Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Freno
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Re: Cannabis für Chemotherapie auf Rezept, Führerschein Wiedererteilung nötig für Krebstherapie, MPU

Beitrag von Freno »

Hallo nochmal !

Ein funktionsfähiger ÖPNV in der Pampa ist einfach nicht zu finanzieren, beim besten Willen nicht. Da kann die Politik - ausnahmsweise - nix für. So ein ÖPNV-Bus verbraucht nun mal so seine 20 l Diesel auf 100 km - und in der Pampa sitzen grad mal 3-4 Leutchen drinn, wenn man von den "Schulbussen" absieht. In Südthüringen habe ich es oft erlebt, daß ich als einziger Fahrgast von Hildburghausen nach Suhl chauffiert worden bin - in einem Bus, der schon leer bestimmt 3 to wiegt und eben 20 l wegschlürft.

Hier in Leipzig beginnt man gerade, mit etwas größeren Hybrid-PKW zu experimentieren, die auf Bestellung via online vor der Haustür halten. Es scheint gut anzukommen.

Aber in der Großstadt ist alles anders, als in der Pampa. Hier gibt es schon ein engmaschiges, sternförmiges Straßenbahn-Netz, daß einen Großteil des Verkehrsbedarfs aufnimmt, auch die Busse sind gut besetzt. Die Busse verkehren in radialen Linien und verbinden die auseinanderstrebenden "Strahlen" der Straßenbahnen. Dazu kommt noch die S-Bahn.

Thema Cannabis:

Mein Cannabis wird mir von meinem Psychiater verschrieben. Er war mir als Gutachter meiner Rentenversicherung aufgedrückt worden, aber wir haben uns gut verstanden und er hat - auf Kosten meiner RV - eine aussergewöhnlich ausführliche Anamnese durchführen können. Ich benötige nur 3 g THC-haltiges Cannabis im Quartal, die kann ich selbst zahlen. Es dient zur Angstlösung und Stimmungsaufhellung aufgrund meiner psychopathologischen Wehwechen.

Ich weiß nicht wirklich, wie es bei Krebs ist - aber ich vermute, daß auch dort die Angstlösung und Stimmungsaufhellung ein wesentlicher Faktor ist. Insofern ist man auf der besseren Seite, wenn man als "Cannabis-Patient" auf der legalen Seite steht. Bei der Versorgung über den Schwarzmarkt steht der Angstlösung durch Cannabis die Angst vor der Verfolgung entgegen, die therapeutische Wirkung wird dadurch erheblich reduziert. Das ist zumindest meine Erfahrung. Zudem ist bei medizinischem Cannabis "die Versorgungslage stabil" (DDR-Deutsch) - beim Schwarzmarkt muß man nehmen, was man bekommen kann und wenn es mal nix gibt, guckt man in die Röhre.

Auch das nur als Denkanregungen - wie Deine Verhältnisse "wirklich" sind, kann ich ja nicht wissen !

Greets
Freno
moepens
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Re: Cannabis für Chemotherapie auf Rezept, Führerschein Wiedererteilung nötig für Krebstherapie, MPU

Beitrag von moepens »

Hi,

also die Kosten für Transporte zur Chemo-/Strahlentherapie werden von der Kasse übernommen. Zwar steht die Sicherheit im Kontakt mit anderen Menschen an erster Stelle, jedoch steht das Risiko natürlich im direkten Zusammenhang zur räumlichen Abgrenzung gegenüber anderen Personen. So kann ein voller Supermarkt ein höheres Risiko darstellen als ein fast leerer Bus. Im Alltag entstehen schon aus der Notwendigkeit der Selbstversorgung zahlreiche Kompromisse.

Die Versorgung Krebskranker ist mir nicht fremd, deine Problematik in Bezug auf den Führerschein ist aber nochmal spezieller. Bei solchen sehr schwierigen Umständen ist es manchmal hilfreicher, binär ergebnisorientiertes Denken in Frage zu stellen, weil die Realität eben nicht binär ist sondern sich auch durchaus neue Möglichkeiten aus dem eigenen Denken und Handeln ergeben können.

Vielleicht macht dir das die Hintergründe etwas deutlicher. Ich wünsche dir jedenfalls vor allem Gesundheit und auch Erfolg bei deiner Problematik, vielleicht findest du ja doch noch einen Weg der dich zufrieden stellt!
Cxn27
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Cxn27 »

Guten Tag,
da ich starker Migräne Patient bin ( chronische ) rauche ich ab und zu mal wenn es gar nicht geht einen. Hab mich immer beim Straßenapotheker bedienen lassen weil es für mich als Azubi nicht bezahlbar war, zur Apotheke zu gehen . Wurde vor paar Wochen von der Polizei angehalten und musste ein Drogentest machen (Blutentnahme). Nun bin ich Cannabispatient aber es kamen noch keine Briefe von der Bußgeldstelle oder Führerscheinstelle. Nun meine Frage, muss ich auf irgendwas gefasst sein ? MPU, ÄG oder ähnliches ?
moepens
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Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von moepens »

Wenn die Führerscheinbehörde davon erfährt, kann das gut sein dass deine Fahrtüchtigkeit angezweifelt wird. Mit einem verkehrsmedizinischen Gutachten könnte man sich absichern (dazu gibts schon Beiträge im Forum), jedoch ist das bei Bedarfsmedikation wohl nicht möglich. Da setzt also der Hebel potentiell an... bereite dich ruhig darauf vor und überlege evtl. zu einer Dauermedikation zu wechseln.
Sameroney
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Grenzwert 1 Nanogramm

Beitrag von Sameroney »

Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zum Thema Grenzwert von 1 Nanogramm.
Wie handhabt ihr das konkret?
Nur weil man Cannabis medizinisch verschrieben bekommen, heißt es ja nicht, dass man sozusagen “bekifft” Autofahren darf.
Nun gibt es aber Situationen, in denen ich mir sicher bin, dass ich fahren kann, aber mir nicht sicher bin, ob ich fahren darf.
Einfaches Beispiel:
Ich habe abends etwas konsumiert und möchte relativ früh morgens raus und Autofahren.
Oder ich habe mal mittags was konsumiert und fahr spät abends noch mal mit dem Auto los.
Ich weiß dann nicht, ob ich unter diesem Grenzwert von 1 Nanogramm liege.
Was macht man denn dann da?
Gibt's da irgend ein Testgerät was man sich kaufen kann um sich selbst zu testen?
Oder was habt ihr für einen Ratschlag in der Sache?
Lieben Gruß,
Johannes
HabAuchNeMeinung
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Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Grenzwert 1 Nanogramm

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hallo und Herzlich willkommen hier im Forum,


um es kurz zu machen:
Wenn Du täglich konsumierst hast Du keine Chance am nächsten Tag unter der Nachweisgrenze (aka Grenzwert) zu landen. Das musst Du aber auch als Patient nicht. Es schützt Dich aber halt nicht vor einer BE und der Anordnung einer MPU.
Diese hat aber bei Patienten eine andere Fragestellung als bei nicht Patienten.

Es gibt hier im Forum einen eigenen Thread zu dem Thema:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=6949
Weitergehende Infos als Patient findest Du hier:
https://cannabispatienteninfo.de/cannab ... -wirklich/
Vorschlag: Lese Dich da erstmal ein
Sameroney
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Re: Grenzwert 1 Nanogramm

Beitrag von Sameroney »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 6. Mai 2022, 13:35 um es kurz zu machen:
Wenn Du täglich konsumierst hast Du keine Chance am nächsten Tag unter der Nachweisgrenze (aka Grenzwert) zu landen. Das musst Du aber auch als Patient nicht. Es schützt Dich aber halt nicht vor einer BE und der Anordnung einer MPU.
Diese hat aber bei Patienten eine andere Fragestellung als bei nicht Patienten.
Hallo,
gibt es denn nicht ein bezahlbares Messgerät auf dem Markt, mit dem man sich einfach vor Antritt der Fahrt testen kann?
Gibt´s sowas im Handel? :-)
Das fände ich jetzt am einfachsten.
HabAuchNeMeinung
Beiträge: 620
Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17

Re: Grenzwert 1 Nanogramm

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Sameroney hat geschrieben: Mo 9. Mai 2022, 11:52 Hallo,
gibt es denn nicht ein bezahlbares Messgerät auf dem Markt, mit dem man sich einfach vor Antritt der Fahrt testen kann?
Gibt´s sowas im Handel? :-)
Das fände ich jetzt am einfachsten.
Nein, gibt es nicht. Der aktive THC Wert lässt sich soweit ich weiss z.Zt. nur über eine Blutanalyse bestimmen.
Südhesse
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Registriert: Mi 3. Mär 2021, 18:48

Re: Grenzwert 1 Nanogramm

Beitrag von Südhesse »

Sameroney hat geschrieben: Mo 9. Mai 2022, 11:52 Hallo,
gibt es denn nicht ein bezahlbares Messgerät auf dem Markt, mit dem man sich einfach vor Antritt der Fahrt testen kann?
Gibt´s sowas im Handel? :-)
Das fände ich jetzt am einfachsten.
https://www.trendsderzukunft.de/cannabi ... stgeraete/

Hab leider nicht mehr dazu gefunden. Der Artikel ist auch schon älter, was mich ehrlich gesagt ein wenig wundert.
Ich bin ab und an mal auf der Suche nach interessanten Aktien die irgendwas mit Cannabis zu tun haben und bin daher bei meiner Suche (muss so Ende 2020 gewesen sein) auf eine kanadische Firma gestoßen die hochgenaue Atemtests herstellen will / herstellt. Inwieweit das allerdings in Kanada oder USA schon auf dem Markt ist oder benutzt wird weiß ich nicht.

Hier noch der Link zur Herstellerseite (allerdings ein anderer als bei meiner Aktiensuche):
https://houndlabs.com/product-overview/
"Der Hauptgrund für das Verbot von Cannabis ist der Effekt auf degenerierte Rassen. Cannabis lässt nicht-Weiße glauben, sie seien gleichwertig wie Weiße"
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Tim wiesel
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Patienten Gültigkeit

Beitrag von Tim wiesel »

Liebe Gemeinde,
Eine Frage: muss ich monatlich ein cannabis Rezept vom Arzt holen um den patienten status nicht zu verlieren oder gelte ich auch als Patient wenn das Rezept mehr als 30 Tage zurück liegt. Und wie sieht das vor dem Gesetz aus zb. In einer Kontrolle?

Liebe Grüße
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Martin Mainz
Board-Administration
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Alles Cannabis, daß du konsumierst muss aus der Apotheke kommen. Wenn du kein Rezept hast und trotzdem über dem Grenzwert erwischt wirst, bist du fällig. Wie alt das Rezept ist, spielt dabei nur in sofern eine Rolle, als daß dort die Einnahmemenge steht und die sollte eingehalten werden. Wenn dein Rezept z.B. für 3 Monate reicht, geht das auch.
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LegalizeNOW
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von LegalizeNOW »

Hat hier jemand schon eine Qualifizierte Mpu (also für Patienten) hinter sich und kann mir eine gute Untersuchungsstelle empfehlen?

MfG
Anonymous45
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Anonymous45 »

Lui hat geschrieben: So 23. Mai 2021, 22:46 Gerne doch...
Ich wurde von der Fsst aufgefordert ein positives Gutachten vorzulegen.

Nach meiner Anmeldung bei der Avus, bekam ich ein Fragebogen von dene, welches der Hausarzt ausfüllen sollte....
Hey Lui, vielen Dank das du deine nützlichen Erfahrungen mit uns teilst!
Hattest du kein Gespräch mit dem Psychologen und hast du eine MPU-Vorbereitung in Anspruch genommen?
Ich bin ebenfalls in der Bringschuld der Fss ein positives Gutachten vorzulegen, auch als Cannabispatient. Da die Begutachtung rund 900-1000€ kostet und eine MPU-Vorbereitung >2000€, stellt sich mir die Frage ob ich in diesem Fall darauf verzichten kann.
Vorallem das psychologische Gespräch macht mir Sorgen, da ich erst nach meiner Verkehrsauffälligkeit Patient wurde. Ich kann diesen Konsum aufgrund der niedrigen Werte zwar als Selbstmedikation darstellen, (besitze für den Zeitraum auch eine ärztliche Diagnose über meine Haupterkrankung)jedoch frage ich mich wie tief der Psychologe nachfragt.
Vielleicht hast du ja noch ein, zwei Tipps.
Gruß
Leas
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Autofahren bei BTM-verschreibung

Beitrag von Leas »

Da ich beim "googlen" sehr weit oben einen Link auf eure Seite hatte in dem genau gar nicht korrektes stand bevor er geschlossen wurde. Einmal das 1*1 für Autofahren unter BTM-Rezept.

Eins vorweg: So viel euch auch die verschiedenen "normalen" Ärzte (die keine BTM verschreiben DÜRFEN weil es eine spezielle zulassung braucht) erzählen. Cannabis mit THC ist nur in der Krebstherapie zugelassen. In der Schmerztherapie geht es vorwiegend um CBD und selbst diesen Antrag auf OffLabel-usage bekommt man nicht ohne Schwerbehinderung aufgrund der Chronischen Schmerzendiagnose und Abarbeiten ALLER LabelUse Medikamente , durch (mit irgend einer Cannabis Vorgeschichte irgendwo, sowieso nicht) . Für das Autofahren unter THC , stellt kein anständingiger Arzt die erforderliche Erlaubnis aus!!! CBD ONLY , ausgenommen. Das ist genau wie die vllt "Cannabislegalisierung" . Machen wollen gerne, bloß wenn halt Gesetze und Verträge (die Deutschland nicht alleine ändern kann) das ausdrücklich verbieten, wird da wohl eher nix draus.

Zur Fahrerlaubnis (unter Opiaten und Amphetaminen):
-Man wird ausführlich von dem verschreibendem Arzt aufgeklärt, das man KEIN Fahrzeug führen darf! Die meisten Ärzte lassen sich das unterschreiben, MÜSSEN sie aber nicht.Bsp: [bei meinem Arzt musste ich, in der Schmerzklinik haben sie mir da nix von vorgelegt. MÜSSEN sie halt nicht, solange sie ausreichend aufgeklärt haben und das dann in ihren Unterlagen abhaken.] ---> Nur das Rezept zu haben, bedeute also man darf KEIN Fahrzeug führen!!!

-Sobald man stabil auf eine Dosierung eingestellt ist, KANN einem der behandelnde Arzt eine Erlaubnis für das führen von Fahrzeugen unter den entsprechenden Medikamenten ausstellen. Dort ist Festgehalten welche Medikamente und in welcher Dosierung. Diese MUSS man beim führen von Fahrzeugen mit sich führen!!!

-Da bis vor ein paar Jahren, die Polizei, keine ausschließenden Schnelltest hatte (gibt es mittlerweile) darf man beim Vorzeigen der entsprechenden Papiere NICHT zu einem Drogentest "eingeladen" werden. Selbst mit der Aufforderung, machen die Schnuffies schon einen Fehler.

-Im Schengenabkommen ist geregelt, das man 30Tage der verschriebenen Dosis an BTM-Medikamenten, mit einer Bescheinigung (zb. die Fahrerlaubnis) , mit sich führen darf (auf Ausnahmen wird hingewiesen!) . Sobald man also die erweiterte EU verlässt oder länger als 30 Tage außerhalb von Deutschland verbringen möchte, benötigt man die entsprechenden BTM aus/einführe Papiere entsprechen dem Land/Länder.

Halten wir das wichtigste feste: NUR ein REZEPT für Btm , bedeutet NEIN für das führen von Maschienen (bsp. schon eine simple Metallfräse) + Fahrzeugen!
OHNE die entspechenden PAPIERE darf man KEINES der beiden führen!
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Martin Mainz
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Leas und willkommen im Forum.

In diesem Thread gehts aber genau darum: Fahren mit THC Rezept. Und ja, klar geht das, wenn sich der Patient dazu in Absprache mit dem behandelnden Art dazu in der Lage sieht. Aber das schreibst du ja selbst und widersprichst damit deiner eigenen Aussage von weiter oben:
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 -Sobald man stabil auf eine Dosierung eingestellt ist, KANN einem der behandelnde Arzt eine Erlaubnis für das führen von Fahrzeugen unter den entsprechenden Medikamenten ausstellen. Dort ist Festgehalten welche Medikamente und in welcher Dosierung. Diese MUSS man beim führen von Fahrzeugen mit sich führen!!!
Eine Extra Erlaubnis habe ich dazu hier noch nie gesehen. Es langt das Btm Rezept.

Auch haben fast alle "normalen" Ärtze eine Btm Zulassung, die wenigsten haben keine.

Woher kommen denn deine Weisheiten?
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moepens
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Re: Autofahren bei BTM-verschreibung

Beitrag von moepens »

Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 Eins vorweg: So viel euch auch die verschiedenen "normalen" Ärzte (die keine BTM verschreiben DÜRFEN weil es eine spezielle zulassung braucht) erzählen.
Alle Ärzte außer Zahn- und Tierärzte sind dazu gesetzlich berechtigt Cannabis zu verschreiben. Da THC ein Betäubungsmittel ist braucht es dazu ein Btm-Rezept. Diese müssen beim BfArm beantragt werden und beanspruchen vergleichsweise mehr Aufwand. Manche Ärzte möchten das prinzipiell nicht.
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 Cannabis mit THC ist nur in der Krebstherapie zugelassen.
Das stimmt nicht. Vor allem in der Krebstherapie wird Cannabis eher ignoriert. Ärzte und Schwester wissen vom Konsum ihrer Patienten, die sich untereinander davon erzählen - aber verschreiben wollen viele Ärzte nicht.

Dass deiner Aussage die Grundlage fehlt zeigt sich sehr schnell wenn man google bemüht und eindeutige Quellen zu Rate zieht.
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 In der Schmerztherapie geht es vorwiegend um CBD
Nein! Es geht in der Schmerztherapie vor allem um THC. Bitte suche dir Informationen aus glaubwürdigen Quellen.

CBD ist so vielfältig frei erhältlich, kaum jemand geht zu einem Arzt wegen CBD.
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 und selbst diesen Antrag auf OffLabel-usage
Im Fall von Epidyolex wäre es tatsächlich off-label. Das ist allerdings ein extrem teures Medikament, für das günstigere reine CBD (und auch bspw. Blüten) gibt es keine arzneimittelrechtliche Zulassung und der Einsatz wäre somit immer no-label.
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13bekommt man nicht ohne Schwerbehinderung aufgrund der Chronischen Schmerzendiagnose und Abarbeiten ALLER LabelUse Medikamente , durch (mit irgend einer Cannabis Vorgeschichte irgendwo, sowieso nicht)
CBD selbst und auch Epidyolex können problemlos auf einem normalen Rezept verschrieben werden. Durch die notwendige rel. hohe Dosierung bei manchen Erkrankungen ist eine Kostenübernahme oft Voraussetzung zur Behandlung. Die Hürden seitens der GKV sind hier tatsächlich oft zu hoch angesetzt. Bei reinem CBD und Epidyolex greifen auch die gesetzlichen Änderungen von 2017 nicht, im Gegensatz zu Präparaten mit THC. Bei diesen sieht die Lage etwas anders aus.

Jedoch besteht dabei kein Zusammenhang zu einer Schwerbehinderung, im Gegenteil stehen ganz allgemein nicht selten Erkrankungen sogar Verschreibungen im Weg. Insbesondere bei THC.

Mit einer Vorgeschichte bzgl. Cannabis wird es oft schwieriger, die besten Chancen hat man dann wahrscheinlich bei Substitutionsärzten.
Leas hat geschrieben: Mi 7. Sep 2022, 02:13 Für das Autofahren unter THC , stellt kein anständingiger Arzt die erforderliche Erlaubnis aus!!!
...
Zur Fahrerlaubnis (unter Opiaten und Amphetaminen):
-Man wird ausführlich von dem verschreibendem Arzt aufgeklärt, das man KEIN Fahrzeug führen darf! Die meisten Ärzte lassen sich das unterschreiben, MÜSSEN sie aber nicht.Bsp: [bei meinem Arzt musste ich, in der Schmerzklinik haben sie mir da nix von vorgelegt. MÜSSEN sie halt nicht, solange sie ausreichend aufgeklärt haben und das dann in ihren Unterlagen abhaken.] ---> Nur das Rezept zu haben, bedeute also man darf KEIN Fahrzeug führen!!!

-Sobald man stabil auf eine Dosierung eingestellt ist, KANN einem der behandelnde Arzt eine Erlaubnis für das führen von Fahrzeugen unter den entsprechenden Medikamenten ausstellen. Dort ist Festgehalten welche Medikamente und in welcher Dosierung. Diese MUSS man beim führen von Fahrzeugen mit sich führen!!!

-Da bis vor ein paar Jahren, die Polizei, keine ausschließenden Schnelltest hatte (gibt es mittlerweile) darf man beim Vorzeigen der entsprechenden Papiere NICHT zu einem Drogentest "eingeladen" werden. Selbst mit der Aufforderung, machen die Schnuffies schon einen Fehler.

-Im Schengenabkommen ist geregelt, das man 30Tage der verschriebenen Dosis an BTM-Medikamenten, mit einer Bescheinigung (zb. die Fahrerlaubnis) , mit sich führen darf (auf Ausnahmen wird hingewiesen!) . Sobald man also die erweiterte EU verlässt oder länger als 30 Tage außerhalb von Deutschland verbringen möchte, benötigt man die entsprechenden BTM aus/einführe Papiere entsprechen dem Land/Länder.

Halten wir das wichtigste feste: NUR ein REZEPT für Btm , bedeutet NEIN für das führen von Maschienen (bsp. schon eine simple Metallfräse) + Fahrzeugen!
OHNE die entspechenden PAPIERE darf man KEINES der beiden führen!
Bitte keine Falschinformationen verbreiten!
Das Thema ist sehr komplex, aber hier eine glaubwürdige Quelle: https://petradahl.de/cannabis-als-medik ... -cannabis/
kimpossible12
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Registriert: Do 29. Okt 2020, 17:03

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von kimpossible12 »

Hi Leute. Ich bin im August 2020 angehalten worden inkl. Blutentnahme: 1.9 ng THC, 4,2 THC-COOH. Eigentlich hätte man mich zu einem ärztlichen Gutachten einladen müssen. Dort hätte ich auf Einmalkonsum plädieren müssen. Komischerweise warte ich bis heute auf die Einladung… ich glaube die FSSt hat es irgendwie verpennt. Ich habe seitdem nicht konsumiert, weil ich auf diese Einladung warte…

Nun würd ich gern Cannabispatient werden. Was würde passieren, wenn ich die Einladung zum ärztlichen Gutachten paar Monate nach meinem Patientenstatus erhalten würde? Hat jemand schon mal davon gehört, dass jemand sich ein Rezept geholt hat, in der Zeit in der er/sie auf die Einladung zum ärztlichen Gutachten gewartet hat? Oder werden die dann direkt sagen „kann kein Einmalkonsum gewesen sein damals, mach MPU!“

Oder anderes Szenario: die Einladung zum äG kommt tatsächlich nicht, ich werde aber als Patient noch mal kontrolliert von der Polizei inkl. Blutabnahme und es folgt Meldung Nummer 2 an die FSSt und die stellen fest, dass Meldung 1 schon verpennt wurde und jetzt mein Lappen durch Meldung 2 zu 100% zu entziehen ist. Hat jemand ne Ahnung?

Könnte ich mich evtl. damit retten im Vorfeld selber dieses eine Gutachten bei einem Verkehrsmediziner zu machen und sobald Szenario 1 oder 2 eintritt, denen das direkt zukommen zu lassen und zu sagen „hey ich bin keine Gefahr“?
Franziskaner
Beiträge: 9
Registriert: Mo 31. Jan 2022, 13:51

Fragen über Fragen Neupatient

Beitrag von Franziskaner »

Hallo zusammen,
ich habe gestern mein erstes Cannabis Rezept erhalten für meine Psyche, ADHS und Schlafstörungen. Bis auf mein Rezept habe ich nichts bekommen. Wie sieht es denn aus bei Polizeilichen Kontrollen? Brauch ich denn sonst noch etwas außer mein Rezept als Beweis? Wie sieht es mit Autofahren aus? Wenn ich Beispielsweise am Abend etwas geraucht habe und am nächsten Tag kontrolliert werden schlägt der Drogentest ja auch an. Bin noch sehr neu im Bereich Medizinisches Cannabis vllt kann mir jemand helfen.
Vielen Dank
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Martin Mainz
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Beiträge: 4587
Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39

Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Martin Mainz »

Hallo Franziskaner.

Bitte benutze die Suchfunktion und lies dich in die Threads ein. Zu allen deinen Fragen gibt es bereits Themen in diesem Forum. Ich habe deinen letzten Post hierher verschoben, da sich deine meisten Fragen auf den Führerschein beziehen.

In Kürze: Du brauchst nur das Rezept. Das Fahren sollte mit dem Arzt besprochen werden. Wenn du dich im Stande fühlst, reicht das aber im Prinzip. Zu Überprüfungen kann es trotzdem kommen.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

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Dos89
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Registriert: Di 1. Sep 2020, 15:17
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Re: Cannabisrezept, Patient, Führerschein & MPU

Beitrag von Dos89 »

Hallo liebe Leute,
Ich bin cannabis patient mit kü seit 2019, und bin gestern von der autobahn Polizei direkt nach dem tanken am Rastplatz angehalten wurden.
Auf die Nachfrage ob Bewusstsein veränderte Gegenstände sich im Auto befinden, hab ich gesagt: ja, aber als Medizin.
Nachdem die Polizei dann erfahren hat das ich Cannabis patient bin, mit Rezept und apo Ausweis, haben die mir komische Fragen gestellt. Warum ich das Cannabis aus einem anderen Bundesland bestelle usw.
Ich solle einen Urin test machen Auf andere Substanzen. Den hab ich mit nur thc positiv "bestanden". Danach wurde mir gute Fahrt gewünscht und ich durfte weiter.

Ist eine Meldung an die führerscheinstelle vorprogrammiert?
Macht es Sinn jetzt schon irgendwas zu unternehmen?

Hatte noch keine Auffälligkeiten im Verkehr, auf führerschein bin ich angewiesen in meinem Job, und sonst straffrei.
Zuletzt geändert von Dos89 am Do 1. Dez 2022, 06:36, insgesamt 1-mal geändert.
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