Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Martin Mainz hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 21:10
Von Suchtcannabis ist Cannabis zu medizinischen Zwecken abzugrenzen
Suchtcannabis - geil :shock: :lol:
Ist doch allgemein bekannt. Wird Grass in einem Bunker angebaut und über Apotheken abgegeben ist es eine Heilpflanze.
Alles andere ist dieses SUCHTCANNABIS :?
Freno
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Freno »

Nachdem sich mein Zorn über dieses Machwerk im doppelten Wortsinne 'verraucht' hat, noch ein paar weitere Anmerkungen:

1) Dieser Entwurf entstammt wohl dem federführenden Gesundheitsministerium. Er wirkt für mich so, als ob populistische "Forderungen" von allen möglichen 'opion leaders' gesammelt und seufzend von qualifizierten Juristen in einen Gesetzesentwurf eingearbeitet wurden. Von der Spitze des Ministeriums hat sich wohl niemand bemüssigt gefühlt, dieses Gewürge in eine "vernünftige" Fassung zu bringen. Es hat schon seinen Grund, warum man den Entwurf nicht amtlich veröffentlicht hat. Man kann mutmaßen, daß man im Gesundheitsministerium diesen schwarzen Peter an die übrigen Ministerien, vorab das Justizministerium ,weitergereicht hat, dessen zu erwartende Einwände dann den "opion leaders" man dann mit mehr Aussicht auf Erfolg entgegenhalten kann. Das lässt die weitere Vermutung zu, daß die Stellung des "Lauterbach-Ministeriums" in der Regierung nicht allzu stark ist. Aber spätestens hier zerfließt alles im Nebel der Spekulation.

2) Sollte dieser Entwurf ohne wesentliche Änderungen Gesetz werden, dann vermute ich eine Art von Schere, die sich schnell bis zum Anschlag öffnen wird:

Auf der einen Seite stehen wahrscheinlich die allgemeinen Verwaltungsbehörden, die mit schmatzender Wollust die nachhaltig-vielfältigen Möglichkeiten nutzen werden, die Gründung und den Betrieb von CSCs zu ver- und behindern und sie "hopps zu nehmen". Dies wird va dort der Fall sein, wo der politische Wind gegen die Legalisierung bläst, va in Bayern und Regionen mit ähnlichen Machtverhältnissen.

Auf der anderen Seite werden die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz stehen, die als Praktiker und Profis über diesen Unfug nur den Kopf schütteln werden - und ihren bisherigen, zunehmenden Boykott des Cannabis-Verbots weiter befleissigen werden, vor allem dort, wo der politische Wind für die Legalisierung bläst. Man wird die Möglichkeiten nutzen: wer mit 25 g "erwischt" wird, muß vielleicht sein Gras auf die Waage legen und wenn die nicht über 25 g geht, wird man keine weiteren Fragen stellen und keine "Tagebuchnummer" (die Aktenzeichen der Polizei) anlegen, nichts dokumentieren. Man wird "einschränkende Auslegungen" dieses Nonsens vornehmen und es wird Vorlagebeschlüsse der Strafgerichtsbarkeitzum BVerfG nur so hageln - möglicherweise auch von der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich mit den Restriktionen gegenüber den CSCs befassen werden muß.

"Denen da oben" ist immer noch nicht zu Bewußtsein getreten, daß die vehementesten und machtvollsten Betreiber der Legalisierung von Cannabis nicht etwa die Grünen, die Linken oder der DHV sind - sondern der "Repressionsapparat", der keinen Bock mehr hat, Gesetze durchzusetzen, die keine Chance mehr auf Befolgung haben. Ich habe mich dazu öfters geäussert.

3) Für "Otto Normalverbraucher" von Cannabis wird sich - bei Inkrafttreten eines solchen Machwerks - die Lage eher verbessert haben - die "Latte der Toleranz" durch den Repressionsapparat wird nach oben verschoben - von 6 g auf 25 g. Hinzu kommt die Möglichkeit zum "home growing" von 3 Pflanzen. Die aktuell von Strafverfahren betroffenen Konsumenten können aufatmen: das "Spiel auf Zeit" wird zunehmend zum Gewinnspiel. Ich will mich dazu noch in dem einschlägigen thread genauer äussern.
HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

AG 7: Die Legalisierung des Umgangs mit Cannabis
1. Die AG begrüßt es, dass die Regierung aus SPD, Grünen und FDP sich der Problematik der
Strafbarkeit des Konsums und Besitzes von Cannabis angenommen hat.
2. Allerdings sind die bisher bekannten Entwürfe des Gesetzes zur Legalisierung des Besitzes von
Cannabis zum Eigenkonsum unzulänglich. Sie enthalten so viele in sich widersprüchliche und
nicht kontrollierbare Vorgaben an die Konsumierenden, dass sie in der bisherigen Form abzulehnen sind.
3. Die Subtexte der Gesetzentwürfe enthalten die Etikettierung von Konsumierenden als besonders gefährliche Bürger, deren Genussgewohnheiten nur durch besonders restriktive Regelungen in Zaum gehalten werden können.
4. Der Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum ist ohne Einschränkung straflos zu stellen.
https://strafverteidigertag.de/wp-conte ... sse-44.pdf
https://www.lto.de/recht/juristen/b/str ... lisierung/
HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

LEAP Deutschland e.V.
Stellungnahme zum Entwurf eines Cannabisgesetzes(CannG):
„Gesundheitspolitischen Alarmismus und bürokratischen Overkill verhindern!“
...
Aus unserer Sicht bedeutet ein Paradigmenwechsel, dass ein Cannabisgesetzes nicht ein BtMG 2.0 sein darf, sondern tatsächlich auch eine andere Sichtweise auf Cannabis und Cannabiskonsumenten einleitet. Deshalb lehnen wir eine Strafbarkeit des Überschreitens der viel zu niedrigen Grenze von 25 g sowie von 3 blühenden Pflanzen pro Jahr strikt ab. Hier muss das Ordnungswidrigkeitenrecht und damit auch das Opportunitätsprinzip für die Polizei gelten, ansonsten würde sich der Kontrolldruck, den wir über Jahrzehnte gesehen haben, lediglich geringfügig verschieben.
...
Die vorgesehenen Regelungen zu Cannabis im öffentlichen Raum sind gänzlich vom gesundheits-politischen Alarmismus des Gesundheitsministeriums bestimmt.
...
Außerdem muss die Führerscheinfrage geklärt werden, und zwar durch Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Grenzwertes in § 24 a StVG auf mindestens 10ng/ml Blutserum, bis durch wissenschaftliche Studien gegebenenfalls sogar ein höherer Grenzwert festgelegt werden kann.
...
Das darf nicht dazu führen, dass eine THC-Obergrenze durch die Hintertür eingeführt und sich hierdurch das weitere Gesetzgebungsverfahren verzögert. Denn die Zulassung von Samen beim Bundessortenamt nimmt üblicherweise durch erforderliche Dokumentationen und Stabilitätsnachweise mehrere Jahre in Anspruch.
...


https://leap-deutschland.de/leap-deutsc ... erhindern/
HabAuchNeMeinung
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Da musste wohl jemand Überstunden machen :mrgreen:
Bearbeitungsstand: 17.05.2023 04:20
Cannabis-Entwurf der Bundesregierung – korrigierte Fassung
...
Sieht schon viel besser aus :shock:
Als hätte da jemand mit Ahnung dran gearbeitet :?
https://www.docdroid.net/n7jvSsM/gesetz ... 052023-pdf
Daher wohl eher ein Joke...
Colyvor
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Colyvor »

Mich irritiert der §14 (Vermehrungsmaterial)

Nach (1) muss das Bundessortenamt Sorten für den Anbau (privat+CSC) erstmal zulassen.
Nun gibt es zwar zertifizierte Nutzhanf-Sorten, aber keine solchen beim Konsumhanf.
Was wir da haben, sind lediglich Handelsbezeichnungen eines völlig unregulierten Markts. Da kann ein Hersteller wunder weiß was über diese "Sorte" schreiben - was er dann letztlich unter dem Namen verkauft, braucht keinerlei nachweisbare Abstammung bzw. Zugehörigkeit zu irgendeiner (nicht existierenden) eingetragenen "Sorte" im Sinne des Bundessortenamts.
Wenn man sich die mäßig typstabilen "Sorten" auf dem Markt anschaut, viele davon F1-Hybriden aus eben solchen inoffiziellen "Sorten", dann ist fraglich, was davon überhaupt geeignet sein könnte, als "Sorte" zertifiziert zu werden.

Wie ist das bei medizinischem Cannabis? Da gibts auch Handelsnamen der Hersteller, idR ist auch bekannt, welche "Sorte" des freien Markts da verwendet wird, aber mW müssen die zwar Zusammensetzung der Inhaltsstoffe und ein paar Infos zur Herstellung/Verarbeitung angeben, haben aber keinerlei "Sortenzulassung" am Hals.

Da besteht Klärungsbedarf. Nicht, dass die ganze Nummer mit Anbau/CSC zur Luftnummer wird wegen schlicht nicht vorhandener Sorten, die dafür zugelassen werden könnten und müssten.

Nach (4) soll die Festlegung des Zulassungsverfahrens im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Besteht da die Möglichkeit, dass CDU/CSU alles verhindern, indem sie einfach keinem Zulassungsverfahren zustimmen?


Jedenfalls, hier könnte der DHV mal beim federführenden Gesundheitsministerium anfragen, wie man sich da die zielführende Durchführung konkret vorstellt.


Bei der Zulassungspflicht geht es wohl vor allem um die Wirkstoffkonzentration/THC-Gehalt. Muss das wirklich restriktiv reguliert werden?
Ob da 10% oder 30% THC drin sind - das ist ein Faktor von 3. Um wieder mal einen Vergleich zu Alkohol herzustellen: Das entspricht der Bandbreite von Bier (4-5%) bis schwerer Rotwein (14%). Die "Schnaps-Kategorie" ist da noch nichtmal angekratzt.
Dazu kommt, dass es bei Cannabis die unmittelbare Gesundheitsgefahr durch Überdosierung wie bei Alkohol (Alkoholvergiftung) schlicht nicht gibt. Eine mögliche "Überdosis" wegen hochprozentigem Gras ist da nun wirklich kein Kernproblem.
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

Etwas wurde schon verbessert, aber da geht noch was. Endlich war da jemand mit Wissen beteiligt.

Problematisch sehe ich:

§9
Absatz 4 Nummer 6
voraussichtliche Mengen Cannabis in Gramm, differenziert nach Darreichungsformen
pro Jahr,

Dieser Teil kann wohl gestrichen werden.

§13
Absatz 3 muss neu formuliert werden. Der Verein ist keine Firma und hat kein Pharmalabor in der Schublade. Der Test darf höchstens THC und CBD-Wert enthalten. Bei den Kontrollen der Behörden kann gern auf die anderen Werte als Stichprobenerhebung getestet werden, wenn die Auswertung nicht zu lange dauert. Maximal 3 Tage.

§19

Absatz 2 Nummer 2
Sollte auf die Erntewoche und Jahr geändert werden.

Nummer 5:
THC-Gehalt IN VOLLEN PROZENT. ES DARF GERUNDET WERDEN.

Nummer 6:
CBD-Gehalt IN VOLLEN PROZENT. ES DARF GERUNDET WERDEN. GEHALTE UNTER 1 % KÖNNEN ENTFALLEN.


§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.

Es gibt noch andere Ungereimtheiten, aber die werde ich zu einem späteren Zeitpunkt anbringen.

Tic
Zuletzt geändert von Tictak am So 21. Mai 2023, 14:21, insgesamt 4-mal geändert.
Colyvor
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Colyvor »

Tictak hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:59
§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.
Bei Gefahr im Verzug dürfen die das sowieso. Deshalb kann es gestrichen werden.
"Gefahr im Verzug" besteht auch, wenn schnelle Ermittlung/Beweissicherung nötig erscheint. Da gehts um Straftat, nicht um Gesundheit ;)
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

Colyvor hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 06:16
Tictak hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:59
§24
Absatz 1
Bei Gefahr im Verzug darf das Betreten oder
Durchsuchen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

Der Satz soll gestrichen werden, da er keinen Sinn ergibt. Von Cannabis geht keine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit aus.
Bei Gefahr im Verzug dürfen die das sowieso. Deshalb kann es gestrichen werden.
"Gefahr im Verzug" besteht auch, wenn schnelle Ermittlung/Beweissicherung nötig erscheint. Da gehts um Straftat, nicht um Gesundheit ;)
Dann eben mit dieser Begründung.

Weiterhin geht es um das Strafmaß bei Ordnungswidrigkeiten.


§ 45
Ordnungswidrigkeiten
Bis zu 100.000 Euro



Ich bin kein Jurist, aber ich möchte annehmen, das dies viel zu allgemein gefasst wurde und nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Sünders einbezieht. Da müsste schon genauer beschrieben werden, was wieviel kosten dürfte. Ich habe keine Million herumliegen und das dürfte auf die meisten Menschen in Deutschland zutreffen.


§20
Wie viele Suchtberatungsstellen gibt es in Deutschland? Wenn es flächendeckend Anbauvereine gibt, dann braucht es wohl auch ein flächendeckendes Netz von Suchtberatungsstellen in allen Orten.

Das Angebot an Suchtberatungsstellen ist sehr dürftig. Ganz Südbayern müsste sich an die Beratungsstelle in Ingolstadt wenden. Das ist weit jenseits der Realität. Diese kleinen Stellen könnten den Andrang gar nicht bewältigen. Wieder eine weltfremde Regelung, die Im Gesetz nicht haltbar ist.

https://duckduckgo.com/?q=suchtberatung ... 5080344936
Zuletzt geändert von Tictak am Fr 19. Mai 2023, 16:36, insgesamt 2-mal geändert.
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LaMaria
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von LaMaria »

Muss das Gesetz jetzt durch den Bundesrat oder nicht?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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moepens
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von moepens »

LaMaria hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 16:15 Muss das Gesetz jetzt durch den Bundesrat oder nicht?
Im Bundesrat gibt es aktuell keine Mehrheit. Darum wird zuerst die erste "Säule" umgesetzt werden, also ohne den Bundesrat.
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von LaMaria »

Betrifft die erste Säule nicht auch Regelungen die Bundesländer mit einbeziehen?
Z.Bsp.: Kontrolle der CSC.....
Dringt da nicht Bayern auf eine Zustimmung?
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Tictak
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Re: Gesetzesentwurf Stand Mai 2023 (Leak)

Beitrag von Tictak »

LaMaria hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 10:55 Betrifft die erste Säule nicht auch Regelungen die Bundesländer mit einbeziehen?
Z.Bsp.: Kontrolle der CSC.....
Dringt da nicht Bayern auf eine Zustimmung?
Kontrollieren die Länder nicht jetzt schon die Vereine?

Bayern ist eben nicht so ganz normal.

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