Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Alles rund um Anbauvereinigungen
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CSCs Deutschland
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Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von CSCs Deutschland »

Hallo,

wir freuen uns, dass wir uns hier auf dem Forum vorstellen dürfen. Das machen wir aber nicht unbedingt aus Werbungszwecken, sondern weil wir einfach noch mehr in den Austausch mit unseren potentiellen Mitgliedern, anderen CSCs und Mitgliedern anderer CSCs kommen möchten.
Wir sehen uns als so eine Art "Experte" und gehören deutschlandweit vermutlich zu den professionellsten Zusammenschlüssen von mittlerweile 14 CSCs. Allerdings legen wir den Fokus explizit auf den "nicht-kommerziellen" Charakter von Cannabis Social Clubs, wollen aber trotzdem einen gewisse Skalierungseffekt (also z.B. die Nutzung eines großen Gewächshauses mit mehreren Clubs) erreichen und möglichst professionell anbauen.
Schaut doch gerne mal auf unsere Webseite und stellt Fragen, wenn etwas unklar sein sollte:
https://cscsdeutschland.de/

Kritik ist auch erwünscht und hilft uns dabei, unsere Strukturen und die Webseite noch weiter zu verbessern!
Freno
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von Freno »

Ich habe die HP von diesem "Dachverband in Gründung" mal überflogen und finde das Konzept auf den ersten Blick recht ansprechend:

Das CanG, das sehr wahrscheinlich alsbald beschlossen und in Kraft treten wird, bürdet den CSCs eine unglaubliche Menge an Pflichten auf, die für den einzelnen Anbauverein eine schwere Last darstellen, zumal ja die Anbauvereine in ihrer Mitgliederzahl gedeckelt sind.

Es ist in der Wirtschaft der "KMUs" - kleine und mittelständische Unternehmen - seit langem üblich, die Erfüllung derartiger "öffentlich-rechtlicher" Verpflichtungen auf zentrale Institutionen zu übertragen, die von ihren Mitglieds-Unternehmen Gebühren erhalten und dadurch in die Lage versetzt werden, die "manpower" vorzuhalten, die man für die Erfüllung dieser Verpflichtungen durch die Mitgliedsunternehmen benötigt. Die Mitgliedsunternehmen selbst wären davon wirtschaftlich idR überfordert.

Ich habe so eine Konstellation selbst mal in meiner aktiven Zeit als Wirtschaftsanwalt kennengelernt: in der Branche der Isolierglas-Hersteller. Diese sind idR regionele KMUs, weil Isolierglas nur über relativ kurze Entfernungen "bruchsicher" zu transportieren ist. Weil aber Isolierglas ein "überwachungspflichtiger Baustoff" ist, werden die entsprechenden Zertifizierungen durch zentrale Zusammenschlüsse vorgenommen und an die Mitgliedsunternehmen als Lizenznehmer weitergeben, die von den "Zentralen" auch insofern überwacht werden. Diese Zusammenschlüsse bieten aber auch ein Forum für Erfahrungsaustausch.

Die CSCs werden nach dem Entwurf des CanG mit solchen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen überfrachtet: die Herkunft von Samen oder Stecklingen muß dokumentiert, der THC-Gehalt im Labor überprüft werden, es müssen Sucht- und Präventionsberatungen "vorgehalten" werden ... und, und, und ...

Von daher kommt mir die Idee eines solchen "Dachverbandes" recht sympathisch vor: mit Laboren und Anwaltskanzleien können günstige Vereinbarungen getroffen werden, die "Suchtgeschichte" kann kostengünstig geregelt werden und durch den institutionalisierten Erfahrungsaustausch können auch die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten in Cannabis-feindlichen Regionen mit höherer Erfolgsaussicht angegangen werden.
CSCs Deutschland
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von CSCs Deutschland »

Vielen Dank für Deine Einschätzung zu unserem Konzept!
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LaMaria
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von LaMaria »

https://csc-dachverband.de/
https://cscsdeutschland.de/

CanG noch nicht beschlossen, noch keine nach dem Gesetzentwurf zugelassenen CSC, aber schon zwei oder mehrere "gewählte Dachverbände"?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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pepre
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von pepre »

LaMaria hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 09:56 ... aber schon zwei oder mehrere "gewählte Dachverbände"?
Man kann ja mal versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. ;) Im Gegensatz zu den CSCs dürfen die "Dachverbände" Gewinn erwirtschaften. Die Verlockung ist also groß, Glücksritter sozusagen.

Mir scheint, dass sich https://csc-dachverband.de/ durchsetzen wird.
CSCs Deutschland
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von CSCs Deutschland »

LaMaria hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 09:56 https://csc-dachverband.de/
https://cscsdeutschland.de/

CanG noch nicht beschlossen, noch keine nach dem Gesetzentwurf zugelassenen CSC, aber schon zwei oder mehrere "gewählte Dachverbände"?
Es gibt sogar noch einige mehr. Auch "Franchise" ähnliche Strukturen.


1. Wir https://cscsdeutschland.de/- Cannabis Social Clubs Deutschland - wir sind allerdings noch dabei einen passenden Namen zu wählen - CSCsDeutschland
2. csc-dachverband.de - CSCD - Dachverband Deutscher Cannabis Social Clubs
3. csc-gruenden.de/ - CAD - Cannabis Anbauvereinigungen Deutschland

Franchise:
Spiffers, Hanf im Glück

Allerdings sind wir kein typischer Dachverband, in welchem Vereine bei uns Mitglied werden. Schaut euch mal die Mitgliedsbeiträge für den CSCD an (2.500€ im Jahr). Sondern wir sind eher ein Zusammenschluss (unter anderem) mit dem Ziel die Verwaltungs- und finanziellen Hürden der Vereine zu übernehmen und zentralisiert zu organisieren. Denn nicht jeder Verein wird dazu in der Lage sein können, die ganzen (finanziellen) Vorgaben alleine zu stemmen. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge für die Vereine. Die Kosten werden einfach dadurch gedeckt, indem alle Ausgaben anteilig von den Vereinen getragen werden.
Übrigens ist der CSCD (Dachverband Deutscher Cannabis Social Clubs) nahezu inaktiv. Er wurde einmal gegründet und seitdem hat man nichts mehr davon gehört. Wir selbst haben den Dachverband insgesamt drei mal kontaktiert (ohne Rückmeldung).
Wir sind auch im Austausch mit dem CAD, die berichten von ähnlichen Erfahrungen. Die neuen Dachverbände sind dabei zu entstehen, weil nun ein Vakuum durch den CSCD vorhanden ist. Das ist jedenfalls unsere Erfahrung.

Wir sind explizit kein Dachverband, in dem jeder Verein Mitglied werden kann. Von daher wollen und können wir auch nicht der Dachverband werden, der sich durchsetzt.
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LaMaria
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von LaMaria »

pepre hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 11:16 Mir scheint, dass sich https://csc-dachverband.de/ durchsetzen wird.
Steffen Geyer aka UsualRedAnt ist ein Aktivist der gerne kopiert und organisiert und auch er ist etwas voreilig. Es ist z. Bsp. noch nicht geklärt ob die Anbauvereinigungen als Verein oder Genossenschaften eingetragen werden müssen. Lauterbach sprach zuletzt von Genossenschaften, was ich persönlich auch vorziehen würde.

edit:
Ein Verein hat einen rein ideellen Zweck, eine Genossenschaft hat ein wirtschaftliches Ziel.
Ideal wäre der Verein für Leute die sich für eine freie Cannabis Kultur einsetzen möchten und Genossenschaften für die gemeinschaftliche Produktion und Abgabe.
Wie seht ihr das, @CSCs Deutschland?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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CSCs Deutschland
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von CSCs Deutschland »

LaMaria hat geschrieben: Mo 2. Okt 2023, 11:59 edit:
Ein Verein hat einen rein ideellen Zweck, eine Genossenschaft hat ein wirtschaftliches Ziel.
Ideal wäre der Verein für Leute die sich für eine freie Cannabis Kultur einsetzen möchten und Genossenschaften für die gemeinschaftliche Produktion und Abgabe.
Wie seht ihr das, @CSCs Deutschland?
Wir sind uns noch nicht sicher, in welcher Form wir den Dachverband führen möchten. Wir halten uns die Option noch so lange offen, bis der genaue Gesetzesentwurf bekannt ist oder verabschiedet wurde. Aber die Aufteilung macht schon Sinn :)
Freno
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von Freno »

Die Genossenschaft ist für einen CSC m.E. eine denkbar schlechte Rechtsform - weil das GenG die Genossenschaften Prüfungspflichten unterwirft, die noch über das Aktiengesetz hinausreichen.

Die Ursache dafür ist historisch: die Genossenschaften waren ursprünglich va soziale Emanzipationsbewegungen, die dem rechtskonservativen Staat nicht unbedingt lieb waren: die Konsumgenossenschaften - in Leipzig existiert noch eine solche uralte Genossenschaft, der wieder recht erfolgreiche "Konsum Leipzig", der auch in der DDR "Denkmalschutz" genossen hatte - und die Volks- und Reifeissenbanken, die heute das wirtschaftliche Schwergewicht der Genossenschaften darstellen und von daher das Genossenschaftsrecht auch in der jüngeren Vergangenheit geprägt haben. Hier wollte auch die BRD genauer hingucken, weil die Genossenschaftsbanker bis heute mitunter recht hemdsärmelig sein können.
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LaMaria
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von LaMaria »

@Freno, Prüfungspflichten die weit über das im CanG Entwurf geforderte hinausgehen?
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
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Freno
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von Freno »

Es geht um "finanzwirtschaftliche" Prüfungen von Buchführung, Bilanzen und/oder Jahresabschlüssen durch externe Buch- oder Wirtschaftsprüfer, die sehr teuer sind. Genossenschaften müssen - höchstwahrscheinlich - zwingend bilanzieren, was den Aufwand für Buchhaltung stark erhöht. Eine prüfungsfähige Bilanz kann faktisch nur von Profis erstellt werden, dh Buchhaltung und Bilanz muß idR durch eine entsprechend spezialisierte "Steuerkanzlei" übernommen werden, was zusätzliche Kosten zu denen der Prüfung durch einen weiteren Buch- oder Wirtschaftsprüfer aufwirft. Wenn man davon ausgeht, daß der Umsatz eines solchen CSC im oberen 6-stelligen Bereich liegen wird, wird man bei einer Genossenschaft mit Buchhaltungs-, Bilanz- und Prüfungskosten im mittleren bis oberen 5-stelligen Bereich rechnen müssen.
Joo88
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von Joo88 »

Schönen guten Tag
Ich besitze seit knapp 13 Jahren einen Headshop in nrw habe bereits seit über einem Jahr beim Gewerbeamt mein Gewerbe erweitern lassen Verkauf von Cannabis Blüten und seit kurzem noch eintragen lassen das ich einen Social Cannabis Club laut Gewerbeamt führen darf also steht in meiner Gewerbeanmeldung
Headshop
Verkauf von Cannabis Blüten
Social Cannabis Club
Jetzt ist meine Frage was kann ich alles jetzt damit machen habe ja sozusagen die Genehmigung von Gewerbeamt das Ordnungsamt hat mein Geschäft auch schon überprüft und alles war in Ordnung hatte jemand Lust mir zu helfen natürlich kann man sich ja einig werden wenn einer wirklich Interesse hat .
CSCs Deutschland
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von CSCs Deutschland »

Joo88 hat geschrieben: So 17. Dez 2023, 12:23 Schönen guten Tag
Ich besitze seit knapp 13 Jahren einen Headshop in nrw habe bereits seit über einem Jahr beim Gewerbeamt mein Gewerbe erweitern lassen Verkauf von Cannabis Blüten und seit kurzem noch eintragen lassen das ich einen Social Cannabis Club laut Gewerbeamt führen darf also steht in meiner Gewerbeanmeldung
Headshop
Verkauf von Cannabis Blüten
Social Cannabis Club
Jetzt ist meine Frage was kann ich alles jetzt damit machen habe ja sozusagen die Genehmigung von Gewerbeamt das Ordnungsamt hat mein Geschäft auch schon überprüft und alles war in Ordnung hatte jemand Lust mir zu helfen natürlich kann man sich ja einig werden wenn einer wirklich Interesse hat .
Hallo,
entschuldige bitte die späte Antwort, über die Feiertage waren wir alle beschäftigt.
Gerne können wir uns zusammenschließen.
Kontaktdaten findest du auf unserer Webseite: https://cscsdeutschland.de/ Wir sind auch jederzeit über WhatsApp erreichbar.
Liebe Grüße
Freno
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Re: Cannabis Social Clubs Deutschland stellt sich vor

Beitrag von Freno »

Joo88 hat geschrieben: So 17. Dez 2023, 12:23 Schönen guten Tag
Ich besitze seit knapp 13 Jahren einen Headshop in nrw habe bereits seit über einem Jahr beim Gewerbeamt mein Gewerbe erweitern lassen Verkauf von Cannabis Blüten und seit kurzem noch eintragen lassen das ich einen Social Cannabis Club laut Gewerbeamt führen darf also steht in meiner Gewerbeanmeldung
Headshop
Verkauf von Cannabis Blüten
Social Cannabis Club
Jetzt ist meine Frage was kann ich alles jetzt damit machen habe ja sozusagen die Genehmigung von Gewerbeamt das Ordnungsamt hat mein Geschäft auch schon überprüft und alles war in Ordnung hatte jemand Lust mir zu helfen natürlich kann man sich ja einig werden wenn einer wirklich Interesse hat .
Die Frage, was man mit einer Gewerbeanmeldung "Social Cannabis Club" anfangen könne, beantworte ich mit "eigentlich nüschdt". Denn eine Gewerbeerlaubnis mit diesem Inhalt berechtigt keineswegs zum Anbau von Thc-haltigem Cannabis bzw seiner Abgabe. Dazu berechtigt sind nach bisheriger Gesetzeslage nur Inhaber einer speziellen Genehmigung nach BtMG, die regelmässig nur für medizinische Zwecke und Forschung erteilt wird.

"Social Cannabis Club" und auch "Cannabis Social Club" sind keine Rechtsbegriffe, die mehr oder weniger präzise definiert sind, sondern allgemeinsprachliche Ausdrücke, zumal "Club" ein sehr schillernder Ausdruck ist.

In Österreich ist es im politischen Bereich ein Synonym für "Fraktion", in Deutschland firmieren nicht nur Discotheken als "Clubs", sondern auch "Swinger-Clubs". Beides sind keine Clubs im Sinne von rechtlich organisierten Gemeinschaften, sondern - juristisch gesehen - Gaststättenbetriebe. Im Grunde ist "Club" in Deutschland juristisch ein "Nullum": es bezeichnet juristisch "gohrnüschdt", ist eine bloße Marketing-Floskel.

"Club" und "Membership" werden auch vielfach gebraucht, um den Zugang zu irgendeiner Ressource zu reglementieren und zu limitieren, va im Internet - auch das hat mit organisierten Vereinigungen nüschdt ze tun.

Auch in - möglicherweise (ich selbst bin da pessimistisch) - zukünftiger Rechtslage sind die "Anbauvereinigungen" im Entwurf des CanG, der sich derzeit im parlamentarischen Orbit der Bedenkenträger befindet, Vereine im Sinne des BGB, die für die Aufnahme ihres "Geschäftsbetriebes" einer behördlichen Genehmigung bedürfen, die an enorme Hürden geknüpft ist. Die bloße Gewerbeanmeldung "Social Cannabis Club" kann diese nicht ersetzen.

Es ist auch so, daß nach der Intention des Entwurfs zum CanG die "Anbauvereinigungen" gerade keine gewerblichen Unternehmungen sein dürfen und sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren sollen, keinen Gewinn erwirtschaften sollen, was der "Gewerblichkeit" diametral widerspricht.

Der Widerspruch zwischen einer Gewerbeanmeldung "Social Cannabis Club" und dem - möglicherweise - kommenden CanG ist einfach aufzulösen nach dem Grundsatz "lex specialis derogit lex generalis" - zu deutsch: das spezielle Gesetz (das eine spezielle Materie regelt) hat den Vorrang vor dem allgemeinen Gesetz (das gerade diese spezielle Materie nicht ausdrücklich regel).

Von daher meine ich, daß eine Gewerbeanmeldung "Cannabis Social Club" (oder wie auch immer) nach dem "allgemeinen" Gewerberecht gegenüber dem speziellen CanG zurücktritt und keine weiteren Berechtigungen eröffnen kann, was den Umgang mit ThC-haltigem Cannabis betrifft.
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