Amones-Ray hat geschrieben: Mo 27. Nov 2023, 17:45
Weiß jetzt schon jemand, was für Möglichkeiten eine hypothetische, zukünftige Anpassung des THC-Grenzwerts für die Wiedererlangung seiner Fahrerleubnis eröffnet?
Sorry, falls das zu viel für einen Thread ist, aber noch eine Frage: ist beim Kampf um seine Fahrerlaubnis angesichts des CanG jetzt bereits oder nach einer eventuellen Beschließung der Anhebung des Grenzwerts irgend ein besonderes Vorgehen zu empfehlen?
Zur 1. Frage:
Wem die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde, muß sie erneut beantragen, dh uU "den Führerschein noch einmal machen", einschließlich Fahrschule und Prüfungen. Soweit der Fahrerlaubnisbehörde Cannabis-Konsum des Antragstellers bekannt ist, gibt es weitere Hürden, die zu errichten grundsätzlich im Ermessen der jeweils zuständigen Führerscheinstelle - LRA bzw "Oberbürgermeistereien" der kreisfreien Städte - stehen und dieses Ermessen wird aktuell noch sehr zu Lasten der betroffenen Antragsteller ausgeübt. Es gibt hier endlos lange threads darüber.
Einen Grenzwert für Cannabis bei Führung eines Kfz im Straßenverkehr ähnlich der bekannten Promille-Grenze beim Alkohol gibt es derzeit überhaupt nicht - soweit ich weiß. Geringste Mengen bei der Blutuntersuchung können also ausreichen, die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. die Wiedererlangung unter erschwerte Voraussetzungen zu stellen: "Abstinenznachweise", MPU usw.
Sehr wahrscheinlich wird es 2024 erstmals einen solchen Grenzwert geben. Die Bundesregierung hält sich insofern noch völlig bedeckt.
Erkennbar ist aber schon heute, daß der eine Besitz oder Konsum von Cannabis ohne Bezug zum Straßenverkehr nicht mehr ausreichen soll, um die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. die Neuerteilung zu verweigern bzw zu erschweren.
viewtopic.php?p=102045#p102045 - mein Beitrag dazu ist der Dritte.
Sehr viel wird davon abhängen, ob die Blutkonzentrationen, die seinerzeit festgestellt worden waren und Grundlage des Entzugs der Fahrerlaubnis gewesen waren, unter oder über den zukünftigen Grenzwerten liegen werden und wenn diese überschritten werden, um wieviel.
Im günstigsten Fall liegen die künftigen Grenzwerte über den damals festgestellten Konzentrationen - dann nämlich dürften sie keinen Grund mehr dafür bieten können, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an zusätzliche "Cannabis-spezifische" Erschwernisse zu knüpfen.
Ebenfalls dürften zusätzliche Erschwernisse um so schwerer zu begründen sein, wenn die gemessenen Werte die neuen Grenzwerte nur geringfügig überschreiten und je länger die frühere "Rauschfahrt" zurückliegen.
Liegen die seinerzeitigen Werte jedoch deutlich über den neuen Grenzwerten, wird sich wahrscheinlich nicht sehr viel gegenüber der derzeitigen Lage ändern: die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bleibt ein langer, harter und teurer Weg.
Die 2. Frage kann ich nicht beantworten: sie hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, die wir hier nicht ausbreiten können.
Es ist auch so, daß sich das Führerscheinrecht durch die - meiner Kennntnis nach - erstmalige Einführung von THC-Grenzwerten in ein völliges Neuland begibt. Niemand kann heute sagen, wie die einzelnen Führerscheinstellen damit umgehen werden - ausser möglicherweise den Fachanwälten für Verkehrsrecht, die ständig mit diesen Ämtern zu tun haben und eine gute "Geschäftsbeziehung" aufgebaut haben.
Ich kann deswegen nur empfehlen, die Zeit bis zur gesetzlichen Festsetzung der Grenzwerte, die m.E. nicht vor Sommer 2024 erfolgen wird, zu nutzen, um nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu fahnden, der seine Kanzlei in der Nähe der Führerscheinstelle hat. Er muß nicht nebendrann sitzen, wie der Schilder-Fritze, es reicht die gleiche Stadt, der gleiche Landkreis, halt so, daß man davon ausgehen kann, daß der Anwalt dort "ein und aus geht". Erste Anhaltspunkte bietet der Anwalts-Such-Service des Deutschen Anwalts-Vereins (DAV), wo man kostenlos die entsprechenden Anwälte online ermitteln kann und dann muß man die Ohren ganz weit aufsperren und jede Möglichkeit zum "Umhören" über diese Anwälte nutzen.