Freispruch für Marihuana-Anbau

Doc_A
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Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Doc_A »

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/them ... al100.html

"Die Richter vertraten heute (30.07.2015) die Meinung: der Anlass zur Drogenzucht sei kein krimineller gewesen, sondern ein so genannter rechtfertigender Notstand."
:shock:
Ruby
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Ruby »

;)
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Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

Soo einfach ist die ganze Sache wohl nicht.
Eigentlich dürften Günther Weiglein und Co. ja auch anbauen, wenn nicht die Bfarm dazwischen gegrätscht hätte. Da dürfte auch hier noch was kommen.

Was mir in den Artikeln noch fehlt, ist, ob der Freigesprochene eine Ausnahmegenehmigung besitzt. Oder habe ich es überlesen ?
Ob er sein Cannabis zurück bekommt, halte ich für fraglich. Selbst mit Ausnahmegenehmigung. Ich habe bei Freisprüchen noch nie lesen können, das die Angeklagten ihr Dope zurück bekommen hätten. Bei den Anbauequipment dürfte es dagegen wohl keine Schwierigkeiten geben.
Ruby
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Ruby »

;)
Zuletzt geändert von Ruby am So 7. Feb 2016, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

Leider steht das Urteil des Richters zu fast allem hier http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_ ... 10981.html aufgeführten, insbesondere § 16

"§ 16 Vernichtung
(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.
(2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 die zuständige Behörde des Landes, kann den Eigentümer auffordern, die Betäubungsmittel auf seine Kosten an diese Behörden zur Vernichtung einzusenden. Ist ein Eigentümer der Betäubungsmittel nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, oder kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Vernichtung oder der Aufforderung zur Einsendung der Betäubungsmittel gemäß Satz 1 nicht innerhalb einer zuvor gesetzten Frist von drei Monaten nach, so treffen die in Satz 1 genannten Behörden die zur Vernichtung erforderlichen Maßnahmen. Der Eigentümer oder Besitzer der Betäubungsmittel ist verpflichtet, die Betäubungsmittel den mit der Vernichtung beauftragten Personen herauszugeben oder die Wegnahme zu dulden.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 3 gelten entsprechend, wenn der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen will."


Ich finde es auch gut, das der Richter so geurteilt hat, auch wenn es nicht im Einklang mit den Bundesgesetzen steht. Nur so bewegt sich was !
Doc_A
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Doc_A »

Was da in diesem Einzelfall konkret herauskommt, ist doch nicht so wichtig. Es wurde durch dieses Urteil (was bestimmt noch angefochten wird) festgestellt, daß der Mann einen Anspruch auf seine Arznei hat. Der rechtfertigende Notstand ergibt sich aus der wirtschaftlichen Lage des Mannes (kein Geld).

Etwas anderes ist an der Sache viel interessanter. Die Mehrheit der Bundesbürger ist für die Anwendung von Cannabis als Medizin (letzte Umfrage 80%+ !?). Die Bundesregierung hat vollmundig angekündigt, Cannabis als Medizin anzuerkennen und die praktische Anwendung zu forcieren. Ich vermute, den Damen und Herren Regierenden ist aufgefallen, daß sie die Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleisten können. Wo sollen "wir" denn das erforderliche Cannabis herbekommen? Die Niederländer (Bedrocan) können nicht D (bzw. ganz Europa) mitversorgen. Andere Staaten (Italien, Tschechien etc.) haben gerade erst begonnen, sich um die Produktion von medizinischem Cannabis zu kümmern und können den bevölkerungsreichsten Staat Europas wohl auch nicht einfach so mitversorgen. Und die Bundesregierung(en) weigert(en) sich standhaft, eine Cannabis-Agentur zu gründen, die die Versorgung der Bevölkerung organisiert und sicherstellt.

Das wird der Grund sein, warum man nach den großspurigen Ankündigungen nichts mehr hört. Die würden gerne, können aber nicht. Ein klassischer Selbst-Knieschuß...
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bushdoctor
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von bushdoctor »

Endlich mal ein Richter, der sich traut, den "rechtfertigenden Notstand" anzuwenden und FREISPRICHT!

Für mich ist dieses Urteil wegweisend und bahnbrechend. In Zukunft wird es weitere solche Urteile geben (können) und das ist gut so!

Es ist zwar nicht das erste Mal, dass so ein Urteil gefällt wurde, aber mir sind nun zwei solcher Urteile bekannt! Dies wird sich in der Richter- und Anwaltsschaft herumsprechen und mit mindestens zwei belegbaren Fällen ist es nun auch keine reine "Einzelfallentscheidung" mehr!

...es geht voran!
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

Schwupps und da isser nun, die Berufung der Staatsanwaltschaft

"Die Staatsanwaltschaft Dortmund will sich nicht mit einem Urteil zum Anbau von Cannabis zufrieden geben. Gegen den Freispruch des Amtsgerichts Unna für einen Schmerzpatienten, der selber Hanfpflanzen angebaut hatte, hat sie Berufung eingelegt."

Aber Hut ab vor der Staatsanwältin ! Die Dame wirds jetzt nicht leicht haben mit ihren Vorgesetzten.

"Doch durch die Behörde geht nun ein Riss: Während der Gerichtsverhandlung hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Freispruch noch mit beantragt. Auch sie war der Auffassung, dass der Angeklagte mit dem Anbau der Droge, die für ihn ja amtlich anerkannte Medizin ist, keine Straftat begangen hat. Ihre Vorgesetzten sehen hier aber einen Rechtsbruch und gehen nun dagegen vor. "

http://www1.wdr.de/studio/dortmund/them ... al102.html
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

" Schmerzpatient vor Gericht Dortmunder darf Cannabis rauchen - aber nicht anbauen
Ein Dortmunder darf als einer von 300 Menschen in Deutschland legal Cannabis konsumieren, weil er Schmerzpatient ist. Doch die Krankenkasse zahlt nicht. Deshalb baut er das Gras selbst an. Er kommt vor Gericht, wird freigesprochen. Dann legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein."


http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/d ... 30,2783399
Doc_A
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Doc_A »

"Staatsanwalt Henner Kruse: „Wir haben Berufung eingelegt, um eine höchstrichterliche Klärung zu bekommen.“"

Das ist der Knackpunkt.

Und wie wir alle wissen, ist sogar der Bedarf von den wenigen, die im Augenblick die Genehmigung für Blüten haben, nicht im geringsten gedeckt.
:shock:
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

" Berufungsprozess am Landgericht
Schmerzpatient will selbst Cannabis anbauen

Darf ein Schmerzpatient seine eigene Cannabis-Plantage betreiben, wenn er sich die teuren Medikamente nicht leisten kann? Diese Frage beschäftigt seit Donnerstag das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft setzt alles daran, dass der 46-jährige Dortmunder Andreas Wieczorek für seine Pflanzenzucht in einem Keller bestraft wird.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Unna den Angeklagten tatsächlich freigesprochen. Dagegen geht die Staatsanwaltschaft nun in der Berufung vor. Tatsache ist, dass Andreas Wieczorek einer von rund 400 Menschen in Deutschland ist, der legal Cannabis-Medikamente gegen seine chronischen Schmerzen einnehmen darf.

Fakt ist aber leider auch, dass sich seine Krankenkasse weigert, die Kosten für die teuren Tropfen zu übernehmen. „Ohne Cannabis kriege ich sofort wieder Schmerzschübe“, klagte der Angeklagte am Donnerstag im Gericht. Er habe einfach keinen anderen Ausweg gesehen, als die „Medizin“ selbst anzubauen.
Den Vorschlag des Landgerichts, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, lehnte Andreas Wieczorek am Donnerstag ab. Er will weiter kämpfen. Für einen Freispruch und damit für die Erlaubnis, auch in Zukunft Cannabis anbauen zu dürfen."


http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/d ... 30,2944048
recker
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von recker »

Den Vorschlag des Landgerichts, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen, lehnte Andreas Wieczorek am Donnerstag ab. Er will weiter kämpfen. Für einen Freispruch und damit für die Erlaubnis, auch in Zukunft Cannabis anbauen zu dürfen."
Klasse! Applaus! So leicht kann sich das Landgericht nicht vor der Verantwortung drücken.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist skandalös und grenzt m.E. an fahrlässige Körperverletzung.
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

Auch wenn man BILD nur mit ausgeschalteten Werbeblocker lesen kann, bei youtube gehts ohne ;)

https://www.youtube.com/watch?v=5D1EYZ-hlyU
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

"Schmerzpatient darf definitiv kein Cannabis mehr anbauen

Obwohl er offiziell Cannabis konsumieren darf, darf der Dortmunder Schmerzpatient Andreas Wieczorek die Droge auch weiterhin nicht selbst anbauen. Verurteilt wurde der 46-Jährige am Mittwoch aber auch nicht. Das Verfahren wurde eingestellt - dank eines Gesetzes, das es noch gar nicht gibt.
...
Dass das Strafverfahren am Ende eingestellt wurde, hatte vor allem diesen Grund: Es ist gerade ein Gesetz in Vorbereitung, nachdem Cannabis in Zukunft kostenlos herausgegeben werden soll, wenn sich die Patienten die Medikamente nicht leisten können. Deshalb wäre die Schuld wohl eher gering."


http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/d ... 30,2954354

Weiss jemand mehr über dieses ominöse Gesetz ?
recker
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von recker »

Der Richter hatte sich am Ende der Verhandlung noch einmal persönlich an Andreas Wieczorek gewandt und gesagt: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Schmerzen ertragen können.“

Na so ein netter Richter - hat zwar nicht die Courage, Andreas Wieczorek den Eigenanbau zur Linderung der Schmerzen zu erlauben, wünscht ihm stattdessen aber alles Gute, um die Schmerzen zu ertragen.

Mal wieder ein Fall, wo ein Richter anhand von politischen Vorgaben entscheidet anstatt Gerechtigkeit für den Einzelnen walten zu lassen. Eigentlich müsste es, von der verfassungsmässigen Rolle eines Richters her, andersrum sein.
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M. Nice
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von M. Nice »

recker hat geschrieben: Mal wieder ein Fall, wo ein Richter anhand von politischen Vorgaben entscheidet anstatt Gerechtigkeit für den Einzelnen walten zu lassen.
Ist doch bekannt. In DE wird Recht- und nicht gerecht gesprochen!
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

"Nach BVG-Urteil
Cannabis anpflanzen: Kampf eines Würzburgers geht weiter

»Er wird noch in die­sem Jahr sein Canna­bis sel­ber an­bau­en dür­fen.« Da ist sich Mat­thias Schil­lo, Rechts­an­walt des Würz­bur­ger Canna­bis­pa­ti­en­ten Gün­ter Weig­lein, si­cher. Grund zur Freu­de? Der in­zwi­schen jah­re­lan­ge Kampf mit den Be­hör­den geht den­noch wei­ter.

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 dürfte Weiglein bereits seit zwei Jahren Cannabis für den Eigenbedarf produzieren. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) legte allerdings Berufung ein - seitdem lassen die Behörden den Würzburger und zwei weitere Cannabispatienten, die vor dem VG Köln Recht bekommen hatten, am langen Arm verhungern.
...
»Dieses Urteil ist bindend und es deckt sich voll mit unserem Urteil aus erster Instanz am VG Köln«, sagt Weigleins Anwalt Schillo. Die rechtlich logische Konsequenz sei nun, dass das BfArM im Falle Weiglein seine Berufung selbst zurückzieht - womit Schillo nicht rechnet - oder dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung verwirft. In beiden Fällen wäre der Weg für Weiglein frei, sein benötigtes Cannabis selbst anzubauen.

Aber: »Die Regierung arbeitet schon seit Jahren am Gesetz vorbei. Die geplante Novelle des BTMG ist nur die nächste Rettungsaktion, um die juristisch unhaltbare Verfolgung von Schmerzpatienten aufrechtzuerhalten«, sagt Schillo. Denn die Behörde hatte Weiglein trotz des VG-Urteils die offizielle Genehmigung zum Eigenanbau versagt, mit dem Hinweis, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzesentwurf zur Kostenübernahme von Apotheken-Cannabis durch die Krankenkassen kommen solle. Dann wäre der Eigenanbau wieder hinfällig.

»Ich würde mein Cannabis ja gerne aus der Apotheke holen«, sagt Weiglein. Die Problematik sei aber viel weitreichender: Bereits jetzt - wo die meisten Cannabispatienten ihr Gras aus finanziellen Gründen eben nicht aus der Apotheke holen - gebe es massive Lieferschwierigkeiten. Bis der Anbau in Deutschland erlaubt ist, die Gesetze entsprechend angepasst und die Apotheken mit ausreichender Auswahl ausgestattet sind, würde es noch Jahre dauern.
»Hätte die Regierung das Gesetz wirklich auf den Weg bringen wollen, hätte sie es in den letzten Jahren gemacht«, sagt Weigleins Anwalt. Ein Jahr vor Ablauf der Legislaturperiode sei nicht mehr damit zu rechnen, dass der Entwurf noch umgesetzt werde. Und welche Prioritäten die nächste Bundesregierung setze, stehe in den Sternen."
(Hervorhebung von mir)

http://www.main-echo.de/regional/kreis- ... 78,4058674

Klare Worte
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

Bleiben wir gleich beim Thema :

"Cannabis aus juristischer Sicht
Was bedeutet das Cannabisurteil für Menschen mit Multipler Sklerose ?

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Eigenanbau von Cannabis ist kein Freischein für ähnlich Betroffene. Die Erlaubnis des BfArM ist nötig, so Rechtsanwalt Andreas Czech im AMSEL-Interview.
...
Das hatten wir bereits vermutet. Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um an eine solche Erlaubnis zu gelangen ?

Andreas Czech: Das wird weiter eine Einzelfallentscheidung bleiben. Sicherlich ist eine Voraussetzung, dass medizinisch keine Alternativtherapie möglich ist. Dies muss ärztlich bestätigt werden. Dann: Dass die Krankenkasse den medizinischen Hanf nicht zahlt. Und dass die eigene finanzielle Lage es nicht erlaubt, den medizinischen Hanf aus der Apotheke selbst zu zahlen. Außerdem muss der Patient nachweisen können, dass er Sicherheitsbestimmungen einhält, damit kein Fremder an den Hanf kommt und er sich nicht selbst gefährdet. Also: Attest vom Arzt. Nachweise von Kasse und über das eigene Einkommen. Schließlich die Erlaubnis des BfARM."


http://www.amsel.de/multiple-sklerose-n ... erose_6388

Es ist eine große Sauerei, was unser bürokratischer Staat unterdessen und nicht nur in Sachen Cannabis, (schwer)kranken Menschen zumutet.
Formulare, Formulare, Formulare ... immer wieder das Gleiche ausfüllen, bestätigen lassen etc. pp. Das fängt schon im Krankenhaus an, wenn man z.B. nur die Abteilung wechseln muss. Als ob es keine Computer geben würde :roll:
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

"Gröhe hätte ohne Eigenanbau-Urteil Schwierigkeiten bekommen

Eigenanbau statt Apotheke: Ein Mandant von Rechtsanwalt Oliver Tolmein darf nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Cannabis anbauen, da er schwer krank ist und die Kasse die Kosten für Medizinalhanf nicht erstattet. Im Gespräch mit DAZ.online sagt Tolmein, dass Eigenanbau auch mit dem geplanten Gesetz zur Erstattungsfähigkeit der ein Thema bleibt – und er Verbesserungen für weitere Patientengruppen anstrebt.
...
DAZ.online: Ihr Mandant hat zwar eine Sondergenehmigung vom BfArM, kann sich Cannabis aus der Apotheke aber nicht leisten. Warum haben Sie nicht auf die Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse geklagt – sondern auf Eigenanbau?

Tolmein: Die Klage auf Kostenerstattung durch die Krankenkassen hätten wir vor den Sozialgerichten betreiben müssen. Hier wären wir aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu „neuen Therapiemethoden“ zwingend gescheitert, zumal Cannabisblüten ja aufgrund des BtmG noch nicht mal verschreibungsfähig sind und auch kein Arzneimittel im Sinne des SGB V. Aber selbst bei einem THC-haltigen Rezepturarzneimitteln wie „Dronabinol“ bestehen hier kaum Chancen für eine Kostenübernahme.
...
Das war eine der eindrucksvollen Situationen in der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht: Der Prozessbevollmächtigte der Bundesrepublik meinte auch, wir hätten versuchen müssen, eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erwirken. Wir haben daraufhin gefragt: Wenn Sie denken, dass das eine aussichtsreiche Option gewesen wäre, warum ändert die Bundesregierung denn gerade § 31 SGB V mit der Begründung, man müsse die Kostenübernahme für Cannabis als Medizin durch die Krankenkasse ermöglichen? Es gab für unseren Mandanten eben nur die eine Möglichkeit in diesem Verfahren: Eigenanbau.
...
DAZ.online: Auch Cannabis soll es zukünftig nur für ausgewählte Patientengruppen geben.

Tolmein: Es beunruhigt uns, dass der G-BA die Leitlinien hierzu erstellen soll. Ab 2019 soll der G-BA die Indikationen festlegen – im G-BA sind Kassenärzte und GKV mit Stimmrecht vertreten, das sind aber seit langem die wichtigsten Gegner einer Verordnungsfähigkeit von Cannabis als Medizin zu Lasten der GKV. Dies wird wahrscheinlich zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dann haben wir für einzelne Patienten eine ähnliche Situation wie heute: Wenn der Patient sich Cannabis aus der Apotheke nicht leisten kann, wird er sich wieder mit Eigenanbau behelfen müssen. Solange Medizinalhanf nicht wie andere Medikationen vom Arzt verschrieben werden kann, weil er es für die beste Therapie hält, und die Krankenkasse dann die Kosten übernehmen muss, werden wir wohl ein Problem haben.
...
DAZ.online: Ein Argument gegen den Eigenanbau ist ja, dass hierbei ein gleichbleibender Wirkstoffgehalt nicht sichergestellt werden kann.

Tolemein: Das ist möglicherweise so, wobei ich kein Experte bin. Andererseits haben die Patienten ja selbst ein großes Interesse an pharmakologisch sicherem Medizinalhanf. Deswegen klonen sie ihre Pflanzen mit Stecklingen, dann werden sie auch einen etwa gleichbleibenden Wirkstoffgehalt haben. Aber selbst wenn nicht: Der Patient kriegt ja ungefähr mit, wann die Wirkung eintritt. Dann raucht er etwas mehr oder weniger. Es treten ja auch keine schweren Nebenwirkungen auf. Das BfArM ist der Auffassung, dass es zu Abhängigkeit kommen kann. Aber wir reden ja nicht über 18-jährige, bei denen es vielleicht zu Psychosen kommen kann – sondern über schwerkranke Patienten ohne Behandlungs-Alternativen."


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... n-bekommen

Sehr ausführliches Interview, das aufzeigt, was bei diesem Urteil noch alles mit rein spielt.
Sabine
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Re: Freispruch für Marihuana-Anbau

Beitrag von Sabine »

"Cannabis-Eigenanbau schon im September?

Im April erhielt ein Schmerzpatient in letzter Instanz Recht – und darf zukünftig Cannabis anbauen. Anschließend schnellte die Zahl der Anträge nach oben, pro Monat erhält das BfArM ein gutes Dutzend. Der Anwalt eines Patienten, welcher womöglich als erster legal anbauen darf, erwartet eine Genehmigung in den nächsten Wochen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im April in letzter Instanz einem Patienten einräumte, zukünftig selber Cannabis anbauen zu dürfen, erwartet sein Anwalt Oliver Tolmein eine baldige Genehmigung. Er rechne „spätestens Anfang September“ mit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärte er gegenüber DAZ.online.
...
Auch ein weiterer Patient könnte womöglich in den nächsten Wochen mit der privaten, legalen Cannabis-Zucht beginnen, erklärt Tolmein. Aktuell seien noch etliche Details zu klären – wie nötige Sicherungsmaßnahmen, die Auswahl der Pflanzen und Verantwortlichkeiten. Voraussichtlich wird der Patient jedoch nicht seinen Fußboden verändern müssen: Zuvor war offenbar unter anderem bemängelt worden, dass er keinen Betonfußboden habe. Die Behörde rechnete wohl damit, dass Cannabis-Diebe ansonsten zu leicht zu den begehrten Pflanzen vordringen könnten."


https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... -september


Extra einen Betonfußboden einbauen lassen Bild
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