Hallo Günter,
ich bin leider nicht bei Facebook, möchte jedoch dennoch etwas zu
deinem Text sagen.
Herrn Ohlenforst von der Bundesopiumstelle mag ein Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Münster nicht gern umsetzen, dennoch ist die
von dir als solche bezeichnete Zeitungsente keine Zeitungsente. Man
darf nicht gerichtliche Entscheidungen über das, was die
Bundesopiumstelle machen muss, mit dem verwechseln, was die
Bundesopiumstelle macht oder machen möchte.
Im Jahr 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die
Bundesopiumstelle Anträge auf die Verwendung von Cannabis nicht mehr
grundsätzlich ablehnen darf. Im Urteil wurde zudem festgehalten, dass
bei einer Genehmigung für die Verwendung von Cannabis am ehesten eine
Genehmigung zum Eigenanbau infrage käme.
Das Urteil findet sich hier:
http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... ng=de#2005
Die Bundesopiumstelle hat sich in der Folge noch jahrelang gesträubt,
solche Anträge zu genehmigen oder die Hürden sehr hoch für eine
Genehmigung gelegt.
Im Jahr 2012 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass
die Bundesopiumstelle Anträge auf den Eigenanbau von Cannabis durch
Patienten nicht mehr grundsätzlich ablehnen darf. Im konkreten Fall
wurde der Antrag auf Eigenanbau von Gericht abgelehnt, weil die
Krankenkasse dem Kläger überraschend die Kosten für eine Behandlung
mit Dronabinol erstatten wollen, und das Gericht die Wirksamkeit von
Dronabinol bei diesen Patienten mit der von Cannabis gleichsetzt.
Das Urteil findet sich hier:
http://www.cannabis-med.org/index.php?t ... VG_M_nster
Ich habe gelesen, dass du mit Herrn Ohlenforst von der
Bundesopiumstelle gesprochen hast, und dieser darauf hingewiesen hat,
dass die Bundesopiumstelle weiterhin keine Genehmigungen zum
Eigenanbau erteilen werde.
Das macht den Bericht über das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster nicht zu einer Zeitungsente, sondern unterstreicht erneut die
Arroganz der Bundesregierung bzw. ihrer Behörden gegenüber
Gerichtsurteilen. Das kennen wir seit Januar 2000, als das
Bundesverfassungsgericht feststellte, dass Patienten Anträge an die
Bundesopiumstelle für eine Verwendung von Cannabis stellen können und
die Bundesopiumstelle bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im
Jahr 2005 dennoch alle Anträge ablehnte.
Es ist gut möglich, dass die erste Genehmigung für den Eigenanbau von
Cannabis durch Patienten durch die Bundesopiumstelle noch eine Weile
heraus gezögert wird, aber die Argumente der Bundesopiumstelle wurden
vom Gericht eindeutig zurückgewiesen. Da mag Herr Ohlenforst
persönlich noch so sympathisch sein.
Viele Grüße
Dr. Franjo Grotenhermen
Vorsitzender, ACM