Befristung bei Kostenübernahme für Cannabis unzulässig!
Verfasst: Di 15. Mai 2018, 13:30
Ich wollte das Urteil nochmal Posten, um es den auch neuen Usern hier mitzuteilen, dass die Befristung einer Kostenübernahme rechtswidrig ist Und bei jedem Widerspruch sollte das Urteil des Sozialgericht Hildesheim ZWINGEND aufgeführt werden
Das Sozialgericht Hildesheim hat entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme im Falle des Cannabispatienten Bernd V. aus Göttingen nicht rechtens ist und hat einen entsprechenden Bescheid der AOK mit einem Urteil vom 21.11.2017 (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER) aufgehoben. Das Urteil könnte für andere Patienten, die ebenfalls nur eine befristete Kostenübernahme bewilligt bekommen haben, richtungsweisend sein.
(Quelle/Volltext: https://hanfverband.de/nachrichten/news ... s-cannabis)
Da können die nichts drauf sagen, dass sind Fakten da Juristisch definiert und durch das Sozialgericht gerurteilt also bindend. In Gerichtsverhandlungen wird auch ständig irgendwas von irgendeinem Gericht rausgesucht, das so und so geurteilt hat. Und solange es keine Berufung (Wideraufnahme) gibt, steht das Urteil und kann nur durch eine höhere Instanz aufgehoben bzw. abgeändert werden. Da aber in dem Gesetz (März 2017), keinerlei Befristung seitens der Krankenkasse Erwähnung findet, vielmehr von der einmaligen Zustimmung der Krankenkasse gesprochen wird, was auch schon lächerlich ist, befindet sich die Krankenkasse mit ihrer Argumentation auf verlohrenem Posten. Daher wer einen Anspruch hat und kämpft, d.h. alle juristischen Mittel ausnutzen die es gibt, bis hin zur Einschaltung der Presse und Politik, können die sich mal ins Knie F.......
Peace
Das Sozialgericht Hildesheim hat entschieden, dass die Befristung der Kostenübernahme im Falle des Cannabispatienten Bernd V. aus Göttingen nicht rechtens ist und hat einen entsprechenden Bescheid der AOK mit einem Urteil vom 21.11.2017 (Aktenzeichen: S32 KR 4041/17 ER) aufgehoben. Das Urteil könnte für andere Patienten, die ebenfalls nur eine befristete Kostenübernahme bewilligt bekommen haben, richtungsweisend sein.
(Quelle/Volltext: https://hanfverband.de/nachrichten/news ... s-cannabis)
Da können die nichts drauf sagen, dass sind Fakten da Juristisch definiert und durch das Sozialgericht gerurteilt also bindend. In Gerichtsverhandlungen wird auch ständig irgendwas von irgendeinem Gericht rausgesucht, das so und so geurteilt hat. Und solange es keine Berufung (Wideraufnahme) gibt, steht das Urteil und kann nur durch eine höhere Instanz aufgehoben bzw. abgeändert werden. Da aber in dem Gesetz (März 2017), keinerlei Befristung seitens der Krankenkasse Erwähnung findet, vielmehr von der einmaligen Zustimmung der Krankenkasse gesprochen wird, was auch schon lächerlich ist, befindet sich die Krankenkasse mit ihrer Argumentation auf verlohrenem Posten. Daher wer einen Anspruch hat und kämpft, d.h. alle juristischen Mittel ausnutzen die es gibt, bis hin zur Einschaltung der Presse und Politik, können die sich mal ins Knie F.......
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