Eigenanbau für Patienten (bis 2017)

Rafftgarnix
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von Rafftgarnix »

Hallo Nate57

wie ist der Stand der Dinge?
Rafftgarnix
"Die Akte Rafftgarnix 2013"
Demand Change
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Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Demand Change »

Liebe DHV- Community,

im Folgenden werden wir ein Konzept im Rahmen der Legalisierungsbestrebungen vorstellen. Wir bitten Euch, das vorgestellte Modell zu diskutieren; und zwar vor Allem in Hinsicht auf die Beteiligung aus der Bevölkerung sowie die eventuellen Effekte der Aktion. Aber bitte postet auch sonstige Kritik, Anregung und Ideen! Bei positiver Resonanz werden wir zu einem späteren Zeitpunkt um Hilfestellung bei der Themenfindung (und, falls einige tatendurstig sind, gerne auch bei der Ausarbeitung) der Textbausteine bitten.

Wann immer in diesem Text eine männliche Wortform verwendet wird, geschieht dies nur zum Zweck der besseren Lesbarkeit. Es sind immer auch alle Menschen, auf die das Wort in einer anderen Form zutreffen würde, gemeint.

Vorweg:
Die Bundesopiumstelle (oder BfArM) in Bonn ist das Kontrollorgan des Gesundheitsministeriums, das den Umgang und Verkehr von Betäubungsmitteln regelt, genehmigt und untersagt. Dort kann man allerhand Anträge stellen; unter Anderem auch die Anträge auf den Erwerb bzw. Eigenanbau von Cannabis. Die erste einer solchen Sondergenehmigungen wurde 2007 erteilt.(1)
Inzwischen haben 442 Menschen eine solche Ausnahmegenehmigung beantragt. 241 von Ihnen dürfen nun Medizinalhanf erwerben. Anbauen darf niemand. (2)
In dieser Behörde arbeiten nach eigenen Angaben ca. 1.100 Menschen. Die Bundesopiumstelle darf nach einem Gerichtsbeschluss Anträge auf Anbau oder Erwerb nicht mehr pauschal ablehnen, sondern muss jeden Antrag einzeln prüfen.

Die Aktion:
Es soll eine Website erstellt werden, die über ein Formular und die Eingabe der persönlichen Daten, sowie mittels Textbausteinen (die personalisiert werden können) einen persönlichen Antrag auf den Anbau von Cannabis zu Genusszwecken/medizinischen Zwecken/im öffentlichen Interesse/etc. erstellt. Dieser wird sodann als PDF an die eingegebene Mailadresse gesandt.
Nun kann der Antrag daheim ausgedruckt, unterschrieben und an die Bundesopiumstelle verschickt werden. (Als Variante könnte man die Anträge auch an einer Stelle bündeln und die Briefe erst ab einer bestimmten Anzahl von Beteiligungen weiterleiten.).
Bei entsprechender Beteiligung der Bevölkerung an dieser Aktion werden die Zahlen der Anträge hoffentlich signifikant steigen. Neben der Signalwirkung bei entsprechender Lancierung durch die Presse, würde als Effekt ein gesteigerter Arbeitsanfall in dieser Behörde sicherlich Aufmerksamkeit in höheren politischen Kreisen erregen. Außerdem würden die Bediensteten der Bundesopiumstelle, bei entsprechender Beteiligung, mit einem Katalog von unterschiedlichsten Argumentationen für die Legalisierung bzw. die Erteilung solcher Genehmigungen, konfrontiert. Und da jeder Antrag geprüft werden muss, müssen sich zumindest die Sachbearbeiter immer wieder damit beschäftigen und den Argumenten preisgeben.

Die technischen Voraussetzungen sind bereits geschaffen. Im nächsten Schritt geht es an die Erstellung der Textbausteine und schließlich an die Bekanntmachung der Aktion auf allen möglichen Kanälen. Auch Konzepte zur Herstellung potenziell viraler Videos sind schon vorhanden und werden im Moment ausgearbeitet.

Wir werden uns in spätestens zwei Wochen an dieser Stelle wieder melden und einen Zwischenbericht abliefern.
Vielen Dank im Voraus!

2 Aktivisten


Quellen:
(1)
http://www.hanfjournal.de/webEdition/we ... cmd[4]=369

(2)
http://hanfverband.de/index.php/nachric ... e-erhalten
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bushdoctor
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von bushdoctor »

Sehr gut!
Ich bin dabei...!
prinzipiell wird mit dem Projekt Wiet Erstand das selbe Ziel verfolgt:
Bilaterale Verhandlungen mit der Bundesopiumstelle und eine "Legalisierung" unter dem BtmG

Ab 10.000 Anträgen innerhalb einer Woche, sollte ein Dialog mit der Bundesopiumstelle möglich sein.
Die Anträge müssen nach §7 BtmG nur folgendes enthalten und bedüfen keiner besonderen Form:
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist in doppelter Ausfertigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen, das eine Ausfertigung der zuständigen obersten Landesbehörde übersendet. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
1.
die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften des Antragstellers und der Verantwortlichen,
2.
für die Verantwortlichen die Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis und Erklärungen darüber, ob und auf Grund welcher Umstände sie die ihnen obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können,
3.
eine Beschreibung der Lage der Betriebsstätten nach Ort (gegebenenfalls Flurbezeichnung), Straße, Hausnummer, Gebäude und Gebäudeteil sowie der Bauweise des Gebäudes,
4.
eine Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen,
5.
die Art des Betäubungsmittelverkehrs (§ 3 Abs. 1),
6.
die Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel,
7.
im Falle des Herstellens (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) von Betäubungsmitteln oder ausgenommenen Zubereitungen eine kurzgefaßte Beschreibung des Herstellungsganges unter Angabe von Art und Menge der Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, der Zwischen- und Endprodukte, auch wenn Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, Zwischen- oder Endprodukte keine Betäubungsmittel sind; bei nicht abgeteilten Zubereitungen zusätzlich die Gewichtsvomhundertsätze, bei abgeteilten Zubereitungen die Gewichtsmengen der je abgeteilte Form enthaltenen Betäubungsmittel und
8.
im Falle des Verwendens zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken eine Erläuterung des verfolgten Zwecks unter Bezugnahme auf einschlägige wissenschaftliche Literatur.
1.)
sollte klar sein: Name, Anschrift, eventuell Benennung eines BTM-Verantwortlichen (z.B. bei CSCs / e.V.)
2.)
Sachkenntnis braucht man nicht! Anbau: JEDER kann eine Pflanze anbauen (Erde und Wasser vorhanden)
3.)
selbsterklärend
4.)
Ein abschließbarer Schrank reicht mittlerweile aus, jedenfalls für Cannabis-Patienten
5.)
Erwerb und/oder Anbau; Mengenbeschränkung kann angegeben werden: z.B. 10g
6.)
selbsterklärend
7.)
Erde, Samen, Wasser, Licht, Ernte, Trocknung
8.)
Öffentliches Interesse, Selbstschutz vor Schwarzmarkt, Bekämpfung der Drogenkriminalität und des Organisierten Verbrechens, medizinische Gründe, usw...

...Im Endeffekt ist es völlig egal, was in dem Antrag steht! Solange er als "Antrag" gekennzeichnet ist, MUSS er von der Behörde geprüft werden und in einer angemessenen Zeit beschieden werden. Je unterschiedlicher die "Anträge" sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde einen Fehler bei einem Bescheid macht, wenn sie nur auf pauschale Textbausteine setzt und nicht individuell genug prüft... Das eröffnet eventuelle Klagemöglichkeiten auf dem Verwaltungsweg!
Demand Change
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Demand Change »

Hey Bushdoctor,

danke für die positive Antwort und die Recherche! 10.000 hört sich gut an. Vielleicht sollte man die ersten 10.000 an einer zentralen Stelle bündeln und einen Counter in die Seite einbauen, der zeigt, wieviele Briefe die Sammelstelle schon erreicht haben. Beim erreichen von 10.000 werden die Anträge dann an die Opiumstelle weitergeleitet. Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge dann wie ursprünglich vorgesehen, von jedem direkt an die Behörde geschickt werden.

Hey Rest,

na, was denkt Ihr so?
Heinrich
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Heinrich »

Hallo zusammen

ne gute idee um den dialog mal entlich in gang zu bringen.

Paar kleine kritik punkte die mir gleich malso einfallen bzw punkte wo es kriseln könnte.

zum einen: Jeder dieser anträge,ob bewilligt oder abgelehnt kostet mal kurzerhand minimum schlappe 75euro. mag für manche mehr für manche weniger sein.diese anträge müsseten dann nur wirklich gut formuliert sein...sonst füttern wir nur deren kaffee kassen und verpulvern unser schwer verdientes geld.(in ausnahme fällen kann ein erlass dieser kosten beantrag werden)

Zum andern werden dadurch eventuell prozesse von wartenden patienten verlangsamt(mittlerweile sind die antragszeiten im regelfall scheinbar besser geworden)

Prinzipiell find ich die idee aber spitze. Das Thema eigenanbau,gerade für medizinische zwecke, darf nicht länger totgescdhwiegen werden wie jetzt
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bushdoctor
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von bushdoctor »

Heinrich hat geschrieben: zum einen: Jeder dieser anträge,ob bewilligt oder abgelehnt kostet mal kurzerhand minimum schlappe 75euro. mag für manche mehr für manche weniger sein.diese anträge müsseten dann nur wirklich gut formuliert sein...sonst füttern wir nur deren kaffee kassen und verpulvern unser schwer verdientes geld.
An dieser Stelle möchte ich Prinzessin Leia in Star Wars Episode 4 - Eine neue Hoffung zitieren:
If money is all that you love, then that's what you'll receive.
Das BfArM soll selbstverständlich auch angemessen entlohnt werden, für seine Dienste, den wie sagte schon Hannibal Lecter in Das Schweigen der Lämmer: "Quid pro quo!" ;-)
Heinrich hat geschrieben: (in ausnahme fällen kann ein erlass dieser kosten beantrag werden)
Was sagt § 2 der Betäubungsmittel Kostenverordung (BtMKostV)
§ 2 Gebühren in besonderen Fällen
Für den Widerruf oder die Rücknahme einer Erlaubnis, für die Versagung einer Erlaubnis oder Genehmigung sowie für die Rücknahme eines Antrags durch den Antragsteller nach Beginn der sachlichen Bearbeitung wird eine Gebühr in Höhe von 75 Prozent der für die Vornahme der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung festzusetzenden Gebühr erhoben. Die vorgesehene Gebühr kann bis zu 25 Prozent der für die Vornahme festzusetzenden Gebühr ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann ganz abgesehen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht.
Es ist also reine Ermessenssache der Behörde, ob und wieviel Gebühren verlangt werden. Dies können im Falle des "Versagens" einer Anbaugenehmigung zwischen 0 und 112,5 Euro sein. Vermutlich wird sich dies nach dem "Aufwand" richten (Billigkeit). Für ein Standardschreiben, das keine erkennbare Prüfung des Sachverhalts durch die Behörde aufweist, kann (darf!) das BfArM keine 112 Euro und 50 Cent verlangen.
Das wäre unter Umständen sogar "Wucher" (§ 138 BGB) ;-)

Dennoch sollte das BfArM bei dieser Aktion nicht leer ausgehen. Ich würde einfach mal 10 Euro Bargeld bei dem Antrag gleich mitschicken und in dem Antragsschreiben auch vermerken... Interessant wäre es zu wissen, ob die Bundesopiumstelle auch eine Kasse hat, die mit einem vermehrten Bargeldeingang "umgehen" kann. Nicht auszudenken, wenn da plötzlich mehrere Tausend Euro Bargeld in einer unvorbereiteten Behörde herumliegen würden... das steigert das Mißtrauen unter den Beschäftigten, weil jemand ja "lange Finger" kriegen könnte. Richtig schlimm wäre es, wenn sich jemand beim Beilegen des Bargeldes verzählt hätte und im Brief eine andere Summe stünde als tatsächlich angekommen wäre... Da könnte so mancher Sachbearbeiter ins Schwitzen kommen... Das gegenseitige Vertrauen der Behördenmitarbeiter würde da arg drunter leiden.
Die Behörde müsste schon beim Brieföffnen mindestens mit dem "Vier-Augen-Prinzip" arbeiten und jeden Bargeldeingang penibelst dokumentieren...
Heinrich hat geschrieben: Zum andern werden dadurch eventuell prozesse von wartenden patienten verlangsamt(mittlerweile sind die antragszeiten im regelfall scheinbar besser geworden)
DAS ist in der Tat ein Problem... Niemand möchte, dass Patienten länger warten müssen! Das Spräche zumindest gegen eine geballte Aktion... wenn aber dennoch ein paar hundert Anträge pro Woche ankämen, dann sollte das die Behörde schon handhaben können. Notfalls können sie gleich ihre Kapazitäten aufstocken, bevor der "Ansturm" richtig losgeht. Die Zahl der Cannabis-Patienten wird so oder so rasant weiterwachsen. Wäre doch gut, wenn wir dem BfArM ein paar Argumente geben könnten, die Organisation "aufzustocken"... und das Gesundheitsministerium freut sich sicher auch, wenn es ein paar Stellen mehr verwalten darf.
Heinrich
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Heinrich »

If money is all that you love, then that's what you'll receive.
Erstmal haben...kann mir vorstellen das 75Euro bei manch einem gar nicht mal so einfach lockerzuschlagen sind...

Und das das Bfarm nicht umsonst arbeitet ist auch klar...
was ichm einte war das die "kosten hürde"(ich nen es hjetzt mal so) bei der planung nicht ausenvorgelassen werden sollte. zumindest ansprechen sollte man es, schlieslich sollte auch hier jeder der einen antrag stellt am besten im vorfeld bescheid wissen ;)

bushdoctor hat geschrieben:Ich würde einfach mal 10 Euro Bargeld bei dem Antrag gleich mitschicken und in dem Antragsschreiben auch vermerken
Ich weis ncihmal ob die Bargeld so in der form annehmen,aber nen versuch wärs wert ob ses gelten lassen oder zurück schicken und en dickes überweisungsformular bei legen :lol:
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bushdoctor
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von bushdoctor »

Heinrich hat geschrieben: Erstmal haben...kann mir vorstellen das 75Euro bei manch einem gar nicht mal so einfach lockerzuschlagen sind...
Deswegen ist ja erstmal Sparen angesagt ("Phase 1")...
Heinrich hat geschrieben: Und das das Bfarm nicht umsonst arbeitet ist auch klar...
was ichm einte war das die "kosten hürde"(ich nen es hjetzt mal so) bei der planung nicht ausenvorgelassen werden sollte. zumindest ansprechen sollte man es, schlieslich sollte auch hier jeder der einen antrag stellt am besten im vorfeld bescheid wissen ;)
Absolut richtig... Mit Kosten bis zu 150 Euro (im Erfolfsfalle) sind zu rechnen...
Heinrich hat geschrieben: Ich weis ncihmal ob die Bargeld so in der form annehmen,aber nen versuch wärs wert ob ses gelten lassen oder zurück schicken und en dickes überweisungsformular bei legen :lol:
Dann sollen sie es halt zurückschicken, am besten per Einschreiben-Rückschein, denn sonst kann man nicht sicher sein, dass das Geld auch wieder da ankommt, wo es "hingehört"... ansonsten: "bezahlt ist bezahl!" Aussage gegen Aussage!

Vielleicht wird den hier Mitlesenden jetzt die "Fragezeichen-Seite" auf Projekt "Wiet Erstand" klarer...
http://wieterstand.wordpress.com/about/
recker
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von recker »

Hallo Demand Change,

ich finde die Idee sehr interessant, und lass dich nicht durch die gedämpfte Reaktion entmutigen. Ich denke mal, die Sache muss gut überdacht werden und jeder Einzelne muss das auch für sich gut überdenken. Sorgfalt sollte vor Eile gehen. Auch der Zeitpunkt sollte gut gewählt werden, vielleicht sollte man noch ein bisschen die Entwicklung in den USA abwarten. Auf jeden Fall am Ball bleiben.

Ob ich persönlich da mitmache - tja...ob das so opportun ist...ob das BfAM auch nachträgliche Anträge akzeptiert? :-)
Ernst Berlin
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Ernst Berlin »

Ich finde 10 000 sind schon eine harte Zahl, woher sollen so viele Akteure kommen? Überlegt nur mal was das immer für ein Kampf ist jemanden davon zu überzeugen auf ne Demo zu kommen und da ist man noch Weitgehend Annonym. Aber der Antrag verlangt ja schon ne Menge. Trotz allem, tolle Idee und viel erfolg.
Privat Sponsor des DHV seit 06.10.2009... Wann machst du mit? :D
Demand Change
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Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Demand Change »

Liebes DHV-Forum,

Danke für die Diskussion!


Zu den Gebühren:

Das ist ja ganz schön tricky. Vielleicht könnte man gleich zu Beginn per pdf einen, durch einen Anwalt verfassten Widerspruch, mitsenden, der sich gegen zu hohe Gebühren zur Wehr setzt. In diesem Fall könnte man den Gebührenbescheid massenhaft Abwehren und zwar durch den Verweis darauf, dass kein aufwändiger Sachverhalt zu prüfen sei, weil die Argumentation durch reine Denkleistung nachzuvollziehen ist. Oder so ähnlich.
Vielleicht geht so etwas Ähnliches auch für sozial Benachteiligte. Man könnte dann direkt den Antrag auf Befreiung von den Gebühren mitsenden.
Ich weiß nicht, ob es wirklich so gut wäre, Bargeld mitzusenden. Die Vorstellung, dass keuchende Beamte mit rotem Kopf in einer Flut aus Briefen mit ungeheuren Anträgen und Bargeld ersticken, ist natürlich köstlich. Vielleicht wäre es aber zweckdienlicher, den Gebührenbescheid abzuwarten und dann die Summe abzulehnen. Obwohl man das Bargeld natürlich einfach im offiziellen Schreiben erwähnen und in der geringen Höhe rechtfertigen könnte. Briefmarken wären auch noch möglich, denke ich. Vielleicht macht es einfach der gute Mix. Auf jeden Fall ist das Problem der Gebührenerhebung real und muss berücksichtigt werden.
150 im Erfolgsfall finde ich zwar ein bisschen happig, wäre mir persönlich die Erlaubnis aber garantiert wert!



Zu den wartenden Patienten:

Ja. Es stimmt, die Bearbeitungszeit der Anträge, die nach derzeit geltender Praxis als „legitim“ eingestuft werden, wird sich automatisch verlängern.
Dies spricht jedoch meines Erachtens nicht gegen die Aktion. Und noch viel weniger als das stellt es in meinen Augen ein ethisches Problem dar. Denn zum einen sind im Rahmen der Aktion eben die Leute, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen angesprochen und werden aufgefordert, einen Antrag zu stellen. Zum anderen besteht das Ziel der Aktion ja darin, den Zugang zu Cannabis zu erleichtern. Und eine solche Situation herzustellen liegt im Interesse eines jeden Cannabispatienten. (Und, wenn man so will, beschleunigt man die Bearbeitung der Anträge der wartenden Patienten sogar. Nur eben nicht die derjenigen, die jetzt warten, sondern die all der Leute, die zukünftig zu Cannabispatienten werden und dann von dem Effekt der Aktion profitieren könnten. ) Aus diesen Gründen denke ich, dass die längere Bearbeitungszeit, die sicherlich entstehen wird, zumindest keinen schwerwiegenden Einwand darstellt.



Zu den 10.000:

Ist vielleicht doch ein bisschen viel als Hürde. Vielleicht genügen 5.000. Das sind immer noch mehr als zehn Mal so viele, wie im Moment pro Jahr. Und natürlich wird ein Dialog immer besser funktionieren, je mehr Anträge dort eingehen. Aber wir brauchen ja erstmal gar keinen Dialog. Die Antragstellung selbst ist unser erster Beitrag zum Dialog und erklärt sich selbst und wirkt auch selbst.



Zu dem nachträglichen Antrag, und ob er akzeptiert wird:

Die Internetseite wird auch nach erreichen der Schwelle online bleiben. Ab dann kann man einen solchen Antrag jederzeit stellen.



Meine persönliche Lieblingsvorstellung aus der Behörde ist ja die, dass auf einmal alle für die Erteilung der Genehmigungen sind, weil sie einfach zu oft vorgeführt bekommen haben, dass es, aus allen Richtungen betrachtet, die beste Entscheidung wäre.

Danke für Eure Beiträge!
Demand Change
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Bitte um Unterstützung bei der Argumentation für Eigenanbau

Beitrag von Demand Change »

Diese Bitte steht im Zusammenhang mit "Antragswelle Eigenanbau".

Wir kommen in die Gänge. Und jetzt bitten wir mal zur Schwarmintelligenz.

Als nächstes müssen wir möglichst viele gute und verschiedene Argumentationsstränge finden. Diese bilden die Grundlage für die Textbausteine, aus denen die Anträge erstellt werden können. Das argumentativ zu erreichende Ziel ist, einen Beamten von der Notwendigkeit des Eigenanbaus zu überzeugen.
Diese Begründungen können und sollen aus allen Richtungen kommen. Je verschiedener, desto besser.

Sie müssen gar nicht zwingend perfekt formuliert sein. Ihr könnt auch einfach die Idee zur Begründung aufschreiben. Gut wäre es natürlich, wenn ihr schon alle wichtigen Stützpfeiler der Argumentation parat hättet. So etwa:


Ich möchte Cannabis zum Eigenkonsum anbauen um das Geld, welches ich für Marihuana ausgebe, nicht im Schwarzgeldsumpf zu versenken. Auch weil dieser Antrag zeitgleich mit vielen anderen eingeht, weise ich darauf hin dass dieser wirtschaftliche Aspekt im Gesamtzusammenhang zu betrachten ist. Cannabis ist eine weit verbreitete Substanz, wegen derer Illegalität dem Staat und der Binnenwirtschaft jährlich Unsummen entgehen.

Oder auch:

In gekauftem Marihuana sind oft Verschmutzungen durch Streckmittel. Da ich auf mich aufpasse, möchte ich Marihuana zum Eigenbedarf anbauen.(-->Erweiterung auf Volksgesundheit?<--)


Es gibt viele Argumente dafür. Bringen wirs auf den Punkt.
Zuletzt geändert von Demand Change am Mo 3. Mär 2014, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
Heinrich
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Re: Aufruf zur Unterstützung

Beitrag von Heinrich »

Für den medizinischen gebrauch,da die blüten aus der apotheken einen finanziell fast zugrunde richten. für viele ist eine ausreichende dosierung nicht oder nur sehr schwer finanzierbar.
Des weiteren kommt es immer wieder zu lieferausfällen was den erfolg der therapie gefährdet.
Demand Change
Beiträge: 12
Registriert: Mo 10. Feb 2014, 22:02

Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von Demand Change »

Danke!

Einen ersten Entwurf für die Textbausteine sähe so aus:



Ich bin Schmerzpatient (schwere Kopfschmerzen und Migräne). Die Medikamente, die stark genug wären, um Erleichterung zu schaffen, bringen höchst unangenehme Nebenwirkungen mit sich. Cannabis hilft mir zuverlässig, die Symptome besser zu ertragen. Cannabisblüten werden bei diesem Krankheitsbild jedoch nicht verschrieben, deswegen muss ich zwischen dem Bezug über den Schwarzmarkt und unangenehmsten, körperlichen Zuständen wählen.

(Ich bin Patient Krankheitsbild X). Die Medikamente, die stark genug wären, um Erleichterung zu schaffen, bringen höchst unangenehme Nebenwirkungen mit sich. Cannabis hilft mir zuverlässig, die Symptome besser zu ertragen. Cannabisblüten werden bei diesem Krankheitsbild zwar verschrieben, jedoch sind die Preise unverhältnismäßig hoch, weswegen ich mir keine zufriedenstellende Versorgung leisten kann. Der gärtnerische Aufwand und die Verarbeitung zum Endprodukt sind unkompliziert, weswegen ich mir mein benötigtes Medikament unabhängig von Dritten und preiswert herstellen könnte.


Fehlt noch was?
matemann
Beiträge: 13
Registriert: Do 6. Feb 2014, 15:46

Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von matemann »

Hallo,

ich habe hier noch einige Argumente aus nicht-medizinischer Sicht:

Ich bin ein berufstätiges Mitglied der Gesellschaft und bin mit dem Gesetz nie in Konflikt geraten. In meiner Freizeit möchte ich mich nicht (wie von einer Mehrheit in Deutschland) mit Alkohol berauschen, sondern zur Entspannung Cannabis konsumieren. Ich möchte zu diesem Zweck jedoch weder Kontakte zum Schwarzmarkt aufbauen, noch mit meinem Geld mafiöse Strukturen unterstützen. Hinzu kommt, dass ich bei illegal erworbenem Cannabis keinerlei Sicherheit bezüglich Herkunft und Qualität habe. Gefährliche Streckmittel in Cannabis, welches auf dem Schwarzmarkt angeboten wird, sind leider keine Seltenheit.
Die einzige Möglichkeit für mich ist daher der Eigenanbau zur Selbstversorgung. Hierbei könnte ich selbst sicherstellen, dass die Qualität des Cannabis stimmt. Außerdem kommt das hierfür ausgegebene Geld (Equipment für Anbau) ehrlichen Firmen zugute, was letztendlich dem Staat in Form von Steuerabgaben hilft.
Nutzhanf
Beiträge: 1
Registriert: Do 6. Mär 2014, 23:45

Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von Nutzhanf »

Hallo,

Als Nutzpflanze!

Warum sollte uns etwas daran hindern an etwas zu forschen, was in unserem eigenen Interesse ist?

Mit Hanf lässt sich günstig Energie erzeugen und gleichzeitig wird die Umwelt dabei nicht verschmutzt! Zu diesen Zwecken sollten wir doch zumindest in Betracht ziehen diese Pflanze endlich einer anderen Bedeutung zu zu ordnen.

Außerdem bietet diese Pflanze weitere viele positive Eigenschaften die für die Umwelt außer ordentlich schonender sind wie alltägliche Dinge!
Florian Rister
Board-Administration
Beiträge: 3357
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 15:43
Wohnort: Berlin

Re: Antragswelle Eigenanbau

Beitrag von Florian Rister »

Der Antrag ist kostenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf 75 Euro. Patienten mit einem geringen
Einkommen können eine Ermäßigung oder einen vollständigen Erlass der Gebühren gegen Vor-
lage einer Kopie z.B. eines aktuellen Leistungsbescheides beantragen; in der Regel wird bei Vor-
lage eines entsprechenden Dokumentes diesem Antrag auch entsprochen
aus:http://www.cannabis-med.org/german/bfarm_hilfe.pdf
Legalisierungsbefürworter seit 2000
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Demand Change
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Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von Demand Change »

Danke!

@mateman
Ich habs mal aufgedröselt und in Abschnitte gepackt (s.U.). Sind alle Punkte vertreten und gut begründet?

@Nutzhanf
Wie genau kann mann das Nutzhanfargument in einem Antrag auf Anbau zum privaten Gebrauch anbringen? Ich kriegs in meinem Kopf nicht hin...help me!



Ich bevorzuge Cannabis gegenüber dem staatlich vorgesehenen, subventionierten und besteuerten Alkohol. Alkohol ist eine Substanz, die sich zwar durchaus eignet, um einen Rauschzustand zu erreichen.
Allerdings sind mir die Nebenwirkungen bei dieser staatlich vorgesehenen Droge zu unangenehm und gefährlich. Alkohol schädigt vor Allem das Gehirn und beeinträchtigt damit die Persönlichkeit. Aber auch viele andere Organe sind betroffen; der Platz reicht nicht aus, um die mannigfaltigen negativen Auswirkungen des Alkohols vorzustellen. Unter dem Strich kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, dass zumindest mein Organismus größte Probleme mit Alkohol hat. Cannabis ist die einzige mir bekannte Substanz, die einen ähnlich sanften und erheiternden Rausch verschafft, wie Alkohol dies auch tut. Die Tatsache, dass Cannabis sowie Umgang mit und Konsum desselben in Deutschland nicht erlaubt ist, bringt mich in eine komplizierte und ungerechte Situation. Die Tatsache, dass mein Geist und Körper die Droge Alkohol offenbar nicht besonders gut verarbeiten können, zwänge mich zu illegalen Aktivitäten, sollte ich meinen Bedarf an Cannabis aus dem Schwarzmarkt decken. Ansonsten habe ich jedoch keinerlei Ambitionen oder Interesse an illegalen Aktivitäten, da mir diese durch mein angeborenes Rechts- und Unrechtsgefühl zuwider sind.
Außerdem erkenne ich die darüber hinausgehenden Probleme, die dem Staat aus dem Illegalen Handel entstehen. Da es meine erste Bürgerpflicht ist, im Interesse aller, diesen Staat konstituierenden Menschen, zu denken und zu handeln und die schiere Existenz eines solchen illegalen Handels zahlreiche Nebenwirkungen mit sich bringt, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, dass eine jede Konzession für den Anbau zu persönlichen Zwecken ebendiesen Schwarzmarkt schwächt.

Abgesehen von den enormen finanziellen Nachteilen, die dem deutschen Staat und der deutschen Justiz durch die Cannabisprohibition entstehen, gibt es ein verheerendes Problem, dass durch die fehlende Kontrolle des Cannabismarktes in Verbindung mit dem Profitinteresse der Händler entsteht. Cannabis wird in Gewichtseinheiten verkauft. Wenn ein Händler nun das Gewicht des Produktes, welches er verkauft, steigert, so steigert er auch automatisch den Gewinn. Dies wird praktiziert; Cannabis wird mit Sand, Glassplittern, Blei, Sprühklebern und einer speziellen Art von Kunststoffen („Brix“) behandelt, um diesen Gewichtsgewinn zu erzielen. Der Konsument führt diese Streckmittel seinem Organismus zu. Welche langfristigen Folgen daraus entstehen, ist noch nicht abschließend wissenschaftlich erforscht. Dass es ungefährlicher ist, kein Blei und Plastik zu rauchen ist jedoch intuitiv zu erkennen. Diese Streckmittelbeigabe stellt eine enorme Gefahr für mich dar. Darüber hinaus stellen die Streckmittelbeigaben eine enorme Gefahr für die Volksgesundheit dar. Diese Konsequenz ist vor Allem durch die aktuelle demographische Entwicklung so brenzlig. Cannabiskonsum ist sehr, sehr weit verbreitet, am höchsten ist diese Verbreitung jedoch in der Bevölkerungsgruppe, die ohnehin die herkulische Aufgabe übertragen bekommt, eine enorme Anzahl alter und kranker Menschen mitzuversorgen. Diese junge Generation kann sich keine weitere Minderung der Anzahl an künftigen Leistungsträgern leisten. Der Ausfall vieler durch den Konsum von mit gefährlichen Streckmitteln verseuchtem Cannabis scheint vorprogrammiert. Dieser Entwicklung entgegenzutreten und im Interesse der Öffentlichkeit zu handeln, ist Ihre Pflicht als deutsche Behörde.

Außerdem stärkt der Schwarzmarkt zweifelsohne kriminelle Organisationen. Kriminelle Organisationen und organisiertes Verbrechen sind im Moment die einzigen Organe, die die Nachfrage an Cannabis auf dem deutschen Markt erkennen und bedienen. Dass die organisierte Kriminalität den deutschen Staat schädigt, muss ich an dieser Stelle wohl nicht weiter ausführen. Eine der Maßnahmen, um dieser organisierten Kriminalität viel Handlungsspielraum zu nehmen und die Wirkungsmöglichgeiten derselben zu beschränken, wäre eine Verlagerung der Cannabisproduktion in die Obhut der Cannabiskonsumenten.


Fehlt noch was?
Demand Change
Beiträge: 12
Registriert: Mo 10. Feb 2014, 22:02

Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von Demand Change »

Hey Community,

hier ist eine Liste mit den Argumenten, die wir schon haben.

-Schmerzen mit ärztlicher Unterstützung
-Schmerzen ohne ärztliche Unterstützung
-Freie Entfaltung der Persönlichkeit
-Polemische Bezugnahme auf die DDR als Unrechtsstaat
- Volkswirtschaft
-Privates Wirtschaftliches Handeln (Nebenerwerb)
-Vergleich mit der Freiheit der Kunst
-Vergleich mit Freiheit bei der Ausübung der Religion
-Religiöse/Weltanschauliche Argumentation
-Wahlfreiheit zu Alkohol
-Schwarzmarkt als Schädling
-Streckmittel-Volksgesundheit
-Streckmittel-Volksgesundheit-demographische Entwicklung
-Abwanderung zu harten Drogen durch Ungleiche Nachweisbarkeit/subjektives Sicherheitsgefühl

Leider habe ich keine weiteren Infos/konkrete Argumentationsstränge für die medizinische Verwendung. Wenn Ihr dazu mehr wisst- her damit! Und gibts sonst noch mehr Argumente? Je mehr und diverser, desto besser...


Danke für die bisherigen Beiträge!
matemann
Beiträge: 13
Registriert: Do 6. Feb 2014, 15:46

Re: Bitte um Unterstützung bei der Argumentation

Beitrag von matemann »

Hallo Demand Change,

scheinst ja ein echter Frühaufsteher zu sein... oder die Uhrzeit im Forum stimmt nicht. :D

Deinen Text finde ich soweit sehr gut, ich würde jedoch eventuell eine etwas andere Einleitung wählen. Zwar ist es richtig, dass man mit Alkohol praktisch nur einen Rauschzustand erreichen möchte, ich denke jedoch, dass dies bei der Mehrheit der Deutschen nicht wirklich "klar" ist. Letztendlich trinkt jeder seinen Bier/Wein/Schnaps und ist danach betrunken oder angetrunken, aber die wenigsten konservativen Menschen werden zugeben, dies von Anfang an gewollt zu haben.

Die Einleitung "Alkohol ist eine Substanz, die sich zwar durchaus eignet, um einen Rauschzustand zu erreichen. Allerdings sind mir die Nebenwirkungen bei dieser staatlich vorgesehenen Droge zu unangenehm und gefährlich." kann bei den Lesern also leicht zu der Denke "Warum will sich der Schreiber unbedingt berauschen? Hat der ein psychisches Problem?" führen. Deshalb würde ich es vielleicht besser so formulieren:

"Alkohol ist eine Substanz, welche von der Mehrheit der Deutschen als alltägliches Rauschmittel genutzt wird. Es gibt in Deutschland praktisch keine Feste, Märkte, Konzerte oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, welche ohne einen Alkoholauschank stattfinden. Dies führt unweigerlich zu der Annahme, dass in der Bevölkerung der Wunsch existiert, einen Rauschzustand herbeizuführen. Mir sind die Nebenwirkungen der legalen Droge Alkohol jedoch zu unangenehm und gefährlich...."

Außerdem könnte man eventuell noch hinzufügen, dass ein legaler Anbau für den Eigenbedarf den "Indoor-Growing"-Markt massiv stärken würde. Händler und Berater könnten sich auf den Cannabis-Anbau spezialisieren, ihr Equipment verkaufen und Seminare über den Anbau geben. Dadurch würden neue Arbeitsplätze geschaffen und mehr Steuereinanhmen produziert werden.
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