Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Sabine
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Debatte THC Grenzwerte im Straßenverkehr

Beitrag von Sabine »

["Zeit" 23.10.2014] THC-Grenzwert Straßenverkehr

Wer kifft, gefährdet den Straßenverkehr. Auch ohne Rausch, jederzeit. Das glauben zumindest Behörden. Sie entziehen selbst nüchternen Taxikunden den Führerschein. von Rainer Schmidt


http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marih ... heinentzug
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Deew
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Re: Aktuelle Artikel in der "Zeit"

Beitrag von Deew »

"Das hat zwei gravierende Folgen: Zum einen sehen einige Kiffer wegen dieser Verfolgungspraxis vielleicht gar nicht mehr ein, extra auf einen Joint zu verzichten. Wird man kontrolliert, ist der Führerschein ja sowieso weg. Zum anderen treiben die Behörden Rauschwillige zu Legal Highs."


Also führen diese Maßnahmen genau zu dem Gegenteil von dem was Sie erreichen sollen...


"Nein, wieso denn, nach §14 Absatz 1 Satz 2 Fahrerlaubnisverordnung ist das korrekt."

Das da auch keiner mal selbst nachdenkt. Steht hier so, mein Chef sagt ich soll das so machen.
Ob ich damit leben zerstören obwohl die Person gar niemanden im Verkehr gefährdet hat?
Keine Ahnung, mir egal. Steht hier so, mein Chef sagt ich soll das so machen. -.-
Sabine
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Re: Aktuelle Artikel in der "Zeit"

Beitrag von Sabine »

Dieser Artikel, wie Österreich mit Medizinal- Cannabis umgeht, ist (auch für mich) durch den Artikel vom 10.10. (http://www.zeit.de/wissen/2014-10/marih ... heinentzug) total untergegangen. :oops:


http://www.zeit.de/2014/42/oesterreich-cannabis


Eigentlich ist die Situation im Nachbarland ähnlich/gleich, wobei Sativex und Dronabinol aufgrund der höheren Mehrwertsteuer teurer als in D sein könnten.
Sabine
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Re: Aktuelle Artikel in der "Zeit"

Beitrag von Sabine »

"Zeit"artikel zum heutigen BVerwg-Urteil :

http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/c ... ngsgericht
Exile
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Re: Heute Urteil BVerwG bzgl. THC-Grenzwerte beim Fahren

Beitrag von Exile »

Es wurde nun praktisch ein offizieller Grenzwert für den Einzug des Führerscheins von 1 ng/ml THC gesetzt.
Bedeutet das nicht auch das nun der Führerschein aufgrund von bloßem Besitz von THC-haltigem Material oder auch Abbauprodukten im Blut nicht mehr eingezogen werden darf?
leserpistole
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Re: Heute Urteil BVerwG bzgl. THC-Grenzwerte beim Fahren

Beitrag von leserpistole »

Damit war die DRUID-Studie dann wohl ein großer Haufen verbranntes Geld. SNAFU
steko
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Re: ["Zeit" 23.10.2014] THC-Grenzwert Straßenverkehr

Beitrag von steko »

Hier noch ein Artikel z. Thema von der Welt:

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... rlust.html

"Für kiffende Autofahrer existiert erstmals ein Wert, ab welchem Gehalt des Cannabis-Wirkstoffs im Blut der Führerschein entzogen werden kann. Grundlage dafür ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 3 C 3.13). Auch wenn der Besitz und Erwerb von Cannabis und Marihuana nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar ist und die Strafverfahren nur bei geringen Mengen für den Eigengebrauch eingestellt werden, besteht damit eine Regelung, wie viel gekifft und anschließend Auto gefahren werden kann, ohne die Fahrerlaubnis zu verlieren. ..."

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steko
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Re: ["Zeit" 23.10.2014] THC-Grenzwert Straßenverkehr

Beitrag von steko »

dazu vom SPON, beide Artikel vom Freitag, 24.10.2014:

1. " Führerscheinentzug wegen Kiffen: Die Folgen des Cannabis-Urteils für Autofahrer"

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/kiff ... 99091.html

"Der Konsum von Cannabis kann zum Führerscheinentzug führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals eine THC-Grenze höchstrichterlich akzeptiert - und die liegt niedrig. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen. ..."

und

2. " Bundesverwaltungsgericht: Starker Cannabiskonsum vor der Autofahrt verboten"

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/cann ... 99021.html

"Gelegentliches Kiffen und Autofahren geht nur, wenn die Fahrtüchtigkeit unter keinen Umständen einschränkt ist, so das Bundesverwaltungsgericht. Einen Cannabis-Höchstwert analog der Promillegrenze legten die Richter aber nicht fest. ..."


Gruß
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steko
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Re: ["Zeit" 23.10.2014] THC-Grenzwert Straßenverkehr

Beitrag von steko »

Sorry - hab den eig. Post beantwortet - ggf. bitte diesen hier löschen! DANKE
Zuletzt geändert von steko am So 26. Okt 2014, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Sabine
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Re: ["Zeit" 23.10.2014] THC-Grenzwert Straßenverkehr

Beitrag von Sabine »

Steko, Danke für den "Welt"-Link, habe leider mein 20Artikel-Kontingent für diesen Monat schon verbraucht und konnte ihn deshalb auch nicht mehr verlinken.

Muss also noch bis zum 1.11. warten, bis ich ihn lesen kann :evil:

Wobei das von Dir Zitierte schon wieder mal völlige Unkenntniss bzgl. der MPU-Praxis erahnen läßt... :roll:
JK420
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Re: Heute Urteil BVerwG bzgl. THC-Grenzwerte beim Fahren

Beitrag von JK420 »

Exile hat geschrieben:Bedeutet das nicht auch das nun der Führerschein aufgrund von bloßem Besitz von THC-haltigem Material oder auch Abbauprodukten im Blut nicht mehr eingezogen werden darf?
Man sollte hier zwischen der Polizei und der Führerscheinstelle unterscheiden. Dazu kann ich dir nur das Buch "cannabis und führerschein" empfehlen.
Das Buch zeigt die aktuelle Gesetzeslage oft an beispielen. Bei einen Beispiel war ich doch sehr überrascht wie die Gesetze in der Praxis ausgelegt werden. Ich probiere es mal Sinnbildlich wiederzugeben
Eine Gruppe junger Männer (anfang/ mitte 20) kamen alkoholisiert von einer Party wieder. Im Suff haben Sie dann beschlossen die Holzmieten am Straßenrand zu plündern um damit ein Lagerfeuer zu machen. Allerdings hat der Besetzer der Holzmieten das mitbekommen und die Polizei gerufen. Da die Polizisten schnell festgestellt haben, dass die Männer akoholisiert sind haben Sie diese Pusten lassen. Bei einen wurde ein Alkoholwert von 1,3 promille festgestellt. Desweiteren fanden Sie bei der Person eine Haschischpfeife ohne "Material". Also wurde er von der Polizei auf einen eventuellen Cannabiskomsum angesprochen. Er sagte/ lallte: "das er dazu nichts sage, aber Cannabis nicht so schlimm sei".
Ein paar Tage/ Wochen später erhält er einen Brief von der Führerscheinstelle. Diese willl Ihn nun wegen festgestellten Mischkonsum (Alkohol und Tabak) den Füherschein entziehen. Also hat er sich einen Anwalt genommen. Weder der Anwalt noch die Betroffene Person konnte sich erklären wie die Führerscheinstelle darauf kam... Schließlich haben die Männer ja nur gepustet und die Betroffene Person hat sich zu Ihren Konsum ja nicht weiter geäußert... somit konnte also eigentlich kein Mischkonsum festgestellt werden... Das hat der Anwalt der Führerscheinstelle auch so mitgeteilt. Darauf hin haben diese Ihre "Anklage" etwas abgeändert und den Polizeibericht zitiert... In dem Stand drin das er alkoholisiert Sachbeschädigung durch Brandlegung begannen hat. Allerdings stand auch, dass er auf den Konsum von Betäubungsmittel angesprochen wurde: Allerdings wurde das in den Bericht so ausgelegt/ geschrieben das er den Konsum von Cannabis nicht so schlimm findet und er diesbezüglich keine Bedenken hätte...
Leider ist es bei der Führerscheinstelle so, dass diese dir deine Schuld NICHT nachweisen müssen! Du musst der Führerscheinstelle deine Unschuld in Form von Drogenscreening etc. nachweisen....
Da ich das Beispiel nur aus meinen Erinnerungen wiedergegeben habe hoffe ich, dass das alle verstehen?^^
Sabine
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England :neue niedrigere Grenzwerte im Verkehr ab März 2015

Beitrag von Sabine »

Hier und da konnte ich ja schon lesen, das England neben Frankreich sehr regressiv gegen Cannabisnutzer vorgeht.

Ab März sollen nun neue, niedrige Grenzwerte im Strassenverkehr gelten.

https://www.gov.uk/drug-driving-law

"The new limits, set by the government following a consultation on advice of doctors, include 10 micrograms of cocaine, two micrograms of cannabis and one microgram of LSD per litre of blood. "

http://www.telegraph.co.uk/news/uknews/ ... unced.html


Interessant in dem Zusammenhang finde ich, das man bei Verurteilung einen dementsprechenden Vermerk für 11 Jahre in seinen Führerschein gestempelt bekommt, so das Arbeitgeber und z.b. Polizei/Autoverleiher im Ausland sofort wissen, was "Sache" ist. :evil:
Doc_A
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Re: England :neue niedrigere Grenzwerte im Verkehr ab März 2

Beitrag von Doc_A »

2 Mikrogramm Cannabis pro l Blut!!??

Das sind 2000ng !!!

Irgendjemandem scheint die Peilung verlustig gegangen zu sein. (Ich vermute dem Autor...)
:shock:
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bushdoctor
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Re: England :neue niedrigere Grenzwerte im Verkehr ab März 2

Beitrag von bushdoctor »

Doc_A hat geschrieben:2 Mikrogramm Cannabis pro l Blut!!??
Das sind 2000ng !!!
Irgendjemandem scheint die Peilung verlustig gegangen zu sein. (Ich vermute dem Autor...)
Ne, passt schon... 2 Microgramm pro Liter = 2 Nanogramm pro Milliliter
( 2 * 10 ^ -6 * 10 ^ 0 * (l ^ -1) = 2 * 10 ^ - 9 * 10 ^ -3 * (l ^ -1 )

Der Grenzwert wird bei uns immer in Nanogramm pro Milliliter Blutserum angegeben und in den meisten anderen Ländern in Mikrogramm pro Liter Vollblut, wo dann nochmal etwa Faktor 1,7 bis 1,9 drin ist...

=> 2 ng/ml In Großbritannien entsprechen ca 3,8 ng/ml in der BRD (momentan haben wir sowas ähnliches wie 1ng/ml)

Die Briten setzen damit übrigens meiner Einschätzung nach eine Empfehlung der DRUID-Studien von 2011 um, wo ein THC-Blutwert von 3,8ng/ml einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille gleichgesetzt wird...zumindest rechnerisch, wobei das ja nach neuesten Erkenntnissen aus den USA ja wieder BULLSHIT ist, weil man festgestellt hat, dass Cannabis keinen statitistisch signifikanten Einfluß auf das Unfallrisiko hat:
http://www.cannabis-med.org/german/bull ... p?id=452#1
Doc_A
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Re: England :neue niedrigere Grenzwerte im Verkehr ab März 2

Beitrag von Doc_A »

Hehe, dann ist jetzt wenigstens geklärt, wem die Peilung verlustig gegangen ist. (Dummerweise mir! ;) )

Ich hatte die Einheit ng/l im Kopf.
:shock:
Florian Rister
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Re: England :neue niedrigere Grenzwerte im Verkehr ab März 2

Beitrag von Florian Rister »

Warum ist das im Bereich "sonstiges" und nicht in "englische Artikel" oder so?

Nebenbei bemerkt: Top erklärt Bushdoctor!
bushdoctor hat geschrieben:
Doc_A hat geschrieben:2 Mikrogramm Cannabis pro l Blut!!??
Das sind 2000ng !!!
Irgendjemandem scheint die Peilung verlustig gegangen zu sein. (Ich vermute dem Autor...)
Ne, passt schon... 2 Microgramm pro Liter = 2 Nanogramm pro Milliliter
( 2 * 10 ^ -6 * 10 ^ 0 * (l ^ -1) = 2 * 10 ^ - 9 * 10 ^ -3 * (l ^ -1 )

Der Grenzwert wird bei uns immer in Nanogramm pro Milliliter Blutserum angegeben und in den meisten anderen Ländern in Mikrogramm pro Liter Vollblut, wo dann nochmal etwa Faktor 1,7 bis 1,9 drin ist...

=> 2 ng/ml In Großbritannien entsprechen ca 3,8 ng/ml in der BRD (momentan haben wir sowas ähnliches wie 1ng/ml)

Die Briten setzen damit übrigens meiner Einschätzung nach eine Empfehlung der DRUID-Studien von 2011 um, wo ein THC-Blutwert von 3,8ng/ml einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille gleichgesetzt wird...zumindest rechnerisch, wobei das ja nach neuesten Erkenntnissen aus den USA ja wieder BULLSHIT ist, weil man festgestellt hat, dass Cannabis keinen statitistisch signifikanten Einfluß auf das Unfallrisiko hat:
http://www.cannabis-med.org/german/bull ... p?id=452#1
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ReginaldJuriDavis
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Grenzwertänderung, VG Gelsenkirchen, weiß einer was?

Beitrag von ReginaldJuriDavis »

Hallo!
Ich bin neu hier im Forum, möglicherweise aber unter dem selben Namen dem einen oder andern Facebook-User bekannt.
Und ich kann mich direkt mit einem Kracher melden:

In Gelsenkirchen läuft Morgen (20.01.2016) eine Anhörung/Verfahren/Prozess (keine Ahnung, siehe unten) vor dem dortigen Verwaltungsgericht. "Es geht darum, ab welchem THC-Gehalt im Blut die Städte den Führerschein entziehen können. Die zuständige Grenzwertkommission hat ihre Empfehlung vor kurzem von 1,0 ng THC/ml auf 3,0 ng THC/ml angehoben."
Das Zitat stammt von einem Mitarbeiter des WDR, der mich HEUTE über eine regionale Facebook-Gruppe angeschreiben hatte, auf der Suche nach aktuellen Informationen - und einem Betroffenen, der für ein Interview zur Verfügung steht...etwas kurzfristig, um noch schnell eine Ortsgruppe zu gründen...oder einen Vertreter zu finden.

Angeblich hätten da 3 Leute unabhängig voneinander geklagt, die Verfahren seien zusammengelegt worden...

Da ich selbst betroffener bin, bin ich gerade BESTENS informiert, sowohl was die rechtlichen Hintergründe angeht, als auch (als Verfahrenstechniker) was die Bedeutung von Grenzwerten angeht, wie die Grenzwerte im "relevanten Ausland" (Holland, USA) aussehen, dass unsere Regierung da seit Jahren pennt, seit Jahren richtige Grenzwerte existieren, dass die Fahrerlaubnisverordnung gerne als Ersatz- und Nebenstrafrecht missbraucht wird...
Der ganze Beitrag wird nur etwa 2,5 Minuten lang sein, das "Interview" dürfte also bestenfalls auf 30 Sekunden kommen.
Die kriege ich also wohl gefüllt, da mache ich mir wenig Sorgen!

Was mich viel mehr interessiert:
Hat davon irgendwer auch nur im Ansatz gehört? Oder hat da jemand eine Link? :?:
Und, vielleicht auch nicht ganz unwichtig: in wie weit kann das für mich in Zukunft Probleme bedeuten, bzw. worauf sollte ich achten (Gesicht unkenntlich, Stimme verzerrt...). Ordentliches Erscheinungsbild (im Stil von Georg: Anzug, Kurzhaarschnitt) ist da sowieso Ehrensache!
Indica
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Registriert: Di 21. Feb 2012, 16:57

Re: Grenzwertänderung, VG Gelsenkirchen, weiß einer was?

Beitrag von Indica »

Habe einige Infos auf der Website des VG Gelsenkirchen gefunden, leider nicht viel:

20.01.2016, 9.30 Uhr, Saal III
9 K 1253/15 u.a.
R u.a. / Stadt Essen, Bochum, Gelsenkirchen
In insgesamt fünf Verfahren, in denen sich die Kläger jeweils gegen die Entziehung
ihrer Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum wenden, geht es um die Frage, ob die
Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Einklang mit der bisherigen
Rechtsprechung bereits bei einer Blutkonzentration von einem Nanogramm
Tetrahydrocannabinol (THC) pro ml angenommen werden kann, oder ob dafür ein Wert
von mindestens drei Nanogramm THC/ml Blutserum zu fordern ist.
Die sog. Grenzwertkommission, eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die die
Bundesregierung berät und von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der
Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und
Toxikologische Chemie gegründet worden ist, hat im September 2015 einen Grenzwert
vom 3,0 ng THC/ml Blutserum empfohlen. Die behördliche und gerichtliche Praxis ist in
der Vergangenheit den Empfehlungen der Grenzwertkommission gefolgt.


Hier der Link:

http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/beho ... /index.php

Terminübersicht für die 3. Kalenderwoche 03KW16
18. - 22.01.2016



Dann wollen wir das beste Hoffen!
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