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ADBA gegen MedCanG

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 18:31
von pepre
https://www.apotheke-adhoc.de/nachricht ... bisgesetz/
Stellungnahme zum Referentenentwurf
ABDA sagt Nein zu Cannabisgesetz
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Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken soll in ein neues Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) überführt werden. So sieht es der Entwurf des Cannabisgesetzes (CanG) vor. Die Abda spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Referentenentwurf aus.
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„Es besteht die Gefahr, dass die beabsichtige Parallelität dazu führt, dass Medizinal-Cannabis als eigenständiges Produkt und damit als Nicht-Arzneimittel eingestuft wird“
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Re: ADBA gegen MedCanG

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 23:01
von Martin Mainz
Die Einstufung könne dazu führen, dass Medizinal-Cannabis in Apotheken als Nicht-Arzneimittel nicht mehr in den Verkehr gebracht werden kann.
Apotheken können doch verkaufen was sie wollen oder? Aber ist es als Nicht-Arzneimittel überhaupt noch verschreibungsfähig?

Re: ADBA gegen MedCanG

Verfasst: Di 25. Jul 2023, 07:55
von pepre
Martin Mainz hat geschrieben: Mo 24. Jul 2023, 23:01 Apotheken können doch verkaufen was sie wollen oder?
Nein. Es ist ein Bürokratie-Monster, was exakt Apotheken verkaufen dürfen und was nicht. Generell: sie dürfen nur "gesundheitsfördernde Ware" (aka "apothekenübliche Ware") verkaufen. Und da könnte Hanf raus fallen, weil er - überspitzt formuliert - ein "Rauschgift" ist. Dabei ist es völlig egal, dass er aus dem BTM gestrichen wird. Betrachte Alkohol als Analogon.
Martin Mainz hat geschrieben: Mo 24. Jul 2023, 23:01 Aber ist es als Nicht-Arzneimittel überhaupt noch verschreibungsfähig?
Das ist der nächste Fallstrick. Ein Arzt darf keine "Genußmittel" verschreiben. Also bräuchte Hanf eine extra Einstufung als Medikament. Das steht aber im Widerspruch zum Konsumhanf. Auch hier ist generell zu sagen: die Krankenkassen bieten Heerscharen an Juristen auf um Kosten zu drücken. Dabei ist es völlig unerheblich, ob Hanf (als Medikament) auf lange Sicht Kosten einsparen würde, denn es interessiert die maßgeblichen Entscheider (idR BWLler) nur der Quartalsbericht. — Hier ist also Ärger vorprogrammiert.

Der Arzt könnte jedoch Hanf wie "Kamillentee" verschreiben:
Das Grüne Rezept ist eine Empfehlung des Arztes, der die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments aus medizinischer Sicht für notwendig erachtet.
Aber diese Dinge muss der Patient idR aus eigener Tasche löhnen. Ausnahme: private Krankenkassen erstatten die Kosten, weil sie es als Zusatzleistung im Vertrag haben (zB analog zur Homöopathie).

Oft gibt es den "Trick", dass Wirkstoffe ab einer bestimmten Dosis als Medikament gelten; aber das geht ja bzgl Konsumhanf eben nicht. Ein weiterer "Trick" wäre, dass Extraktionen als Medikament gelten, die Ursprungspflanze aber nicht. Oder: Medizinalhanf wird in Reinräumen angebaut und aufwändig geprüft (Schimmelsporen, Allergene, Bioqualität, etc); bei Konsumhanf ist diese Prüfung deutlich laxer.

tldr: wir dürfen uns auf ein jahrelanges juristisches Gezerre um "verschreibungspflichtiges Medikament", "nicht verschreibungspflichtiges Medikament", "apothekenübliche Ware", "reines Genußmittel", etc einstellen.