Hallo,
Nehmen wir mal an eine Person A hat vor einem halben Jahr 10g Grünes im Darknet bestellt, der Brief kommt aber nie an.
Nun, ein halbes Jahr später, kommt die Polizei zu Hause vorbei und meint, dass ein Brief beschlagnahmt wurde mit genannter Grasmenge und dem Namen von Person A und Adresse darauf, und dass ein Händler hochgenommen wurde.
Person A wird die Visitenkarte des Polizisten gegeben für Nachfragen, Person A will keine Angaben machen und erst einen Anwalt befragen. Auf Nachfrage erzählt der Polizist dass auch 70 weitere Personen betroffen sind von dem Verfahren, wahrscheinlich auch Kunden.
Wie geht Person A nun am besten vor? Bestehen gute Chancen dass so ein Verfahren eingestellt wird? Schließlich kann ja jeder was auf Person As Namen bestellt haben. Bei der Polizei Angaben machen oder keine? Gefragt hat er nach Beruf etc.
Brief beschlagnahmt
- bushdoctor
- Beiträge: 2373
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Brief beschlagnahmt
KEINE PANIK!
Ruhig bleiben und schweigen.... abwarten, was kommt!
Einen Rechtsanwalt könnte man jetzt schon konsultieren (wenn man das nötige Kleingeld hat), denn der kann Akteneinsicht bei der Polizei nehmen und zumindest etwas mehr "Licht ins Dunkel" bringen, was den Stand des Verfahrens angeht.
Ruhig bleiben und schweigen.... abwarten, was kommt!
Einen Rechtsanwalt könnte man jetzt schon konsultieren (wenn man das nötige Kleingeld hat), denn der kann Akteneinsicht bei der Polizei nehmen und zumindest etwas mehr "Licht ins Dunkel" bringen, was den Stand des Verfahrens angeht.
Re: Brief beschlagnahmt
Die Akteneinsicht kann der Beschuldigte auch ohne Anwalt vornehmen.bushdoctor hat geschrieben: Einen Rechtsanwalt könnte man jetzt schon konsultieren (wenn man das nötige Kleingeld hat), denn der kann Akteneinsicht bei der Polizei nehmen und zumindest etwas mehr "Licht ins Dunkel" bringen, was den Stand des Verfahrens angeht.
§ 147 (7) StPO
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html
Re: Brief beschlagnahmt
Bei sowas macht man gar nichts. Die Beweispflicht liegt nämlich nicht bei dir.
Re: Brief beschlagnahmt
Ok Danke,
Dann sag ich Person A erstmal er soll nix unternehmen
.
Fands nur komisch dass da außer der Visitenkarte von dem Polizisten keine Papiere kamen, nur der Hausbesuch und lässt Person A unterschreiben dass er auf seine Rechte belehrt wurde +die Frage nach Personenangaben.
Gesagt hat er wohl auch dass eine Durchsuchung abgelehnt wurde.
Dann sag ich Person A erstmal er soll nix unternehmen

Fands nur komisch dass da außer der Visitenkarte von dem Polizisten keine Papiere kamen, nur der Hausbesuch und lässt Person A unterschreiben dass er auf seine Rechte belehrt wurde +die Frage nach Personenangaben.
Gesagt hat er wohl auch dass eine Durchsuchung abgelehnt wurde.
Re: Brief beschlagnahmt
Hallo, lmg!
Vielleicht recht interessant - https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... rmutungen/
Vielleicht recht interessant - https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... rmutungen/
Beste Grüße und alles Gute!Rund 4.500 Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Leipzig eingeleitet, nachdem sie letztes Jahr einen mutmaßlichen Drogendealer hochgenommen hat. Der Beschuldigte soll diverse Betäbungsmittel im Internet angeboten und per Brief geliefert haben. Bezahlt wurde in fast allen Fällen mit Bitcoins.
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Re: Brief beschlagnahmt
Ich vermute mal, bei 70 Personen wird schon der ein oder andere reden oder geredet haben. Das reicht um den Händler und nur um den geht es hier, Dingfest zu machen. Bei den paar Gramm kann man nur hoffen Person A ist Volljährig. Ansonsten denke ich wollen die nichts, da kommt vermutlich irgendwann ein Strafbefehl und da sollte Person A, Danken ablehnen und es darauf ankommen lassen.
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