Hallo Sir Conan,
auch von meine Seite ein herzliches Willkomen hier im Portal.
Ich werde versuchen Dir mal zu erklären wie das ganze "aussieht" und was jetzt auf Dich zukommen wird.
Du wurdest mit 4ng aktivem THC als Führer eines KFZ erwischt. Der vom Gesetzgeber "tolerierte" Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr ist weniger als 1ng. Damit hast Du eine sogenannte Rauschfahrt begangen.
Diese wird bei einem "Ersttäter" mit "500 Euro plus zwei Punkte in Flensburg plus ein Monat Fahrverbot" bestraft. Hinzu kommen die Kosten für die Blutentnahme sowie einige Verwalungskosten.
Das Du wenn Du im Mai angehalten wurdest noch nichts dazu bekommen hast wundert mich ein wenig aber vermutlich wirst Du bald diesbezüglich Post bekommen.
Dies ist der strafrechtliche Aspekt bei dieser Geschichte, der aber das "kleinere Problem" bei der Geschichte.
Denn da Du über dem Grenzwert gelegen hast Du kein sog. Trennvermögen gezeigt.
Dies führt dazu das die Führerscheinstelle (die von der Polizei nachdem deine Blutwerte feststehen zu 99,9% informiert werden wird) sog. "berechtige Zweifel" an deiner Fahreignung äussern wird und beabsichtigen wird Dir die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Mittels eines sog. Fachärztlichen Gutachtens wird dann abgeklärt wie deine "Konsumgewohnheiten" sind, falls die Fahrerlaubnisbehörde sonst keine Kenntnis dazu hat (z.B. Aussagen von Dir gegenüber der Polizei, wie z.B. ich mach das nur alle paar Wochen mal).
Im Sinne des Gesetzes ist dabei, bei fehlendem Trennvermögen, nur "einmaliger Probierkonsum" nicht eigungsschädlich, d.h. nur dann kannst Du deinen Führerschein behalten. Alles andere führt dazu das Dir die Fahrerlaubnis entzogen wird und Du erst dann eine neue Fahrerlaubnis bekommst wenn Du eine positive MPU vorlegst.
Lese Dir mal folgende Links durch, wenn Du dann noch Fragen hast könne wir "weiterreden".
https://www.zeit.de/wissen/2014-10/mari ... ettansicht
https://www.strafverteidiger-schueller. ... dnung-mpu/
https://www.strafverteidiger-schueller. ... le-konsum/
Folgende Fragen hätte ich noch:
Wenn Dir das dein Anwalt bisher noch nicht erklärt hat, was macht der denn so beruflich? (SCNR)
In welchem Bundesland lebst Du?
Wie hoch waren die Blutwerte genau, vor allem der sog THC-COOH Wert?
Was hast Du alles bei der "Befragung" der Polizei erzählt?
Disclaimer:
Ich verstehe das Du das ungerecht findest, denn das ist es, zumindest im Vergleich mit Alk.
Allerdings ist halt aus Sicht des Gesetzgebers Alk legal und Hanf illegal.
Trotzdem helfen Dir Aussagen wie:
Ich kann meinen Führerschein nicht verlieren da Kind, Haus , Arbeit u. Frau. Auch finanziell kann ich es mir nicht erlauben.
nicht weiter, da es die Behörden schlichtweg nicht interessiert.
Du musst Dich jetzt mit den Folgen auseinandersetzen.
MFG
HabAuchNeMeinung