Anamnesebogen wie beantworten?

Antworten
g59records
Beiträge: 8
Registriert: Mo 12. Jun 2023, 03:19

Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von g59records »

Hallo ich habe heute per Email einen Anamnesebogen zugeschickt bekommen, dort ist eine Frage bezogen auf Drogen ob ich schonmal was konsumiert habe.

Wie würdet ihr da antworten?
Ich habe jetzt mal Cannabis und 2-3x angegeben aber noch nicht zurückgeschickt.

Es handelt sich um 5SWan.
Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet dies bezüglich.

Liebe Grüße
moepens
Beiträge: 1116
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von moepens »

Wenn du Drogen angibst, dann könnte das in irgendeinem Dokument auftauchen und später (von Ärzten) gegen dich ausgelegt werden - die Gefahr ist aber eher gering. Mündlich und in einem Vertrauensverhältnis zum Arzt wäre das natürlich kein Problem.
Wenn du nichts angibst, dann wirst du eventuell erstmal nur CBD-Sorten oder Sorten mit weniger THC verschrieben bekommen.

Schau mal hier: https://www.cannabis-medic.eu/forum/ind ... mit-5swan/
g59records
Beiträge: 8
Registriert: Mo 12. Jun 2023, 03:19

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von g59records »

Danke für denn Link, ehrlich gesagt habe ich jetzt noch mehr Fragezeichen im Kopf...

Ich habe was gelesen das es kein Versand gibt Nachhause, das die Preise relativ hoch sind wenn man zB. die Sorte ändern will (80€) usw..
Ich dachte 5swan sei schon sehr günstig dabei?
Ich bin mir echt unsicher wohin ich gehen soll.. Cannacura,Kannamedics, Dr Ansay usw was würdest du denn empfehlen?:/
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Freno »

Ich halte ein Verschweigen von illegalem Konsum gegenüber einem verschreibungswilligen Arzt für einen groben Fehler - denn der Arzt wird das sofort als Lüge erkennen: woher soll die Anregung, das Interesse, der klar geäusserte Wunsch des Patienten zur Verschreibung von Cannabis ansonsten kommen ?

Gewiss - es gibt sicherlich Fälle, in denen Patienten ohne illegale Erfahrungen durch eigene Recherchen ein Interesse an Cannabis entwickelt haben. Auch diese Patienten sollten sich wahrheitsgemäß äussern, va auch weil es bei "absolute beginners" ein Risiko der Überdosierung gibt. Eine ernsthafte Vergiftung droht - soweit ich weiß - nicht, aber 1 "bad trip" mit evtl. sekundären Folgen zB Stürze.

Ich wiederhole mich: Ärzte sind nicht blöd. Sie werden regelmässig belogen von Leuten, die "gelben Urlaub" oder sonstige Atteste zB für Schwerbehindertengrade, Frührente, Vermeidung von Sanktionen der Jobcenter usw "erschlunzen" wollen. Sie werden auch von Patienten belogen, die Schmerzen oder sonstige Symptome leugnen, um unangenehme Maßnahmen zu vermeiden: schmerzhafte Behandlungen, Diätvorschriften, Konsumverbote (Tabak, Alkohol, gewisse Nahrungsmittel usw) oder Operationen. Auf solches Patientenverhalten werden die Ärzte auch schon in der Ausbildung vorbereitet.

Ich selbst jedenfalls habe meine illegalen Erfahrungen meinem verschreibenden Arzt - ein 'normaler' Psychiater - von Anfang an offen kommuniziert und bin damit gut gefahren.
g59records
Beiträge: 8
Registriert: Mo 12. Jun 2023, 03:19

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von g59records »

Freno hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 11:23 Ich halte ein Verschweigen von illegalem Konsum gegenüber einem verschreibungswilligen Arzt für einen groben Fehler - denn der Arzt wird das sofort als Lüge erkennen: woher soll die Anregung, das Interesse, der klar geäusserte Wunsch des Patienten zur Verschreibung von Cannabis ansonsten kommen ?

Gewiss - es gibt sicherlich Fälle, in denen Patienten ohne illegale Erfahrungen durch eigene Recherchen ein Interesse an Cannabis entwickelt haben. Auch diese Patienten sollten sich wahrheitsgemäß äussern, va auch weil es bei "absolute beginners" ein Risiko der Überdosierung gibt. Eine ernsthafte Vergiftung droht - soweit ich weiß - nicht, aber 1 "bad trip" mit evtl. sekundären Folgen zB Stürze.

Ich wiederhole mich: Ärzte sind nicht blöd. Sie werden regelmässig belogen von Leuten, die "gelben Urlaub" oder sonstige Atteste zB für Schwerbehindertengrade, Frührente, Vermeidung von Sanktionen der Jobcenter usw "erschlunzen" wollen. Sie werden auch von Patienten belogen, die Schmerzen oder sonstige Symptome leugnen, um unangenehme Maßnahmen zu vermeiden: schmerzhafte Behandlungen, Diätvorschriften, Konsumverbote (Tabak, Alkohol, gewisse Nahrungsmittel usw) oder Operationen. Auf solches Patientenverhalten werden die Ärzte auch schon in der Ausbildung vorbereitet.

Ich selbst jedenfalls habe meine illegalen Erfahrungen meinem verschreibenden Arzt - ein 'normaler' Psychiater - von Anfang an offen kommuniziert und bin damit gut gefahren.

Danke für deinen Beitrag ich gebe dir vollkommen Recht.
Ich hätte auch gesagt das ich es probiert habe, aber war/bin mir unsicher ob ich mir dadurch das ganze kaputt machen könnte :)
Finde Ehrlichkeit gegen über den Arzt auch sehr wichtig !
Kann ich dir Privat mal schicken, wie ich das ganze verfasst habe?
moepens
Beiträge: 1116
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 11:23 Ich halte ein Verschweigen von illegalem Konsum gegenüber einem verschreibungswilligen Arzt für einen groben Fehler
Die Frage bezog sich auf ein Dokument, das impliziert nicht das Verschweigen. Man kann Vorerfahrungen auch im Gespräch erwähnen.

Außerdem kann man Cannabis in dem Zusammenhang als Medizin betrachten, auch wenn es nicht verschrieben wurde.

Es ist nicht unbedingt zum Nachteil für den Patienten wenn man Drogenkonsum angibt aber es ist auch eine therapeutische Frage und da muss jeder selbst entscheiden.

Bei einem Kassenarzt ist es eher ratsam, damit die Bereitschaft zur Verschreibung da ist und um der angestrebten KÜ eine Motivation zu liefern. Aber in dem Kontext und schriftlich kann man kaum etwas empfehlen. Hauptsache man fühlt sich wohl mit der Entscheidung.
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Freno »

Das Problem der ärztlichen Dokumentation von illegalem Konsum durch Ärzte und Kliniken ist mir sehr gut geläufig - habe ich "am eigenen Leib" durchlitten. Von 2011 bis 2022 war ich Empfänger von ALG II (bis 2012) und danach bis 2022 Sozialgeld - "aufstockender Frührentner". In dieser Situation existiert die ärztliche Schweigepflicht nur noch in der Theorie, weil eine Verweigerung der Schweigepflichtsentbindung gegenüber den Sozialleistungsträgern gesetzlich vorgesehene und gesetzlich nicht vorgesehene nachteilige Folgen haben kann.

Es macht praktisch keinen Unterschied, ob man einem Arzt auf einem Fragebogen illegalen Konsum einräumt, oder im persönlichen Gespräch, daß der Arzt selbst dokumentiert.

Nur dann, wenn zum Arzt - oder seinen "Hilfspersonen" (Krankenschwestern, Praxishelfern usw), die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen - ein hinreichendes Vertrauensverhältnis aufgebaut worden ist, kann man, wenn man den illegalen Konsum einräumt, darum bitten, daß dies aus o.g. Gründen nicht dokumentiert wird - und muß dann aber auch darauf vertrauen, daß der Arzt eine entsprechende Zusage auch einhält.

Bei einem "Anamnesebogen" einer "Cannabis-Mill" besteht natürlich so ein Vertrauensverhältnis nicht. Man kann im Grunde nur im Geiste "eine Münze werfen".

Ich selbst stehe diesen Cannabis-Mills sehr reserviert gegenüber und habe mich dazu im entsprechenden thread auch ausführlich geäussert. Stünde mir ein Cannabis-freundlicher Arzt nicht zur Verfügung, würde ich mich eher illegal versorgen, als mich so einer "Cannabis-Mill" anvertrauen. Die von mir benötigten Mengen fallen unter die Geringfügigkeitsverordnungen der Bundesländer, in denen ich mich bewege, und in meinem Wohnort Leipzig herrscht eh ein ausserordentlich Cannabis-freundliches Klima: die Staatsmacht schaut nicht mehr nur weg, sondern schaut hin und grinst nur noch - verfolgt werden hier nur noch der Handel und "Provos", die sich während einer Polizeikontrolle unbedingt 1 joint anstecken müssen.
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Freno »

g59records hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 11:35 (...)
Kann ich dir Privat mal schicken, wie ich das ganze verfasst habe?
"Nein!" - es macht keinen Sinn. So ein Text kann nur dann zielführend "lektoriert" werden, wenn man die maßgeblichen Umstände des Einzelfalls kennt und das ist bei mir nicht der Fall. Die Umstände durch einen mehr oder weniger umfänglichen PN- oder email-Verkehr zu ermitteln, übersteigt meine Belastungsgrenze - ich bin nicht umsonst Frührentner. Ich kann ein paar allgemeine Hinweise geben - aber mehr nicht.

Davon abgesehen: um Dich zielführend beraten zu können - wenn ich dazu imstande wäre - müßtest Du bei mir auch "die Hosen runterlassen". Doch ich unterliege nicht der Schweigepflicht und es ist auch nicht völlig ausgeschloßen, daß "der Feind mithört".
moepens
Beiträge: 1116
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Sa 24. Jun 2023, 23:59 Es macht praktisch keinen Unterschied, ob man einem Arzt auf einem Fragebogen illegalen Konsum einräumt, oder im persönlichen Gespräch, daß der Arzt selbst dokumentiert.
Nur in speziellen Fällen. Wenn es in einem Dokument steht, das man einem anderen Arzt vorlegt um eine Verschreibung zu prüfen dann ist das schon relevant und kann zum Stolperstein werden. Viel relevanter wäre eine daraus resultierende Abusus-Diagnose, manche Ärzte arbeiten so. Es ist nichts worüber man sich den Kopf zerbrechen muss aber mir stellt sich schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Frage wenn es um medizinischen Gebrauch geht (abgesehen von Substitution).
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Freno »

moepens hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 12:10 (...) Es ist nichts worüber man sich den Kopf zerbrechen muss aber mir stellt sich schon die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Frage wenn es um medizinischen Gebrauch geht (abgesehen von Substitution).
Die ärztliche Frage nach dem illegalen Konsum von Cannabis macht schon Sinn, wenn es um Verschreibung von medizinischem Cannabis geht:

Die Ärzteschaft wird nämlich belagert von Leuten, die sich ihre "Freizeitdroge" möglichst noch auf Krankenkasse legalisieren wollen. Es ist legitim, daß die Ärzteschaft dieses Ansinnen zurückweisen will - die Arztpraxis ist kein gratis coffeeshop und Ärzte haben eigentlich andere Aufgaben.

Auf der anderen Seite gibt es - m.E. sogar sehr, sehr viele - für die das illegale Cannabis eine "Selbstmedikation" für psychische und psychosomatische Beschwerden war und ist. Erst gestern habe ich mit einer "Mitpatientin" am Rande einer Kulturveranstaltung ein kurzes Gespräch darüber geführt. Sie ist sich sehr wohl bewußt, "einen an der Klatsche zu haben" und Cannabis als Selbstmedikation zu nehmen und kommt ihrer Einschätzung nach damit "halbwegs gut klar im Leben". M.E. können aus dem Konsumverhalten Rückschlüsse auf die Natur dieser Krankheiten gezogen werden, wobei es freilich nicht so einfach ist, daß aus xy g Cannabis pro Monat die Diagnose F. x.y. nach ICD 10 zu schließen wäre.

Schließlich ist es eine Frage der Toleranzentwicklung, welche für die Dosierung des medizinischen Cannabis sehr wichtig ist.

Meiner eigenen Erfahrung nach können, wenn zuvor kein Dauerkonsum, keine Toleranzausbildung stattgefunden hat, sehr niedrige Dosierungen sehr hohe therapeutische Wirksamkeit entfalten. Bei mir selbst reichten jahrelang 3-4 g / Jahr, die als alkoholische Tinktur genommen wurden. Erst die Dauerintrusion durch den Corona-Wahnsinn sind höhere Dosierungen erforderlich geworden, die aber immer noch sehr niedrig sind. 2020 - 2022 bin ich mit 3 g medizinischem Cannabis pro Quartal ausgekommen. Ich schätze meine Lage insofern als günstig ein, weil ich einerseits Erfahrung mit Cannabis habe, andererseits gibt es noch sehr viel Luft nach oben.

In meinem Fall wäre eine Verschreibung von zB 5 g / Monat eine Überdosierung, die ganz leicht mehr Nebenwirkungen als therapeutische Wirkungen zeitigen kann. Wer ohne therapeutische Notwendigkeit eine Überdosis verschrieben bekommt, wird "mit gutem Gewissen" zum "Kiffer" im übelen Sinne des Wortes: er wird in eine Abhängigkeit "hineintherapiert".

Umgekehrt kann man mit meiner niedrigen Dosis von 3 g medizinischen Cannabis / Quartal (sie ist unlängst aus gegebenem Anlass um etwa 1/3 erhöht worden) keine therapeutische Wirkung bei einem Patienten erzielen, der vor dem medizinischen Cannabis gewöhnlich 10 g / Monat vom Schwarzmarkt konsumiert hat. Da muß von vorneherein eine entsprechende Menge verschrieben werden.
moepens
Beiträge: 1116
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: So 25. Jun 2023, 14:44 Die ärztliche Frage nach dem illegalen Konsum von Cannabis macht schon Sinn, wenn es um Verschreibung von medizinischem Cannabis geht:

Die Ärzteschaft wird nämlich belagert von Leuten, die sich ihre "Freizeitdroge" möglichst noch auf Krankenkasse legalisieren wollen. Es ist legitim, daß die Ärzteschaft dieses Ansinnen zurückweisen will - die Arztpraxis ist kein gratis coffeeshop und Ärzte haben eigentlich andere Aufgaben.
Wer Drogen angibt wird anders kategorisiert, aber das muss nicht treffend sein. Der Kontext muss beachtet werden. Was für Konsequenzen hätte es denn, wenn dort Person A Kaffee/-, Person B Cannabis, Person C täglich Alkohol, Person D LSD oder Person E Crack angibt? Es ist ein sehr schwieriges Thema, hier darf man gerne politischen Druck vermuten, der auf den Verschreibenden lastet.

Es gibt mindestens einen rel. bekannten Arzt, der häufig Abhängigkeit von Cannabis diagnostiziert. Vermutlich weil er hier eine Strategie gefunden hat um die Verschreibung hinreichend zu begründen. Aber das ist fachlich doch mindestens sehr fragwürdig.
Freno
Beiträge: 820
Registriert: Do 7. Jan 2021, 17:00

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Freno »

moepens hat geschrieben: Di 27. Jun 2023, 21:46 (...)
Wer Drogen angibt wird anders kategorisiert, aber das muss nicht treffend sein. Der Kontext muss beachtet werden. Was für Konsequenzen hätte es denn, wenn dort Person A Kaffee/-, Person B Cannabis, Person C täglich Alkohol, Person D LSD oder Person E Crack angibt? Es ist ein sehr schwieriges Thema, hier darf man gerne politischen Druck vermuten, der auf den Verschreibenden lastet.

(...
In der Tat kommt es auf den Kontext an. Man kann verschiedene Typen von illegalen Cannabis-Konsumenten unterscheiden. Es gibt Gelegenheitskiffer, die nur relativ selten und meist recht diszipliniert in ihrer Freizeit konsumieren, immer wieder längere Pausen einlegen. Es gibt Dauerkiffer, die täglich konsumieren und sich wiederum untergliedern lassen: die einen konsumieren nur in der Freizeit - "Feierabend-Kiffer", die anderen den ganzen Tag über, auch während der Berufstätigkeit. Es gibt "Drogis", die immer größere Mengen konsumieren, und auch diverse andere psychoaktive Substanzen - "harte Drogen", in dissoziale Verhaltensweisen abgleiten: "Beschaffungskriminalität", Prosititution usw. Es gibt (meiner Meinung nach nicht wenige), die "Selbstmedikation" betreiben - idR aufgrund "Krankheitseinsicht" in psychische Störungen (auch wenn die "Selbstdiagnose" wohl regelmässig sehr diffus ist, wenn es sie denn überhaupt gibt), die sie jedoch mit Cannabis recht gut unter Kontrolle halten und ein relativ normales, "sozial integriertes" Leben führen können. Es gibt "Esotheriker", für die Cannabis - "Ganja" - Teil eines spirituell-religösen Bezugs zum Leben und zur Welt ist. Es gibt "medizinische Konsumenten", die - wohl zumeist aufgrund ihrer Erfahrungen als "Gelegenheitskiffer" - nach Auftreten von Krankheitssymptomen, die mit "schulmedizinischen Mitteln" nicht oder nur unzureichend therapiert werden können, mal zu Cannabis greifen und therapeutischen Effekt registrieren können ... und sicherlich noch viele andere mehr.

Es gibt auch einen Kontext auf der Seite der Ärzte: es gibt - sicherlich so einige - konservative Ärzte, die auch bei Cannabis sofort den roten Stempel "Mißbrauch" draufdrücken. Das tun sie aber auch bei jedem, der am Abend regelmässig 2-3 Flaschen Bier trinkt. (Der allabendlich von so einigen konservativen Ärzten gerne gesüppelte Bordeaux cru classé ist ja was ganz anderes, kann man doch mit Drogen nicht vergleichen!) Es gibt aber auch zunehmend viele Ärzte, die für Cannabis offen sind. Die ganzen "Cannabis-Mills" werden ja gerade von solchen Ärzten betrieben.

Ich meine, man kann zumindest bei den Cannabis-offenen Ärzten, erst recht von Betreibern von "Cannabis-Mills" voraussetzen, daß sie imstande sind, ihre Patienten insofern halbwegs zutreffend zu kathegorisieren.
Brabolepl
Beiträge: 43
Registriert: Fr 30. Dez 2022, 22:05

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von Brabolepl »

Ich würde solche solche Fragen immer wahrheitsgemäß beantworten!

Kleine Anekdote...2018 wurde ein Cannabis-freundlicher Psychotherapeut aus meiner Nähe von der Polizei "besucht". Das kam so: Einer seiner Patienten unterhielt sich mit einem Kumpel über WhatsApp "Geh zum Dr. X, der verschreibt dir so viel wie du willst auch ohne richtige Diagnose" - das stimmte zwar nicht, aber als der besagte Patient aufgrund anderer Dinge eine Hausdurchsuchung bekam wurde sein Handy eingezogen und die Chats ausgelesen. Und so kam es, dass die Praxisräume von Dr. X durchsucht und alle Patientenakten mitgenommen und auf Ungereimtheiten überprüft wurden...

Jetzt stell dir mal vor, etwas ähnliches passiert mit Dr. Judanin von 5Swan und es fällt auf, dass du bei den Anamnesebögen gelogen hast... Dann bist du unter Umständen dran weil man dir vorwerfen würde die Rezepte durch Falschangaben erschlichen zu haben.
moepens
Beiträge: 1116
Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Anamnesebogen wie beantworten?

Beitrag von moepens »

Freno hat geschrieben: Mi 28. Jun 2023, 21:32 Ich meine, man kann zumindest bei den Cannabis-offenen Ärzten, erst recht von Betreibern von "Cannabis-Mills" voraussetzen, daß sie imstande sind, ihre Patienten insofern halbwegs zutreffend zu kathegorisieren.
Eine solche explizite Kategorisierung (ohne Diagnosen miteinzubeziehen) ist imo nicht in Ordnung. Ärzte sind keine Verschreibungsmaschinen und das Gesamtbild ergibt sich in einer echten Anamnese nach medizinischen Kriterien. Das hat nicht viel mit dem Arzt zu tun sondern mehr mit dem Unternehmen. Im Sinne des Unternehmens ist es also bestimmt.
Brabolepl hat geschrieben: Do 29. Jun 2023, 19:15 Ich würde solche solche Fragen immer wahrheitsgemäß beantworten!

Kleine Anekdote...2018 wurde ein Cannabis-freundlicher Psychotherapeut aus meiner Nähe von der Polizei "besucht". Das kam so: Einer seiner Patienten unterhielt sich mit einem Kumpel über WhatsApp "Geh zum Dr. X, der verschreibt dir so viel wie du willst auch ohne richtige Diagnose" - das stimmte zwar nicht, aber als der besagte Patient aufgrund anderer Dinge eine Hausdurchsuchung bekam wurde sein Handy eingezogen und die Chats ausgelesen. Und so kam es, dass die Praxisräume von Dr. X durchsucht und alle Patientenakten mitgenommen und auf Ungereimtheiten überprüft wurden...

Jetzt stell dir mal vor, etwas ähnliches passiert mit Dr. Judanin von 5Swan und es fällt auf, dass du bei den Anamnesebögen gelogen hast... Dann bist du unter Umständen dran weil man dir vorwerfen würde die Rezepte durch Falschangaben erschlichen zu haben.
Psychotherapeuten dürfen nicht verschreiben, allenfalls Psychiater.
Das beschriebene Szenario grenzt an Angstmacherei. Neben datenschutzrechtlichen Aspekten wird nicht einfach mal unterstellt Rezepte erschlichen zu haben. Das kommt sehr selten vor und begründet sich bestimmt nicht in Angaben zu so einem Fragebogen, die zudem schwammig erfragt sind (s.o.). Bei solchen Vorwürfen stehen z.B. Fälschungen von Dokumenten im Raum.
Antworten

Zurück zu „Cannabis als Medizin“