Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Kaikoura
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Registriert: Di 28. Nov 2023, 16:15

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Kaikoura »

Es kommt Bewegung in diese Art von laufenden Fällen.Im folgenden Video wurde die Owi mit 2,9ng Thc eingestellt.

https://www.youtube.com/watch?v=UtRPiDCQox0&t=14s
Respekt ist zumutbar, immer.
Brabolepl
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Registriert: Fr 30. Dez 2022, 22:05

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Brabolepl »

Gilt man nach dem 01.04. immer noch als regelmäßiger Konsument wenn man mehr als 2x mit THC im Blut angehalten wird, auch wenn man die 3.5ng unterschreitet und muss eine MPU machen? Oder könnte ich jetzt theoretisch jeden Tag mit 3.4ng angehalten werden ohne Konsequenzen für den Lappen?
TeutoDirk
Beiträge: 2
Registriert: Fr 12. Apr 2024, 13:15

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von TeutoDirk »

Mein Freund wurde vor Jahren der Führerschein entzogen weil er im jugendlichen leichtsinn in einer Polizeikontrolle regelmäßigen Cannabiskonsum zugegeben hatte und bei ihm Blutwerte von einem Kunsum vom Vortag nachgewiesen wurde. Mit dem inkraftreten des neuen CanG sind wir aber nun zuversichtlich in seinem Fall den Führerschein wieder zu bekommen und haben die Verkehrsbehörde mit diesem Schreiben angeschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich, XXX, geboren am XXX in XXX, wende mich heute an Sie aufgrund der jüngsten gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf die Fahrerlaubnis durch die Einführung des Cannabisgesetzes (CanG).

Im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 wurde mir meine Fahrerlaubnis entzogen, da ich damals lediglich einen gelegentlichen Cannabiskonsum angegeben hatte. Ich möchte darauf hinweisen, dass zum Zeitpunkt meiner Fahrzeugkontrolle kein Cannabis konsumiert wurde. Die festgestellten Werte können lediglich auf einen Konsum am Vortag zurückgeführt werden.

Aktuell plant das Verkehrsministerium, die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr neu zu regeln, wobei ein Wert von 3,5 im Gespräch ist. Mit dem Inkrafttreten des CanG am 01.04.2024 wurden jedoch bereits wesentliche Änderungen im Umgang mit Cannabiskonsum und der Fahrerlaubnis eingeführt. Insbesondere wurde die Möglichkeit für ärztliche und medizinisch-psychologische Gutachten neu geregelt.

Gemäß den neuen Bestimmungen des CanG wird die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens künftig nur noch dann angeordnet, wenn konkrete Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen. Ebenso kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten nur noch unter strengen Voraussetzungen verlangt werden, wie etwa bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss oder zur Klärung, ob eine vorherige Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.

Ich bitte Sie daher höflichst, die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit meinem Fall zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen. Es ist möglich, dass die Voraussetzungen für eine Verjährung meines früheren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorliegen könnten. Ich ersuche Sie daher, auch diesen Umstand in Ihrer Überprüfung zu berücksichtigen.

Zudem habe ich meinen Führerschein bisher aufgrund einer Verjährung noch nicht neu beantragt, da ich davon ausgegangen bin, dass diese nur bei einem Verstoß wegen Alkohol möglich ist und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht davon profitieren könnten.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe

mit friedlichem Gruß
Bitte Daumen Drücken :o)
Cexpert
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Registriert: Sa 27. Jan 2024, 23:07

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von Cexpert »

TeutoDirk hat geschrieben: Fr 12. Apr 2024, 13:32 ...
Bitte Daumen Drücken :o)
Ja, das klappt ganz sicher. Da können die gar nicht anders, als sich bei dir zu entschuldigen und den Führerschein zurüczugeben.
Aus welchem Bundesland kommst du?
pepre
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Registriert: Di 19. Okt 2021, 11:31

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von pepre »

https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html
Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch

Das Bundesverkehrsministerium hat den Ampelfraktionen eine sogenannte Formulierungshilfe zukommen lassen: ... in Zukunft soll neben einem bestehenden Grenzwert für Alkohol auch ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC im Gesetz stehen. Dabei hat sich das Ministerium an die Empfehlung der Expertenkommission gehalten. Die hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum empfohlen.
...
Neu in der Formulierungshilfe ist nach einigen Diskussionen ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Wie beim Alkohol soll für sie ein Grenzwert von 0,0 gelten. ... Weil der Cannabis-Wirkstoff im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann [als Alkohol], würde diese Regel wohl zu einem kompletten Cannabis-Konsum-Verbot für alle Fahranfänger und Menschen unter 21 Jahren führen.
...
moepens
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Registriert: Fr 16. Jun 2017, 07:45

Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von moepens »

pepre hat geschrieben: Mi 24. Apr 2024, 17:07 https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... r-100.html
Cannabis-Verbot für Fahranfänger im Gespräch
Das würde wahrscheinlich dazu führen, dass junge Erwachsene sich nicht mehr um Grenzwerte scheren und trotzdem fahren.
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M. Nice
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von M. Nice »

So wie es eben bisher war.
Warum vor dem fahren keinen rauchen, wenn dir sowieso der Schein genommen wird, auf Grund des zu niedrig angesetzten Grenzwert. :o
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
TeutoDirk
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Re: Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Beitrag von TeutoDirk »

NRW. Führerscheinstelle hat sich auch schon gemeldet. MPU muss nicht mehr gemacht werden. Dafür muss ich aber die theoretische und praktische Fahrprüfung wiederholen.
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