Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
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nickadabei
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Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
servus zusammen,
hat jemand schon was gehört, ob ich nach der Legalisierung theoretisch Cannabis aus dem Urlaub mitbringen dürfte, solange ich innerhalb der legalen Mengen bleibe?
Merci für Antworten.
hat jemand schon was gehört, ob ich nach der Legalisierung theoretisch Cannabis aus dem Urlaub mitbringen dürfte, solange ich innerhalb der legalen Mengen bleibe?
Merci für Antworten.
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Florian Rister
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Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Laut aktuellem Gesetzentwurf: Nein, weder Im- noch Export sind erlaubt, weder privat noch kommerziell (Ausnahme: Rezept + Schengenformular)
Legalisierungsbefürworter seit 2000
DHV-Mitglied seit 2010
DHV-Mitarbeiter seit 2014
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Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Die Frage wird interessant werden, wenn das Gesetz in Kraft ist im Bezug auf die Niederlande.
Der eine oder andere wird sicher in den Niederlanden einkaufen und dann bei der Rückreise im Falle einer Kontrolle sagen, dass es das eigene deutsche Gras ist.
Der eine oder andere wird sicher in den Niederlanden einkaufen und dann bei der Rückreise im Falle einer Kontrolle sagen, dass es das eigene deutsche Gras ist.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Das wird dem Einen oder Andren aber gohrnüschdt nützen, weil nicht nur die Einfuhr, sondern auch die Ausfuhr und Durchfuhr ("Transit") verboten bleiben.Crosser71 hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 15:58 Die Frage wird interessant werden, wenn das Gesetz in Kraft ist im Bezug auf die Niederlande.
Der eine oder andere wird sicher in den Niederlanden einkaufen und dann bei der Rückreise im Falle einer Kontrolle sagen, dass es das eigene deutsche Gras ist.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Wird dann interessant werden was 5 Gramm Aus- und Wiedereinfuhr nach Deutschland an Strafe kosten werden
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Wahrscheinlich wird das ziemlich viel kosten, weil die Behauptung, man hätte Gras aus der BRD nach Holland ausgeführt und sodann wieder eingeführt "im Auto vergessen" oder so, als "Schweinchen-Schlau-Methode" erkannt wird.Crosser71 hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 07:53 Wird dann interessant werden was 5 Gramm Aus- und Wiedereinfuhr nach Deutschland an Strafe kosten werden![]()
Es gibt einen ungeschriebenen, total verfassungswidrigen aber praktisch hoch bedeutsamen Straftatbestand: "Versuchte Verarschung von Behörden und Gerichten" (nur der Versuch ist strafbar - die vollendete Verarschung ist dagegen straffrei) ! Wer sich wegen "Versuchter Verarschung" strafbar gemacht hat, muß auch mit sehr empfindlichen Sanktionen "im übertariflichen Bereich" rechnen.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Na ja beweisen müssen sie es den Leuten trotzdem erst einmal.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Nö - wer mit Cannabis beim Grenzübertritt von Holland (oder einem sonstigen Aus-Land) in die BRD erwischt wird, hat entweder den Versuch der Einfuhr begangen oder vollendete Ausfuhr und versuchte (Wieder-)Einfuhr. (Ich beschränke mich hier auf den einfachsten Fall einer Reise BRD - ein Ausland und zurück. Bei komplexeren Reiserouten über mehrere Grenzen hinweg kommt jedoch lediglich noch der Tatbestand der Durchfuhr zusätzlich in Betracht, im Ergebnis ändert sich nichts.)Crosser71 hat geschrieben: Di 12. Sep 2023, 08:41 Na ja beweisen müssen sie es den Leuten trotzdem erst einmal.
Wenn der Betroffene keine (verwertbaren) Angaben macht und es auch ansonsten keine Beweismittel gibt, steht also fest, daß der Betroffene einen von zwei Straftatbeständen verwirklicht hat, nur nicht, welchen von beiden. In solchen Fällen greift man zur "Wahlfeststellung" und wählt in dubio pro reo denjenigen mit der niedrigeren Strafandrohung. In diesem Fall jedoch dürfte das keinen großen Unterschied ausmachen. Die Strafmilderung für den Versuch ist nicht obligatorisch.
Denkbar wäre lediglich, daß der Reisende als unwissender Drogenkurier von Schmugglern mißbraucht worden wäre, man also dem Reisenden das Cannabis "untergejubelt" hätte mit dem Vorsatz, es ihm nach Grenzübertritt wieder abzunehmen. Solche Fälle kamen mit dem Aufkommen des Drogen-Schwarzmarktes eine Zeitlang öfters vor: Urlaubsreisende wurden freundlich angesprochen und gebeten, ein harmlos aussehendes "Mitbringsel" für einen in der BRD lebenden Verwandten mitzunehmen, etwa eine Puppe, die der verstorbenen Großmutter des Verwandten gehört hätte und man deswegen nicht mit der Post versenden will o.ä. Im Inneren befand sich dann Heroin oder Kokain. Hier war der Reisende ein "schuldloses Tatwerkzeug" - er wußte ja nicht, daß er verbotene Substanzen über die Grenze transportierte und wollte es auch nicht. Das hat den solcherart mißbrauchten Reisenden jedoch regelmässig einige Tage U-Haft nicht ersparen können, bis der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt war.
Diese aufwendige Art des Schmuggels bei weniger als 25 g Cannabis anzunehmen, wäre jedoch völlig abwegig: die "Schmuggelware" könnte im Zielland ja straffrei erworben werden.
Im Ergebnis ändert sich bezüglich der "Urlaubsmitbringsel" aus Holland oder sonstigen Urlaubsländern durch die beabsichtigte Legalisierung also - höchstwahrscheinlich - überhaupt nichts.
Es ist eher anzunehmen, daß der Cannabis-Tourismus nach Holland durch das CanG abnehmen wird, weil der Erwerb in der BRD ja bis 25 g pro Tag und 50 g pro Monat straffrei werden soll. Lediglich die Weitergabe, der Verkauf sollen weiter bestraft werden, der Erwerber oder Käufer bleibt unbehelligt. Das erleichtert den Zugang zum Schwarzmarkt ganz beträchtlich.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Bei Absatz 1 abwarten. Ich gehe davon aus, dass für 5 Gramm keine Ressourcen mehr verschwendet werden.Freno hat geschrieben: Di 12. Sep 2023, 09:58 Im Ergebnis ändert sich bezüglich der "Urlaubsmitbringsel" aus Holland oder sonstigen Urlaubsländern durch die beabsichtigte Legalisierung also - höchstwahrscheinlich - überhaupt nichts.
Es ist eher anzunehmen, daß der Cannabis-Tourismus nach Holland durch das CanG abnehmen wird, weil der Erwerb in der BRD ja bis 25 g pro Tag und 50 g pro Monat straffrei werden soll. Lediglich die Weitergabe, der Verkauf sollen weiter bestraft werden, der Erwerber oder Käufer bleibt unbehelligt. Das erleichtert den Zugang zum Schwarzmarkt ganz beträchtlich.
Bei Absatz 2 gib es keinen legalen Erwerb von Cannabis. Lediglich der Besitz von 25 Gramm ist legal bzw. Die Abgabe innerhalb eines Cannabis-Club.
Wird auf jeden Fall interessant werden.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Zur geplanten Straffreiheit des Erwerbs von bis zu 25 g / Tag und 50 g / Monat auch vom Schwarzmarkt lies vielleicht nochmal den thread zum Regierungsentwurf durch - das wurde dort gründlichst durchgekaut. Ein Forumskollege hat dort sogar die Seitenzahl in der Begründung des Regierungsentwurfs angegeben, wo explizit steht, daß der Erwerb vom Schwarzmarkt ausser Verfolgung genommen werden soll.Crosser71 hat geschrieben: Di 12. Sep 2023, 10:58Bei Absatz 1 abwarten. Ich gehe davon aus, dass für 5 Gramm keine Ressourcen mehr verschwendet werden.Freno hat geschrieben: Di 12. Sep 2023, 09:58 Im Ergebnis ändert sich bezüglich der "Urlaubsmitbringsel" aus Holland oder sonstigen Urlaubsländern durch die beabsichtigte Legalisierung also - höchstwahrscheinlich - überhaupt nichts.
Es ist eher anzunehmen, daß der Cannabis-Tourismus nach Holland durch das CanG abnehmen wird, weil der Erwerb in der BRD ja bis 25 g pro Tag und 50 g pro Monat straffrei werden soll. Lediglich die Weitergabe, der Verkauf sollen weiter bestraft werden, der Erwerber oder Käufer bleibt unbehelligt. Das erleichtert den Zugang zum Schwarzmarkt ganz beträchtlich.
Bei Absatz 2 gib es keinen legalen Erwerb von Cannabis. Lediglich der Besitz von 25 Gramm ist legal bzw. Die Abgabe innerhalb eines Cannabis-Club.
Wird auf jeden Fall interessant werden.
Wegen der "Verschwendung von Ressourcen für 5 g" bin ich es, der "abwarten" sagt: die Geringfügigkeitsverordnungen der Bundesländer und das Cannabis-Urteil des BVerfG von 1994 wandern durch das CanG ins Archiv der Rechtsgeschichte, verlieren ihre Gültigkeit.
Es ist sehr gut möglich, daß gerade beim Verbringen von Cannabis über die Staatsgrenze kein Auge mehr zugedrückt werden soll, das CanG auch in seinen restriktiven Teilen "durchgesetzt" werden soll. Das liegt in den Händen der "Verantwortlichen" bei Grenzschutz, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaften, letztlich den Gerichten. Es wird insofern zwangsläufig einige Jahre der Unsicherheit in diesem Bereich geben.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Okay, mir aber eigentlich egal, da ich es eh vom Arzt verschrieben bekomme.
Lediglich aus purem Spaß an der Sache würde ich vielleicht Eigenanbau versuchen.
Lediglich aus purem Spaß an der Sache würde ich vielleicht Eigenanbau versuchen.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
Ich schreibe hier oft sehr ausführlich, nicht um unbedingt Recht haben zu wollen, sondern um denen, die hier still mitlesen, das eine oder andere Lämpchen aufleuchten zu lassen - ich bin der einzige Rechtskundige in diesem unserem Forum, allerdings nur "Jurist a.D."
Deshalb "nix für ungut !" - es ist aus meiner Sicht nur positiv, wenn die falschen Vorstellungen darüber, wie man mit Repressionsfällen umgehen könnte, hier geäussert werden: dann kann ich dem entgegentreten und vielleicht den einen oder anderen vor dem Ungemach bewahren, das droht, wenn man sich mit "Schweinchen-Schlau-Methoden" rausreden will, die von Leuten erdacht wurden, die noch niemals ernsthaft mit der Justiz zu tun hatten. Ich habe 20 Jahre meines Lebens in der Justiz verbracht und versuche, meine Erfahrungen hier mitzuteilen.
Ich bitte, das nicht persönlich zu nehmen !
Deshalb "nix für ungut !" - es ist aus meiner Sicht nur positiv, wenn die falschen Vorstellungen darüber, wie man mit Repressionsfällen umgehen könnte, hier geäussert werden: dann kann ich dem entgegentreten und vielleicht den einen oder anderen vor dem Ungemach bewahren, das droht, wenn man sich mit "Schweinchen-Schlau-Methoden" rausreden will, die von Leuten erdacht wurden, die noch niemals ernsthaft mit der Justiz zu tun hatten. Ich habe 20 Jahre meines Lebens in der Justiz verbracht und versuche, meine Erfahrungen hier mitzuteilen.
Ich bitte, das nicht persönlich zu nehmen !
Schmuggel nicht Schmuggel
Icke nochmal,
(die Suchfunktion hat nichts ergeben, auch wenn ich denke, dass die folgende Frage ein bisschen offensichtlich ist..)
ich frage mich -rein theoretisch-, wie die aktuelle Definition von Schmuggel von Cannabis über die Bundesgrenze definiert ist, wenn man eigenes Cannabis mit ins Ausland nimmt und wieder mit zurück bringt. Als Beispiel von Deutschland nach Niederlande nach Deutschland. In Deutschland besitzen darf man, in den Niederlanden besitzen darf man, es in den Niederlanden erwerben darf man (mehr oder weniger), aber das dort erworbene nach Deutschland einführen wäre potentiell Schmuggel und ist verboten?!
Andere Konstellationen wie zB Deutschland - Spanien lassen wir mal außen vor, da Frankreich dazwischen ist und es damit per se verboten wäre.
Pendant Alkohol, ich transportiere ja auch mal ein paar Bier ins Ausland und bringe die übrigen wieder mit zurück... ^^
(die Suchfunktion hat nichts ergeben, auch wenn ich denke, dass die folgende Frage ein bisschen offensichtlich ist..)
ich frage mich -rein theoretisch-, wie die aktuelle Definition von Schmuggel von Cannabis über die Bundesgrenze definiert ist, wenn man eigenes Cannabis mit ins Ausland nimmt und wieder mit zurück bringt. Als Beispiel von Deutschland nach Niederlande nach Deutschland. In Deutschland besitzen darf man, in den Niederlanden besitzen darf man, es in den Niederlanden erwerben darf man (mehr oder weniger), aber das dort erworbene nach Deutschland einführen wäre potentiell Schmuggel und ist verboten?!
Andere Konstellationen wie zB Deutschland - Spanien lassen wir mal außen vor, da Frankreich dazwischen ist und es damit per se verboten wäre.
Pendant Alkohol, ich transportiere ja auch mal ein paar Bier ins Ausland und bringe die übrigen wieder mit zurück... ^^
Zuletzt geändert von Halodri am Mi 19. Jun 2024, 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
Geht nicht, Aus-,Einfuhr ist weiterhin verboten 
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
Ok, Danke, das war fast zu erwarten.
Re: Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
Nochmal ein kleiner Nachtrag, weil es mich wirklich interessiert - nicht weil ich selbst schmuggeln möchte oder es jemand nahelegen würde.
Ich orientiere mich einfach gerne..
Ich habe mich in diesen Teilbereich nun versucht etwas einzulesen, von Formulierungen z.B. von einer relativ schwammigen Aussage auf zoll.de, kurz gesagt "die Einfuhr von im Ausland erworbenem Cannabis ist verboten" über das KCanG, im Besonderen §34, dass die Einfuhr von "geringen Mengen" bis 25g mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bewehrt wird oder werden kann.
Ich bin kein Jurist und kenne gerade die korrekte Unterscheidung in Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht, meine mich aber zu erinnern, dass eine Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe bewehrt ist, die im Bußgeldkatalog abgebildet ist. Man weiss zB was man für Falschparken mit oder ohne Behinderung oder den Mittelfinger zeigen (macht man nicht!) zahlt. Eine Straftat ist wohl eher Auslegungssache eines Gerichts.
Früher war es mal so, dass bei einer geringen Menge bis X Gramm das Verfahren meist eingestellt wurde, aber da gehen wahrscheinlich die Urteile und Möglichkeiten einer Bestrafung weit auseinander, von Nichts über Geldstrafe bis zu Haft. Mehr oder weniger willkürlich, Tendenz je Bundesland..
Mich interessiert hier das potentiell zu erwartende Strafmaß für die Einfuhr einer geringen Menge unter 25g. Wo es herkommt, oder ob es bereits zulässiger geringer Besitz in D war, spielen dann keine Rolle mehr. Ordnungswidrigkeit ist das eine, Straftat das andere. Neben einer potentiellen Geldstrafe gibt es natürlich noch eine potentielle Verurteilung, Einträge, die man nicht möchte oder andere Konsequenzen..
Trotzdem, in welchem Ergebnis-Rahmen bewegt sich so eine "Tat", in Bezug auf Strafmaß und Höhe der Geldbuße?
Ich orientiere mich einfach gerne..
Ich habe mich in diesen Teilbereich nun versucht etwas einzulesen, von Formulierungen z.B. von einer relativ schwammigen Aussage auf zoll.de, kurz gesagt "die Einfuhr von im Ausland erworbenem Cannabis ist verboten" über das KCanG, im Besonderen §34, dass die Einfuhr von "geringen Mengen" bis 25g mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bewehrt wird oder werden kann.
Ich bin kein Jurist und kenne gerade die korrekte Unterscheidung in Ordnungswidrigkeit und Straftat nicht, meine mich aber zu erinnern, dass eine Ordnungswidrigkeit mit einer Strafe bewehrt ist, die im Bußgeldkatalog abgebildet ist. Man weiss zB was man für Falschparken mit oder ohne Behinderung oder den Mittelfinger zeigen (macht man nicht!) zahlt. Eine Straftat ist wohl eher Auslegungssache eines Gerichts.
Früher war es mal so, dass bei einer geringen Menge bis X Gramm das Verfahren meist eingestellt wurde, aber da gehen wahrscheinlich die Urteile und Möglichkeiten einer Bestrafung weit auseinander, von Nichts über Geldstrafe bis zu Haft. Mehr oder weniger willkürlich, Tendenz je Bundesland..
Mich interessiert hier das potentiell zu erwartende Strafmaß für die Einfuhr einer geringen Menge unter 25g. Wo es herkommt, oder ob es bereits zulässiger geringer Besitz in D war, spielen dann keine Rolle mehr. Ordnungswidrigkeit ist das eine, Straftat das andere. Neben einer potentiellen Geldstrafe gibt es natürlich noch eine potentielle Verurteilung, Einträge, die man nicht möchte oder andere Konsequenzen..
Trotzdem, in welchem Ergebnis-Rahmen bewegt sich so eine "Tat", in Bezug auf Strafmaß und Höhe der Geldbuße?
Re: Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
Hallo zusammen, ich möchte noch zwei hilfreiche Links in die Diskussion einbringen. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland empfehle ich euch diesen Artikel: https://wellness.doktorabc.com/de/leben ... eutschland . Hier werden viele Aspekte der neuen Gesetzgebung anschaulich erklärt.
Zusätzlich könnt ihr euch auf der offiziellen Website des Zolls informieren, insbesondere zu den Regeln der Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis nach der Legalisierung: https://www.zoll.de . Dort findet ihr spezifische Details, die bei Reisen und möglichen Grenzüberschreitungen wichtig sind.
Zusätzlich könnt ihr euch auf der offiziellen Website des Zolls informieren, insbesondere zu den Regeln der Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis nach der Legalisierung: https://www.zoll.de . Dort findet ihr spezifische Details, die bei Reisen und möglichen Grenzüberschreitungen wichtig sind.
Re: Urlaubsmitbringsel nach legalisierung
So ist es immer nochFlorian Rister hat geschrieben: Do 31. Aug 2023, 11:58 Laut aktuellem Gesetzentwurf: Nein, weder Im- noch Export sind erlaubt, weder privat noch kommerziell (Ausnahme: Rezept + Schengenformular)
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Re: Einfuhr von Cannabis mit der Legalisierung
Nix Grauzone.
VERBOTEN
VERBOTEN
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!