Der G-BA hat am 07.11.23 beschlossen, dass der Genehmigungsvorbehalt für Cannabinoid-basierte Arzneimittel künftig entfallen soll, sofern die Behandlung von einem auf das Krankheitsbild "spezialisierten" Vertragsarzt mit Zusatzausbildung (betrifft nicht speziell Cannabis) durchgeführt wird.
Außerdem werden einer Prüfung der Genehmigung durch die Kassen (falls o.g. nicht zutrifft) zeitlich Grenzen gesetzt.
Die Änderungen treten voraussichtlich am Ende eines Entscheidungsprozesses in Kraft, wenn der Beschluss im Bundesanzeiger bekannt gegeben wird.
Siehe https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren ... emen/6270/
Neuregelung Cannabis als Medizin GKV
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