GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Hallo phil_
Gleiche Situation wie bei mir momentan.
Mein Anwalt meint GF einklagen da Ablehnung ungültig.
MfG
Gleiche Situation wie bei mir momentan.
Mein Anwalt meint GF einklagen da Ablehnung ungültig.
MfG
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Danke euch Martin Mainz und MCWolf
nach Absprache mit meinem Arzt sollte ich einen Widerspruch schreiben und an meine KK und MDK faxen Gesagt, getan, und heute war schon post von beiden im Briefkasten .
der MDK hat mir mein Widerspruch zurückgeschickt und schreibt:
da der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ausschließlich im Auftrag von Kranken- und Pflegekassen tätig werden kann, müssen wir Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Vor dort werden dann ggf die erforderlichen schritte eingeleitet.
meine KK schreibt
Damit wir ihren Widerspruch weiter bearbeiten und erneut überprüfen können soll der Arzt eine ärztliche Stellungnahme zum Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen. und ich soll das Gutachten mit meinem Arzt Besprechen.
dazu schreiben die
nach erneuter Überprüfung der Einhaltung der Fristen ist es in Ihrem Fall nicht zu einer Genehmigungsfiktion gekommen.
Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
ja natürlich , einfach nur frech, dreist und unverschämt.
nach Absprache mit meinem Arzt sollte ich einen Widerspruch schreiben und an meine KK und MDK faxen Gesagt, getan, und heute war schon post von beiden im Briefkasten .
der MDK hat mir mein Widerspruch zurückgeschickt und schreibt:
da der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ausschließlich im Auftrag von Kranken- und Pflegekassen tätig werden kann, müssen wir Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit an Ihre Krankenkasse zu wenden.
Vor dort werden dann ggf die erforderlichen schritte eingeleitet.
meine KK schreibt
Damit wir ihren Widerspruch weiter bearbeiten und erneut überprüfen können soll der Arzt eine ärztliche Stellungnahme zum Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen. und ich soll das Gutachten mit meinem Arzt Besprechen.
dazu schreiben die
nach erneuter Überprüfung der Einhaltung der Fristen ist es in Ihrem Fall nicht zu einer Genehmigungsfiktion gekommen.
Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
ja natürlich , einfach nur frech, dreist und unverschämt.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4619
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Na gut, der MDK hat mit Dir direkt nichts zu tun, das musst Du mit der KK ausmachen. Die können dazu schreiben, was sie wollen, nächster Schritt wäre Anwalt und Sozialgericht.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Nach den Feiertagen und Neujahr werde ich das in Angriff nehmen
noch was:
hatte in der Zwischenzeit wo der antrag abgegeben war einen Brief von der KK: Bisher liegen der KK die unterlagen noch nicht vor. deshalb können wir die frist nicht einhalten.
daraufhin habe ich da angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Antrag sich beim MDK befindet?
Änderte sich da was mit meine Telefonische Anfrage meinerseits zu aktuellen Sachlage?
Manche schreiben der MDK muss schriftlich mitteilen dass sich die first verlängert und andere schreiben so eine Telefonische Anfrage Verlängert Automatisch die first?
Welche Aussage stimmt denn nun? und wo kann mann es nachlesen
LG
noch was:
hatte in der Zwischenzeit wo der antrag abgegeben war einen Brief von der KK: Bisher liegen der KK die unterlagen noch nicht vor. deshalb können wir die frist nicht einhalten.
daraufhin habe ich da angerufen und mir wurde mitgeteilt das der Antrag sich beim MDK befindet?
Änderte sich da was mit meine Telefonische Anfrage meinerseits zu aktuellen Sachlage?
Manche schreiben der MDK muss schriftlich mitteilen dass sich die first verlängert und andere schreiben so eine Telefonische Anfrage Verlängert Automatisch die first?
Welche Aussage stimmt denn nun? und wo kann mann es nachlesen
LG
Zuletzt geändert von phil_ am Do 20. Dez 2018, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Sie müssen schriftliche Mitteilung machen.
Wenn du allerdings sagst du hast einen Brief bekommen in dem steht das der MDK noch Informationen benötigt hast du da schwarz auf weiss die Bestätigung das der MDK hinzugezogen ist.
Wenn du allerdings sagst du hast einen Brief bekommen in dem steht das der MDK noch Informationen benötigt hast du da schwarz auf weiss die Bestätigung das der MDK hinzugezogen ist.
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
meine natürlich KK und nicht MDK (hab es editiert )
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Die GKV muss über die Einschaltung des MDK innerhalb der 3 Wochen "unterrichten"
Eine schriftliche Mitteilung ist nur erforderlich wenn sich die GKV auf einen "hinreichenden Grund"
berufen will, der die Anwendung der Genehmigungsfiktion (GF) - im Einzelfall - ausschließt.
(§ 13 Abs. 3a SGB V)
Es bleibt dabei: Telefongespräche mit der GKV zu führen kann Dir als Patient "Nachteile" bringen.
Lieber warten bis die 5 Wo und ein paar Tage rum sind und dann auf GF berufen.
Wenn dann die Bestätigung der eingetretenen GF von der Kassen nicht gegenbestätigt wird.
Zum Anwalt !
Eine schriftliche Mitteilung ist nur erforderlich wenn sich die GKV auf einen "hinreichenden Grund"
berufen will, der die Anwendung der Genehmigungsfiktion (GF) - im Einzelfall - ausschließt.
(§ 13 Abs. 3a SGB V)
Es bleibt dabei: Telefongespräche mit der GKV zu führen kann Dir als Patient "Nachteile" bringen.
Lieber warten bis die 5 Wo und ein paar Tage rum sind und dann auf GF berufen.
Wenn dann die Bestätigung der eingetretenen GF von der Kassen nicht gegenbestätigt wird.
Zum Anwalt !
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Komme gerade vom Arzt. Ich habe endlich einen gefunden, der den Antrag mit mir macht! Endlich! Der Mann berät den Bundestag und hilft beim Anbau Cannabis bis 2022 in Deutschland.
Der hat Plan und hat auch einen Anwalt zur Hand
Es geht aufwärts.
Der hat Plan und hat auch einen Anwalt zur Hand
Es geht aufwärts.
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
HMMM bin eifriger Mitleser habe gerade dieses Schreiben von meiner KK bekommen und keinen Plan
vielleicht kann mir hier jemand das verdeutschen ?
vielleicht kann mir hier jemand das verdeutschen ?
- Dateianhänge
-
- tkkcannabia2jpeg.jpg (615.98 KiB) 18249 mal betrachtet
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Herzlichen Glückwunsch!
Das ist deine Genehmigung!
Damit wurde dir aufgrund der GF alles was du beantragt hast genehmigt.
Genau auf dieses Schreiben warte ich auch noch...
Und du musst dir die verordneten Medikamente (im Rahmen der Beantragung) erst selber kaufen und dann das Rezept und die Quittung einreichen dann bekommst du das Geld erstattet wenn ich richtig verstehe...
Das ist deine Genehmigung!
Damit wurde dir aufgrund der GF alles was du beantragt hast genehmigt.
Genau auf dieses Schreiben warte ich auch noch...
Und du musst dir die verordneten Medikamente (im Rahmen der Beantragung) erst selber kaufen und dann das Rezept und die Quittung einreichen dann bekommst du das Geld erstattet wenn ich richtig verstehe...
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Medi is klar , nur die schreiben ....Zur Erstattung senden sie uns bitte nach Abschluss der Behandlung die ORGINALRECHNUNG?????? nur eine ?? habe vor denen einige Rechnungen zu schicken naja ersmal we . ich ruf dort am mo. an oder gleich beim Bundesversicherungsamt
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Ich habe über die Genehmigungsfiktion eine Kostenübernahme bis Ende Februar 2019. Jetzt musste ich einen neuen Antrag stellen. Mein Arzt hat ein Attest beigelegt welches bestätigt das sich mein Leben positiv gebessert hat. Die Krankenkasse hat den MDK eingeschaltet und mir dann eine weitere Kostenübernahme verweigert!
Ist dies überhaupt rechtens ?
Das Verfahren ruht meines Wissens nach z.Z. Vor Gericht.
Ist dies überhaupt rechtens ?
Das Verfahren ruht meines Wissens nach z.Z. Vor Gericht.
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Ganz klar…
Eine Genehmigungfiktion GF zu befristen oder in der Regel aufzuheben, widerspricht m.E. der Rechtslage des "Cannabisgesetzes" und den Regelungen zur Genehmigungsfiktion.
Zum grundsätzlichen Thema GF siehe auch hier beim Bundesversicherungsamt:
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#26
In neuer Zeit hat es jedoch Urteile des Bundessozialgerichtes BSG gegeben die sich je nach Senat widersprechen (1. Senat / 3. Senat)
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#30
"Urteil vom 11. Mai 2017, Az. B 3 KR 30/15 R). In dieser Entscheidung hat der 3. Senat zum Ausdruck gebracht, er neige – im Unterschied
zur Auffassung des 1. Senats – dazu, dass die gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch
zu bemessen seien. Das Bundesversicherungsamt wird die weitere Entwicklung der Thematik beobachten und ggf. mit den
Krankenkassen die aufsichtsrechtlichen Folgerungen erörtern"
Wenn man in die Entscheidung des 3 Senates reinschaut sieht man, es handelt sich um einen „Sonderfall“. Der für das C-Thema m.E. nicht anwendbar ist. Hier wurde ein Hilfsmittel benötigt:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _16_R.html
Therapiedreirad (Easy Raider)
„…Ergebnis, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und um ein Trainingsgerät handele, das nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.“
Schon von daher passt die Entscheidung des 3 Senates überhaupt nicht !!!
Nur die GKVs versuchen jetzt aus der Entscheidung des 3 Senates Kapital zu schöpfen.
Was kann man da machen?
Ja Dein Schreiben der TK ist mindestens m.E. missverständlich formuliert und kann verschieden ausgelegt werden.
(Gemeint ist vermutlich , dass nur eine Rechnung erstattet werden soll und "Folgeversorgung" nicht)
Nur:
M.E. besser nicht mit der GKV telefonieren denn Eure Anrufe werden z.T. von den GKV umgedeutet und als Widerspruch „ausgelegt“.
Dann ist erst mal nichts mit grundsätzlicher Genehmigungsfiktion.
Auch Anrufe beim Bundesversicherungsamt bringen – nach der Erfahrung hier im Forum – leider auch nichts.
Geht unbedingt zum Anwalt !!!
Viel Erfolg !!!
Eine Genehmigungfiktion GF zu befristen oder in der Regel aufzuheben, widerspricht m.E. der Rechtslage des "Cannabisgesetzes" und den Regelungen zur Genehmigungsfiktion.
Zum grundsätzlichen Thema GF siehe auch hier beim Bundesversicherungsamt:
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#26
In neuer Zeit hat es jedoch Urteile des Bundessozialgerichtes BSG gegeben die sich je nach Senat widersprechen (1. Senat / 3. Senat)
https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#30
"Urteil vom 11. Mai 2017, Az. B 3 KR 30/15 R). In dieser Entscheidung hat der 3. Senat zum Ausdruck gebracht, er neige – im Unterschied
zur Auffassung des 1. Senats – dazu, dass die gesetzlich fingierte Genehmigung grundsätzlich nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften aufgehoben werden könne, wobei deren Voraussetzungen an dem materiell-rechtlich genehmigten Leistungsanspruch
zu bemessen seien. Das Bundesversicherungsamt wird die weitere Entwicklung der Thematik beobachten und ggf. mit den
Krankenkassen die aufsichtsrechtlichen Folgerungen erörtern"
Wenn man in die Entscheidung des 3 Senates reinschaut sieht man, es handelt sich um einen „Sonderfall“. Der für das C-Thema m.E. nicht anwendbar ist. Hier wurde ein Hilfsmittel benötigt:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Ents ... _16_R.html
Therapiedreirad (Easy Raider)
„…Ergebnis, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und um ein Trainingsgerät handele, das nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.“
Schon von daher passt die Entscheidung des 3 Senates überhaupt nicht !!!
Nur die GKVs versuchen jetzt aus der Entscheidung des 3 Senates Kapital zu schöpfen.
Was kann man da machen?
Ja Dein Schreiben der TK ist mindestens m.E. missverständlich formuliert und kann verschieden ausgelegt werden.
(Gemeint ist vermutlich , dass nur eine Rechnung erstattet werden soll und "Folgeversorgung" nicht)
Nur:
M.E. besser nicht mit der GKV telefonieren denn Eure Anrufe werden z.T. von den GKV umgedeutet und als Widerspruch „ausgelegt“.
Dann ist erst mal nichts mit grundsätzlicher Genehmigungsfiktion.
Auch Anrufe beim Bundesversicherungsamt bringen – nach der Erfahrung hier im Forum – leider auch nichts.
Geht unbedingt zum Anwalt !!!
Viel Erfolg !!!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Solangsam bekommt man das Gefühl das,dieses Cannabisgesetz genau so hingebastelt wurde um den Leuten Steine in die Wege zu legen wos nur geht.Der einzige der sich immer freut wenns um Cannabis geht is der Apotheker
Egal Montag Re Termin Vereinbaren ...... THE EMPIRE STRIKES BACK
Egal Montag Re Termin Vereinbaren ...... THE EMPIRE STRIKES BACK
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
@ Gunter_H,
viel Dank für deine Ausführungen. Der "Daumen-hoch"-Smilie fehlt hier leider.
viel Dank für deine Ausführungen. Der "Daumen-hoch"-Smilie fehlt hier leider.
Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk
kleines update, heute kam die Bewilligung zu meinem 2. Antrag. Immer noch mit Bezug auf das alte MDK Gutachten. Ich denke da hatte wohl einer keine Lust, sich durch 1,5 Leitz Ordner mit Krankenakten zu wälzen.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4619
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: verständnis frage zur ablehnung durch den mdk
Na herzlichen Glückwunsch!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Wie sieht das denn mit einer Frist aus, wenn die Krankenkasse nach erster Prüfung durch den medizinischen Dienst die Kostenübernahme abgelehnt hat und man dann Widerspruch eingelegt hat? Gibt es nach Einreichen des Widerspruches eine neue Frist, in der die Krankenkasse entscheiden muss?
Re: GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)
Bei einem Widerspruch gibt es leider keine Automatik, wie bei der Genehmigungsfiktion GF
Hier muß man wg. Untätigkeit klagen.
Die Frist für die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage zu erheben beträgt bei einem Widerspruch 3 Monate
Siehe hier:
https://www.rechtsanwalt-koeper.de/work ... sklage.pdf
Hier muß man wg. Untätigkeit klagen.
Die Frist für die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage zu erheben beträgt bei einem Widerspruch 3 Monate
Siehe hier:
https://www.rechtsanwalt-koeper.de/work ... sklage.pdf
Zuletzt geändert von Gunter_H am Di 15. Jan 2019, 09:48, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***