Eigenanbau für Patienten (bis 2017)

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Florian Rister
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Eigenanbau für Patienten (bis 2017)

Beitrag von Florian Rister »

In Münster gibt es am 7. Dezember einen Prozess gegen jemanden, der Cannabis selbst angebaut hat.

Das Besondere: Dieser Mann besitzt eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Cannabisblüten in der Apotheke.
Lest selbst:

http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-med ... t-muenster

Gibt es Leute aus der Gegend, die dort hinfahren können? Der Prozess ist öffentlich.

Ich selber überlege auch zu kommen, also wenn sich ein paar Leute zusammentun können wir unsere Solidarität zeigen.
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overturn
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von overturn »

Hallo, groooveman!

Bin unter Umständen vor Ort!

Grüße!
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von Florian Rister »

Muss hier mal korrigieren, anscheinend klagt Herr Fischer selber gegen die BRD; auf sein Recht auf Eigenanbau. Ähnlich wie Günther Weiglein.
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bushdoctor
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Bei Verwaltungsgerichten haben die Kläger generell meist schlechte Karten...

Ich denke, es wird nur darum gehen, in die nächste Instanz zu können, dem Bundesverwaltungsgericht. Dort wird das sicherlich auch abgeschmettert, und dann ist der Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht frei.

Dann könnte es interessant werden! Allerdings frühestens in 5 Jahren...
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bushdoctor
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Die für den 7.12. vorgesehene Verhandlung wird bis Abschluss des Dronabinolversuchs verschoben.

Spielen auf Zeit...?

Weiß jemand was genaueres? Ist hier jemand mit Verbindungen zum SCM?
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von Florian Rister »

Der Prozeß hat scheinbar doch stattgefunden. Die von dir verlinkte Meldung war auch nur wenige Tage oder Stunden online. Hab einmal deswegen nachgefragt aber keine Antwort bekommen und war mir dann auch unsicher, was jetzt los ist.
Auf jeden Fall gibt es keine Genehmigung zum Anbau, aber es wird weiterhin als gesetzlicher Notstand akzeptiert, dass der Patient weiterhin ungenehmigt Cannabis anbaut. Deutschland schizophrenes Land

Hier mal 2 Berichte zu dem Prozeß, leider ohne Kommentar Funktion:

http://www.wn.de/Muenster/Klaeger-behan ... ezimmer-ab

http://www.wn.de/Muenster/Ein-Fall-am-O ... -im-Bad-an
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

groooveman85 hat geschrieben: Auf jeden Fall gibt es keine Genehmigung zum Anbau, aber es wird weiterhin als gesetzlicher Notstand akzeptiert, dass der Patient weiterhin ungenehmigt Cannabis anbaut. Deutschland schizophrenes Land
Ja, aber Cannabis soll Schizophrenie verursachen...!

Das Urteil wundert mich nicht, da es Kläger im Verwaltungsrecht immer sehr schwer haben... ich bin mal gespannt, ob die nächste Instanz angepeilt wird, oder nach 12 Jahren "Abnutzungskrieg" gegen die Verwaltung die Kapitulation erklärt und einfach mit dem "übergesetzlichen Notstand" gelebt wird. Verstehen könnt ich´s!

Dieses Urteil ist eine beschämend! Ich schäme mich für diesen sogannten "Staat"!
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von Florian Rister »

Der Vorsitzende Richter Dr.Lau ist nebenbei auch noch Pressedezernent des Gerichts. Er ist also für Anfragen und Beschwerden der Öffentlichkeit zuständig ;)

Ihr findet seine Telefonnummer, neben den anderen Kontaktdaten hier:
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressestelle/index.php
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Nur der Vollständigkeit halber, hier das Statement des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin:

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Ich hoffe, die Kämpfen weiter, auch wenn ich mir gut vorstellen, dass Michael F. langsam die Kraft ausgeht nach über 10 Jahren vor diversen Gerichten...
Eine Revision wurde vom OVG Münster gleich mal ausgeschlossen, so dass der Gang zum Bundesverwaltungsgericht nicht möglich ist... auch das Bundesverfassungsgericht wird sich somit nicht damit beschäftigen müssen.

"Die Bundesrepublik Deutschland ist kein wirksamer Rechtsstaat" (Urteil EuGMr Az. 75529/01)
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Doch ein "Sieg"...?
ACM: Oberverwaltungsgericht Münster: Patienten dürfen Cannabis zur Selbsttherapie anbauen

Am besten gefällt mir dieser Satz:
Die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes wie auch die internationalen Suchtstoffübereinkommen müssten so ausgelegt werden, dass die Erteilung einer Erlaubnis an Privatpersonen möglich ist.
Wenn das so in diesem Gerichtsurteil steht, dann kann man darauf aufbauen und die "Legalisierung" über "Ausnahmegenehmigungen nach § 3 BtmG" in Angriff nehmen!
Essener

-

Beitrag von Essener »

-
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von bushdoctor »

Der Vollständigkeit halber hier die Urteilsanalyse des Selbsthilfenetzwerks Cannabis Medizin:

Zehn Ohrfeigen für die Bundesregierung durch das Oberverwaltungsgericht Münster zum Thema Eigenanbau von Cannabis durch Patienten

Dieses Zitat aus dem Urteil des OVG Münster liest sich doch schonmal ganz gut:
Für den Fall der – belegten – unzureichenden therapeutischen Wirksamkeit von “Dronabinol” und der fehlenden Kostenerstattung für Medizinalhanf durch die AOK Rhein-Neckar-Odenwald dürfte der vom Kläger beantragte Eigenanbau von Cannabis für seine medizinische Versorgung notwendig und geeignet sein. Die Versorgung des schwer kranken Klägers mit Cannabis dürfte in diesem Fall notwendig sein, da eine alternative erschwingliche Therapiemöglichkeit nicht verfügbar wäre.
Dass es Dronabinol (teil-synthetisches THC) nicht mit natürlichem Cannabis aufnehmen kann was die medizinische Wirkung angeht, sollte doch zu beweisen sein...!
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Re: Prozess wegen Eigenanbau von Patienten

Beitrag von Florian Rister »

Hier nochmal ein paar Infos die recht interessant sind, den ersten Teil hatte ich hier im Forum schon gepostet, eine Stellungnahme von Günther Weigleins Anwalt:
Hier ein Text meines Rechtsanswaltes, was er so vom Urteil des OVG Münster vom 07.12.2012 zum Thema Eigenanbau von Cannabis hält. Lieber Oliver, lieber Günter,

die Schmierenkommödie ist fertig und der Vorhang gefallen: Die Klage wurde abgewiesen, weil Kollege Tolmein sie nicht auf die deutliche Aufforderung des Gerichts hin zurückgenommen hat. Im Urteil wird nur ganz knapp stehen, dass "dahinstehen kann" ob der Anspruch auf Eigenanbau bestand. Denn jedenfalls sei er nach Eintritt der Krankenkasse für ein THC-Präparat nicht mehr gegeben.

Für uns bedeutet das: Bitte an das VG, nunmehr zu entscheiden. Wir warten dann ab, ob auch in Eurem Fall die Mafia aus BMG und Kasse sich verständigt und Euch Dronabinol oder Sativex anbietet. Andernfalls kommt das VG Köln gehörig ins Schwitzen. Wenn dann ein Angebot der Kasse kommt, müssen wir allerdings im Kosteninteresse zurückziehen und wissen, dass auf diesem Weg derzeit einen Erlaubnis oder eine sonstige Verbesserung Eurer Situation nicht möglich ist.

nichts berechnen.

Beste Grüsse

M
Außerdem hatte Gunther noch folgendes gepostet:


Jetzt gibt es eine recht interessante Antwort von Dr. Franjo Grothenhermen:
Hallo Günter,
ich bin leider nicht bei Facebook, möchte jedoch dennoch etwas zu
deinem Text sagen.
Herrn Ohlenforst von der Bundesopiumstelle mag ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster nicht gern umsetzen, dennoch ist die
von dir als solche bezeichnete Zeitungsente keine Zeitungsente. Man
darf nicht gerichtliche Entscheidungen über das, was die
Bundesopiumstelle machen muss, mit dem verwechseln, was die
Bundesopiumstelle macht oder machen möchte.
Im Jahr 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die
Bundesopiumstelle Anträge auf die Verwendung von Cannabis nicht mehr
grundsätzlich ablehnen darf. Im Urteil wurde zudem festgehalten, dass
bei einer Genehmigung für die Verwendung von Cannabis am ehesten eine
Genehmigung zum Eigenanbau infrage käme.
Das Urteil findet sich hier:
http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... ng=de#2005
Die Bundesopiumstelle hat sich in der Folge noch jahrelang gesträubt,
solche Anträge zu genehmigen oder die Hürden sehr hoch für eine
Genehmigung gelegt.
Im Jahr 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass
die Bundesopiumstelle Anträge auf den Eigenanbau von Cannabis durch
Patienten nicht mehr grundsätzlich ablehnen darf. Im konkreten Fall
wurde der Antrag auf Eigenanbau von Gericht abgelehnt, weil die
Krankenkasse dem Kläger überraschend die Kosten für eine Behandlung
mit Dronabinol erstatten wollen, und das Gericht die Wirksamkeit von
Dronabinol bei diesen Patienten mit der von Cannabis gleichsetzt.
Das Urteil findet sich hier:
http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... VG_M_nster

Ich habe gelesen, dass du mit Herrn Ohlenforst von der
Bundesopiumstelle gesprochen hast, und dieser darauf hingewiesen hat,
dass die Bundesopiumstelle weiterhin keine Genehmigungen zum
Eigenanbau erteilen werde.
Das macht den Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster nicht zu einer Zeitungsente, sondern unterstreicht erneut die
Arroganz der Bundesregierung bzw. ihrer Behörden gegenüber
Gerichtsurteilen. Das kennen wir seit Januar 2000, als das
Bundesverfassungsgericht feststellte, dass Patienten Anträge an die
Bundesopiumstelle für eine Verwendung von Cannabis stellen können und
die Bundesopiumstelle bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im
Jahr 2005 dennoch alle Anträge ablehnte.
Es ist gut möglich, dass die erste Genehmigung für den Eigenanbau von
Cannabis durch Patienten durch die Bundesopiumstelle noch eine Weile
heraus gezögert wird, aber die Argumente der Bundesopiumstelle wurden
vom Gericht eindeutig zurückgewiesen. Da mag Herr Ohlenforst
persönlich noch so sympathisch sein.
Viele Grüße
Dr. Franjo Grotenhermen
Vorsitzender, ACM
Und nochmal öffentliche Antwort von Günther, inhaltlich aber nichts neues:
Entenquatsch, oder quatschende alte Enten? Ich selbst bezeichnete vor Tagen die grassierende Meldung "Schwerstkranke dürfen Cannabis anbauen" als "Zeitungsente". Das nehme ich hiermit bis zum Ende dieses Postings zurück und entschuldige mich dafür! Wie mir Herr Dr. Wilhelm Schinkel vom entscheidenden Institut telefonisch mitteilte, ist die in der Presse verbreitete Meldung in allen Punkten richtig (Hurra, hurra, hurra), aber (er selbst freut sich darüber) nicht ganz vollständig. Er teilte mir mit, dass selbstverständlich jeder Bundesbürger bei seiner Behörde künftig und schon immer einen Antrag zum Eigenanbau von Cannabis zu welchen Zwecken auch immer stellen könne. Selbst meine Katze könne bei seiner Behörde diesen Antrag stellen, sollte ich es schaffen, ihr vorher das Schreiben beizubringen, wie mir Herr Dr. Schinkel telefonisch versicherte. Allerdings sagte er dann, dass die Behörde diese Anträge weiterhin ablehnen wird und sich auch künftig nichts ändert, weil es, wie es auch das Gericht im Urteil bestätigte, die Entscheidungen über die Anträge nach wie vor im ERMESSEN seiner Behörde liegen. So wird der „schwarze Peter“ seit Jahren hin und her geschoben. Vielleicht hofft man beim BfArM ja weiterhin, dass sich die Kläger eines Tages auf biologische Weise vom Fall entfernen. Mir geht es aber dank Cannabis prächtig und ich gebe mich mit dem Quatsch von wegen „irgendwer dürfte demnächst hier sein Gras zu medizinischen Zwecken anbauen“ jedenfalls nicht zufrieden. Mag es keine „Ente“ sein, so ist die verbreitete Meldung aber unvollständig. Schade daran ist, dass Menschen die sich damit beschäftigen dies wissen, aber Alfred E. Neumann von nebenan denkt jetzt, diese Patienten sollen die Fresse halten, weil sie nun aufgrund einer unvollständigen Meldung glauben, diese hätten ihr Ziel erreicht. Davon wüßte ich aber was. Wie naiv kann einer nur sein um zu denken, dass man mit der verbreiteten Meldung ein von der Camorra im Hintergrund geleitetes Bummsinstitut so weit unter Druck setzen kann, dass sie jetzt nicht mehr anders könnten, als Erlaubnisse zu erteilen? Die konnten sich das Schmunzeln darüber selbst am Telefon mir gegenüber nicht verkneifen, weil sie vom OVG Münster Anweisung bekommen haben, nach eigenem Ermessen entscheiden zu dürfen. Ich finde es prima, dass alleine das Thema Cannabis gerade wieder durch die Medien geht. Je mehr, umso besser. Und auch durch die grassierende „halbe Ente ohne Beilage“ , ist das Thema in aller Munde. Und das ist gut! Um nun die gedruckten Nachrichten demnächst wieder den aktuellen Tatsachen anzupassen, hat mein Lokalredakteur bei der Mainpost Interesse gezeigt, im neuen Jahr die bereits veröffentlichten Meldungen zu vervollständigen. Als ob ich momentan nichts anderes zu tun hätte! Aber, wat mut, dat mut. Ich habe nämlich trotz Antrag keine Erlaubnis zum Anbau und wie mir der Chefhandaufleger vom BfArM bestätigte, werde ich und auch kein anderer in diesem Land heute, morgen, oder auch demnächst eine bekommen
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Nate57
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Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von Nate57 »

Gruss Nate57
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bushdoctor
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von bushdoctor »

Nate57 hat geschrieben:Hallo ,
Auflagen. Für Betäubungsmittelvorräte bei Erlaubnisinhaber nach §3 Btmg Stand.1.1.2007 Nach § 15 des BtMG Aufbewahrung in 1. Schränken und 2. Räumen ! Also Apothekenstandard im privat Bereich !

Eure Meinungen würden mich Intressieren !
Kannst Du die Auflagen noch einwenig konkretisieren?

Zu den Türen fällt mir eigentlich auch nichts mehr ein... Also WK3 ist eingentlich schon heftig, wenn man bedenkt, dass das bei Dir in der Privatwohnung ist! Das denen eine einfache Zimmertüre nicht ausreichen wird, war klar, aber gleich WK3? Eine Türe in dieser Kategorie kostet mit Einbau zwischen 1500 und 2000 Euro und dann muss auch die Zimmerwand entsprechend stark für die sichere Verankerung sein... Bei Gipskartonwänden in Leichtbauweise dürfte es ein schwieriges Unterfangen werden, so eine Türe sicher zu befestigen...

Die Wände interessieren die BfArM nicht? Der Raum darf sicherlich auch kein Fenster haben, oder man müsste es zumauern, richtig?

Ich würde gegen WK3 Einspruch einlegen und auf WK2 runterhandeln, die normale "Sicherungsstufe" einer Wohnungstüre.

Wie ist das mit der Lagerung? Für den Anbauraum wollen die erhöhte Einbruchssicherheit und für die Lagerung der Ernte brauchst Du keinen Panzenschrank???
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von Nate57 »

????
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von DrGonzo »

ich verstehe das nicht?
brauchst du als cannabispatient nicht das "okay" von der bundesopiumstelle?
Für einen rationalen und verantwortungsvollen Umgang mit psychoaktiven Substanzen und Menschen die sie konsumieren.
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von bushdoctor »

DrGonzo hat geschrieben:brauchst du als cannabispatient nicht das "okay" von der bundesopiumstelle?
Darum geht´s ja! ;-)

Nate57 hat einen Antrag auf Eigenanbau gestellt und jetzt die Auflagen mitgeteilt bekommen.

Im Prinzip dreht sich´s bei Nate57 nur noch um die Frage der Lagerung... Die BfArM möchte halt unbedingt eine Haustüre mit WK3 und einen Panzerschrank WK1 mit 1000kg oder gleichwertiger Verankerung im Mauerwerk.

So wie´s aussieht gibt´s bald das erste legal privat-angebaute Hanf in der BRD, wenn diese Auflagen erfüllt werden können!
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DrGonzo
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von DrGonzo »

ich bin deshalb so irritiert, weil ich heute noch bei der debatte "cannabis - wieviel gramm sind genug" gehört habe, dass die bundesopiumstelle keine, auch in absehbarer zeit keine ausnahmegenemigungen für den anbau von cannabis verteilen würde. das hat michael knodt, chefredakteur vom hanf journal gesagt.
und nun soll hier bereits unter schweren auflagen etwas möglich sein?

wenn dem wirklich so ist, dann wäre das wirklich eine kleine sensation und ein großer schritt für deutschland's drogenpolitik!
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Re: Befarm Auflagen zum Eigenanbau !

Beitrag von Nate57 »

Gruss Nate57
Zuletzt geändert von Nate57 am Mo 6. Mai 2013, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
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