Mir wurde heute ein Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorgelegt. Darin wird mir Folgendes zur Last gelegt: „Sie verfügten am 07.05.2017 in Düsseldorf unerlaubt über jedenfalls eine Konsumeinheit Tabak-Marihuana-Gemisch.“
Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln – Vergehen nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG, § 74 StGB -
wird gegen mich eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 Euro festgesetzt.
Tatsächlich wurde ich am 7. Mai 2017 beim Konsum eines Joints mit aus meiner Sicht unbestimmbaren Menge an THC von einer Polizeistreife in der Düsseldorfer Altstadt aufgegriffen worden. Das „Tabak-Marihuana-Gemisch“ wurde dabei konfisziert. Eine Durchsuchung meiner beigeführten Taschen und Kleidungsstücke führte zu keinen weiteren relevanten Funden, weil ich außer des konfiszierten Joints nichts mit mir geführt habe.
Dies ist das erste Mal, dass ich in irgendeiner Art und Weise straffällig aufgefallen oder in irgendeiner Form mit dem BtM in Konflikt geraten bin.
Nach einer kurzen anwältlichen Konsultation liegt dieses Strafmaß im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Ich hätte nun 3 Möglichkeiten:
1. Einspruch einlegen und es zur Hauptverhandlung kommen lassen. Denn laut Anwalt wird es dazu kommen, sonst hätte man die Angelegenheit schon fallen gelassen.
2. Einspruch einlegen gegen das Strafmaß. Da könnte ich nur mit meiner finanziellen Situation argumentieren und entsprechende Unterlagen wie Verdienstabrechnungen, Mietvertrag etc... vorlegen.
3. Abwarten bis ich aufgefordert werde, die Strafe zu zahlen.
Hat jemand von Euch noch einen weiteren Tipp an mich? Was ich tun könnte oder sollte? Dass ich extrem großes Pech habe, weil bei jedem anderen, der im Besitz einer so geringen Menge, die nicht mal nachweisbar gewesen sein dürfte, ist mir bewusst.
