Leider kann ich dem absolut nicht zustimmen. Man bekommt vor Gericht oftmals nicht das Recht zugesprochen, obwohl man eigentlich im Recht ist.Martin Mainz hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 07:13Eher nicht. Wer vor Gericht zieht bekommt in der Regel sein Recht, das war in vielen Fällen hier so. Aber es zieht eben nur ein kleiner Prozentteil vor Gericht und das spart die KK, so wird ein Schuh draus. Ist aber nicht erst seit Cannabis so.
"Recht haben und Recht bekommen" - kennt jeder und ist auch wie viele "Sprüche" oftmals wahr!
Allerdings ist auch wahr, wer nicht Kämpft hat hier evtl. im Vorfeld bereits verloren
"Die schützende Hand des Gesetzgebers" war gemeint, daß gesetzliche Krankenkassen scheinbar alles erdenkliche an Fadenscheinigen KÜ Ablehnungen bis hin zu lächerlichen/albernen KÜ Ablehnungen sowie Lügen versuchen um dem Gesetz nicht entsprechen zu müssen. Es werden schlimme chronische Krankheiten verharmlost oder diese wären gar nicht angezeigt bei Med.Cannabis usw.usw. ...
Steht alles schwarz auf weis in den Antwort Schreiben seitens der Krankenkassen. Und wer sich hier traut so "schwarz auf weis" zu lügen, der kann nur die "schützende Hand des Gesetzgebers" spüren/wissen/haben!
Dem Gesetzgeber kann so ein Verhalten seitens seiner Krankenkassen nur recht sein. Es spart doch viel Geld...!