wir einen eignen Thread aufmachen, das wird sonst hier zu unübersichtlich. Damit würde ich aber gerne den offiziellen Gesetzesentwurf abwarten.
Da kannst du gern den bereits bestehenden Thread zu CSC benutzen. https://www.hanfverband-forum.de/viewto ... 9&start=80

Ja, wir sollten vielleicht besser warten, bis wir die fertigen Regeln vorliegen haben.

FraFra

Als Kritikpunkt habe ich schon gefunden, dass sich ein Konsumverbot im Cannabisclub keinen Sinn ergibt. Da hat sich der Herr Lauterbach geirrt. Man sieht aber nun schon, dass die Veröffentlichten Punkte teilweise sehr gut durchdacht sind. Deutlich besser, als die ersten Eckpunkte waren.
Es wurde gesagt, dass der Gesetzentwurf angeblich schon länger fertig ist. Es wird aber auch gesagt, dass am Gesetzentwurf noch stark gearbeitet wird. :lol:

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 19:51
von pepre
FraFraFrankenstein hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 19:03 Da kannst du gern den bereits bestehenden Thread zu CSC benutzen.
Da steht aber nur Wunsch-Schwurbel.

Die Vorgaben im PDF sind jedoch sehr konkret. Und zudem problematisch.
  • "Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden."
  • Max Größe von 500 und "Die Anzahl der Vereinigungen kann nach Bevölkerungsdichte begrenzt werden".
  • "Es gibt eine verpflichtende Kooperation mit der lokalen Suchtpräventions- bzw. -beratungsstelle und einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas o.ä.". Das werden wohl die Jugendämter sein (die weisungsgebunden sind).
  • Mindestabstand werden wohl die Landesbehörden festlegen. (s. 10H-Regel)
  • "Von der Vereinigung zu ernennende Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte haben nachgewiesene Sachkenntnisse." Der Nachweis wird wohl ebenfalls durch die Landesbehörden festgenagelt werden. Sehr schwer zu erfüllende Nachweise sind für erprobte Bürokraten ein Leichtes.
Allein hier sehr ich massig Knüppel, die zwischen die Beine geworfen werden können. Zumal Bayern ja schon den Drogenkrieg ausgerufen hat:
Die bayerische Staatsregierung will die Legalisierung im Freistaat sogar möglichst verhindern. ... Man werde genau analysieren, wie die Cannabis-Legalisierung in Bayern zu verhindern sei.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 20:04
von pepre
Aus https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... g-113.html:
Özdemir zufolge will die Ampel versuchen, das Gesetz so zu gestalten, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Die Bundesländer könnten dann lediglich Einspruch erheben und das Gesetz verzögern. Wann die Regeln in Kraft treten könnten, ist noch unklar.
Immerhin da sind sie aufgewacht. CDSU werden im Bundesrat keinesfalls zustimmen, - es ist ein viel zu gutes Wahlkampfthema für die Stammtischfront.

Und nachdem Giffey die "Karriere" wichtiger als jegliche moralische Integrität ist, wird es im Bundesrat sowieso keine Mehrheit mehr geben.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 20:16
von sleepy joe
Hallo zusammen,

dass man heute ernsthaft erneut mit Eckpunkten hervorgekommen ist, ist als Signal einfach nur zynisch.

Inhaltlich ist es ein Schlag in die Fresse für alle, die sich seit einiger Zeit rechtliche Informationen und Planungssicherheiten erhoffen.

Das betrifft manche natürlich mehr als andere...
Die "Fraktion Führerschein" beispielsweise darf vorsichtig optimistisch sein. Klar, wer sich die Bong geballert und dann ans Lenkrad gesetzt hat weniger... (aber das vllt auch nicht ganz zu unrecht). Aber zu mindest die, die wegen des Abbaustoffes und nicht wegen aktiven THCs Probleme haben.
Aber da immer noch keine konkreten Entwürfe kursieren, bleibt da nach wie vor ganz viel Raum für Frustration. Mal exemplarisch:
"Straffreier Besitz [...] zum Eigenkonsum bis 25g" [...]
Verurteilungen, die ausschließlich wegen Handlungen im Zusammenhang mit Cannabis eingetragen sind, für die das Gesetz künftig keine Strafe mehr vorsieht [!!!] [... sind] löschen zu lassen]
Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden laufende Ermittlungs- und Strafverfahren zu diesen Handlungen [...] beendet." (Quelle: bgh)

Und konkret? Was heißt das?

Mal Beispiele zum Vergleich:
Eine Person kauft beim freundlichen Drogenhändler des Vertrauens am Frankfurter Hauptbahnhof Cannabis. Er fliegt bei der Polizei auf und wird beschuldigt 22g für den Eigenbedarf zu besitzen (was zuvor nahezu nirgendwo als geringe Menge angesehen wurde). Einstellung da nicht mehr strafbar. Okay.

Was aber passiert mit Leuten, die den Eihenbedarf mangels Optionen anderswo (bsp. NL) versorgen/versorgt haben, denen also nicht der Besitz, sondern die Einfuhr vorgeworfen wird, die ja scheinbar juristisch getrennt wird? Will man denen dann weiter mit voller Breitseite begegnen? Konkret:
Eine zweite Person kauft Gras im Ausland und überquert die Grenze. Der Zoll stoppt die Fahrt und findet 5,9g Marihuana (was überall als geringe Menge anerkannt war). Durch die weiterhin unerlaubte Einfuhr bleibt es jetzt bei der obligatorischen (!!!) Strafverfolgung bei öffentlichem Interesse (§31a BtMG) und damit verbundenem obligatorschem Verbot (!!!) der Arbeit als Erzieher/in, Lehrkraft, in Jugendvereinen etc. von fünf Jahren (§25 1.4 Jugenarbeitsschutzgesetz)?

Ich verstehe schon, dass die Einfuhr auch bei Legalisierung (light) nicht förderlich ist, weil man ja die Produktqualität sicherstellen will. Aber da wird doch weiter mit Atombomben auf Spatzen geschossen

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 20:23
von Freno
Wer ist eigentlich der Autor dieses Eckpunktepapiers ? Aus dem verlinkten pdf ist das jedenfalls nicht zu entnehmen - und den bisherigen Beiträgen hier auch nicht.

Was die "Zuverlässigkeit" anbelangt: dieser Begriff ist juristisch im Recht der Gewerbeaufsicht verortet. Gewerbetreibende müssen zuverlässig sein, dh die evtl. erforderliche Sachkunde besitzen und "gesetzestreue" Bürger sein. Vorstrafen stehen einer Gewerbeerlaubnis nicht in jedem Fall entgegen, dürfen aber nicht "einschlägig" sein.

Das Erfordernis der Sachkunde kann dann nach diesem Eckpunktepapier von Cannabis-feindlichen Amtsträgern so ausgelegt werden, daß von den Vorstandsmitglieder eines solchen Vereines eine Prüfung "über Cannabis" (biologisch, psychologisch, sozialpsychologisch, pharmazeutisch, juristisch ...) mit akademischem Niveau verlangt werden kann. Cannabis-freundliche Amtsträger können sich dagegen auf den Standpunkt stellen, daß heutzetage Aufzucht und Pflege von Cannabis allgemein bekannt ist und auf auf jede besondere Prüfung verzichten.

Die entsprechende Gesetzestreue ermöglicht ferner den Ausschluß von allen, die BtMG-Vorstrafen mit sich schleppen. Selbst in den "uneingeschränkten Auskünften" des Generalbundesanwalts steht nur der BtMG-Paragraph und die Sanktion - ob es um 10 g Cannabis ging oder um 1 kg Heroin, das steht da nicht drinn. Das Strafmaß alleine lässt da u.a. wegen der "Kronzeugenregelung" im BtMG keine Rückschlüsse zu.

Mir fällt weiter auf, daß die Möglichkeiten des gemeinschaftlichen Anbaus so dermaßen gespickt sind mit Vorschriften, daß sie mir "prohibitiv" erscheinen - was vor der Hand erlaubt werden soll, wird unter der Hand wieder verboten, weil die Erlaubnis an praktisch kaum einzuhaltende Vorschriften gebunden wird.

Das ist aber nicht unbedingt etwas Neues: wir leben in einer Kultur der Regulierungsorgien, die praktisch gesehen dem Akkumulationsprozess des Kapitals den Turbolader aufsetzt, weil nur noch hinreichend große Unternehmen dem Regulierungswust der "Demokratie" gewachsen sein können. Offizielle "SoLaWi" (Solidarische Landwirtschaft) - Cannabis-Farmen wird es nicht geben, dafür aber Cannabis-Plantagen "der Industrie"

"Ceterum censeo": ich glaube nicht mehr an eine Legalisierung in einem absehbaren Zeitraum, sondern vermute viel eher, daß es laufen wird wie bei den §§ 175, 218 StGB: es wird Jahrzehnte in der Grauzone geben - viele werden sich damit gut arrangieren können, aber für nicht wenige wird es sehr bittere Erfahrungen geben.

Wenn uns die "Demokratie" demnächst in den III. Weltkrieg führen würde, könnte das die Legalisierung von Cannabis durchaus beschleunigen: seit Vietnam wissen wir ja, daß es sich bekifft weitaus besser stirbt, als besoffen.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 20:33
von sleepy joe
Freno hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 20:23 Wer ist eigentlich der Autor dieses Eckpunktepapiers ? Aus dem verlinkten pdf ist das jedenfalls nicht zu entnehmen - und den bisherigen Beiträgen hier auch nicht.
Die Eckpunkte veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium im Vorfeld der Pressekonferenz auf deren Seite (wo sie auch immernoch zu finden sind), ohne eine konkrete Person als Autor zu bezeichnen.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Mi 12. Apr 2023, 20:33
von HabAuchNeMeinung
pepre hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 20:04 Immerhin da sind sie aufgewacht. CDSU werden im Bundesrat keinesfalls zustimmen, - es ist ein viel zu gutes Wahlkampfthema für die Stammtischfront.
Und nachdem Giffey die "Karriere" wichtiger als jegliche moralische Integrität ist, wird es im Bundesrat sowieso keine Mehrheit mehr geben.
Aber auch die CSCs werden ohne Bundesrat nicht klappen. Die Vorgaben müssen ja mindestens kontrolliert werden, Lauerbach faselte in der PK sogar davon, dass die Vorgaben kommunal vorgegeben werden sollen und spätestens da kommt dann der Bundesrat ins Spiel.
Bin auf die Anforderungen in Bayern gespannt :roll:

Auch lustig, Eigenanbau von drei Pflanzen straffrei, aber ich krieg erstmal ne Hausdurchsuchung wenn die Polizei mitbekommt, dass ich anbaue, weil es könnten ja vier Pflanzen sein...

Zwar alles besser als im Moment, aber so richtig durchdacht wirkt das nicht.
Das man für diese popligen 4 Seiten über drei Monate gebraucht hat, zeigt mMn dass man das Ganze unterschätzt hat und jetzt gerne still begraben würde.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 10:05
von pepre
Werbeverbot für CSCs: da sehe ich ein Problem. Wenn das ähnlich abläuft wie beim "Werbeverbot für Abtreibungen", dann wird man nicht mal gefahrlos eine Website schalten können, die auf die Existenz eines CSCs hinweist, ohne von Eiferern vor Gericht gezerrt zu werden. :roll:

Wäre schön, wenn mal ein Jurist eine Meinung dazu abgeben könnte "was noch nicht Werbung ist". ;)

Vllt ist sowas noch gestattet? Unter der Domain www.csc-hintertupfingen.de:
Wenn du mit uns Kontakt aufnehmen willst, so maile an kontakt@csc-hintertupfingen.de
Der Satz "Noch 99 von 500 Mitgliedschaften frei" könnte ja schon zuviel sein, oder?

Mailen könnte man dann lediglich die Vereinssatzung mit Beitrittsformular.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 10:39
von Freno
Martin Mainz hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 15:10 Und gleich der Zweite:

2. Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten

Wen bei der Stadt sollte man sinnvollerweise ansprechen, um das Verfahren zur Teilnahme am Modellprojekt anzustoßen?
Soweit nicht durch ein zukünftiges Gesetz anderes bestimmt werden wird, ist dafür die normale Gewerbeaufsicht zuständig. Das wurde hier schon mal thematisiert:

viewtopic.php?p=98678#p98678

Ich habe mir das Papier noch mal in Ruhe zu Gemüte geführt. Mir sieht es so aus, daß ein privater Anbau von Cannabispflanzen nur für Mitglieder eines solchen Cannabis-Vereins legal sein soll: denn nur von dort können sie legalerweise Samen oder Stecklinge beziehen. Wer also zukünftig 3 Pflanzen auf dem Balkon haben will, muß nachweisen können, daß er den Samen/Stecklinge von so einem Verein bezogen hat, dem er als Mitglied angehört.

Das läuft auf eine Kiffer-Registrierungs-Pflicht hinaus - und über die Vereinsbeiträge auf eine happige Kiffer-Gebühr. Dieser Anbau wird nämlich ganz schön teuer: es reicht ja nicht nur, 1 Stück Ackerland zu kaufen oder zu pachten - es muß obendrein massiv eingezäunt werden und halbwegs einbruchssichere Lagermöglichkeiten geschafffen werden. Das sind Investitionen im unteren 6-stelligen Bereich.

Und dann gibt es noch etwas:

"Zulassung und Überwachung erfolgen durch Landesbehörden u.a. in Bezug auf die Einhaltung
der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor
Ort. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Genusscannabis,
Samen und Stecklingen an Mitglieder von den Vereinigungen erhoben wurden, dürfen nicht an
unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist untersagt."

Diese Datenschutzhinweise sollen wohl tröstlich sein - aber sie sind auch ein Hinweis darauf, daß nicht nur die Vereine selbst "vor Ort" visitiert werden sollen, sondern auch die Mitglieder. Denn wie will man denn sonst sicherstellen, daß die entsprechenden Regulierungen - vor allem der so heilige Jugend- und Nichtraucherschutz ! - auch brav eingehalten worden sind ? Und das Ganze soll ja auch "wissenschaftlich evaluiert" werden. Es sollen also jede Menge von "personenbezogenen Daten" erhoben und an "befugte" Dritte, va Strafverfolgungsbehörden, weitergegeben werden.

Merkwürdig dünn bleibt dieses Papier auch zu den "lizensierten Fachgschäften" - aber vermutlich wird die Datenerhebung dort nicht anders aussehen. Schließlich muß man dort auch den Ausweis vorlegen, weil die Geschäfte ja nur an Einwohner eines engen örtlichen "Versorgungsgebiets" nur bestimmte Mengen verkaufen dürfen.

Per saldo sehe ich ein beträchtliches Risiko, daß die Beteiligung an einem auf diese Weise legalisierten Cannabis-Markt als Vereinsmitglied oder Käufer schon die Eröffnung eines Vorermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen all diese Regulierungen bedeutet: es wird eine Akte angelegt, in der genau festgehalten wird, wann man was bezogen hat. Wenn also Max Mustermann in einem Fachgeschäft 6 Monate lang je 10-15 g pro Monat bezogen hat und dann auf 1x drei Monate nix mehr - dann drängt sich der Verdacht doch geradezu auf, daß Max Mustermann in diesen 3 Monaten Gras vom Schwarzmarkt bezogen hat ! Ob das für einen Durchsuchungsbefehl schon ausreichen könnte ? Wird man überhaupt noch für "vor Ort Kontrollen" bei registrierten Kiffern noch einen Durchsuchungsbeschluß benötigen ? Man kann das ja schon in das Cannabis-Kontrollgesetz hineinschreiben ...

Die Königlich Bayrische Republik sollte ihren Widerstand gegen ein solches Gesetz noch mal überdenken: diese Eckpunkte bieten Möglichkeiten zu Hauf, den registrierten Kiffern das Leben zur Hölle zu machen - weitaus besser, als bei der bisherigen Rechtslage !

Mein Gott - ich bin heilfroh, daß ich verrückt bin und mein Gras über meinen Psychiater aus der Apotheke kriege !

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 11:33
von FraFraFrankenstein
pepre hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 10:05 Werbeverbot für CSCs: da sehe ich ein Problem. Wenn das ähnlich abläuft wie beim "Werbeverbot für Abtreibungen", dann wird man nicht mal gefahrlos eine Website schalten können, die auf die Existenz eines CSCs hinweist, ohne von Eiferern vor Gericht gezerrt zu werden. :roll:

Wäre schön, wenn mal ein Jurist eine Meinung dazu abgeben könnte "was noch nicht Werbung ist". ;)

Vllt ist sowas noch gestattet? Unter der Domain www.csc-hintertupfingen.de:
Wenn du mit uns Kontakt aufnehmen willst, so maile an kontakt@csc-hintertupfingen.de
Der Satz "Noch 99 von 500 Mitgliedschaften frei" könnte ja schon zuviel sein, oder?

Mailen könnte man dann lediglich die Vereinssatzung mit Beitrittsformular.
Da gebe ich dir Recht. Das ist alles noch zu restriktiv gestaltet, um praktikabel zu sein. In meiner Stadt sagt man sich: "Da fließt noch viel Wasser die Fulle runter..."
Ich bin kein Anwalt, aber es müsste im Gesetz penibel aufgeführt werden, was erlaubt ist, denn sonst ist es eine Einladung für Anwälte zu klagen und auszuloten, wie tief das Wasser ist. :lol:

Eine Frechheit, nach so langer Zeit ein so unfertiges Konstrukt hinzuwerfen. Der Minister ist ein Fall für den Nervenarzt.

FraFra

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 14:03
von Niclas
Ach verdammt. Ich hab ja fast geahnt, daß das alles nicht so einfach wird. Und ja, es macht sicher Sinn erst dann im Detail über die Gründung und den Betrieb eines Vereins zu diskutieren, wenn all diese Fragen geklärt sind.

Ich bin da zwar nicht ganz so skeptisch wie ihr - aber vermutlich ist das nur meine naive Anfängerhaltung zu dem Thema :) Trotzdem Danke für eure Posts, es bleibt also spannend.

Gruß, Niclas

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 16:30
von GrüneHilfe@BW
Freno hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 10:39 Ich habe mir das Papier noch mal in Ruhe zu Gemüte geführt. Mir sieht es so aus, daß ein privater Anbau von Cannabispflanzen nur für Mitglieder eines solchen Cannabis-Vereins legal sein soll: denn nur von dort können sie legalerweise Samen oder Stecklinge beziehen. Wer also zukünftig 3 Pflanzen auf dem Balkon haben will, muß nachweisen können, daß er den Samen/Stecklinge von so einem Verein bezogen hat, dem er als Mitglied angehört.
Der private Anbau wird explizit als eigener Punkt erwähnt.

Das kann ich mir daher nicht vorstellen. Aktuell sind alle Pflanzenteile über die Anlagen zum BtmG illegal.
Schafft man eine Änderung (25g und privater eigenanbau sind erlaubt), dann muss ja auch dieser Passus überarbeitet werden. Blüten sind auch Pflanzenteile. Und Pflanzen natürlich auch.
Oder angenommen jemand hat kein sinsemillia - dann wäre das Gras "illegal", weil Samen drin sind? :D

Irgendwo anders steht dann noch, dass man bis 3 blühende Pflanzen besitzen darf. Was indirekt andeutet, dass man (mehr) nicht-blühende Pflanzen besitzen darf. Und ohne nicht-blühenden Pflanzen könnte man ja gar nicht anbauen ;) Als Privatanbauer kann ich mich natürlich ganz ohne CSC verabreden und Pflanzenteile austauschen. Wie will man das verhindern?

Die CSCs sind nicht der Kern. Das wichtigste ist der erlaubte Besitz und der Eigenanbau. Es wird IMO Samen zum Kauf in D geben, denn wenn einmal der Anbau erlaubt ist, kann man das gar nicht unterbinden. Außerdem könnte die ja auch jeder selbstproduzieren.

Nachweispflicht von Privatpersonen kann man doch auch gar nicht ind er Form verlangen. Die haben ja eh eine Aussageweigerungsrecht. Sie brauchen ja keine Lizenz die man entziehen könnte o.ä. wie z.B. die CSCs.

Die CSCs sind ja auch nur eine Folge aus dem Privatanbau. Angenommen die kämen in dem Papier gar nicht vor - dann könnte man sich auch so als Growerverein zusammenschließen ...
Die CSCs sind eine Einschränkung, damit man den Privatanbau nicht über das Vereinsrecht hintenrum kommerzialisiert und das ausufert.
Im Prinzip sind die ja auch so entstanden - die CSCs sind nur eine Folge aus dem legalisierten Privatanbau.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 19:04
von FraFraFrankenstein
HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Mi 12. Apr 2023, 20:33
Auch lustig, Eigenanbau von drei Pflanzen straffrei, aber ich krieg erstmal ne Hausdurchsuchung wenn die Polizei mitbekommt, dass ich anbaue, weil es könnten ja vier Pflanzen sein...

Zwar alles besser als im Moment, aber so richtig durchdacht wirkt das nicht.
Das man für diese popligen 4 Seiten über drei Monate gebraucht hat, zeigt mMn dass man das Ganze unterschätzt hat und jetzt gerne still begraben würde.
Dann bekommen die Polizisten eine Anzeige, wegen Amtsmissbrauch, da dann Cannabis legal ist und keine BTM-Droge.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 21:51
von HabAuchNeMeinung
Es bleibt auch 2023 bei der Strafverfolgung.
Vermutlich will und kann man die Polizei nicht einfach so schnell auf kalten Entzug setzen.
Die Bundesregierung erarbeitet auf Grundlage des aktuellen Eckpunktepapiers die entsprechenden Gesetzentwürfe und will den Arbeitsentwurf zur Säule 1 im April 2023 vorlegen. Dabei sind eine Vielzahl von rechtlichen und operativen Umsetzungsfragen zu beantworten. Außerdem besteht für Säule 2 voraussichtlich eine Mitteilungspflicht (sogenannte Notifizierungspflicht) gegenüber der Europäischen Kommission. Mit der Notifizierung des Gesetzentwurfs bei der Europäischen Kommission beginnt eine dreimonatige Stillhaltefrist, in welcher das Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Falls die Kommission oder ein Mitgliedstaat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben, verlängert sich die Stillhaltefrist auf sechs Monate. Außerdem muss die Bundesregierung auf eine etwaige Stellungnahme reagieren. Ein konkreter Zeitplan kann daher noch nicht genannt werden. Das Gesetz zu Säule 1 (gemeinschaftlicher Anbau in Vereinigungen sowie privater Eigenanbau) soll voraussichtlich 2024 in Kraft treten.
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... nabis.html

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 21:52
von HabAuchNeMeinung
FraFraFrankenstein hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 19:04 ....
Dann bekommen die Polizisten eine Anzeige, wegen Amtsmissbrauch, da dann Cannabis legal ist und keine BTM-Droge.
Träum weiter, sowas wird in Bayern eher die Regel als die Ausnahme sein.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Do 13. Apr 2023, 23:17
von Freno
GrüneHilfe@BW hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 16:30 (...)
Der private Anbau wird explizit als eigener Punkt erwähnt.
Der private Anbau wird so erwähnt:

Seite 1, Zif 1, 3. Punkt:

"Es wird geprüft, ob und wie Saatgut und/oder Stecklinge für den privaten Eigenanbau zu Selbstkosten über die Vereinigungen bezogen werden dürfen, ohne dass die Mitgliedschaft in einer Vereinigung dafür Voraussetzung ist."

Seite 3 - weiter Zif 1 - 3. Punkt auf der Seite 3:

"Der straffreie private Eigenanbau umfasst max. 3 weibliche blühende Pflanzen und ist vor dem
Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen."

Cannabis ist - mit der Ausnahme von bereits im BtMG vorgesehenen "medizinischem Cannabis" und den Forschungszwecken - stets illegal, eine komplette Legalisierung ist explizit nicht gewollt, lediglich eine "Teillegalisierung".

Stets wird Wert darauf gelegt, daß die Abgabe von Cannabis - konsumfertige Produkte, Samen oder Stecklinge - dokumentiert wird und man kann durchaus annehmen, daß die abgebende Person die Personalien der entgegennehmenden Person anhand eines Ausweises zu überprüfen und festzuhalten hat, auch wenn dies nicht in dem Eckpunktepapier explizit erwähnt ist. Gleiches wird auch anzunehmen sein, wenn dem "lizensierten Fachhandel" der Vertrieb von Samen erlaubt wird. Wie schon gesagt: diese Daten werden an die "Landesbehörden" weiterzuleiten sein. Wenn Max Mustermann also auf legalem Wege Cannabis-Samen erworben hat, ist es durchaus möglich, daß die "Landesbehörde", für welche die Polizeibehörden uU in Amtshilfe treten, durch Kontrolle "vor Ort" überprüft, ob Max Mustermann tatsächlich nur die erlaubte Anzahl von "(blühenden)" Pflanzen anbaut. Natürlich kann Max Mustermann die Aussage verweigern und die Durchsuchung seiner Wohnung verweigern - und damit ein förmliches staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren auslösen. Und wenn Max Mustermann auch noch Vater eines minderjährigen Kindes ist, das mit ihm zusammenlebt, dann muß der Schutz von Kindern vor Cannabis doch Vorrang haben vor der Unverletzlichkeit der Wohnung ?!

Dieses Eckpunktepapier lässt mich befürchten, daß die daraus möglicherweise erwachsenden Gesetze darauf abzielen, den Cannabis-Konsument zu veranlassen, sich mit dem trügerisch vorgegaukelten Ziel, seinen Konsum zu "legalisieren", sich selbst ans Messer zu liefern. Bislang ist es nämlich so, daß "die Staatsmacht" die Konsumenten erst einmal erwischen muß und die ausführenden Organe der Staatsmacht zumindest in einigen Regionen in Deutschland in einer "Kultur des Wegsehens" befleißigen. Das Eckpunktepapier zielt jedoch darauf ab, daß die "legalisierungswilligen" Konsumenten sich "als solche" und mit ihrem konkreten Konsum registrieren lassen und damit sich als Objekte repressiver Maßnahmen verfügbar machen.

Das wird - wenn es zu derartigen Gesetzen kommen wird - mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Prozeßflut auslösen, vor allem dann, wenn die von den "Cannabis-Behörden" erhobenen Daten "befugterweise" an andere Behörden weitergegeben werden und dort repressive Maßnahmen auslösen. Musterbeispiel: der 'legal' kiffende Kriminalpolizist, der ins Amt für Bleisstiftspitzerbeschaffung versetzt wird - und selbstverständlich dagegen Widerspruch und Klage erhebt.

Ich habe schon öfters hier einen Vergleich gezogen zu der quälend langen Entkriminalisierung der Homosexualität unter Männern und des Schwangerschaftsabbruchs. Gerade im letzteren Falle hat es mit der "Indikationslösung" eine ähnlich restriktive "Lösung" gegeben, die dann doch keine Lösung gewesen war. In beiden Vergleichsfällen wurden die defunkten Gesetze vom Repressionsapparat - der Justiz und der Polizei - jahrzehntelang weitgehend boykottiert. Das Gleiche findet schon jetzt mit dem Cannabis-Verbot in einigen Regionen in Deutschland statt und wird sich m.E. immer weiter ausweiten.

Okay - vielleicht sehe ich die Dinge zu schwarz - paranoid (ich mache keinen Hehl daraus, psychische Probleme zu haben) - aber wenn diese Eckpunkte wirklich Gesetz werden sollten, ist es für die Cannabis-Konsumenten praktisch gesehen eher ein Nachteil.

Re: Eckpunktepapier zur 2-Säulen Legalisierung

Verfasst: Fr 14. Apr 2023, 10:32
von pepre
Freno hat geschrieben: Do 13. Apr 2023, 23:17 Das Eckpunktepapier zielt jedoch darauf ab, daß die "legalisierungswilligen" Konsumenten sich "als solche" und mit ihrem konkreten Konsum registrieren lassen...
Ja, die geplante totale Datenerfassung ist schon höchst bedenklich und mitnichten eine paranoide Interpretation. :roll:

Selbst bei verordneten BTM wird der Enduser nicht vom Staat erfasst, nur die Lieferkette unterliegt der Dokumentationspflicht.

Individuelle Konsummuster sind bestenfalls medizinische Daten! Der Staat hat da gar nichts zu speichern!¹

Sorry für's Schreien, aber das ist essentiell! Wäre gut, wenn man Georg mal darauf hinweisen würde. Nicht, dass dies irgendwie "untergeht". Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass die totale Datenerfassung nicht verfassungskonform ist. Was mein unser Forenjurist dazu? ;)

Hanf wird behandelt, als wäre es waffenfähiges Plutonium. :shock: Die schießen hier weit übers Ziel hinaus.

Und zu "vor dem Zugriff vor Kindern schützen...". Gute Güte! Als würden die die Pflanzen futtern! Demnächst: Maiglöckchen nur noch im kindersicheren Glassturz zur Osterdekoration auf dem Küchentisch und generelles Efeu-Verbot in Haus und Garten... 🤪



¹ Man stelle sich nur mal vor, der Staat würde den Konsum von Alkohol ähnlich akribisch erfassen und regulieren wollen. Das hätte sogar in D das Potential für eine Revolution.