Cookie hat geschrieben:Georg sagte, dass Strafverfahren eingeleitet werden, die oft eingestellt werden... er sagte zuerst auch "in den meisten Fällen", vielleicht stört Dich das.
Martin Mainz hat geschrieben:Hier noch was aus dem letzten Jahr zum Thema:
https://www.br.de/puls/themen/leben/can ... e-100.html
Wie oft Cannabisdelikte angezeigt werden, ist in Deutschland sehr verschieden. Mehr Anzeigen in einem Bundesland kann auch heißen, dass da mehr Kiffer leben. Trotzdem fällt auf: In Bayern werden nicht überdurchschnittlich viele Strafanzeigen wegen Gras gestellt. Ganz im Gegenteil, der Freistaat landet nur auf Platz 11. In Bremen gibt es am meisten Anzeigen, im Saarland und in Sachsen am wenigsten.
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Fast bei der Hälfte aller Fälle wird in Schleswig-Holstein das Verfahren eingestellt. In diesem Punkt macht Bayern seinem Ruf alle Ehre: Bayerische Staatsanwälte sind strenger und stellen nur 11 Prozent aller Cannabis-Verfahren ein. Dennoch ist es nicht das härteste Bundesland, in Sachsen ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer, einem Verfahren zu entgehen.
Also eine Spanne von 11 bis 50% Einstellungen, das sind in der Tat nicht die "meisten Fälle".
Und bei Wiederholung siehts dann nochmal ganz anders aus, auch das würde bei einer Ordnungswidrigkeit entfallen.
Ich störe mich nicht unbedingt daran, dass Georg sagt, das die meisten Strafverfahren eingestellt werden würden. Da will ich ihm gar nicht widersprechen.
Seine Aussage suggeriert aber ganz deutlich, dass man unter den aktuellen Umständen nicht immer zur Kasse gebeten werden würde, wobei das bei einer OWi eben der Fall wäre. Dabei ist es genau andersrum.
Eine OWi darf (wie Georg schon richtig gesagt hat) durch die Polizei im Zweifel ignoriert werden. Deshalb stehen die Cops auch nicht an jedem falsch geparkten Auto.
Eine Straftat darf kein Polizist ignorieren, da sie der Anzeigepflicht unterliegen. Diese Strafverfahren enden selten vor Gericht. Weil der Staatsanwalt Rücksicht auf die Konsumenten nimmt? Und ein Konsumentendelikt erkennen kann?
Man muss das ganze doch etwas differenzierter betrachten. Staatsanwälte stellen die Verfahren gegen Auflagen (Strafbefehl) ein. D.h. nicht das der Konsument straffrei bleibt. Ganz im Gegenteil.
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Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass sie ab 90 Tagessätzen einen Eintrag im Führungszeugnis erhalten und somit als Vorbestraft gelten. Ein Strafbefehl ist keine "Kauf-dich-frei"-Karte.
Frau Mortler versucht uns schon seit Jahren zu verklickern, dass der Konsument entkriminalisiert ist. Mit dieser Aussage (das die meisten Strafverfahren eingestellt würden ohne Konsequenzen) untermauer ich doch die Aussagen von Frau Mortler.
Das ist ziemlich widersprüchlich in sich selbst.