Apotheken-Liste?
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Halli Hallo Hallöle
Ich habe ein Rezept, auf dem eindeutig die Abgabe von Blüten (Bediol) als Fertigarzneimittel im unbearbeitetem Zustand verschrieben ist.
Leider finde ich in meiner Region (Großraum Stuttgart und östlich davon) keine Apotheke, die es unverarbeitet nach Paragraph 3 abgeben will, alle beharren darauf, dass es trotz der eindeutigen Verordnung ein Rezepturarzneimittel ist, welches ausschließlich nach Paragraph 4 abgegeben werden kann.
Kann mir jemand eine Apotheke in Stuttgart oder östlich davon nennen, die auch nach Paragraph 3 abgibt, bzw. gibt es irgendwo ein Apothekenverzeichnis, wo korrekt abgebende Apotheken verzeichnet sind?
Auf den Seiten von IACM und SCM hab ich nix dergleichen finden können...
Liebe Grüße,
Heiko 261
Ich habe ein Rezept, auf dem eindeutig die Abgabe von Blüten (Bediol) als Fertigarzneimittel im unbearbeitetem Zustand verschrieben ist.
Leider finde ich in meiner Region (Großraum Stuttgart und östlich davon) keine Apotheke, die es unverarbeitet nach Paragraph 3 abgeben will, alle beharren darauf, dass es trotz der eindeutigen Verordnung ein Rezepturarzneimittel ist, welches ausschließlich nach Paragraph 4 abgegeben werden kann.
Kann mir jemand eine Apotheke in Stuttgart oder östlich davon nennen, die auch nach Paragraph 3 abgibt, bzw. gibt es irgendwo ein Apothekenverzeichnis, wo korrekt abgebende Apotheken verzeichnet sind?
Auf den Seiten von IACM und SCM hab ich nix dergleichen finden können...
Liebe Grüße,
Heiko 261
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Re: Apotheken-Liste?
Hallo
Ich habe diese App gefunden bei der einem Shops und Apotheken gezeigt werden. Sie heißt Weedmaps.
Mfg
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Mfg
- Martin Mainz
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- Beiträge: 4619
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Apotheken-Liste?
Not in germany! Laut Hersteller arbeiten sie daran (Meldung vom 02.02.2017)Oktopuss hat geschrieben:Hallo
Ich habe diese App gefunden bei der einem Shops und Apotheken gezeigt werden. Sie heißt Weedmaps.
Mfg
Immerhin gibt es ganze 3 Apotheken für Deutschland im Verzeichnis XD
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Re: Apotheken-Liste?
Hallo
Wieso werden bei mir dann so viele angezeigt. Jetzt nicht im näheren Umkreis.
Grüße
Oktopuss
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Grüße
Oktopuss
Re: Apotheken-Liste?
Bediol wird nur als Granulatmischung angeboten, mit seinen spezifischen, unnatürlichen THC-CBD-Werten ist es ein Rezepturarzneimittel.
Prohibitionsindustrie nein danke!
Re: Apotheken-Liste?
Hallo
Alles klar danke.
Grüße
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Re: Apotheken-Liste?
Wieso sollte das Verhältnis von THC zu CBD unnatürlich sein? Es gibt mittlerweile viele Sorten die ähnliche Werte aufweisen!joejac hat geschrieben:Bediol wird nur als Granulatmischung angeboten, mit seinen spezifischen, unnatürlichen THC-CBD-Werten ist es ein Rezepturarzneimittel.
Re: Apotheken-Liste?
Fraagender hat geschrieben:
Es gibt mittlerweile viele Sorten die ähnliche Werte aufweisen!
Das Verhältnis von THC zu CBD ist medizinischen Ursprungs, entsprechend den Behandlungserfolgen, und daher vorgegeben.
Wird es nicht durch die kontrollierte Vermengung von minderwertigem THC-Cannabis mit relativ hochwertigem CBD-Cannabis – unter Beigabe von ?? und ?! (dass ein gestrichenes Messlöffelchen auch immer den gleichen Wirkstoffgehalt hat) – hergestellt, sondern von Stecklingen nur einer Pflanze, die zufällig das passende Verhältnis hatte, würde mit der Zeit der Müll (?? & ?!) in dieser Rezeptur überhand nehmen, am Ende (Folgegeneration: Fxxx) nicht mehr dosierbar sein, von einer Konsumierbarkeit durch Inhalation ganz abgesehen.
PS
Hintergrundinfo: Rauschhanf lässt sich nicht "klonen". Der Anteil von THC-A & CBD-A in einer Hanfpflanze (z.B. im Blatt) wird größer, je jünger ein Trieb (ein Blatt) ist. Ob in den ersten Blättchen nach dem Keimen wenigstens Spuren der begehrten Substanzen enthalten sind, weiß ich nicht ... ein paar Stockwerke darüber sieht es i.d.R. schon ganz anders aus und die Blüten am Ende der Lebenszeit einer Rauschhanfpflanze weisen die höchsten Werte auf. Die Wirkstoffkonzentration in den Blüten einer F22 ist erheblich höher als die, wie sie in den Blüten einer F2 war – bei identischer Größe und identischem Gewicht der abgeschüttelten Blüten, d.h. der Blüten ohne anhaftendes Harz.
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Re: Apotheken-Liste?
Die bei uns ausgebende Apotheke bekommt Bediol doch aber von ihrem Großhändler, der wiederrum bei Bedrocan NL die Dosen bereits fertig gemischt und überprüft einkauft. Bediol wird nicht in unseren Apotheken zusammen gemischt! In verschlossener Orginaldose meiner Meinung nach Fertigarzneimittel...joejac hat geschrieben:Fraagender hat geschrieben:
Es gibt mittlerweile viele Sorten die ähnliche Werte aufweisen!
Das Verhältnis von THC zu CBD ist medizinischen Ursprungs, entsprechend den Behandlungserfolgen, und daher vorgegeben.
Wird es nicht durch die kontrollierte Vermengung von minderwertigem THC-Cannabis mit relativ hochwertigem CBD-Cannabis – unter Beigabe von ?? und ?! (dass ein gestrichenes Messlöffelchen auch immer den gleichen Wirkstoffgehalt hat) – hergestellt, sondern von Stecklingen nur einer Pflanze, die zufällig das passende Verhältnis hatte, würde mit der Zeit der Müll (?? & ?!) in dieser Rezeptur überhand nehmen, am Ende (Folgegeneration: Fxxx) nicht mehr dosierbar sein, von einer Konsumierbarkeit durch Inhalation ganz abgesehen.
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Re: Apotheken-Liste?
Is' für mich nich' einfach, Dein eigentliches Problem zu erfassen! Du bekommst Deine Medizin nur "gebraucht" von den Apotheken? Könnte es sein, dass die Apotheken heimlich Proben für die Polizei nehmen?
Granulat wäre eine sehr ungewöhnliche Verkaufsform auf dem Schwarzmarkt – sollte Granulat in der Szene gefunden werden, hätte man Dich sofort am Wickel!
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Re: Apotheken-Liste?
Mir geht es schlichtweg um die Kosten, es macht einen gewaltigen Unterschied, ob ich für ein Dösle 5g 74€ (Abgabepreis als Fertigarzneimittel nach Paragraph 4) zahle oder ob ich 137€ (Abgabepreis als NRF nach Paragraph 5) hinblättern soll.joejac hat geschrieben:Is' für mich nich' einfach, Dein eigentliches Problem zu erfassen!
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Re: Apotheken-Liste?
Das halte ich für zu weit gegriffen.joejac hat geschrieben:Könnte es sein, dass die Apotheken heimlich Proben für die Polizei nehmen?
Zum einen ist dieses Granulat nix anderes wie gegrindete Blüte, zum anderen bin ich ja nicht der einzigste Patient, der Bediol aus einer Erntecharge (für die die von Dir angesprochenen "Fingerabdrucksprobe" gilt) bezieht. Nebenbei bemerkt ist die Analyse jeder Charge sowieso auf der HP des Cannabisbureau NL abrufbar.joejac hat geschrieben:Granulat wäre eine sehr ungewöhnliche Verkaufsform auf dem Schwarzmarkt – sollte Granulat in der Szene gefunden werden, hätte man Dich sofort am Wickel!
Was willst Du damit abzeichnen- Taucht irgendwo im Land Bediol aus dieser Charge auf dem Schwarzmarkt auf, Hausdurchsuchungen bundesweit bei allen aus dieser Charge beziehenden Patienten?
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Re: Apotheken-Liste?
Vielen Dank für den Hinweis, ist sogar eine für mich räumlich in Frage kommende Apotheke verzeichnet.Oktopuss hat geschrieben:Hallo
Ich habe diese App gefunden bei der einem Shops und Apotheken gezeigt werden. Sie heißt Weedmaps.
Mfg
Nicht erwähnt wird darin jedoch, zu welchen Preisen auf welcher Abrechnungsgrundlage abgegeben wird.
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Re: Apotheken-Liste?
Heiko 261 hat geschrieben:
... ein Rezept, auf dem eindeutig die Abgabe von Blüten (Bediol) als Fertigarzneimittel im unbearbeitetem Zustand verschrieben ist.
Der DHV-Clip zum Kauf von Bedrocan-Produkten in der Apotheke ist nicht sehr hilfreich!
Hier stellen sich die Fragen, ob Herr P. vom DHV ein Extrawürstchen bekommen hatte und ob es auf dem Markt das "Bediol von Bedrocan" über eine Arzneimittelvertriebsfirma gibt, das dann in Deutschland zugelassen wäre – wenn bspw. der Beipackzettel in deutscher Sprache fehlt, gilt es nicht als "Fertigarznei", müsste gem. AMPreisV §4 Abs. 1 von der Apotheke umgefüllt werden. Von der Apotheke in ein anderes Behältnis umgefüllt oder wieder in das originale Bedrocan-Döschen zurückgekippt bzw. einfach dort belassen und nur Deckel geöffnet benötigt ein Medikament kein Beipackzettel mehr.
[Klipp klapp – klingelingeling]
Kenne die Granulate von Bedrocan – auch wenn ich noch nie was mit den ganzen Sachen zu tun hatte – und sie sind in ihrer Art einmalig, mit keiner Schwarzmarktware vergleichbar:Heiko 261 hat geschrieben:Zum einen ist dieses Granulat nix anderes wie gegrindete Blüte [...]joejac hat geschrieben:Granulat wäre eine sehr ungewöhnliche Verkaufsform auf dem Schwarzmarkt – sollte Granulat in der Szene gefunden werden, hätte man Dich sofort am Wickel!
Wenn's beim Hausdealer keine Buds mehr gab, musste man eben auf der Straße einkaufen. Dort gab es – in Tütchen oder Tüten abgepackt – bspw. getrocknete (nicht fermentierte) und grob zerkleinerte Blätter männlicher und/oder weiblicher Pflanzen (mit oder ohne Samen), d.h. den Abfall aus der Herstellung, sowie panische "Koksaffen", die überall Polizei sahen, den Kunden in eine ihrer Meinung nach sichere Hausecke (mit dem Küchenabluftrohr einer Pizzeria) bugsierten und dort erst das Tütchen mit dem "Marihuana" zum schnell-schnell Prüfen aushändigten: Am Rand gezackte Blattfragmente ohne Stengel mit dicken Hanfsamen dazwischen (wie jene aus dem Reformhaus, Kilo ab 5,–) ... und einem Geruch von italienischen Pizzagewürzen ...
Mit einem "Fingerabdruck" von dem Inhalt Deines Döschens wäre die Polizei in der Lage, die Herkunft von in der Szene sichergestelltem Cannabis ggf. konkret auf Dich zurückzuführen, insbesondere dann, wenn die Person, bei der Dein Granulat gefunden wurde, mit "Polizeikenntnissen" zur Herkunft des Stoffes konfrontiert wurde, ein umfangreiches Geständnis abgelegt hat. Ein "Fingerabdruck" ist nicht die Chargenbeschreibung und es werden dann auch keine Flugblätter o.ä. verteilt, sondern ausschließlich Du würdest eine Vorladung zu einem kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren bekommen.
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Re: Apotheken-Liste?
Aber auch nur mit einem vollen Geständnis. Da alles aus der selben Charge kommt, wie soll man denn da den konkreten Besitzer feststellen. Die einzelnen Döschen derselben Charge werden sich im genetischen Fingerabdruck nicht unterscheiden, es sei denn die Apotheke mischt noch ein paar Mikropunkte drunterjoejac hat geschrieben:Mit einem "Fingerabdruck" von dem Inhalt Deines Döschens wäre die Polizei in der Lage, die Herkunft von in der Szene sichergestelltem Cannabis ggf. konkret auf Dich zurückzuführen, insbesondere dann, wenn die Person, bei der Dein Granulat gefunden wurde, mit "Polizeikenntnissen" zur Herkunft des Stoffes konfrontiert wurde, ein umfangreiches Geständnis abgelegt hat. Ein "Fingerabdruck" ist nicht die Chargenbeschreibung und es werden dann auch keine Flugblätter o.ä. verteilt, sondern ausschließlich Du würdest eine Vorladung zu einem kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahren bekommen.
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Re: Apotheken-Liste?
Martin Mainz hat geschrieben:
Da alles aus der selben Charge kommt, wie soll man denn da den konkreten Besitzer feststellen. Die einzelnen Döschen derselben Charge werden sich im genetischen Fingerabdruck nicht unterscheiden
"Marker" und "Taggants" (Tagging agents) wie in Sprengstoffen sind im Cannabis bereits enthalten, auch in Massenproduktionen zur medizinischen Verwendung – es bekommt nicht jede Pflanze eine eigene Chargennummer, es sind jeweils Dutzende von Stecklingen verschiedener Mutterstecklinge und sie unterscheiden sich genetisch alle voneinander – Rauschhanf lässt sich nicht klonen!
Werde Dich aber in Deinem Glauben belassen ...
Wenn tatsächlich so viele Leute Produkte von Bedrocan beziehen (welches Bundesland), müssten sich doch wenigstens ein paar hier melden können ...
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Re: Apotheken-Liste?
Die können identifizieren wie sie wollen, von mir landet eh nix auf dem Schwarzmarkt. Ich renn mir doch nicht die Hacken ab und führe Papierkrieg, dass ich legal an mein Medikament komme und werf's dann auf den Schwarzmarkt. (Wo ich' wahrscheinlich eh nicht losbekommen würde, selbst zum günstigen Bezugspreis ist's dem Hörensagen nach ja immer noch teurer als auf dem illegalen Markt)
Mir geht es ausschließlich um die Ungerechtigkeit in den Abgabepreisen!
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Re: Apotheken-Liste?
Heiko 261 hat geschrieben:
Mir geht es ausschließlich um die Ungerechtigkeit in den Abgabepreisen!
Scheint eine Schweinerei dahinterzustecken: Der neueste DHV-Clip geht auf das Thema "Umpacken" nur indirekt ein und von Herrn P. vom DHV gibt's ein Update-Video zum richtigen Einkaufen von Cannabis in der Apotheke.
Die Ausrede mit dem vom Arzt nur unvollständig ausgefüllten Rezept scheint auch nur eine Ausrede zu sein:
Im geschützten Bereich der Webseite der Bundesapothekerkammer wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Abgabe in unverändertem Zustand (mit dem entsprechend niedrigeren Preis) als auch die Abgabe gemäß Rezepturvorschriften des Apothekerverbandes (mit dem entsprechend höheren Preis) möglich sind. Das Argument mit der Therapiesicherheit ist offenbar nur vorgeschoben.
[...]
Wir bitten alle Patienten, in deren Apotheken Cannabisblüten weiterhin mit einem Preis von unter 70 € pro 5g verkauft werden, uns diese Apotheken mitzuteilen. Wir möchten diese Apotheken dann kontaktieren, mit der Frage, ob sie auf unserer Webseite genannt werden möchten, damit sich interessierte Patienten an sie wenden können. Wir wollen dafür sorgen, dass Apotheken, die den Patienten gute Preise machen, die wahren Profiteure sein werden. Denn sie haben es verdient.
Es gibt bereits Apotheken, die erklärt haben, dass sie diesen Schwindel zulasten der Patienten und der Krankenkassen nicht mitmachen werden. Wir denken, dass die meisten Apotheker nicht nur an ihrem eigenen Gewinn, sondern primär am Wohl ihrer Klienten interessiert sind.
[...]
Die kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in einem Schreiben an Ärzte vom 3. März 2017 darauf hingewiesen, dass es bei der Verschreibung von Cannabisblüten 3 Verordnungsmöglichkeiten gibt.
1. Verordnung als unverändertes „Produkt“, also so wie es importiert wird, wird es auch abgegeben. In diesem Fall gelten Cannabisblüten als Fertigarzneimittel und sollten nicht mehr als 70 € kosten.
2. Verordnung in einer Menge, die nicht den importierten Packungsgrößen entspricht. Beispiel: Bedrocan 7,5g (geliefert wird Bedrocan in 5g Packungen). Man sollte möglichst nur in den Packungsgrößen bestellen, die verfügbar sind, also die Sorten von Bedrocan und von MedCann in 5-Gramm-Schritten sowie die Sorten von Pedanios in 10-Gramm-Schritten. Auf diese Weise erspart man sich Preisaufschläge durch die Apotheke durch die Notwendigkeit, die Blüten umzufüllen.
3. Verordnung von Cannabisblüten in abgeteilten Einzeldosen. Dann werden die höheren Kosten von 110-120 € für 5g fällig, da in diesem Fall die Cannabisblüten wie ein Rezepturarzneimittel behandelt werden.
[Zitat von http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/]
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Re: Apotheken-Liste?
Hallo,
diese Apothekenpreise sind wirklich gewaltig, kennt jemand eine Apotheke mit fairen Preisen für Cannabisblüten?
diese Apothekenpreise sind wirklich gewaltig, kennt jemand eine Apotheke mit fairen Preisen für Cannabisblüten?
Cannabis Vollspektrum Extrakte 10ml
Hallo Leute, ich habe ein kleines Problem und zwar hat mein Arzt mir ein Rezept für ein bedrocan Vollspektrum extrakt verschrieben Größe 10ml leider finde ich es nur in 25ml Größe, weiß jemand von euch vielleicht welche Apotheke 10ml anbietet?