Alkohol- und Drogentest beim Autofahren : zulässig?
Verfasst: Do 6. Okt 2016, 12:12
"Bekifft am Steuer erwischt
Ein 48-jähriger BMW-Fahrer wurde aufgrund geringer Verhaltensauffälligkeiten in der Nacht zu Donnerstag kontrolliert. Ein Drogentest fiel positiv aus.
...
Aufgrund kleinerer Verhaltenauffälligkeiten des Fahrers führten die Gesetzeshüter sowohl einen Alko- als auch einen Drogenschnelltest durch. "
http://www.merkur.de/lokales/freising/b ... 14740.html
Jetzt habe ich schon des öfteren gelesen, das die Polizei nur einen von beiden Tests mit Zustimmung des Fahrers durchführen darf. Ist das so korrekt?
Auch die Diagnose "geringe Auffälligkeiten" ist ja schon zweifelhaft.
Kann der Fahrer im Nachhinein noch Widerspruch einlegen?
Allmählich muss man beim Autofahren einen ganzen Satz Gesetzestexte bei sich führen, damit man sich wehren kann und von der Polizei nicht reingelegt wird.
Ein 48-jähriger BMW-Fahrer wurde aufgrund geringer Verhaltensauffälligkeiten in der Nacht zu Donnerstag kontrolliert. Ein Drogentest fiel positiv aus.
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Aufgrund kleinerer Verhaltenauffälligkeiten des Fahrers führten die Gesetzeshüter sowohl einen Alko- als auch einen Drogenschnelltest durch. "
http://www.merkur.de/lokales/freising/b ... 14740.html
Jetzt habe ich schon des öfteren gelesen, das die Polizei nur einen von beiden Tests mit Zustimmung des Fahrers durchführen darf. Ist das so korrekt?
Auch die Diagnose "geringe Auffälligkeiten" ist ja schon zweifelhaft.
Kann der Fahrer im Nachhinein noch Widerspruch einlegen?
Allmählich muss man beim Autofahren einen ganzen Satz Gesetzestexte bei sich führen, damit man sich wehren kann und von der Polizei nicht reingelegt wird.