"Lenßens Tipp:Nach 5 Wochen nicht gemeldet-Kasse muß C. zahl

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Lenßens Tipp:Nach 5 Wochen nicht gemeldet-Kasse muß C. zahl

Beitrag von Sabine »

"„Ich bin auf starke Schmerzmittel angewiesen und habe eine Sondergenehmigung für den Cannabis-Konsum. Deshalb habe ich bei der Krankenkasse das Rezept meines Arztes eingereicht, damit diese das Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Jetzt sind aber bereits zwei Monaten vorbei und ich habe immer noch keinerlei Rückmeldung von der Kasse erhalten. Was kann ich tun?“
...
Sie aber haben großes Glück: Da Ihre Krankenkasse sich nicht innerhalb der gesetzlichen 5-Wochenfrist gemeldet hat, gilt Ihr Antrag automatisch als vollumfänglich genehmigt! Wenn die Krankenkasse die Kosten also nicht freiwillig übernimmt, können Sie diese vor Gericht einklagen!"


http://www.advopedia.de/news/ratgeber/l ... t-cannabis
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